Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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Bille schrieb:

Diese Reifenstechereien waren anfangs noch nicht mal Grund für eine Begutachtung, wurden im Einweisungsbeschluss zu Untersuchung gar nicht erwähnt....das Verfahren deshalb wurde anfangs sogar eingestellt.

Erst als die Nachfrage von Leipziger nach mehr Vorkommnissen, der Druck von Beate Mollaths Seite kam, wurde die Sache wieder rausgeholt, einige ausgewählte Taten ausgesucht, die man Mollath mit "hatte Motiv" zuordnen/anhängen konnte.

 

 

Netter Lapsus - meinen Sie Beate Merk oder Petra Mollath? ;)

 

Die Reifenstechereien halte ich für konstruiert und inszeniert, um sie dem Mollath anhängen und ihn wegsperren zu können: Bis dahin war ihm lediglich vorgeworfen, gegen seine Frau in strafbarer Weise vorgegangen zu sein - das begründete keine Gemeingefährlichkeit.  Zudem war es bis dahin nur um zwei Tatvorwürfe gegangen, denen keinerlei Tatvorwürfe vorausgegangen und denen auch keinerlei Tatvorwürfe gefolgt waren.

Die Suppe war also viel zu dünn gewesen, um Mollath als gemeingefährlich wegsperren zu können, und die ihm angehängten Reifenstechereien wurden dann zur Abrundung verwendet.

Würde die Staatsanwaltchaft Nürnberg als Gesetzeshüterin zu verstehen sein, so würde sie, da falsche Verdächtigung und Freiheitsberaubung Offizialdelikte sind, längst mit Eifer gegen Petra M. ermitteln.

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Nur am Rande.

 

Das BVerfG hat vor einiger Zeit eine § 63 StGB Unterbringung für nicht mehr verhältnismäßig bewertet und die Entlassung des Untergebrachten verfügt. Anlassdelikt waren Sachbeschädigungen. (Allerdings Beschädigungen von Gemälden in Museen mit Millionenschäden).

 

Auch Bedrohung, einfache KV und z.B. Nachstellung können eine § 63 Unterbringung rechtfertigen. Es kommt immer auf die speziellen Fallumstände und vor allem die Progose bezüglich neuer erheblicher rechtswidriger Taten an.

 

Bei einer Vielzahl von "Reifenstechereien" und einer Gefährdung der geschädigten Autofahrer (ohne dass schon die Voraussetzungen von § 315b StGB) vorliegen, liegt eine ungünstige Gefahrprognose nicht fern.

 

PS: Bei einer Veruteilung (auch) gemäß § 315b StGB wäre der 4. Strafsenat beim BGH zuständig gewesen. Ein Schelm wer sich dabei etwas denkt.

 

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P.S.

@Wahrheitsfinder

Die Psychiater können keine Gefährlichkeitsprognose bestätigen oder entkräftigen, wenn es keine gibt.

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Am 1.2.2006 erging ein Beschluss zur einstweiligen Unterbringung.

Das Gutachten war am 25.07.2005 beim Gericht.

Die Sachbeschädigungen endeten am 31.01.2005.

 

Richtig, in der Zeit vom 14.02.2005bis 21.03.2005 konnte Herr Mollath keine gefährlichen Taten begehen, er war ja zur Zwangsbeobachtung untergebracht.

 

So bleibt der Zeitraum von 21.03.2005 ohne Tatvorwurf. Dennoch erging ein einstweiliger Beschluss.

 

 

Die Prognose für die Zukunft beruht auf Daten aus der Vergangenheit. Seit sieben Jahren Unterbringung kein tätlicher Angriff gegen Personal oder Mitgefangene. Der Mann scheint sich beherrschen zu können. Vor der Unterbringung elf Monate kein Tatvorwurf.

 

Jetzt komme ich ins Grübeln: Wie kann ich - eigentlich doch aus keinem Tatvorwurf - Taten prognostizieren?

Und: Ich habe gehört, unbehandelt würde seine Krankheit sich verschlimmern, der Wahn sich verstärken - ist da was bekannt? Er hat doch alle Behandlungen abgelehnt, beherbergen die in Bayreuth jetzt ein unberrschbares Monster?

Im Fernsehen wirkte er ganz lässig und ruhig, da war wenig von aggressiver Haltung zu sehen oder hören.

Wie kommt es dennoch, dass mehrfach Prognosen über Gefährlichkeit abgegeben wurden, ohne dass in jüngster Zeit Taten waren?

Wie kann eine Prognose überhaupt auf einer Tat beruhen, von der jetzt bekannt ist, dass sie vermutlich "erfunden" wurde?

Alle Prognosen müssten doch geändert werden.

Wann spricht die Strafvollstreckungskammer eine Erledigterklärung aus?

 

Ganz ohne Beachtung der Verhältnismäßigkeit gäbe es doch schon einen Grund für Erledigterklärung.

 

 

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Robert Stegmann schrieb:

Und schon wieder was neues in der SZ.

 

Nur aufgrund persönlichen Kennens des Dienststellenleiters der Steeurfahnder mit Herrn Brixner, wurde damals keine Verfolgung einer möglichen Steuerstraftat eingeleitet.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

 

Robert Stegmann

 

Und nun müsste noch eine Aktennotiz Brixners auftauchen, nach der er sich für dieses Vorgehen die Rückendeckung von Dr. Merk geholt hätte....

5

Refrigerator schrieb:

 

Und nun müsste noch eine Aktennotiz Brixners auftauchen, nach der er sich für dieses Vorgehen die Rückendeckung von Dr. Merk geholt hätte....

 

 

Da geh ich nicht zum Schmiedchen, sondern zum Schmied. Der hiess damals Stoiber, danach Beckstein.

 

Robert Stegmann

5

Refrigerator schrieb:

Und nun müsste noch eine Aktennotiz Brixners auftauchen, nach der er sich für dieses Vorgehen die Rückendeckung von Dr. Merk geholt hätte....

 

Da gibts keine.

Die Steuerleutchen haben sich durch die Aktennotiz abgesichert, daß sie auf Anweisung gehandelt haben.

Brixner als Richter darf gar nicht auf Anweisung handeln, so eine Notiz wäre keine Absicherung, sondern ein Beweis gegen ihn.

