Altes Wissen, das Übersetzer und Übersetzerinnen zuweilen vergessen

von Peter Winslow, veröffentlicht am 04.09.2018

Im Deutschen ist das Wort »Gesellschaft« feminin. Bei juristischen Fachtexten wird daher für Gesellschaften die feminine Form verwendet. Wenn eine Aktiengesellschaft ihre Aktien verkauft, so ist sie kein Verkäufer, sondern eine Verkäuferin. Wenn der Käufer dieser Aktien eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, so ist diese Gesellschaft nicht der Käufer, sondern die Käuferin. … So wird dies in der Praxis – Vertragsgestaltung, Schriftsätze etc. – überwiegend gehandhabt.

Im Englischen verhält es sich ähnlich. Im Englischen sind Gesellschaften – limited liability companies, corporations und so weiter – weder männlich noch weiblich. Aus diesem Grund ist das richtige Pronomen für eine Gesellschaft »it«. Das heißt, die Gesellschaft ist kein he, she oder they, sondern ein it. … So wird dies auch hier in der Praxis – Vertragsgestaltung, Schriftsätze etc. – überwiegend gehandhabt.

Warum ist dies überhaupt erwähnenswert? Die Antwort: Ich habe das Pech, viele Übersetzungen sehen zu müssen und dabei festgestellt zu haben, dass Übersetzer und Übersetzerinnen dies anscheinend nicht immer wissen. Man sieht nämlich immer wieder nicht nur Übersetzungen ins Deutsche, bei denen Gesellschaften mit dem Maskulinum definiert (»Käufer« etwa, und nicht »Käuferin«) und jeweils als er, ihn, und ihm bezeichnet werden, sondern auch Übersetzungen ins Englische, bei denen Gesellschaften zwar aufgrund der fehlenden Der-Die-Das-Thematik im Englischen richtig definiert (»Buyer«, »Seller« etwa), aber trotzdem als hes, shes oder theys bezeichnet werden.

Im Deutschen ist dies in bestimmten Fällen verständlich; denn auch heute wird das generische Maskulinum noch verwendet, selbst wenn es zu einer (zumindest für mein Empfinden) absurden Situation führt, bei der Frauen auf Papier als Männer behandelt werden dürfen, solange sie im echten Leben von Männern unterschieden und bei Geschäftsvorgängen jeweils geschlechtsdifferenziert mit »Frau« und nicht mit »Herr« angesprochen werden. Es gilt aber: Dass das generische Maskulinum in bestimmten Fällen verständlich ist, stellt längst keinen Grund dar, es bei der Definition einer Firma (die Bezeichnung der »Max Mustermann GmbH« als »Käufer« etwa) zu verwenden. Die grammatikalisch feminine Behandlung eines die-Worts ist simple and good.

Im Englischen ist dies dahingegen überhaupt nicht verständlich. Schauen wir uns folgendes Beispiel an. … Bei einem deutschen Ausgangstext wurde die Ihaveagrammaticallychallengedlawyer GmbH als »Käufer« definiert; der Übersetzer, ein gewisser John Doe aus Kentucky, hat dann »er«, »sein« etc. in Bezug auf den Käufer jeweils mit »he«, »his« etc. übersetzt. Auf die Frage nach der Begründung seiner Übersetzung antwortet John etwa wie folgt: »Im Deutschen stehen die Wörter ›er‹, ›sein‹ etc.; diese sind genauso zu übersetzen: ›he‹, ›his‹ etc.« … Das wäre Überwörtlichkeit pur, die Logik unfehlbar: Wenn die Rede von einem Tisch ist, so müsste man den Satz »Das Buch liegt auf ihm« mit »The book is on him« bzw. den Satz »Er steht in der Ecke« mit »He is in the corner« übersetzen.

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10 Kommentare

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Dass das Pronomen dem grammatischen Geschlecht folgt und auf eine GmbH mit „sie“ Bezug genommen werden muss, dürfte niemand bestreiten.

Die Endung "-in" dagegen markiert das natürliche Geschlecht eines Menschen.

So wird das Wort „Geisel“ zwar korrekterweise mit dem Pronomen „sie“ aufgenommen, auch wenn es sich um einen Mann handelt. Man wird aber von einer männlichen Geisel nicht formulieren: „Die Geisel war eine wichtige Zeugin.“

Die in der Justiz in der Tat eingebürgerte Praxis, Gesellschaften als „Klägerin“ usw. zu bezeichnen, scheint mir eine sprachlogisch fragwürdige Vermenschlichung juristischer Personen.

Deutlich wird das bei Neutra.

Wenn „Käufer“ nur bei maskulinen Substantiven richtig wäre (und folglich „Käuferin“ dann bei femininen), was wäre dann das Land Hessen, wenn es etwas kauft?

