Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|367076 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3741 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Strate verknüpft den OLG-Beschluss mit seiner Erwiderung und seinen bekannten Suggestionen, das war ja inzwischen zu erwarten. Worauf Strate aber eine VB gründen will (rechtliche Gehörsverletzung ?), das bleibt weiter schleierhaft.

0

 Die unmögliche Tatsache:

Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:
»Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil», so schließt er messerscharf,
»nicht sein kann, was nicht sein darf.»

Strate und Co. dürfen sich alle selber mal im Spiegel Christian Morgensterns betrachten.

0

Die ausgeleierte Schusskanalthematik wärmt Strate auch wieder auf.

0

Rüdiger L. und emil, gehen Sie auch mal zu allmystery in dieser Sache, den Kommentar dort mit Datum von heute am 07.06.2020 um 17:57 finde ich persönlich sehr überzeugend, den Kommentar habe ich aber nicht geschrieben, nur zur Klarstellung.

0

In Strates Erklärung wird wieder mit keinem Wort erwähnt, dass Cachées 10mm Bohrung im Flaschenboden und ein 10mm Rohr zur Herausholung von ausgehärtetem Bauschaum keine zwingenden Präparationen für einen SD sind, an die auch Pfoser, oder ein anderer SV gebunden wären. Von den anderen Präparationen, die die Schweizer Website sogar empfahl, ganz zu schweigen!

Strate operiert hier kolossal unseriös, so kann es doch nicht gehen, oder mit anderen Worten:

Das geht nicht an!

0

Nunmehr wird das WAV abweichend vom WAG und der StA gewürdigt, das immerhin neue Beweismittel bzw. Tatsachen vorgebracht werden, diesen aber die Eignung fehle, eine andere Entscheidung zu begründen.

Hier "zerschießt" das OLG etwas die glatte Vorlage für eine erfolgreiche Beschwerde beim BVerfG. Man wird sich nun pointiert damit auseinander setzen müssen, inwiefern die Entscheidung mit der von Verfassungs wegen gebotenen Effektivität des Rechtsbehelfs noch vertretbar ist.

Die Entscheidungsgründe ermangeln ja, wie in der jetzigen Stellungnahme der Verteidigung hierzu bereits angemerkt, einer gewissen Logik, da einerseits ausgeführt wird, für die Feststellungen in den Urteilsgründen zum Verteilungsmuster von Bauschaumpartikeln am Tatort, bedürfe es einer Schussserie zum Beweis, die auf der DVD definitiv nicht enthalten sei, dem Wiederaufnahmevorbringen käme aber hier keine Novität zu, da die Strafkammer die Erkenntnisse zum Beweisthema auch irgendwie anders erlangt haben könnte, ohne hierfür Anhaltspunkte aus den Urteilsgründen oder Protokoll der Hauptverhandlung benennen zu können.

0

Die Entscheidungsgründe ermangeln ja, wie in der jetzigen Stellungnahme der Verteidigung hierzu bereits angemerkt, einer gewissen Logik

"Entscheidungsgründe" = Schalke 05, "Gründe" bei einem Beschluss = Schalke 04

0

emil, haben Sie eine Ausbildung in einfachster Polemik (ohne ein Sachargument mit Bezug zum Thema zu bringen) gemacht?
 

0

Die Entscheidungsgründe ermangeln ja, wie in der jetzigen Stellungnahme der Verteidigung hierzu bereits angemerkt, einer gewissen Logik, da einerseits ausgeführt wird, für die Feststellungen in den Urteilsgründen zum Verteilungsmuster von Bauschaumpartikeln am Tatort, bedürfe es einer Schussserie zum Beweis, die auf der DVD definitiv nicht enthalten sei

Eine solche „Schussserie“, so das Oberlandesgericht Frankfurt/Main, sei auf der von der Wiederaufnahmeverteidigung vorgelegten  BKA/STA-Da-DVD nicht enthalten.

