Rundfunkstaatsvertrag: Neuerungen zum Jugendschutz im Internet

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 15.06.2010

Am 10.06.2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser sieht die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vor. Er soll nach der Ratifizierung durch die Ländern am 01.01.2011 in Kraft treten.

Einige wichtige den Jugendschutz betreffende Neuerungen:

  • Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung der Inhalte-Anbieter. Die Alterstufen werden aus dem geltenden Jugendschutzgesetz übernommen (0, 6, 12, 16, 18 Jahre).
  • Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten soll nicht durch die Anbieter selbst erfolgen. Es soll - ausdrücklich - eine freiwillige Entscheidung der Eltern sein, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das diese Kennzeichnung erkennt.
  • Wie auch schon nach derzeitigem Recht wird es auch zukünftig möglich sein, nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet jugendbeeinträchtigende Angebote erst ab 22 oder 23 Uhr abzurufen – wie schon jetzt bei den Mediatheken der Rundfunkveranstalter.
  • Die unterschiedliche Kennzeichnungspraxis der Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrollen wrd vereinheitlicht.
  • Die Inhalteanbieter sollen unterstützt werden, wenn sie sich für eine freiwillige Kennzeichnung ihres Angebots entscheiden. Ein leicht handhabbares Selbstklassifizierungssystem wird dafür von den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt werden.

 

Wie effektiv sind diese Neuerungen? Link: 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Synopse): http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf

 

 

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3 Kommentare

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Es bring - gar nichts. Was hindert einen Anbieter aus dem Ausland daran, sich nicht daran zu halten?

Um die Visionen des Staatsvertrages umzusetzen braucht man ein funktionierendes Zensursystem und eine grosse, chinesische Mauer..und Geldbussen für alle, die die Mauer umgehen.

Ich habe nichts dagegen, wenn Firmen, Schulen und Eltern das Internet ihrer Schützlinge oder Mitarbeiter filtern oder mit Whitelists arbeiten (also Listen mit erlaubten Webseiten). Es spricht auch nichts dagegen, wenn Internet-Cafés einen "ab18" und einen "unter18"-Zugang anbieten, das ist alles machbar.

Wenn ich Provider wäre, würde ich solch eine Kindersicherung übrigens als Dienstleistung anbieten.

Die mühsamen Versuche, das Internet mit den Maßstäben des Rundfunks zu regulieren sind allerdings nur heisse Luft.

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