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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Der Fall hat durch das Begehren, auch im englischsprachigen Wikipedia-Artikel über Sedlmayr ihre Namen löschen zu lassen, eine internationale Dimension erhalten. In den USA hat man ohnehin nur geringes Verständnis dafür, dass in Deutschland Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe ein Recht darauf haben sollen, nicht mehr öffentlich genannt zu werden. Die Presse- und Meinungsfreiheit wird dort höher eingestuft als das Resozialisierungsinteresse. Während das deutsche wikipedia die Namen der beiden Verurteilten nicht mehr nennt, sind sie im englischsprachigen Artikel noch drin. Der Rechtsanwalt, der auch gegen die US-wikipedia vorgeht, hatte sein Begehren der New York Times gegenüber plausibel machen wollen und bat darum, dass die Namen seiner Mandanten im Artikel der New York Times nicht genannt würden - vergeblich! In der NYT werden beide Namen vollständig bereits in der ersten Zeile genannt.
http://www.sueddeutsche.de/computer/87/494424/text/
Hier zeigt sich der "Streisand"-Effekt in action: Während man in Deutschland darum stritt, die Namen aus dem relativ unbekannten dradio-Archiv zu löschen und dieses Archiv dadurch möglicherweise etwas bekannter gemacht hat, hat man nun sogar eine Nennung in der NYT erreicht und natürlich unzählige Klicks auf den wikipedia-Artikel. Um die Namen seiner Mandanten noch einmal jedem ins Gedächtnis zu rufen, hätte man es nicht schlauer anstellen können. Ich glaube, Rechtsanwälte (und Mandanten) müssen hier umdenken.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Karl,
besten Dank für Ihren langen Diskussionsbeitrag! Sie verweisen auf ein Problem, das uns in der Wissenschaft leider immer öfter begegnet: Studienergebnisse, die von bestimmten Lobbies (Sie werden sicher zustimmen, dass dies keineswegs nur die eine Seite betreibt, sondern etwa auch Teile der Musikindustrie) werden der Presse vorab mitgeteilt, ohne dass sie vorab auf Einhaltung wissenschaftlicher Standards getestet werden konnten, ja, ohne dass man sie überhaupt nachlesen kann. Ihr Beispiel ist nur eines von Vielen. Die Medien greifen gern auf solche "Studien" zurück, es macht halt wenig Arbeit bei der Recherche, wenn dies alles schon mundgerecht serviert wird.
Gegenrecherche ist sehr mühevoll, zumal in Norwegen. Der Leser muss gerade bei solchen Mitteilungen skeptisch bleiben.
Mir war diese "Studie" allerdings nicht bekannt und ich hätte sie auch nicht sonderlich ernst genommen: Selbstverständlich gibt es viele Jugendliche, die früher (wie auch ich) mit dem "Casi" alle bei Freunden und Bekannten und im Radio erreichbaren Musikstücke aufgenommen hätten (ich hatte z.B. genau eine bezahlte LP von den Beatles, alles andere von den fabulösen vier "kostenfrei" auf C90 Cassetten), dies heute noch viel effektiver im Internet "tauschen und teilen". (Allerdings: Hätte ich das früher nicht gekonnt, würde ich heute mit Sicherheit nicht immer noch ein regelmäßiger Käufer gerade der von VUT-Unternehmen produzierten Musik sein).
Das kostenfreie Musikhören und -tauschen auf Cassetten war - bis auf die Technik - dasselbe Verhalten wie das heutige filesharing und m.E. ist das Strafrecht hier einfach unangebracht. Das überzogene Gerede von "Raubkopien" hat in meinen Augen den Interessen der Musikindustrie mehr geschadet als genützt - ich jedenfalls kann das nicht ernst nehmen.