 

Obwohl....wär auch sowas wie ne "Lebensversicherung", wenn man sich im kriminellen Umfeld bewegt.....

5

 

Grundgesetz: Artikel 84 Absatz 3:

Die Bundesregierung übt die Aufsicht darüber aus, daß die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Rechte gemäß ausführen. Die Bundesregierung kann zu diesem Zwecke Beauftragte zu den obersten Landesbehörden entsenden, mit deren Zustimmung und, falls diese Zustimmung versagt wird, mit Zustimmung des Bundesrates auch zu den nachgeordneten Behörden.

 

 

Wann entsendet die Bundesregierung Beauftragte zu den obersten Landesbehörden?

Hier wird Bundesrecht doch entgegen dem geltenden Recht ausgeführt - oder habe ich da neueste Informationen verpasst?

 

Wieviel Geduld hat die Bundesregierung sich dieses Theater in Bayern noch anzusehen?

 

5

Der bayerische Finanzminister heisst übrigens Markus Söder, hat seinen Stimmkreis in Nürnberg-West und ist ein Zögling von Günter Beckstein. Er muss Kenntnis davon haben, dass die Vorwürfe des Herrn Mollath zutreffend sind. Das Finanzministerium wurde ja informiert.

 

Robert Stegmann

5

@justitia justitia

2. Warum hat sie dies 9 (!) Jahre später dann plötzlich nachgeholt?

Momentan ist es doch viel gemütlicher, wenn wir über Steuerhinterziehungen plaudern.

Diese Schwarzgeldgeschäfte hätten vor, während und nach dem Verfahren Mollaths bedeutunglos sein müssen.

Aber wenn man die Schwarzgeldgeschichte aus dem Wäschekorb holt, dann vergessen wir vielleicht, dass es so etwas wie Richter, Anwälte und Rechtsprechung gibt.

Obwohl SZ sehr gut informiert ist, wurde "gefährliche Körperverletzung" einfach unkommentiert wiedergegeben.

Und ein Notiz "M=Spinner" sagt doch gar nichts. "M" kann auch für Mozart oder Merk stehen.

SZ war schon mal besser.

@Holger

Gebe dir recht.

Gruss

Tine Peuler

2

Gast schrieb:

@justitia justitia

2. Warum hat sie dies 9 (!) Jahre später dann plötzlich nachgeholt?

Momentan ist es doch viel gemütlicher, wenn wir über Steuerhinterziehungen plaudern.

Diese Schwarzgeldgeschäfte hätten vor, während und nach dem Verfahren Mollaths bedeutunglos sein müssen.

Aber wenn man die Schwarzgeldgeschichte aus dem Wäschekorb holt, dann vergessen wir vielleicht, dass es so etwas wie Richter, Anwälte und Rechtsprechung gibt.

Obwohl SZ sehr gut informiert ist, wurde "gefährliche Körperverletzung" einfach unkommentiert wiedergegeben.

Und ein Notiz "M=Spinner" sagt doch gar nichts. "M" kann auch für Mozart oder Merk stehen.

SZ war schon mal besser.

Tine Peuler

 

Bevor wieder alle auf Ihnen einhacken.

Ich habe diesen Teil Ihres Beitrages als Ironie verstanden.

 

Robert Stegmann

 

 

4

@ Tine Pleuler:

Aber Herr Mollath musste sich wirklich vor dem Amtsgericht wegen schwerer KV verantworten. Vergessen Sie bitte nicht die Unschudsvermutung: Sich vor Gericht verantworten müssen heißt weder, dass man schuldig ist, noch dass man die vorgeworfene Tat überhaupt begangen hat.

 

Und M. wird im Zusammenhang Brixner telefoniert mit der Steuerfahndung wegen Mollath schon Mollath heißen.

5

Die Justizministerin muss zurücktreten so wie es Florian Streibl der FREIE WÄHLER fordert. Ich hoffe ja inständig, dass die CSU im September abgewählt wird und Bayern endlich wieder Recht regiert. Falls die Fr. Dr. Merk weiterhin nicht zurücktreten will, dann muss Sie unbedingt abgewählt werden. Ich hoffe auch das viele Nicht-Wähler jetzt sehen, wie dringend es im September sein wird, dass wir viele anständige und unabhängige Abgeordnete im Bayerischen Landtag haben. Leider ist der Fall Mollath nur die Spitze des Eisberges.

5

F.X. Stangel schrieb:

Die Justizministerin muss zurücktreten so wie es Florian Streibl der FREIE WÄHLER fordert. Ich hoffe ja inständig, dass die CSU im September abgewählt wird und Bayern endlich wieder Recht regiert. Falls die Fr. Dr. Merk weiterhin nicht zurücktreten will, dann muss Sie unbedingt abgewählt werden. Ich hoffe auch das viele Nicht-Wähler jetzt sehen, wie dringend es im September sein wird, dass wir viele anständige und unabhängige Abgeordnete im Bayerischen Landtag haben. Leider ist der Fall Mollath nur die Spitze des Eisberges.

 

Unabhängige Abgeordnete gibt es nirgends. Jeder Politiker hat seinen Untersützerstamm ohne den er gar nicht erst Abgeordneter wird. Die vielen Schwarzbücher zeigen das immer erst später auf. Kein Abgeordneter kann seine Meinung , auch wenn sie absolut richtig ist , allein durchsetzen.

Selbst wenn die Freien Wähler einen Justzminister stellen dürften aufgrund von Wahlen,

hätter dieser neue Justizminister nicht die Macht Mollath gegen die Justiz freizulassen.

 

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Gast schrieb:

Unabhängige Abgeordnete gibt es nirgends. Jeder Politiker hat seinen Untersützerstamm ohne den er gar nicht erst Abgeordneter wird. Die vielen Schwarzbücher zeigen das immer erst später auf. Kein Abgeordneter kann seine Meinung , auch wenn sie absolut richtig ist , allein durchsetzen.

Selbst wenn die Freien Wähler einen Justzminister stellen dürften aufgrund von Wahlen,

hätter dieser neue Justizminister nicht die Macht Mollath gegen die Justiz freizulassen.

 

 

Er hätte die Macht, jeden Staatsanwalt zu feuern, der es verdient hätte, und bereits auf der Basis lässt sich ungeheuer viel bewegen. Ein paar abschreckende Strafverfahren gegen Gutachter, Richter und Staatsanwälte  - und der Rest der Truppe macht eine 180-Grad-Wende.