„Um eine Aussage über die Menge von herausgerissenem Bauschaum bei steigender Schusszahl abgeben zu können, bedarf es der Durchführung einer Schussserie.“ (Beschluss OLG Frankfurt/Main v. 25. Mai 2020, S. 11)

Soweit es die vom Landgericht Kassel unmittelbar „weggedrückten“ Ladestörungen  im Wiederaufnahmevorbringen angeht, wird indes ausgeführt (OLG Frankfurt/M, S. 13):

„Anders ist es, soweit das Vorhandensein von Ladestörungen behauptet wird. Insoweit hat die Kammer aufgrund der Angaben des Sachverständigen Pfoser und aufgrund eigener Inaugenscheinnahme einer Schussserie festgestellt, dass…“

Schöne Woche

0

Und auch daher ist kein Freispruch wahrscheinlich geworden nach einer Wiederaufnahme.

Schöne Woche

0

Das ist Unsinn. Ohne die Silencer-Trias hätte Andreas Darsow nicht verurteilt werden können.

0

Ach lieber Mann oder Frau, überlassen Sie das mal anderen, denn auch in der Wiederaufnahme ist doch nach Lage der Dinge noch lange kein Freispruch in Sicht mit dann auch neu gemischten Karten, sprich auch neuen Gutachten der Staatsanwälte.

Schöne Woche noch einmal, emil mit dem Lotto

0

Und wenn ich schon das wieder höre: "Ohne die Silencer-Trias hätte Andreas Darsow nicht verurteilt werden können."

Da fängt der gute Mann / die gute Frau zum gefühlten 137. mal mit dieser uralten Kamelle wieder an, was aber für eine VB ja keine Rolle jetzt spielt.

Ohne die Kette hätte die Jette auch nicht Fahrradfahren können, aber zu Fuss wäre sie ja auch noch ans Ziel 3 Strassen weiter gekommen. Polemik können jedenfalls andere auch schon lange.

Auch Lottoscheine müssen rechtzeitig abgegeben werden mit den richtigen Zahlen, um zu gewinnen.

0

Es kann doch mMn kein Wiederaufnahmegrund durch gegeben sein, dass in einer neuen HV  ein anderes Landgericht in Hessen auch mal in dubio pro reo auf einen Freispruch entscheiden könnte, ohne dass wirklich neue Beweise oder Tatsachen erbracht wurden, die in der ersten HV für einen Freispruch schon erheblich gewesen wären.

Das wäre das Hessenlotto.

0

Ich hatte das bereis vorausgesehen:
https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=17#comment-83001

Das ist lustig: Das OLG hat Strate mit seinen eigenen Mitteln geschlagen, er markert das sogar an, merkt es aber nicht!

Zwar ist das OLG nun der Meinung, es könnte sich bei den BKA-Videos zumindest teilweise um neue Beweismittel handeln, sie seien jedoch ungeeignet, weil:

"Bei diesem Inhalt der Videoclips kann die Inaugenscheinnahme keinen Aufschluss darüber geben, ob die im Urteil getroffene Aussage zutrifft, dass sich die Menge an freigesetztem Bauschaum verringert, weil aufgrund der Anzahl der abgegebenen Schüsse ein immer größer werdender Schusskanal entsteht, wenn aus einer Waffe mit einer mit Bauschaum gefüllten Plastikflasche als Schalldämpfer zehn Schuss hintereinander abgegeben werden. Um eine Aussage über die Menge von herausgerissenem Bauschaum bei steigender Schusszahl abgeben zu können, bedarf es der Durchführung einer Schussserie. Die Abgabe jeweils eines Schusses aus verschiedenen Flaschen reicht nicht aus..." (Beschluss OLG S. 11)

Strate hatte behauptet:
"Die Augenscheinseinnahme [sic!] der zehn Videoclips des BKA falsifiziert also die Behauptung der erkennenden Strafkammer, das von ihr angenommene „Verteilungsmuster der bei Schussabgabe hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen“ (UA S.119), nämlich „… des Phänomens, dass mit der steigenden Anzahl der Schüsse durch die mit Bauschaum ausgefüllte PET-Flasche grundsätzlich weniger Partikel hinausgeschleudert werden“ (UA S.119) – habe sich ihr „durch Augenschein von den Videosequenzen der sogenannten ‚High-Speed‘Kamera“ als „eindrucksvolles Bild“ offenbart."