Es ist sicherlich nicht plausibel, dass "Piraten" mehr Musik kaufen als "Nichtpiraten" und daher das filesharing für den Verkauf geradezu nützlich sei. Selbstverständlich kaufen dieselben Jugendlichen, die Musik tauschen auch gelegentlich Musik (oder sie werden von Verwandten mit CDs oder itunes-Gutscheinen beschenkt). Für Pop und Rockmusik sind eben Jugendliche trotz ihres klammen Geldbeutels die Hauptzielgruppe und waren es auch früher. Aber die Digitalisierung, die zunächst der Industrie einen Riesenumsatz gebracht hat, weil alle die Musik auf CD noch einmal kaufen "mussten", hat sicherlich später wegen der leichten und verlustfreien Kopierbarkeit zu Umsatzverlusten beigetragen: Das wird heute niemand ernsthaft leugnen können (wenn auch VUT-Unternehmen nicht so hart betroffen sind, s.u.). Die Musikindistrie hat hier auch einiges zum (eigenen) Schaden beigetragen, aber auch die Kostenlos-Mentalität im Internet ist verantwortlich, und dieser hängen nicht nur mehr Jugendliche an.
Dass das Internet allerdings nicht nur von Übel ist, zeigen gerade die in der VUT zusammengeschlossenen Unternehmen: Ohne Internet würde sich Vieles aus dem independent-Bereich gar nicht vermarkten lassen, wie diese VUT-Mitgliederbefragung aus dem Jahr 2005 zeigt (Titel: "Wachstum gegen den Trend"):
http://tinyurl.com/y9kqbwf
Eine richtig "schlaue" Lösung, die ohne Überwachung auskommt und trotzdem den Kreativen und Produzenten ihren fairen Anteil garantiert, sehe ich allerdings auch noch nicht.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Laut den Meldungen aus dem Gerichtssaal
http://www.netzpolitik.org/2009/ticker-muendliche-anhoerung-zur-vorratsd...
sind die Fragen der Richter so spezifisch und sachkundig, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass das Gericht in der Sache nicht entscheiden wird.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@werner (#7),
nach den über wikileaks an die Öffentlichkeit gekommenen Berichten (der "Feldjägerbericht" und weitere Dokumente als Anlagen)stützte man sich beim Bombenabwurf wohl auf die ISAF ROE (Rules of engagement) 429A bzw. 429B.
Diese lauten:
429A: "Attack on individuals, forces or groups resisting ISAF in its mission to facilitate the lawful extension of Afghan government authority to secure and stabilize Afghanistan, by realistic and identifiable threat of force or use of force is authorized"
429B: "Attack on individuals, forces or groups challenging ISAF´s complete and unimpeded freedom of movement by realistic and identifiable threat of force or use of force is authorized"
Allerdings gilt diese Ermächtigung nicht generell, sondern ist jeweils Gegenstand einer Einzelfall-Bewertung. Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, ob neben den "insurgents" auch Zivilisten getroffen werden können.
Im Übrigen muss man die Leaks mit etwas Skepsis betrachten: Es ist deutlich nicht die "ganze" Geschichte, sondern nur ein Ausschnitt (laut wikileaks fehlen mind. 20 Seiten) . Was derjenige, der die Berichte an wikileaks geschickt hat, damit erreichen wollte, weiß man auch nicht genau. Aber immerhin könnte diese Veröffentlichung dazu führen, dass nun offener diskutiert werden muss. Hier ein Artikel auf Zeit-Online dazu: http://www.zeit.de/politik/ausland/2009-12/kundus-affaere-bericht
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Mitdiskutierende,
die Frage , ob der Bombenabwurf auf die Tanklaster "angemessen" war oder nicht, ist m. E. ganz eng verknüpft mit der Frage, ob die Tötung von Taliban das Ziel war. Solange man nur die Tanklaster ausschalten wollte, erscheint es in der Tat absurd, dass Oberst Klein offenbar eine Vorwarnung (durch Überfliegen) der Menschen am Boden ausdrücklich verneinte. In Relation zu dem bisher angegebenen Ziel der Aktion war ein Bombenabwurf ohne Vorwarnung ganz offensichtlich unangemessen. Ich habe mich schon gewundert, wie Jung und Guttenberg damit durchkommen wollten.