5

 

 

Was nützt eine Strafanzeige bevor eine Aufsicht für die bayerischen Behörden da ist?

Erst wenn das Gesetz rechtmäßig umgesetzt wird, nützt die Arbeit des Erstattens einer Anzeige.

 

Mal schauen, ob die nationalen Behörden irgendwann ihre Pflicht erfüllen, andernfalls gibt es internationale Behörden, habe da Michael Moore mit seinem Aufschrei vor mehreren Jahren in Erinnerung

 

 

5

Holger schrieb:

Mal schauen, ob die nationalen Behörden irgendwann ihre Pflicht erfüllen, andernfalls gibt es internationale Behörden, habe da Michael Moore mit seinem Aufschrei vor mehreren Jahren in Erinnerung

 

Meinen sie

Europäische Menschenrechtskonvention:

Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren?

Mal sehen, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich Bayern Ansicht anschließt:

Wenn Mollath irgendetwas unter Zwang (in der Zwangsunterbringung) sagt, gibt er dadurch seine rückwirkende Einwilligung zum Zwang?

 

Nur, bis es soweit ist, vergehen weitere Jahre

5

@Horst Pachulke

Man ist dankbar, wenn es überhaupt eine Zeitung gibt, die sich traut, den Namen Mollath zu erwähnen.

Offiziell war Mollath nie wegen der Schwarzgeldgeschichte angeklagt.

Wie soll dann ein Anruf von Brixner (ob er nun stattgefunden hat oder nicht) ein Beweis für seine Befangenheit sein?

Es ist eher ein Beweis für die Absurdität.

Gruss

Tine Peuler

4

Habe erstmals ein Interview mit Herrn Mollath gesehen: http://www.youtube.com/watch?v=Ib3SxLnzncM

Ruhig, besonnen und ueberlegt antwortet er. Dagegen wirk der Auftritt der Justizministerin... Faellen Sie bitte Ihr eigenes Urteil, auch was die verzapften Inhalte wie schwere Straftaten und Schwarzgeld-Geschichte ist nicht fuer die Diagnose WAHN von Bedeutung (meine Worte).

 

Wer hat denn schon mal die Erfahrung gemacht, kein Gehoer zu erhalten? Man sendet und sendet und esgibt kein Echo. Wer dann immer mehr und immer hektischer Schreibt, macht Fehler, verzettelt sich und kommt vom Hoelzchen aufs Stoeckchen. Da waeren Studien hilfreich, bei denen Unschuldige mal ein paar Wochen in geschlossenen Psychiatrien "verwahrt" werden sollten. Ohne Ausicht auf ein Ende, ohne Telefonate, ohne Internet.

 

Und was die Rolle der Justiz anbelangt, sollte mal recherchiert werden,  w i e  mit 100%igen Justizopfern umgegangen wird. Absolut unschuldigen Leuten, die inhaftiert wurden. Von Anwaltskosten, auf denen diese Leute sitzen bleiben bis zu Falschgutachten ueber sie. Ein Problem ist und bleibt, dass die Justiz nicht mit dem eigenen Totalversagen umgehen will. Auch fehlen klare Regelungen zur Entschaedigung Unschuldigter. Alle Anwaltskosten und bitte 100 Euro Haftentschaedigung  s o f o r t  erstatten und dann den Betroffenen deren Unschuld oeffentlich verkuenden. (Wichtig fuer die Nachbarschaft). 

 

Bei der Haftentschaedigung soll Deutschland Schlusslicht in Europa sein. Na klasse! 

 

Danke fuers Lesen. Und bitte stellen Sie sich eine Existenz hinter Gittern vor - im Knast gaebe es wenigstens noch Arbeit und die Chance ein paar Cent pro Stunde hinzu zu verdienen...

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

 

Sie nannten Herrn Mollath wiederholt gefährlich, z.B. in der Landtagssitzung am 14.11.2012:

"Fakt ist: Die höchstrichterlich bestätigte Unterbringung […] erfolgte, weil der Mann schwere Straftaten begangen hat, weil er krank ist, weil er für die Allgemeinheit gefährlich war und gefährlich ist."
 

Woher haben Sie diese Gewissheit, dass Herr Mollath

"für die Allgemeinheit gefährlich war und gefährlich ist ?"

 

Stützen Sie sich bei Ihrer Aussage lediglich auf die Behauptung Herrn Brixners in seinem Urteil?

 

Ich kann nicht erkennen, dass der Richter dies im Prozess „festgestellt“ hat. Habe ich es vielleicht nur übersehen? Dann möchte ich Sie bitten, diese Stellen zu benennen. Nicht nur für mich, sondern für die unzähligen Menschen, auch Juristen, die bisher nicht nachvollziehen konnten, wie Richter Brixner dies „festgestellt“ haben will.

 

Vielmehr sieht es so aus, dass er sich lediglich auf die Aussage der Ehefrau verließ, die nach dem angeblichen Würgen bis zur Bewusstlosigkeit noch 9 Monate mit diesem angeblich gefährlichen Gewalttäter unter einem Dach lebte. Eine Ehefrau, die als so tough beschrieben wird, und die über genügend finanzielle Mittel verfügte, um sofort auszuziehen?

 

Aber die Allgemeinheit soll glauben, dass Herr Mollath

 

für die Allgemeinheit gefährlich war und gefährlich ist."?

 

 

Nicht nachprüfen kann ich die Behauptung einer Bürgerin in einem Kommentar

 

Die Gefährlichkeit kommt übrigens in keinem der Gutachten vor, sie ist eine Erfindung von Otto Brixner! ”

 

Ich muss diese Aussage leider glauben, da Herr Brixner sonst wahrscheinlich in seinem Urteil aus einem Gutachten zitiert hätte.

 

Sie, Frau Dr. Merk, haben wahrscheinlich die Möglichkeit, dies durch Ihre Mitarbeiter klären zu lassen.

 

 

In Ihrer Rede im Landtag am 14.11.2012 sagten Sie auch:

 

"Wie die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer aufgrund eines einstündigen Gesprächs mit dem Betroffenen medienwirksam zu einer gegenteiligen Auffassung gelangte, kann ich persönlich nicht nachvollziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. In einem Rechtsstaat ist eine solche Beurteilung den sachverständig beratenen, unabhängigen Gerichten vorbehalten, niemandem sonst. Daran werden wir nicht rütteln."

