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dexnalry kommentierte zu Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt...auch zum subjektiven Tatbestand muss was im Urteil stehen
danbalans1325 kommentierte zu Fahrlehrer macht sich an Fahrschülerinnen ran: Widerruf der Fahrlehrererlaubnis
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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ein weiterer Beitrag zum Thema jetzt hier:
http://blog.beck.de/2009/12/05/fall-tennessee-eisenberg-neue-erkenntniss...
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ob Sammelstelle oder -zone, beides keine guten und auch keine üblichen Begriffe. "Wartezone" wäre schon besser; oder "Zuhörer/Presse xy-Prozess bitte hier warten".
Und warum lässt man Nebenkläger/Zeugen überhaupt draußen warten?
Die im SZ-Artikel (hier) angesprochenen Raumprobleme hätte man auch absehen können, wenn sich schon 270 Journalisten akkreditieren. Aber insofern stimme ich mit den dort wiedergegebenen Stimmen überein - eine Verlegung in ein Theater , Kino o.ä. kommt nicht in Frage, ebenso wenig eine Videoübertragung in einen anderen Raum. Und es bestätigt sich offenbar, was man eigentlich bei solchen "sensationellen" Prozessen immer wieder bemerken kann: Ab dem zweiten Sitzungstag erlahmt das Medien- und Publikumsinteresse, da ist der Saal plötzlich leer.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Es wird gerade gemeldet: Der Veranstalter wurde vom AG Garmisch-Partenkirchen freigesprochen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Eine Bagatellgrenze halte ich im Grundsatz für richtig . Um dem Widerspruch zu entgehen, dass hier nur punktuell etwas zum Bagatell-Diebstahl bzw.zur Bagatell-Unterschlagung geregelt wird, andere Kleinigkeiten dagegen immer noch zur Kündigung führen können, und zugleich dem Hinweis zu begegnen, Arbeitnehmer würden sich an die Bagatellgrenze "heranrobben", sollte man eine etwas offenere Regelung formulieren, wobei die Bagatellwertgrenze nur als ein Beispiel formuliert würde. Dies ermöglicht die Regelbeispieltechnik, die sogar im streng subsumierenden Strafrecht (§ 243 StGB) akzeptiert ist. Also etwa:
"In der Regel keinen Kündigungsgrund stellt dar bei einem Arbeitnehmer mit eienr Beschäftigungsdauer von mindestens fünf Jahren
der erstmalige Verdacht einer bagatellhaften Übertretung..., insbesondere
1. der einmalige Diebstahl oder die einmalige Unterschlagung von Sachen im Wert von nicht mehr als XX Euro.., es sei denn, der Arbeitnehmer ist an einer Kasse beschäftigt
2. die einmalige verbale ..."
Die Formulierung "in der Regel" führt zu einer gleichmäßige(re)n Rechtsprechung, erlaubt aber immer noch eine gewisse Flexibilität, wenn etwa besondere Umstände vorliegen, in denen das Misstrauen doch berechtigt ist. Umgekehrt kann sich die Rspr. bei anderen Kleinigkeiten an den Beispielen orientieren und analog entscheiden.
@HiG: selbstverständlich gibt es beides, den den Bagatellverdacht missbrauchenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Vertrauen missbrauchen. Dennoch erweist sich die strenge Rspr. doch als zu unflexibel und hat auch zu den Auswüchsen animiert (Handystrom, Frikadelle)
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Vor allem natürlich rechtliche Argumentation zu dem von mir oben "vermuteten" Sachverhalt.
In den Tatsachen geht es derzeit noch weit auseinander: Nach einigen soll sogar das Kanzleramt an der Vertuschung (vor der Bundestagswahl) beteiligt gewesen sein, nach anderen soll Jung unschuldiges Bauernopfer sein - er habe tatsächlich gar nichts gewusst.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wie die Süddeutsche Zeitung vor einer Woche berichtete, steht die Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall Tauss immer noch aus und es werde auch dieses Jahr nicht mehr mit einer Hauptverhandlung gerechnet (Quelle). Wenn man beim LG Karlsruhe immerhin seit mehr als zwei Monaten auf dem Fall "sitzt", scheint sich zu bestätigen, dass die Sache rechtlich nicht so einfach ist, wie die StA denkt. Aber vielleicht ist das LG ja auch nur überlastet.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Mahler,
meine Recherche hat ergeben, dass bislang nirgendwo veröffentlicht wurde, welche "ergänzenden Informationen" der Bundespräsident wünscht. Mal sehen, ob nächste Woche etwas veröffentlicht wird. Im Sinne der Transparenz wäre es sicherlich richtig, und aus meiner Sicht spricht auch nichts dagegen, die Anfrage zu veröffentlichen.
(nebenbei ist mir klar geworden, dass der Suchbegriff "Köhler" unter google-news nun nicht mehr ausreicht)
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Mediziner,
vielen Dank für ihren Beitrag.
Ich finde es wichtig und richtig, dass hier Polizeibeamte mitdiskutieren.
In einem Ermittlungsverfahren ist es grundsätzlich verfehlt von "Täter" und "Opfer" zu sprechen, denn es ist gerade der Sinn von Ermittlungen, dass dies noch nicht feststeht; auch muss die unschuldsvermutung gewahrt bleiben.
Das derzeitige Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die Polizeibeamten als Beschuldigte und mögliche Täter (Totschlag, fahrlässige Tötung), Herr Eisenberg ist bei diesem zu prüfenden Vorwurf Opfer.
Stellt sich allerdings heraus (und das scheint derzeit niemand zu bestreiten), dass Herr Eisenberg zuvor seinen Mitbewohner und die Beamten mit einem Messer bedroht hat, erscheint es mir legitim, insofern auch von ihm als einem "Täter" bzw. "Angreifer" zu sprechen - gegen einen Toten findet allerdings kein Ermittlungsverfahren statt.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Es kann aber auch ganz anders sein: Vielleicht kommt der Bundesregierung diese Unterschriftsverweigerung gerade recht: Herr Köhler stellt Fragen, die Bundesregierung lässt sich mit der Antwort (ungefähr ein Jahr) Zeit. Im Ergebnis wäre das eine rechtsstaatlich zulässige(re) Vorgehensweise als der verabredete "Nichtanwendungserlass". Das beschlossene Gesetz tritt einfach nicht in Kraft. Ich hoffe nicht, dass unser Bundespräsident hier instrumentalisiert wird, aber ausgeschlossen ist es nicht.
[nun schreibt man schon seine Kommentare selbst ;-) ]
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zwar mit Verspätung, wie mir scheint, aber immerhin vernünftig: Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung von heute soll eine Tatrekonstruktion am Ort des Geschehens stattfinden, um näheren Aufschluss über den Ablauf des Geschehens zu erhalten. Das lokale Blog Regensburg-Digital vermutet einen Zusammenhang mit der am vorvergangenen Samstag durchgeführten Demonstration.
Zudem hat der ermittelnde Staatsanwalt angekündigt, es gebe demnächst eine Entscheidung über die Anklageerhebung.
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