Veröffentlicht am 06.01.2011 von Hans-Otto BurschelGemäß § 158 VII FamFG erhält der berufsmäßige Verfahrensbeistand pro Verfahren eine Vergütung von 350 €. Ist er beauftragt, mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen Gespräche zum Zwecke der ... Weiterlesen
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VergütungVerfahrensbeistandFamilienrecht6304 Aufrufe