 

Frau Dr. Fick hatte einen Brief an Sie geschrieben, der im Internet veröffentlicht wurde. Ich hätte mir noch mehr „Medienwirksamkeit“ dieses Briefes gewünscht und Sie hätten „medienwirksam“ darauf antworten können.

 

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer, Frau Dr. Maria Fick, hat eine Stunde lang mit Herrn Mollath gesprochen und ich gehe davon aus, dass sie sich vorher eingehend mit der Sache Mollath befasst hat und ihr manche Ungereimtheiten aufgefallen waren, sonst wäre sie wohl nicht nach Bayreuth gefahren, um sich selbst ein Bild von Herrn Mollath zu machen.

 

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-10-29-Brief-Dr.-Fick-an-Dr.-Merk.pdf

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38055/1.html

 

 

Haben Sie selbst auch schon mindestens eine Stunde mit Herrn Mollath gesprochen?

 

Es gibt mindestens 3 sachverständige Psychiater, nämlich Herrn Dr. Simmerl, Herrn Dr. Weinberger und Herrn Prof. Dr. Dr. Dieckhöfer, die die Gefährlichkeit Herrn Mollaths bestreiten.

 

Wenn ich vergleiche, was im Rechtsausschuss am 08.03.2012 vorgebracht wurde

 

http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/wp-content/uploads/2012/10/RB201202.pdf

 

und was von Ihnen 8 Monate später in der Landtagsdebatte am 14.11.2012 berichtet wurde, bin ich fassungslos.

 

 

 

Wenn Herr Mollath hoffentlich bald in die Freiheit entlassen wird, hätte ich selbst keine Furcht vor seiner Gefährlichkeit, wenn er in meine Nachbarschaft zöge.

 

Vor Herrn Mollath hätte ich keine Angst.

 

Angst habe ich lediglich vor Richtern in der Art wie Herr Brixner und vor Menschen, die die Unfehlbarkeit eines Richters ex Gerichts-cathedra verteidigen.

 

Angst habe ich um unseren Rechtsstaat, wenn eine Rechtsanwältin Herrn Mollaths in der letzten Woche schreibt:

 

„Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt“

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html

 

Angst habe ich um unseren Rechtsstaat, wenn der Rechtsanwalt Oliver Garcia in seinem Blog schreibt:

 

„Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt.“

 

Angst habe ich um unseren Rechtsstaat, wenn der Regensburger Strafrechtsprofessors Dr. Henning Ernst Müller schreibt:

 

Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen.

 

 

 

Fühlen Sie sich mehr der Unabhängigkeit eines Richters verpflichtet als den unzähligen Bürgerinnen und Bürger, denen der gesunde Menschenverstand sagt, dass das Verfahren gegen Herrn Mollath nicht rechtsstaatlich begründet war?

 

Fühlen Sie sich mehr der Unabhängigkeit eines Richters verpflichtet als den zahlreichen Juristen, die erhebliche Mängel in dem Urteil erkennen?

 

Fühlen Sie sich mehr der Unabhängigkeit eines Richters verpflichtet als den Wählerinnen und Wählern?

 

 

Wie lange soll die Öffentlichkeit, wie lange sollen die Wähler noch das Gefühl haben, dass sie zum Narren gehalten werden?

 

Wie lange soll sich die Öffentlichkeit, wie lange sollen sich die Wähler noch wie z. B. zuletzt Aussagen von Herrn Jüptner anhören, die am nächsten Tag von Reportern der Süddeutschen Zeitung als Lügen entlarvt werden?

 

 

Wann wird endlich aufgeklärt, wer durch das Wegsperren Herrn Mollaths geschützt werden sollte?

 

 

 

5

Bei meinem letzten Beitrag fehlt, dass ich diesen Brief heute an Frau Dr. Merk mit Kopie an Herrn Dr. Beckstein und Frau Dorothee Bär, MdL geschickt habe

5

Maresa,

obwohl ich ihren Brief bemerkenswert finde, habe ich als Kriminalitätsopfer Bedenken.

 

Ich finde es erschreckend, dass unsere Justiz nach relativ kurzen Gefängnisaufenthalten oder nur Bewährungstrafen oder niedrigen Geldstafen", Täter in die Freiheit entlassen  und dann Täter wieder straffällig werden.

 

Warum müssen Richter und Gutachter nicht lebenslang haften, wenn Straftäter von schweren Straftaten, freigelassen werden und die Täter wieder Menschen schwer schädigen ?

 

Warum müsen Richter und Gutachter nicht lebenslang haften, wenn sie durch Fehlurteile Menschen einsperren oder durch Fehlurteile  in die forensische Psychiatrie einweisen ?

 

 

 

4

Gast schrieb:
....

 

Warum müsen Richter und Gutachter nicht lebenslang haften, wenn sie durch Fehlurteile Menschen einsperren oder durch Fehlurteile  in die forensische Psychiatrie einweisen ?

 

Fehler kommen vor, bei Richtern und ebenso bei Gutachtern. 

Es wäre schon ausreichend, wenn vermeidbares Fehlverhalten von Organen der Rechtspflege entsprechend sanktioniert würde. 

Justizjuristen sind die einzigen, deren Fehler von wohlwollenden  Kollegen unter den Teppich gekehrt werden, sie haben praktisch nichts zu befürchten, selbst bei Vorsatz. 

Es sind übrigens dieselben Juristen, die anderen, sozusagen normalen, Bürgern vorhalten was sie hätten wissen müssen. 

Die Damen und Herren Justizjuristen wissen schon, warum sie sich mit Händen und Füßen gegen ein wirksames Qualitätsmanagement sträuben.

5

@Maresa

 

Wenn Richter und Gutachter die sorgfältig "richten" oder "gutachten" und der Verurteilte oder Untergebrachte, entgegen der Prognose wieder rückfällig werden, persönlich haften müssen, wird niemand diese Aufgabe mehr übernehmen werden.

 

Die andere pragmatische Lösung wäre dann niemanden mehr zu verurteilen oder unterbringen (um "Fehlurteile" zu vermeiden) oder niemanden mehr rauszulassen (um "Rückfälle" zu verhindern).

 

Eine Justiz ohne (ex post!) falsche bzw. unzutreffende Entscheidungen kann es nicht geben. Was gefordert werden kann ist allein sorgfältiges Arbeiten der Beteiligten.

 

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Beobacher schrieb:

@Maresa

 

Wenn Richter und Gutachter die sorgfältig "richten" oder "gutachten" und der Verurteilte oder Untergebrachte, entgegen der Prognose wieder rückfällig werden, persönlich haften müssen, wird niemand diese Aufgabe mehr übernehmen werden.

....

Eine Justiz ohne (ex post!) falsche bzw. unzutreffende Entscheidungen kann es nicht geben. Was gefordert werden kann ist allein sorgfältiges Arbeiten der Beteiligten.

Fehler werden überall gemacht; solange vorgekommene Fehler korrigiert werden, solange man aus Fehlern lernt, sind Fehler in Kauf zu nehmen.

Die Justiz ist m.W. inzwischen der einzige Bereich, wo es noch keine Fehlerkultur gibt. Offensichtliche Fehler werden bestritten, es wird "verdunkelt". 

Früher war es bei Ärzten ähnlich, vor Ärztepfusch kann man sich inzwischen mehr oder minder wirksam schützen. Wie schützt man sich vor Justizpfusch oder sogar Justizkriminalität (wie bei Mollath)?

5

@Beobachter

Wenn man das Urteil über Herrn Mollath liest, von den 3 Gutachten hört, die Herrn Mollath als gesund beurteilten (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger, Prof. Dr. Dr. Dieckhöfer), deren Gutachten aber nicht anerkannt wurden, dann weiß man, dass hier leider nicht

    "Richter und Gutachter die sorgfältig "richten" oder "gutachten""   

am Werke waren.

Vermutlich und hoffentlich wird in den meisten Prozessen sorgfältig vorgegangen.

4

@ Gast 

Natürlich dürfen tatsächliche Gewalttäter nur nach äußerst sorgfältiger Prüfung wieder freigelassen werden.

Aber:

Vielmehr sieht es so aus, dass er sich lediglich auf die Aussage der Ehefrau verließ, die nach dem angeblichen Würgen bis zur Bewusstlosigkeit noch 9 Monate mit diesem angeblich gefährlichen Gewalttäter unter einem Dach lebte. Eine Ehefrau, die als so tough beschrieben wird, und die über genügend finanzielle Mittel verfügte, um sofort auszuziehen?

 

Das Attest zu dieser angeblichen Gewalttat wurde 9 Monate später ausgestellt!

 

Wenn Sie schreiben, dass Sie Opfer einer Gewalttat wurden, hätten Sie mit Ihrem Täter noch 9 Monate unter einem Dach gelebt?

Vielleicht ein Kind, das von seinem Täter abhängig ist, aber Frau Mollath?

 

 

5

@Gast # 10

 

Dass sie wiederholtes Opfer einer Gewalttat wurden, ist zu bedauern.

 

Sie müssen aber eines Bedenken. Herr Mollath war nicht gewalttätig. Auch jetzt in 7 jahren forensischer Psychiatrie ist er nicht einmal ausgeflippt, obwohl er genug Gründe dafür gahabt hätte.

 

Alleine das spricht für einen Menschen von gutem Charakter und fern jeden Gewaltpotentials.

 

Robert Stegmann

5

@ Gast

Das tut mir leid für Sie.

 

Natürlich muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob Gewalttäter wieder freigelassen werden können.

Aber:

Vielmehr sieht es so aus, dass er sich lediglich auf die Aussage der Ehefrau verließ, die nach dem angeblichen Würgen bis zur Bewusstlosigkeit noch 9 Monate mit diesem angeblich gefährlichen Gewalttäter unter einem Dach lebte. Eine Ehefrau, die als so tough beschrieben wird, und die über genügend finanzielle Mittel verfügte, um sofort auszuziehen?

 

Besorgt sich ein Attest 9 Monate nach der angeblichen Tat?

 

Hätten Sie noch 9 Monate mit Ihrem Gewalttäter unter einem Dach gelebt?

Vielleicht ein Kind, das von seinem Täter abhängig ist, aber Frau Mollath?

 

0

Maresa,

ich gibt viele Frauen, die Opfer von Gewalttaten ihrer Männer waren und weiter im gleichen Haus leben oder eine Zeit ins Frauenhaus flüchten , dann aber wieder zurückkehren und solange diese Frauen nicht gegen ihre Täter vorgehen, passiert nichts. Warum müssen nicht Ärzte oder Frauenhäuser oder Beratungstellen sofort Anzeigen tätigen,wenn sie von Opfern hören, dass Gewalt geherrscht hat. Die Politik tut fast nichts neues gegen die hohe häusliche Gewalt in unserem Staat.

Im Bereich Sexualstraftaten sind ganz viele Taten verjährt, wenn die Opfer erstmals reden können und die Politik streitet nur anstatt endlich etwas zu tun.

Was bei den Mollaths  passiert ist, ist eine Besonderheit, die noch einmal genauestens untersucht werden sollte, ebenso sollten neue Gutachter den Zustand von Herrn Mollath ausreichend lang persönlich erneut untersuchen.

 

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Was bei den Mollaths  passiert ist, ist eine Besonderheit, die noch einmal genauestens untersucht werden sollte, ebenso sollten neue Gutachter den Zustand von Herrn Mollath ausreichend lang persönlich erneut untersuchen.

Mit der Idee, gerade Herr Mollath sollte erneut untersucht werden, spielt man einer von unfähigen psychiatrischen Gutachtern geschaffenen Suggestion in die Hände. Warum sollte nicht die ehemalige Frau Mollath ausreichend lang persönlich untersucht werden?

5

Gast schrieb:

Maresa,

ich gibt viele Frauen, die Opfer von Gewalttaten ihrer Männer waren und weiter im gleichen Haus leben oder eine Zeit ins Frauenhaus flüchten , dann aber wieder zurückkehren und solange diese Frauen nicht gegen ihre Täter vorgehen, passiert nichts. Warum müssen nicht Ärzte oder Frauenhäuser oder Beratungstellen sofort Anzeigen tätigen,wenn sie von Opfern hören, dass Gewalt geherrscht hat. Die Politik tut fast nichts neues gegen die hohe häusliche Gewalt in unserem Staat.