Dies war eine Falschdarstellung von Strate:

Das "Verteilungsmuster" im Urteil bezieht sich auf:
"Bei diesen Schusstests sei die Partikelverteilung am Boden ca. in 1,90 m Länge und 80 cm Breite erfolgt, so dass diese Verteilung sehr ähnlich gewesen sei, wie man diese am Tatort vorgefunden habe." (UA S. 118)
Es bezieht sich NICHT auf die Tatsache, "dass mit der steigenden Anzahl der Schüsse durch die mit Bauschaum ausgefüllte PET-Flasche grundsätzlich weniger Partikel hinausgeschleudert werden“ (UA S.119), wie Strate behauptet.
Das können die Videoaufnahmen gar nicht hergeben, so schreibt auch das OLG, wird aber im Urteil auch gar nicht behauptet!
Darum sind die BKA-Videos vielleicht z.T. neu, jedoch völlig ungeeignet zu behaupten (wie im WA geschehen, nicht aber im Urteil), "ihre Augenscheinseinnahme... falsifiziere also die Behauptung der erkennenden Strafkammer..., dass mit der steigenden Anzahl der Schüsse durch die mit Bauschaum ausgefüllte PET-Flasche grundsätzlich weniger Partikel hinausgeschleudert werden“.

Klassisches Eigentor von Strate.

Wenn er nun also jammert:
"Nur: Wo sind denn jetzt die vom Landgericht Darmstadt in Augenschein genommenen Videosequenzen? Der Senat des Oberlandesgerichts wollte das nicht weiter aufklären."
kann man nur sagen: Das ist ja auch völlig egal!!

Im Grunde sieht er es ja selbst ein:
"Also: Die These von der bei steigender Zahl der Schüsse grundsätzlich sinkenden Zahl der aus dem Schalldämpfer austretenden Bauschaumflocken stützt sich nicht mehr [sic!] auf die (verschwundenen?) Videosequenzen, die die Strafkammer in Augenschein genommen haben will, sondern nur noch allein auf die schlichte Auskunft des Sachverständigen und die angeblich auf ihn zurückgehende Behauptung eines Schusskanals! So der 1. Senat des Oberlandesgericht Frankfurts in eigener Gestaltung der Beweiswürdigung."

So ist es, nur das Wort "(nicht) mehr" ist falsch. Die Überzeugung der Kammer stützte sich diesbezüglich NIE auf die Videos, sondern immer (nur) auf die Aussage des Sachverständigen.

Den Satz des OLG
"In einem solchen Fall, dass das erkennende Gericht mit der Feststellung einer Tatsache denknotwendig deren Gegenteil als nicht vorliegend bedacht hat, ist mit der *BEHAUPTUNG* DES GEGENTEILS einer festgestellten Tatsache im Wiederaufnahmeverfahren NICHT EINE NEUE TATSACHE BEIGEBRACHT." (Beschluss OLG S. 13)
hat Strate offenbar noch nicht einmal verstanden.
Da hilft auch nicht das Zitat des OLG Frankfurt v. 1978, denn die BEHAUPTUNG einer Tatsache ist eben keine (neue) Tatsache, wenn sie als Denkmöglichkeit erwogen und abgelehnt wurde, wie hier geschehen.

Das bildungsbürgerliche Morgenstern-Zitat fällt also leider Strate selbst vor die Füße.

Zu den entscheidenden Ausführungen, warum das Cachée-Gutachten keine neuen Tatsachen enthält, nimmt Strate bisher wohlweislich nicht Stellung (außer: "augenscheinlich "!!!!!).

"Der Sachverständige Cachée hat damit lediglich festgestelt, dass BEI DEM VON *IHM*
GEWÄHLTEN VERSUCHSAUFBAU die genannten Ergebnisse auftreten, nämlich bei Herstellung des Schalldämpfers auf die beschriebene Weise, unter Nutzung bestimmter, wenn auch verschiedener Flaschen. ALLEMEINGÜLTIGE FESTSTELLUNGEN zur Menge des Auswurfs von Plastik oder Bauschaum, die die Ausführungen des Sachverständigen Pfoser erschüttern könnten, ERGEBEN SICH aus den durchgeführten Tests NICHT." (Beschluss OLG S. 17)

An den Beispielen Bodenlochgröße und Art der verwendeten Flasche (Größe, Dicke des Plastiks) zeigt das OLG sehr gut, daß der SV Pfoser wohl näher an den Tatsachen lag als Cachée, kommt jedenfalls zum zutreffenden Ergebnis:
"Gegenteiliges lässt sich zumindest dem Gutachten des Sachverständigen Cachée nicht entnehmen." (Beschluss OLG S. 17)

Und genau dessen (dem Beweis des Gegenteils) hätte es für eine Wiederaufnahme bedurft, da ändern auch verfälschende propagandistische Behauptungen ("Zugleich betont der Senat aber, dass der von der Verteidigung beauftragte Sachverständige Cachée es richtig gemacht habe") nichts.

