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Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Müller,
ob die genannten Beispiele aus der Schweiz in dem zitierten Artikel zutreffend wiedergegeben sind, kann ich nicht sagen. Sollte dem aber so sein, glaube ich, dass die Justiz in München härtere Urteile verhängt hätte: Eine einmonatige Bewährungsstrafe für das Verprügeln und Schubsen des Opfers auf das Gleis vor der einfahrenden S-Bahn bleibt mir ebenso unverständlich wie eine generelle Höchststrafe von vier Jahren. Wer mit großer Wucht mit den Füßen gegen den Kopf des Opfers tritt, muss jedenfalls in München - wie geschehen - mit einer Verurteilung wegen versuchten Mordes rechnen.
Grundlose Prügelattacken dürfen nicht in Mode kommen. Der Leiter der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden Prof. Rudolf Egg fordert deshalb auch ein härteres Vorgehen gegen jugendliche Schläger. Dazu, ob bei fünf Jahren Schluss sein sollte, äußert er sich - soweit ich sehe - nicht.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Ausländerhass war nach Überzeugung der Ermittler das Motiv für die tödliche Messerattacke im Dresdner Landgericht. Gegen den in Untersuchungshaft befindlichen 28-jährigen Deutsch-Russen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Mords.
Der Beschuldigte soll die 31-jährige, im dritten Monat schwangere Ägypterin mit mndestens 18 Messerstichen getötet und den Ehemann lebensgefährlich haben, bevor er überwältigt werden konnte.
Mitte 2008 soll der Beschuldigte die Frau auf einem Spielplatz als "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe" bezeichnet haben, nachdem sie ihn gebeten hatte, ihrem dreijährigen Sohn Platz auf einer Schaukel zu machen. Die Muslimin hatte Anzeige erstattet. In der erstinstanzlichen Verhandlung soll der Beschuldigte zu erkennen gegeben haben, dass Menschen aus der arabischen Welt "keine beleidigungsfähigen" Personen seien (Quelle: Straubinger Tagblatt 4.7.2009 S. 3).
Am Donnerstag haben Justizbeamte am Eingang des Dresdner Landgerichts jeden Besucher mit Metalldetektoren kontrolliert (Quelle: FAZ 3.7.2009 Nr. 151 S. 7).
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Staudinger,
Ihre Frage mit Blick auf die Sicherheitsvorkehrungen bei der Staatsschutzkammer/dem Staatsschutzsenat kann ich für das Strafjustizzentrum München ohne weiteres beantworten:
Die Sicherheit muss grundsätzlich durch die allgemeine am Eingang stattfindende Kontrolle gewährleistet werden; egal, wo der Betreffende hin will.
So weit für den einzelnen Prozess mit hohen Sicherheitsanforderungen (in München: z.B. die Prozesse gegen die sog Russenmafia) eine spezielle Sicherheitsverfügung der/des Vorsitzenden ergeht, hängt diese für jederman einsehbar aus und kann dazu führen, dass nochmals eine körperliche Kontrolle vor dem Gerichtssaal staatfindet.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Jens,
zunächst bedanke ich mich, dass Sie umgehend die Diskussion in einer in meinen Augen ebenso wichtigen wie interessanten Frage aufgenommen haben. Nachdem Sie mich persönlich angesprochen haben, richte ich meine Antwort auch persönlich an Sie.
Zwei Dinge sind meines Erachtens wichtig:
(1) Kann die Norm des Kriegsverrats mit der alleinigen Strafdrohung der Todesstrafe eine Verurteilung tragen? Ich meine: nein.
(2) Der Widerstandsbegriff ist "schillernd", um die Diktion von Bernd Rüthers in seinem vor kurzem erschienenen Essay "Verräter, Zufallshelden oder Gewissen der Nation? Facetten des Widerstandes in Deutschland" aufzugreifen. Es gibt eben keine (monolithische) Geschichte, es gibt nur "Geschichten", Deutungen dessen, was aus der Sicht der jeweiligen Betrachter geschehen ist (so bei Rüthers S. 36).
Deshalb bin ich - wie Herr Kollege Müller und Frau Dr. Ertan - für eine pauschale Aufhebung dieser Urteile.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Stamm,
wie schon die Diskussion zeigt, werden die Eingangskontrollen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Nach "Landshut" sind jedenfalls in Bayern, bei denjenigen Gerichten, die Eingangskontrollen nur ausnahmsweise vorgenommen haben, verstärkt worden. Selbstverständlich: Angeklagte sollen nicht bewaffnet zur Verhandlung erscheinen. Andererseits gilt, wie schon angesprochen, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; denn der Öffentlichkeitsgrundsatz wird entwertet, wenn zu strenge Eingangskontrollen vom Betreten des Gerichtsgebäudes und dem Besuch der Verhandlungen abhalten.
Um weitere Erfahrungen zu sammeln, darf man auf die weiteren Informationen gespannt sein, insbesondere ob Täter und Opfer in Beziehung standen.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kollege Müller, lieber Herr Stamm,
die Verknüpfung von "Deal" und "Mißbrauch des Beweisantragsrecht" empfinde ich keineswegs als ketzerisch, sondern als notwendig, um entstehende Schieflagen in der StPO auszumachen.
Aus Sicht der Justiz kann die Rechtsprechung zu einem verschärften Beweisantragsrecht jedoch auch als Schutz davor gesehen werden, gerade nicht zu einem Deal gezwungen zu werden. Zumal in Wirtschaftsstrafsachen besteht seitens vieler Verteidiger doch eine starke Tendenz besteht, wenn möglich eine Absprache zu erreichen.
Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe ich nicht, zumal höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, auch wenn diese sich der Kritik ausgesetzt sieht. Die wohl unstreitig mißbräuchlichen Einzelfälle hat die Praxis in den Griff bekommen, ohne dass in die Grundlagen des Beweisantragsrechts angetastet werden mussten. Wie schon von Ihnen, lieber Herr Stamm, angesprochen: Im Strafprozess geht es um die Ermittlung der Wahrheit, die nicht der Prozessökonomie geopfert werden kann.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Stamm,
urlaubsbedingt kommt meine Antwort leider erst heute.
Besten Dank für den Link, der mir bislang nicht bekannt war, auf eine für die angesprochenen Zwecke bestens geeignete Datenbank. Mein Vorschlag hat sich damit erledigt.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Frau Ertan,
bei dem Gesetzuentwurf stand für uns Juristen bislang die Abspracheproblematik ganz im Vordergrund. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Blick auf die bislang nicht so sehr beachtete "Kommunikation" lenken.
In der Sache stimme ich Ihnen vollumfänglich zu. Wir werden allerdings Geduld haben müssen, bis die "Kommunikation" in der juristischen Alltagspraxis angekommen ist.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia
Der als Duch angeklagte Kaing Guek Eav hat sich am 8.6.2009 vor dem Sondertribunal in Phnom Penh schuldig bekannt, dass Untergebene auf seine Anordnug hin Babys gegen Bäume geschlagen und so getötet haben. Er sei für das Töten der Babys "strafrechtlich verantwortlich".
Zu Kambodscha Ambos Internationales Strafrecht, 2. Aufl., 2008, § 6 Rn. 62
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Immer noch ist unklar, warum die Air-France-Naschine vor vier Tagen abstürzte. In Paris leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung ein.
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