Im Bereich Sexualstraftaten sind ganz viele Taten verjährt, wenn die Opfer erstmals reden können und die Politik streitet nur anstatt endlich etwas zu tun.

Was bei den Mollaths  passiert ist, ist eine Besonderheit, die noch einmal genauestens untersucht werden sollte, ebenso sollten neue Gutachter den Zustand von Herrn Mollath ausreichend lang persönlich erneut untersuchen.

Sehr geehrte(r) gast,

Sie werfen da durchaus schwierige Fragen auf.

Gestatten Sie mir bitte eine Nachfrage zur häuslichen Gewalt. Wenn, wie von Ihnen vorgeschlagen, eine Anzeige gegen den Mann gemacht wird, endet das Strafverfahren zumeist in einem Strafbefehl.

 

Die Täter werden in der Regel nicht untersucht.

 

Warum wollen Sie nun im Falle Mollath eine ausreichend lange persönliche Untersuchung? Andere Männer müssen nur einen Strafbefehl zahlen.

 

Finden Sie das Herrn Mollath gegenüber nicht ungerecht? Solten nicht alle Menschen gleich behandelt werden?

 

Gruss

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Max Mustermann schrieb:

Gast schrieb:

Maresa,

ich gibt viele Frauen, die Opfer von Gewalttaten ihrer Männer waren und weiter im gleichen Haus leben oder eine Zeit ins Frauenhaus flüchten , dann aber wieder zurückkehren und solange diese Frauen nicht gegen ihre Täter vorgehen, passiert nichts. Warum müssen nicht Ärzte oder Frauenhäuser oder Beratungstellen sofort Anzeigen tätigen,wenn sie von Opfern hören, dass Gewalt geherrscht hat. Die Politik tut fast nichts neues gegen die hohe häusliche Gewalt in unserem Staat.

Im Bereich Sexualstraftaten sind ganz viele Taten verjährt, wenn die Opfer erstmals reden können und die Politik streitet nur anstatt endlich etwas zu tun.

Was bei den Mollaths  passiert ist, ist eine Besonderheit, die noch einmal genauestens untersucht werden sollte, ebenso sollten neue Gutachter den Zustand von Herrn Mollath ausreichend lang persönlich erneut untersuchen.

Sehr geehrte(r) gast,

Sie werfen da durchaus schwierige Fragen auf.

Gestatten Sie mir bitte eine Nachfrage zur häuslichen Gewalt. Wenn, wie von Ihnen vorgeschlagen, eine Anzeige gegen den Mann gemacht wird, endet das Strafverfahren zumeist in einem Strafbefehl.

 

Die Täter werden in der Regel nicht untersucht.

 

Warum wollen Sie nun im Falle Mollath eine ausreichend lange persönliche Untersuchung? Andere Männer müssen nur einen Strafbefehl zahlen.

 

Finden Sie das Herrn Mollath gegenüber nicht ungerecht? Solten nicht alle Menschen gleich behandelt werden?

 

Gruss

Sie fragen weshalb ich eine neue lange persönliche neutrale Untersuchung am Besten noch ohne vorherige Aktenanschauung  für notwendig erachte.

Die nächste Routineuntersuchung im Juni /Juli 2013 darf nicht nur eine "oberflächliche" Routineuntersuchung sein, sonst sitzt Herr Mollath garantiert weitere 5 Jahre wegen der rechtgültigen Behauptung gemeingefährlich.

 

Ich denke auch bei einem möglichen Wiederaufnahmeverfahren kommen auch neue Gutachter ins Spiel. Es geht ja um die Kernfrage der geäußerten oder womöglich doch festgestellten oder nur behaupteten Gemeingefährlichkeit und den heutigen Zustand, ob eine weitere Unterbringung unverhälnismäßig sein könnte.

 

 

 

 

 

2

Gast schrieb:

Es geht ja um die Kernfrage der geäußerten oder womöglich doch festgestellten oder nur behaupteten Gemeingefährlichkeit und den heutigen Zustand, ob eine weitere Unterbringung unverhälnismäßig sein könnte.

Sehr geehrte(r) gast,

erlauben Sie die Frage, aber warum sollte Mollath überhaupt begutachtet werden?

Gibt es denn irgendwelche Anzeichen, dass das notwendig ist? Welche sind das?

Gruss

5

Max Mustermann schrieb:

Gast schrieb:

Es geht ja um die Kernfrage der geäußerten oder womöglich doch festgestellten oder nur behaupteten Gemeingefährlichkeit und den heutigen Zustand, ob eine weitere Unterbringung unverhälnismäßig sein könnte.

Sehr geehrte(r) gast,

erlauben Sie die Frage, aber warum sollte Mollath überhaupt begutachtet werden?

Gibt es denn irgendwelche Anzeichen, dass das notwendig ist? Welche sind das?

Gruss

 

Naja, Mollaths Frau hat das behauptet, und eine Ärztin im Klinikum Erlangen hat ihr das auch schriftlich gegeben......weil seine Frau das behauptet hat. Die Ärztin hat Mollath weder gesehen noch gesprochen.

Dazu kommt, daß seine Frau sagt, er hätte sie mal vor längerer Zeit geschlagen...hätte sich in den Türrahmen gelehnt, sie also der Freiheit beraubt....und er hat einen Brief gestohlen

Da ist eine Gefahr für die Allgemeinheit zwangsläufig.

 

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Gast schrieb:

Maresa,

ich gibt viele Frauen, die Opfer von Gewalttaten ihrer Männer waren und weiter im gleichen Haus leben oder eine Zeit ins Frauenhaus flüchten , dann aber wieder zurückkehren und solange diese Frauen nicht gegen ihre Täter vorgehen, passiert nichts. Warum müssen nicht Ärzte oder Frauenhäuser oder Beratungstellen sofort Anzeigen tätigen,wenn sie von Opfern hören, dass Gewalt geherrscht hat. Die Politik tut fast nichts neues gegen die hohe häusliche Gewalt in unserem Staat.

Im Bereich Sexualstraftaten sind ganz viele Taten verjährt, wenn die Opfer erstmals reden können und die Politik streitet nur anstatt endlich etwas zu tun.

Was bei den Mollaths  passiert ist, ist eine Besonderheit, die noch einmal genauestens untersucht werden sollte, ebenso sollten neue Gutachter den Zustand von Herrn Mollath ausreichend lang persönlich erneut untersuchen.