Über dem Winkelsdorf-"Gutachten" liegt auch bei Strate der Mantel des Schweigens.

Das Spiel ist aus.
Weitere Ressourcen der Justiz zu bemühen, wäre ein weiterer Mißbrauch unseres Rechtsstaats zur zweifelhaften Befriedigung des scheinbar "staranwaltlichen" Egos.

0

Mit der Annahme, Strates Gutachter hätten wie richtige Wissenschaftler systematisch die diversen Varianten der Website auch noch mit vielen Serien durchgetestet und nirgends eine Serie von 10 Schüssen realisiert, ohne immer PET-Splitter und grosse Flocken beim Bauschaumauswurf zu erzeugen, der auch zu Ladestörungen Anlass gegeben hätte und auch noch Spuren an den Tatorten hinterlassen haben müsste, die dann auffallen müssten bei der Spurensicherung, dann allerdings könnte es zur Erhaltung der Effektivität des Rechtsmittels m. E. zu einer Wiederaufnahme kommen. Wenn dann allerdings die StA in einem Gutachten zeigen kann, doch - das geht wirklich, eine Schussserie ohne Strates Suggestionen zu generieren, dann ist auch in einer neuen HV eine volle Bestätigung der Verurteilung zu erwarten.

Da ich auch bei der "Konkurrenz" von allmystery gerade mitgelesen habe, Rüdiger brachte Elektophorese bei einer Schmauchspurenanalyse in die Debatte dort ein, die Frage dabei wäre, reichen die gesicherten Schmauchspuren für die Elektrophorese polarer organischer Rückstände im Schmauch aus, auch das Element Kalium wird ja m.W. anders nachgewiesen.

0

Es wird seinen Grund gehabt haben, dies eben NICHT wissenschaftlich sytematisch durchzutesten. Wichtige Hinweise in der Bauanleitung (z.B. Verstärkung der Flasche durch Umwicklung etc.) wurden ohnehin nicht versucht und - das hat das OLG durchschaut - eher dünne/weiche Flaschen gewählt. Allmy lese ich auch mit, im Vorschlag von Rüdiger sehe ich keinerlei Substanz, die einen 2. WA-Antrag erfolgreich erscheinen ließe.

0

Es gibt ja viele Hinweise und Artikel im Internet zu Schmauchuntersuchungen (Schmauchspuren). Diese 4 bringe ich mal hier noch:

3 PDF:

Sensitive Untersuchung von Schmauchspuren ... - LaborpraxisSpuren im SchmauchPrüfvorschrift Untersuchung von Schmauchrückständen bei ...

1 Link zum BKA:

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Kriminaltechnik/SchusswaffenUndFormspuren/Schmauchspuren/schmauchspuren_node.html

Dort im Text des BKA wird ja schon einiges erklärt, auch zur Rasterelektronenmikroskopie mit Röntgenmikroanalyse (REM/EDX).

Rüdiger wird sein Wissen vermutlich auch irgendwoher haben, aber die Elektrophorese wird für polare organische Rückstände in Flüssigkeiten eingesetzt, die sich in einem elektrischen Feld trennen lassen. Mit Anfärbungen wird auch am Tatort die Schmauch-Verteilung sichtbar gemacht. Für Analysen jedoch werden auch  noch Gaschromatographie und Massenspektrometer eingesetzt, alles was heute die Labortechnik so hergibt.

Da müssen private SV und Labore mMn schon sehr gut mit Technik bestückt sein, wenn sie da mithalten wollen.

0

Weitere Ressourcen der Justiz zu bemühen, wäre ein weiterer Mißbrauch unseres Rechtsstaats zur zweifelhaften Befriedigung des scheinbar "staranwaltlichen" Egos.

Und erwecken immer weiter aufglimmende Hoffnungen bei der restlichen Familie, die dann wieder enttäuscht werden würden.

Das sollte sich Strate nun auch einmal fragen, spätestens aber dann, wenn er die negative Antwort vom BVerfG auf eine VB erhalten hat. Der Fahrplan aber ist höchstwahrscheinlich schon erstellt, die VB wird daher kommen.