War aber das Ziel tatsächlich die Ausschaltung von (wenn auch nicht besonders wichtiger, aber u. U. besonders vieler)Taliban, dann macht es natürlich "Sinn", die nicht vorzuwarnen. Jetzt entscheidet sich die Frage der Angemessenheit daran, wie viele Zivilisten man "opfern darf", um wie viele Taliban zu erwischen. Wenn Oberst Klein dieses Ziel hatte (und hierzu auch seitens der politischen Führung ermächtigt war), dann bessert sich aufgrund dieser Information seine strafrechtliche Lage. In der FAZ-Sonntagszeitung von heute werden mehrere Völkerrechtler zitiert, die einen solchen Angriff, um gegnerische Kampfeinheiten zu töten, im Krieg rechtfertigen, wenn nicht unverhältnismäßig viele Zivilisten gefährdet werden. Sie meinen damit offenbar nicht "targeting", um einzelne Terroristen aus der Luft zu töten, wie wir es aus Israel/Gaza kennen, sondern den schlichten Kriegsauftrag, mlöglichst viele Gegner "auszuschalten", sprich zu töten.
Aber es fragt sich dann natürlich umso vehementer, ob dieses Ziel überhaupt mit dem Mandat der Bundeswehr in Afghanistan übereinstimmt.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zum Trost für die Interessierten auf dem Land: der Film ist nicht nur fürs Kino geeignet. Er wird sicherlich auch ins Fernsehen kommen. Hoffentlich dann nicht erst (wie üblich im gebührenbezahlten öffentlichen Rundfunk) um 23.30 in der Nacht auf Dienstag.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Mit "Geschäftshygiene" wird eher die Sauberkeit einer Fleischerei assoziiert.
Wie wäre es mit:
"betriebliche" (bzw. je nachdem) "geschäftliche Normbefolgung"?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kollege v. Heintschel-Heinegg,
aus meiner Beobachtung solcher "verspäteter" Erkenntnisse habe ich den Eindruck gewonnen, dass man seitens Polizei und Politik (früher?) speziell bei Attentaten mit rechts gerichtetem Hintergrund - anders als bei linksgerichtetem - tendenziell die "Einzeltäterthese" befürwortete. Alles, was auf organisatorische Hintergründe verwies, wurde eher ausgeblendet oder ermittlungstaktisch nur untergeordnet verfolgt, teilweise, muss man leider vermuten, auch gezielt unterdrückt.
Ähnlich war ja die staatliche und polizeiliche Reaktion auf das Oktoberfestattentat, bis heute der folgenreichste Terroranschlag in der Bundesrepublik. Nachdem Ministerpräsident Strauß (damals Kanzlerkandidat) zunächst "linke Terroristen" verdächtigte, kam das bayerische LKA und der Generalbundesanwalt (sehr "unrühmlich" GBA Kurt Rebmann) zu der heute immer mehr angezweifelten These, der Attentäter Köhler habe als "verwirrter Einzeltäter" gehandelt, dazu ein hörenswertes Radiofeature v. Ulrich Chaussy,BR aus diesem Jahr, podcast: (http://tinyurl.com/yhko5m9).
Es fragt sich natürlich warum? Will man nicht verschwörungstheoretischen Gedankengängen folgen, liegt es womöglich daran, dass man behördlicherseits alles vermeiden wollte, was auf eine gefährliche Erstarkung nationalsozialistischen Gedankenguts hätte hinweisen können. Der verwirrte "Einzeltäter" stellte nach innen wie nach außen eine Beruhigung dar. Fazit in dem verlinkten Radiofeature: "Terror von links ist immer ein kollektves Verbrechen, und Terror von rechts - lauter Einzeltäter."
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die von Herrn v. Heintschel-Heinegg verlinkte website des Films bietet neben Ausschnitten und Zitaten eine Zeitleiste zu den Biographien der drei Anwälte und weiteres Material. Dies ist auch dann lesenswert, wenn man den Flm nicht anschaut bzw. anschauen kann.
http://die-anwaelte.realfictionfilme.de/
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ein weiterer Beitrag zum Thema jetzt hier:
http://blog.beck.de/2009/12/05/fall-tennessee-eisenberg-neue-erkenntniss...
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