 

 

Sie verwechseln Äpfel mit Birnen. Die Frauen, die trotz erlebter Gewalt weiterhin die Wohnung mit dem Täter teilen, sind regelmäßig sexuell von ihm abhängig und/oder aus wirtschaftlichen Gründen oder Angst unfähig, auszuweichen.

Petra Mollath war garantiert nicht sexuell von ihrem Mann abhängig, hatte mehr als genug Geld, sich eine andere Bleibe zu suchen und war äußerst selbstbewusst und zielstrebig.

 

Im Übrigen wäre sie nach der Trennung garantiert nicht noch einmalallein in Mollaths Wohnung gegangen, wenn sie ein traumatisches Erlebnis mit ihm gehabt hätte und ihn als eine Gefahr für ihre Gesundheit hätte betrachten müssen.

 

Sie bringen hier Argumente, die tausendfach widerlegt sind.

 

 

 

5

@ Gast:

"Was bei den Mollaths  passiert ist, ist eine Besonderheit, die noch einmal genauestens untersucht werden sollte, ebenso sollten neue Gutachter den Zustand von Herrn Mollathausreichend lang persönlich erneut untersuchen."

 

Hmmm... wenn also jemand in eine Radarfalle gerät, weswegen er seinen Führerschein dauerhaft verliert und ein Jahrzehnt später herauskommt, dass die Radarfalle a) dort nicht hätte stehen dürfen und b) zudem aufgrund einer Fehleinstellung noch eine viel zu hohe Geschwindigkeit ermittelte - dann würden Sie sagen, der Betreffende muss zehn Jahre später nochmal durch eine Radarfalle an dieser Stelle fahren, um festzustellen, wie schnell er damals war, bevor man ihm den Führerschein zurückgibt?

 

Analog war es doch im Fall Mollath: Man hätte ihn a) nicht untersuchen dürfen und b) hat er die ihm vorgeworfenen Straftaten wahrscheinlich gar nicht (so) begangen. Die Begutachtun war also damals schon illegal - sie wäre es heute ja immer noch!

5

@Maresa

Für mich ist Frau Mollath nicht als Täter einzustufen, sondern der Rechtsstaat. Als Täter musst du Macht besitzen, die ein solches Handeln ermöglicht.

Der Rechtsstaat hat Frau Mollath die Macht verliehen, mit welchen Motiven auch immer.

In den meisten Trennungsverfahren sind Belastungseifer und Rachemotive vorhanden.

Gefühle sind halt im Spiel. Und Hass wird als Gegenteil zur Liebe gedeutet, wohl nicht zu Unrecht.

Man hat sich Ehepartner oder Lebenspartner selbst ausgesucht und trägt deswegen eine Verantwortung. In einer Beziehung sollte es nicht so einfach sein, den Partner wegen z.B. Vergewaltigung zu verklagen.

Es sollte aber erlaubt sein, sich von dieser Verantwortung ohne jegliche Probleme zu befreien. D.h. die Beziehung zu beenden.

So lange die Beziehung läuft, müsste Aussage gegen Aussage gelten. War wohl bei Mollath nicht der Fall.

Der veraltete Attest sagt gar nichts aus. Keine Zeugen waren vorhanden und wäre man tatsächlich krankenhausreif geprügelt worden, hätte man entweder Krankenhaus oder Polizei aufgesucht.

Freiheitsberaubung. Eine Freundin, die vor der Tür wartet, ist keine Zeugin. Wenn man sich um das Überleben befürchtet hätte, wäre man zur Polizei gegangen. Vorausgesetzt, der Rechtsstaat funktioniert.

Und auch wenn Frau Mollath zur Polizei gegangen wäre, hat schon ein Kommentator darauf hingewiesen, dass andere Frauen höchstens ein mitleidiges Blick erhalten hätte, vielleicht mit dem Ratschlag: Zieh aus und lass dich scheiden.

Frau Mollath ist entweder zum Krankenhaus oder zur Polizei gegangen. Erst 9 Monate später zog sie aus und ist daraufhin geschieden worden.

Wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert, kann man durchaus gezwungen sein, mit dem Täter weiterhin zu leben.

Aber davon geht in der Regel keiner aus - das war wohl bei Frau Mollath auch nicht der Fall, sonst hätte es keinen Prozess gegeben.

Gruss

Tine Peuler

4

@Gast # 15

 

Genau das verweigert Gustl Mollath ja zurecht, wie ich finde. Zumindest im Strafrecht sollte er die Untersuchung auch weiter verweigern.

 

Meiner Meinung nach sollte er einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen, rückwirkend bis zur Geburt.

 

Das geht nach § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung.

 

Wenn nun sozialrechtliche Gutachter feststellen, dass er keinerlei Anzeichen einer Behinderung hat, die auf psychisches Fehlverhalten schließen lassen, dann kann auch ein strafrechtlicher Gutachter kaum mehr dagegen "anstinken."

 

Sozialrechtliche Gutachter müssen auf Antrag persönlich begutachten und können nicht auf die Aktenlage erweisen.

 

Robert Stegmann

4

Robert Stegmann schrieb:

....Sozialrechtliche Gutachter müssen auf Antrag persönlich begutachten und können nicht auf die Aktenlage erweisen....

 

Robert Stegmann

 

Im Fall Mollath hätte man sogar nach Aktenlage erfahren, daß die Bank Mollaths Vorwürfe ernst nimmt, prüft...der Brief der Bank an Mollath war in den Akten.

...wird aber als Sammelsurium wirrer Briefe bezeichnet, man nimmt den Brief der Bank nicht ernst....scheinbar hat die Bank auch einen Wahn.

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Bille schrieb:

 

Im Fall Mollath hätte man sogar nach Aktenlage erfahren, daß die Bank Mollaths Vorwürfe ernst nimmt, prüft...der Brief der Bank an Mollath war in den Akten.

 

...wird aber als Sammelsurium wirrer Briefe bezeichnet, man nimmt den Brief der Bank nicht ernst....scheinbar hat die Bank auch einen Wahn.

 

Das alles kann Herr Mollath in einem sozialgerichtlichen Verfahren vorlegen. Es gibt einen Unterschied zwischen wahnhafter Paranoia in Verbindung mit Querulantismus und Gerechtigkeitsempfinden.

