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Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kompa,
wahrscheinlich schmunzeln nicht nur wir beide über unsere interne, wenngleich im Blog geführte Diskussion, die "streitig" die Bücher zum Thema "Islamistischer Terrorismus in Deutschland" durchgeht: Was halten Sie Berndt Georg Thamm "Terrorbasis Deutschland. Die islamistische Gefahr in unsere Mitte", 2004, das ich leider selbst bei "Diederichs" jetzt zum Verlinken nicht mehr gefunden habe?
Wenn Sie die FAZ abbestellt haben, könnte es jetzt die Neue Zürcher Zeitung sein, bei der ich immer wieder mit Erstaunen lese, was in Deutschland so nicht publiziert wird?
Sie können versichert sein, dass ich das Buch des "medienkritischen Journalisten" sofort nach Erscheinen lesen und in meine Bibliothek zum Islamismus einstellen werde.
Sie werden mir aber vermutlich zustimmen, dass die bisherigen Publikationen alle in eine Richtung gehen. Oder ist mir eine Publikation entgangen?
Beste Grüße
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Das ist alles nach wie vor mysteriös. Wie SPIEGEL-ONLINE meldet soll bei der Reederei eine Lösegeldforderung eingegangen sein. Warten wir mal ab.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr stud. iur. Tröster, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kompa,
@ Geständnissse: Geständnisse vor der Polizei, die aber in der Hauptverhandlung nicht wiederholt werden, "bringen" regelmäßig keinen Strafrabatt; sie müssen in der Hauptverhandlung zur Überzeugung des Gerichts wiederholt werden. Im "Sauerland-Verfahren" haben nach den Medienberichten bislang zwei Angeklagte ihr vor den BKA-Beamten abgelegtes Geständnis wiederholt. Vermutlich werden die beiden übrigen Angeklagten folgen.
@Verlässlichkeit: Skepsis ist immer gut, zumal es nicht vertrauensbildend war, als der SPIEGEL wohl als erster im Zusammenhang mit dem "Sauerland-Verfahren" über die Kontakte mit dem türkischen Geheimdienst berichtete. Gleichwohl: Mich lassen die angebotenen Links an der Seriosität der beiden genannten Journalisten nicht zweifeln. Ich kenne keinen namhaften Experten, der am "Dschihad (auch) in Deutschland" zweifelt? Vielmehr kenne ich nur Publikationen, die diese These unterstützen, wie etwa die Journalistin Annette Ramelsberger (SZ) "Der deutsche Dschihad. Islamistische Terroristen planen den Anschlag". Wer natürlich auch an dem internationalen islamistischen Terrorismus zweifelt - und dass es den gibt, davon bin ich aufgrund meiner beruflichen Erfahrung überzeugt -, den werde ich nicht überzeugen. Mit Blick darauf, dass man immer die Literatur der "Gegenseite" kennen sollte, empfehle ich schließlich noch Guido Steinberg "Der nahe und der ferne Feind. Die Netzwerke des islamistischen Terrorismus".
Beste Grüße
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Frau Jasper bzw. sehr geehrter Herr Jasper,
wie Ihnen liegt auch mir dieses Thema sehr am Herzen. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar für ihre Zuschrift.
Leider können wir nicht viel tun. Das mindeste aber ist, dass - etwa auch durch die Beiträge in diesem Blog - gezeigt wird, dass wir die brutalen Übergriffe auf regimekritische Menschenrechtler in Russland und in den kaukasischen Republiken hier registrieren und darauf warten, bis Präsident Medwedjew sein Credo, Russland sei ein Rechtsstaat, auch einlöst.
Beste Grüße
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Jetzt ist in NJW 2009, 2509 der zweite Teil dieses Beitrags erschienen, der sich befasst mit der
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Rechtsreferendar Atzert,
vielen Dank, dass Sie nochmals das auch in meinen Augen sehr spannende Thema aufgegriffen haben. Die Psychologen werden weiter forschen - und wir Juristen müssen uns möglichst frühzeitig Gedanken über die Verwertbarkeit machen.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Aus meiner Sicht zwei Punkte
(1) Dass es in Deutschland noch keinen islamistischen Terroranschlag gegeben hat, besagt nicht viel. Jedenfalls zweifeln die Experten nicht am "Dschihad in Deutschland" (z.B. Yassin Musharbash [SPIEGEL] "Die neue Al-Qaida", 2006, S. 205 ff; 005, Elmar Theveßen [ZDF] "Terroralarm. Deutschland und die islamistische Bedrohung", S. 205 ff).
(2) Zurück zum Startbeitrag: Wieviel ein Geständnis bringt, wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt: üblich wohl ein Drittel bis zur Hälfte. Aber kann das auch für ein Geständnis aus "Langeweile" gelten.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Jahn,
besten Dank für Ihren Link! Wenn Sie das Strafrecht im Blog verfolgen, werden Sie feststellen, dass ich für jeden weiterführenden Link froh bin und als Beleg verlinke (sofern ich es schaffe, was mir leider bislang nicht bei der zitierten BGH-Entscheidung gelungen ist). Leider war ich nicht im faz.net/recht. Darauf will ich künftig gerne achten!
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Gut gebrüllt, Löwe!
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Um das Thema abzuschließen:
Die sechsjährige Freiheitsstrafe für den rechtsextremen Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des früheren RAF-Anwalts gegen das Urteil des Münchener Landgerichts als unbegründet verworfen, wie eine Justizsprecherin am 10.08.2009 mitteilte.
Mahler war am 25.02.2009 der Volksverhetzung in drei Fällen schuldig gesprochen und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Ihm wurden antisemitische Hetzreden in einem Interview und in einer Rede vorgeworfen. Die Rede war auf CD an 16 Empfänger verteilt worden. Mahler war ferner wegen Verbreitung eines Buches des rechtskräftig verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verurteilt worden. Der 73-Jährige sei «gänzlich unbelehrbar», hatte der Vorsitzende Richter die Entscheidung gegen den einschlägig vorbestraften Angeklagten begründet.
Mahler hatte als RAF-Anwalt unter anderem Andreas Baader und Gudrun Ensslin verteidigt. Er war bereits 1970 wegen Beteiligung an Baaders Befreiung aus dem Gefängnis und an drei Banküberfällen zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, von der er zwei Drittel verbüßte. Noch im Gefängnis hatte er sich dem Rechtsextremismus zugewandt.
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