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Als Übersetzer muss ich auch sprachlogisch fragwürdige Konventionen einhalten, vor allem wenn sich eine klare Vorgehensweise erkennen lässt; ob diese in jedem Fall stichhaltig sind, habe ich absichtlich nicht thematisiert und stellt eine andere Frage dar, die auch interessant ist. Ich glaube, gesunder Menschenverstand ist wichtig in diesem Zusammenhang und hilft zu einem gewissen Grad weiter. —Bei Neutra könnte man diese Frage vielleicht und wahrscheinlich durch das generische Makulinum lösen. Es verhält sich jedoch anders in anderen Zusammenhängen. 

Dabei teile ich -- soll ich hinzufügen -- Ihre Bedenken, dass juritische Personen vermenschlicht werden. Bis andere Konventionen in der Praxis anerkannt werden, sind mir als Übersetzer die Hände gebunden. Aktuell ist die Konvention überwiegend, dass Gesellschaften als Käuferin etc. bezeichnet werden. Es obliegt den Anwälten & Anwältinnen, dies zu ändern. 

Und wenn "Mörder" nur bei maskulinen Substantiven richtig wäre (und folglich "Mörderin" dann bei femininen), dann dürften Frauen unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes und wegen Analogieverbots nicht wegen Mordes verurteilt werden:)

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

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ktuell ist die Konvention überwiegend, dass Gesellschaften als Käuferin etc. bezeichnet werden

Ist ja wohl auch richtig, da "die Gesellschaft", welche auch immer, eben weiblichen Geschlechts ist. "Der Verband" oder der "der Verein" ist männlich, da er eben männlichen Geschlechts ist. So schwer ist das doch nicht...

Warum ist dies überhaupt erwähnenswert?

Genau das ist die Frage! So much ado about nothing!

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Ist ja wohl auch richtig, da "die Gesellschaft", welche auch immer, eben weiblichen Geschlechts ist. "Der Verband" oder der "der Verein" ist männlich, da er eben männlichen Geschlechts ist. So schwer ist das doch nicht...

Und da "das Land", welches auch immer, eben sächlichen Geschlechts ist, heißt es ?

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Ichhabe den Eindruck, dass die bisherige Debatte  von völlg überholten Annahmen ausgeht. Noch bisher im bipolaren (llerdingsbereis duch Weistum BVerG übeholten) SYstem ausgehend - AGG-gleichberechtigend: So wie Gans und Gänserich, so steht neben  der ( hier ist das ür Zeitgeistoidale Schwurbler vorsorglich rechtfertigend gesagt: Dativ im Femininum!)  "Gesellschaft" hoffentlich selbstredend auch der "Gesellschaft_#*/erich." Auch ist selbstredend nicht einzusehen, warum nacheinander oft die männliche Variante zuerst genannt wird. Konventionell begrüßen sie doch auch "sehr geehrte Damen und Herren" - bisher. DeramticheTitl hat also zu auten: "Gesetz über die Gesellschaften und Gesellschaft_#*/eriche mit beschränkter Haftung_#*/erich." Wieso nur weiblich gehaftet werden soll, ist AGG-und 3IImäßig schon gar nicht einzusehen. - Nunehr aber gilt, angeblich 63 Geschlechter zu berücksichtigen. Dann wird's lang! Oder: HInweis auf eine intellektuell exzellente Stellenausschreibung in der NJW 36/2018, Stellenamert 17/208 S. 15. Das Beste, was ich zu diesem "Thema" je gelesen habe.

llerdingsbereis

Wann wollen Sie anfangen, Ihre Weistümer vor der Publikation wenigstens noch einmal oberflächlich zu überschwurbeln? Das würde vermutlich nicht nur der Form, sondern, soweit überhaupt noch machbar, auch dem Inhalt helfen. Bisher jedenfalls scheint die Form darauf hinzudeuten, dass es auch mit dem Inhalt nicht sehr weit her ist. Form follows function...

DeramticheTitl hat also zu auten

Wer oder was soll sich da outen?

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Dem Inhalt kann man kaum helfen, da er exzellent ist. Die Form ist dem Kundigen fasslich - und Oberlehrern, die am Inhalt nichts entgegenzusetzen haben, erfreulicher Ansatz für rote Stifte. So ist jeder zufrieden.

Dem Inhalt kann man kaum helfen, da er exzellent ist. Die Form ist dem Kundigen fasslich...

...sagte Max, der angesäuselte Maler, vom Maler- und Gipsergeschäft nebenan, der sich natürlich für die geklonte Inkarnation von Rembrandt und van Gogh hielt, als er die Garage anstrich.

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Jetzt muss ich mich leider einschalten. Diese Art beleidigender Austauch darf ich nicht dulden. Jeder Austausch sollte gegenständlich ausgeführt werden, gerne mit oder oder Polemik/Satire, aber auf jeden Fall mit weniger ad hominem. Jeder weitere Kommentar vorstehender Art wird ohne Vorwarnung unverzüglich gelöscht.

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