Wegen wahnhafter Paranoia in Verbindung mit Querulantismus sitzt er ein.

Gerechtigkeitsempfinden ist kein Grund, jemanden einzusperren. Es zeugt lediglich von einem gesunden Menschenverstand.

 

Robert Stegmann

 

 

5

@Stegmann

Meiner Meinung nach sollte er einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen, rückwirkend bis zur Geburt.

Sag mal, geht´s noch?

@Gast

Wegen Reifen und Ehestreit gab es doch schon genügend Gutachten und Brixner konnte trotzdem keine Gefährlichkeitsprognose aufstellen.

Und ein Gutachten ist ein Gutachten, egal ob man sich für ein Gespräch bereit erklärt oder nicht.

Einzige Begründung für ein Gutachten jetzt, wäre um festzustellen, dass er in den letzten 7 Jahren sich nicht zu sehr seiner Umgebung angepasst hat.

Obwohl man mittlerweile vermutet, dass diese Umgebung vielleicht "normaler" als diese Außenwelt sein könnte.

Gruss

Tine Peuler

 

 

 

 

4

Gast schrieb:

@Stegmann

Meiner Meinung nach sollte er einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen, rückwirkend bis zur Geburt.

Sag mal, geht´s noch?

@Gast

Wegen Reifen und Ehestreit gab es doch schon genügend Gutachten und Brixner konnte trotzdem keine Gefährlichkeitsprognose aufstellen.

Und ein Gutachten ist ein Gutachten, egal ob man sich für ein Gespräch bereit erklärt oder nicht.

Einzige Begründung für ein Gutachten jetzt, wäre um festzustellen, dass er in den letzten 7 Jahren sich nicht zu sehr seiner Umgebung angepasst hat.

Obwohl man mittlerweile vermutet, dass diese Umgebung vielleicht "normaler" als diese Außenwelt sein könnte.

Gruss

Tine Peuler

 

@Tine

 

Ich verstehe ihren Unmut.

 

Mich hat so ein sozialgerichtliches Gutachten aber raus gehauen aus der Sch....e, in der ich steckte.

 

Bei mir wären es zwar "nur" 80 Tage Bau als Ersatzfreiheitsstrafe gewesen, aber jetzt kommt es (vermutlich) auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren.

 

Auch bei mir war ein Netzwerk von Gutachtern am Werk, die mir Paranoia und Querulantismus unterstellt haben, bis ich dann das strafgerichtliche Gutachten verwendet habe, um einen Antrag auf (höhere) Feststellung des Grades meiner Behinderung gestellt habe.

 

Der Gutachter sozialgerichtliche Gutachter hat mich 3 Stunden untersucht. Am Ende konnte er nur geringe Paranoia feststellen, aber absolut keine Neigung zu Querulantismus. Im Gegenteil. Er hat alle Angaben für wahrheitsgemäß gesehen und dass ich keinesfalls simuliere. Trotz mehrerer Gutachten, die das Gegenteil ausdrückten.

 

Robert Stegmann

5

Bille,

die forensische/n Abteilung/en ist/ sind anscheinend in den vergangenen 5 Jahren nie auf die Idee im Vergleich zu den anderen Einsitzenden gekommen, dass Herr Mollath da nicht hingehört. Die dortigen Pfleger, Ärzte; Psychologen, Psychiater haben Herrn Mollath jeden Tag erlebt.

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Gast schrieb:

Bille,

die forensische/n Abteilung/en ist/ sind anscheinend in den vergangenen 5 Jahren nie auf die Idee im Vergleich zu den anderen Einsitzenden gekommen, dass Herr Mollath da nicht hingehört. Die dortigen Pfleger, Ärzte; Psychologen, Psychiater haben Herrn Mollath jeden Tag erlebt.

Sie wissen doch, Mollath sieht seinen Wahn nicht ein....schon das reicht doch aus, ihn weiterhin eingesperrt zu lassen.

Alles andere ist da unerheblich.

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Interessante Mustmaßungen darüber, wie der "Spinner"-Vermerk auf die Finanzamtsakte gekommen sein kann, im opablog: http://opablog.net/2013/03/03/mollath-skandal-mogliche-varianten-der-ste...

Auch in der Diehl-Steuervermeidungsaffäre zeigte sich eine ausgesprochen gute Vernetzung über die Rotarier. http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neue-strafanz...

Zahlreiche leitende Beamte seien davon überzeugt gewesen, dass der Deal hätte besteuert werden müssen, berichten pensionierte Finanzbedienstete unserer Zeitung; der Verdacht der Einflussnahme aus München und sogar aus Berlin sei Tagesgespräch gewesen. Auch der angebliche Einfluss von Rotary-Clubs war Gegenstand lebhafter Spekulationen - führende Finanzbeamte, Staatsanwälte und Seniorchef Karl Diehl sind oder waren bekennende Rotarier.

Der damalige Hauptpersonalrat Josef Bugiel beim Finanzministerium sprach bei einem Besuch von «nicht nachvollziehbaren und sehr personenbezogenen Entscheidungen» bei der OFD Nürnberg und kritisierte den damaligen OFD-Präsidenten. Die Rotary-Mitgliederliste lag immerhin demonstrativ in dessen Vorzimmer aus. 

@Stegmann

Kenne Ihren Fall nicht.

Wenn Herr Mollath zwischen verrückt oder behindert wählen muss, um frei zu kommen, hat die Justiz wieder versagt.

Aber es juckt wahrscheinlich keiner mehr.

Der Richter Brixner hatte keine Gefährlichkeitsprognose aufgestellt und es gab keine rechtliche Begründung, Herr Mollath einzusperren.

Die psychiatrischen Gutachten in den letzten 7 Jahren haben eine Gefährlichkeit bestätigt, die es nie gab. Diese Gefährlichkeit hätte Brixner einigermaßen konkret benennen müssen. Und "weitere Taten wie bisher" gehört nicht zur mittlere Kriminalität - und ist damit keine Gefährlichkeitsprognose.

Einige Menschen dürfen m.M. nach zwischen behindert und verrückt wählen, aber in den psychiatrischen Krankenhäusern sollte man vielleicht die Wahlmöglichkeiten erweitern.

Gruss

Tine Peuler

 

 

 

 

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