Ministererlaubnis für Klinikverbund im Länd

von Dr. Michaela Hermes, LL.M., veröffentlicht am 01.08.2024

Der Krankenhausverbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim war von langer Hand geplant. Jetzt hat das Bundeskartellamt den Klinikverbund untersagt.

Zum Januar 2025 sollte das Uniklinikum Heidelberg Mehrheitsgesellschafter der städtischen GmbH werden, die das Mannheimer Klinikum trägt. Das Land ist Träger des Standortes Heidelberg. Der Verbund verstoße gegen Wettbewerbsrecht, ließ das Bundeskartellamt verlauten. Das Bundeskartellamt befürchtet, dass andere Krankenhäuser durch den Zusammenschluss mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen.  

Was war geplant?

Auf der Seite des Landes Baden-Württemberg, das sich nach der neuesten Werbekampagne für 3 Jahre „The Länd“ nennt, wird für den Zusammenschluss geworben:

Dieses Modell sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Das Land kann auf die exzellenten Forschungs-, insbesondere aber auch auf die so wichtigen Ausbildungskapazitäten des Uniklinikums Mannheim nicht verzichten. Die Region benötigt das Klinikum als Maximalversorger zur Sicherung der bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie als Motor für den wirtschaftlichen Strukturwandel.“

Das Land verspricht sich von dem Verbund „langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten".

Hinter den werbenden Worten steckt ein Verteilungskampf um knappe Ressourcen im Gesundheitssektor. Der Standort Mannheim ist hochdefizitär. Für 2025 erwartet die Stadt ein Defizit von 99 Mio. Euro. Das ist eine hohe Belastung für die städtische Leistungsfähigkeit.  

Im Uniklinikum Heidelberg werden bei einer Bettenzahl von fast 2600 im Jahr etwa 98.000 Patienten behandelt. Die Zahl der ambulant behandelten Patienten dürfte bei einer Million liegen. In der Uniklinik arbeiten über 10.000 Mitarbeiter:innen. Im Mannheimer Klinikum sind rund 4.300 Mitarbeiter:innen beschäftigt. Sie behandeln fast 45.000 Patienten stationär und über 170.000 ambulant.

Kartellrecht

Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung sorgfältig vorbereitet. Zur Recherche gehörte die Evaluation des Leistungsspektrums und der Patientenherkunft von mehr als 320 Krankenhäusern in einem Umkreis von rund 150 Kilometern um Heidelberg. 30 Krankenhäuser und 215 niedergelassene Fachärzt:innen der Region wurden außerdem befragt.

Allerdings ist das Kartellrecht nicht darauf ausgelegt, die Besonderheiten des Gesundheitssektors bei einem Zusammenschlusses zweier Universitätskrankenhäuser zu berücksichtigen. Nicht nur die medizinische Spitzenforschung, sondern auch rund 270 Medizinstudienplätze könnten gefährdet sein oder verloren gehen.

Wie geht es weiter?

Gegen den Beschluss des Kartellamtes kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht werden. Eine Entscheidung könnte aber Jahre dauern. Zeit, die aufgrund der knappen Ressourcen nicht zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass es nach dem Zusammenschluss noch weiterhin Zeit braucht bis die beiden Krankenhäuser zusammenwachsen. Denn aufgrund der verschiedenen Gesellschaftsformen, Anstalt öffentlichen Rechts und städtische GmbH, sind auch unterschiedliche Tarife, Arbeitszeiten und Abrechnungsmöglichkeiten zu kombinieren.

Daher soll es die Ministererlaubnis richten. So appellierten die Chefs der beiden Unikliniken und der Mannheimer Bürgermeister an Minister Habeck (FAZ vom 29.07.2024 – Rüdiger Soldt). Voraussetzung dafür aber ist, dass der Klinikverbund dem Gemeinwohl dient (vgl. § 42 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

 

 

 

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