0

Ich weiß nicht, was psychologisch "besser" ist, auch für die Kinder (vorausgesetzt, Anja Darsow kennt die Wahrheit bzgl. der Täterschaft Ihres Mannes nicht, dessen ich mir gar nicht sicher bin): Eine "falsche" Hoffnung, die enttäuscht werden wird, gar in der Meinung endet, die Justiz versage, oder ein "Schnitt" mit Bewältigung der furchtbaren Wahrheit. Ich fürchte, Strate ist das ohnehin egal, seine Interessen sind andere, die allerdings ebenso enttäuscht werden.

0

Noch eins, @Logiker: Die Kampagne der "Justizkritiker" rund um den Verein e.V. und Freunde, die immer gleich "Harry Wörz", "Donald Stellwag" und "Horst Arnold" und einige andere Namen jedem entgegenhalten, der das Urteil nicht als einen unfassbaren Justizirrtum einschätzt, die ist sowieso nicht mehr aufzuhalten, die ist auch ein Selbstläufer geworden.

0

Ich vermute, daß das für Strate nach dem medial erfolgreichen Fall Mollath ein bestimmender Faktor war, also die Hoffnung, dies durch eine bereits bestehende Unterstützerbasis wiederholen zu können. Die "Qualität" dieser Basis scheint auch seinen neuerlichen Verschwörungsideen zu entsprechen.

https://uebermedien.de/49330/cicero-duengt-verschwoerungstheorie-ueber-bill-gates-und-den-spiegel/

Tragisch, wie sich jemand mit 70 Jahren sein über viele Jahre erworbenes Renommee inzwischen fast systematisch selbst zerstört.

0

Es ist schwer auch für mich rein rational zu verstehen, was da Strate geritten hatte, sollten jedoch Fragmente für ein Manuskript schon in einer anderen Schublade in Strates Schreibtisch liegen: "Der Fall Darsow: Vom Versagen der Justiz, Teil 2", dann könnte das auch als eine reine Theorie erscheinen, die ich aber nicht als eine Wahrheit behaupte.

0

Ebenso kommt doch auch immer wieder, in Babenhausen wollten die Ermittler keinen zweiten unaufgeklärten Mord mehr hinnehmen, A.D. kam da gerade noch wie gerufen für die Ermittler, die StA und auch für das Schwurgericht.  Damit keine Argumente gebracht, aber Stimmungsmache soll helfen, die als "Öffentlichkeitsarbeit" verkauft wird und steuerlich noch begünstigt ist.

0

Ja, Verschwörungsideen. Bestimmt steckt Bill Gates auch dort dahinter... ;-)

0

Und wie so oft, wo schon Öffentlichkeit für eine Thematik vorhanden ist, werden irrlichternde Zeitgenossen angezogen, die ihre privaten Theorien, kommerzielle Webseiten, oder Bücher und Dienstleistungen ebenfalls in eine breitere Öffentlichkeit damit bringen wollen als ihre Marketing-Methode. Klappt halt nicht immer, das kostenlose Trittbrettfahren bis zur Endstation ......

0

Das OLG Frankfurt/Main hält einen weitergehenden „Aufklärungsversuch“ zu der Frage, ob es sich bei den von der Wiederaufnahmeverteidigung vorgelegten, ihr von der StA am 15.12.2015 übermittelten DVD mit 10 BKA-Videoclips „um diejenigen handelte, die das erkennende Gericht in Augenschein genommen hat“ (Beschluss OLG, S. 10), für nicht erforderlich. Denn selbst wenn man – über die jedenfalls eine neue „Videosequenz“ (Beschluss OLG, S. 9) hinaus – von einer Nova der „DVD insgesamt als neues Beweismittel“ ausginge, „wäre diese nicht geeignet (…), die Freisprechung des Verurteilten zu begründen“ (Beschluss OLG, S. 10; ebenso: S. 7).

„Um eine Aussage über die Menge von herausgerissenem Bauschaum bei steigender Schusszahl abgeben zu können“, bedürfe es „der Durchführung einer Schussserie“ (Beschluss OLG, S. 11). Eine solche Schussserie sei auf der BKA-DVD jedoch – wie die Wiederaufnahmeverteidigung selbst vortrage – nicht enthalten. