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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wenn wir schon spekulieren: Tatsächlich kann auch ein Wagen in "P"-Stellung in die Donau befördert werden, wenn das Ufer steil genug ist und die Schwerkraft mitspielt.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ich vermute, das Luftkissen sollte die Bergung des PKW erleichtern bzw. beschleunigen.
Hier noch der Hinweis auf eine umfangreiche Bildergalerie von der Bergung (Augsburger Allgemeine). Der Luftsack war immerhin so stark aufgeblasen, dass er das Schiebdach aufgedrückt hat. Die Leiche ist auf den Bildern aber nicht zu erkennen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Lee,
Ihre Ausführungen machen jedenfalls zum Teil plausibel, weshalb der Schalter auf P stand. Dieses Indiz ist jedenfalls nicht eindeutig im Sinne eines Verbrechens auszulegen. Wer den Wagen ins Wasser befördert, wird doch nicht zur Erschwerung vorher die Parksperre aktivieren. Zudem ergibt sich aus dem von Ihnen verlinkten Bericht des donaukurier, dass die Leiche bei der Bergung starken Positionsveränderungen ausgesetzt war:
"Am Haken eines privaten Abschleppwagens schwebte das versenkte Auto langsam über die Wasserfläche. Der früher silberfarbene Wagen war braun veralgt, innen fast bis an das Dach mit Schlamm gefüllt. Die Taucher hatten ein Luftkissen ins Wageninnere gepresst. Plötzlich brach die Windschutzscheibe und der Oberkörper des Skeletts fiel mit dem Schlamm in den Stausee. Ein kariertes Hemd war zu erkennen." (Quelle)
"mit großem Gerät hieften die Beamten den dunkelbraun gefärbten Wagen an die Oberfläche. Der Schlamm drückte dabei die Frontscheibe ein und Teile der Leiche schwappten mit Massen an Schlick zurück in den Fluss." (Quelle)
In einem Filmbericht (Quelle) heißt es zudem, man habe die Leiche unter Wasser zuvor nicht erkennen können. Dann fragt sich aber, wie man überhaupt zu den Schlussfolgerungen über die Position des Getöteten im Fahrzeug (angeblich soll er auf dem Fahrersitz gekniet haben) gelangt ist - der Luftsack und der Sturz aus dem Fahrzeug haben hier möglicherweise zu einer Spurenvernichtung geführt.
Der Filmbericht der teleschau (ebenfalls hier) ist noch in anderer Hinsicht interessant. Die Staatsanwaltschaft geht hier von vornherein davon aus, dass der überraschende Leichenfund an dem Urteil nichts ändert. Bei Minute 1.57 des Berichts sagt LOSta Helmut Walter: "Rechtlich ist es irrelevant. Das Urteil ist rechtskräftig und es gibt keine Anhaltspunkte, die daran etwas ändern könnten."
Sehr geehrte Frau Ertan,
wenn zwei, hier möglicherweise sogar drei oder vier Verdächtige unabhängig voneinander eine selbst belastende Tatversion erzählen, die faktisch nicht stattgefunden haben kann, dann lässt sich das m.E. nur so erklären, dass jemand unter Manipulation der Wahrheit sie zu diesen Äußerungen gebracht hat. Also indem etwa die Version, die einer der Verdächtigen mitgeteilt hat, den anderen vorgelegt wurde und diese dann nur mit dem Kopf nickten, aber dies so protokolliert wurde, als hätten sie es selbst gesagt. Dies ist deshalb manipulativ, weil der Justiz gegenüber mit einer solchen Protokollierung der Eindruck erzeugt wird, die Verdächtigen hätten unabhängig voneinander dasselbe geäußert - was natürlich für die Glaubhaftigkeit eines Geständnisses spricht und einen späteren Widerruf unglaubhaft macht. Daher bekommt die schon oben verlinkte Äußerung aus der mündlichen Urteilsbegründung einen ganz eigene Interpretation. Der Vors. richter:
Dass die grausigen Schilderungen von den Angeklagten ausgedacht worden seien, „kann wohl niemand ernsthaft glauben“. (Quelle)
Dass die Schilderungen nicht der Wahrheit entsprachen, weiß man jetzt. Und dass sie nicht von den Angeklagten ausgedacht wurden, glaube ich auch. Aber wer hat sich denn dann diese Schilderungen "ausgedacht"?
Eine Pflicht zur Tonbandprotokollierung der Beschuldigtenvernehmungen (zumindest bei Verbrechensermittlungen) würde nicht nur Beschuldigte vor falschen Interpretationen schützen, sondern auch die Vernehmungsbeamten vor Misstrauen, das in einem solchen Fall berechtigt erscheint.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Mitdiskutanten,
ich habe im Sinne einer sachlichen Debatte um das hier angesprochene Thema einige off-topic-Beiträge gelöscht. Ich bitte um Ihr Verständnis und bitte Sie, sich weiter hier im Forum an den Diskussionen um das jeweilige Thema zu beteiligen.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Der Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (zur Bewährung ausgestezt) und 5000 Euro Geldstrafe erscheint angesichts der beiden Getöteten und es eklatanten - offenbar vorsätzlichen - Geschwindigkeitsverstoßes milde. Allerdings ist dies keineswegs eine Milde, die nur Botschaftsangehörigen gewährt würde oder gar deshalb, weil es sich m ausländische Opfer handelte. Das Strafmaß entspricht vielmehr der allgemeinen deutschen Praxis bei Straßenverkehrstötungen - eine gewisse Tendenz zu "Kavaliersdelikt".
Aus meinen Moskau-Erfahrungen kann ich allerdings beitragen, dass dort Fußgängerüberwege und Geschwindigkeitsverstöße generell weniger ernst genommen werden. Dies ist aber nicht entlastend gemeint, sondern soll lediglich die Empörung in Russland relativieren: Der dortige Straßenverkehr ist weit eher als der hiesige geeignet, Fußgänger "unter die Räder" zu bringen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Soweit ich weiß nicht. Die detailliertesten Informationen bietet im Moment der donaukurier (Bericht von heute abend).
Auch die Augsburger Allgemeine gibt Einzelheiten zur Entscheidung wieder (aktueller Bericht).
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Frau Ertan,
diese neue Nachrichtenentwicklung habe ich zum Anlass genommen, einen neuen Beitrag einzustellen. Vielen Dank für Ihre Kommentierung, die auch dort natürlich willkommen ist.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Werner,
Ihren Ausführungen kann ich folgen und sie treffen auch teilweise zu. Mit dem "Gerät, das mehreren tausend Menschen das Leben kostet" meinte ich aber natürlich nicht die Warngeräte, sondern den PKW selbst, wie ja auch aus dem Zusammenhang erkennbar wird. Sie haben Recht, das Warnungen vor Überwachung ja durchaus auch dazu führen, dass Regeln (an bestimmten Stellen) eingehalten werden. Dennoch wird offiziell bei Weitem nicht vor allen solchen Überwachungen gewarnt und das hat auch seinen Sinn, denn wir Menschen halten Regeln besser ein, wenn eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Sanktionierung bestehen bleibt. Die Radiowarnungen haben immerhin noch einen gewissen "Filtereffekt" im menschlichen Gedächtnis. Man denkt zwar :"Ah, auf dieser Strecke wurde doch eben irgendwas gemeldet" und fährt dann entsprechend vorsichtiger, vielleicht sogar über mehrere Kilometer hinweg, aber man wird halt nicht während der Fahrt exakt erst und nur dann vorgewarnt, wenn man dort vorbeikommt.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Fuentes,
vielen Dank für Ihre detaillierten Überlegungen. Ich halte meine Ausgangsbasis natürlich nicht für ein bloßes Klischee, auch wenn dieses in dem Winnenden-Fall zur Ursache einer Fehlinformation wurde. Es gibt aber kaum einen anderen Aspekt, in dem mehrere Schulmassaker (als "Mode"-Erscheinung) übereinstimmen.
Ich habe meinen Standpunkt nun in NJW-aktuell auch einem weiteren Publikum dargelegt, Reaktionen darauf habe ich allerdings nicht bekommen, hier mein Beitrag.
Zum allgemeinen Persönlichkeitsschutz sehe ich die Sache differenziert: Soweit Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden aus laufenden Ermittlungsverfahren die Presse mit personenbezogenen Daten informieren, halte ich dies mangels Rechtsgrundlage für oftmals rechtswidrig, und im Sinne des § 203 StGB auch für teilweise straftatbestandsmäßig (siehe auch hier).
Etwas anderes sind natürlich Persönlichkeitsverletzungen durch Presseorgane, wie Sie sie schildern und wie sie auch im Umfeld der Schulmassaker vorgekommen sind.
Für Sie und andere Leser, es gibt auch noch eine neuere Blog-Diskussion zum Thema - dort habe ich auch noch weitere Quellen benannt.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wie die Südeutsche Zeitung schon vergangene Woche meldete, wurde die verurteilte Witwe des Opfers freigelassen. Allerdings aufgrund ihrer Krankheit, nicht, weil man seitens der Justiz inzwischen die Wiederaufnahmegründe für stichhaltig hielte. (Quelle)
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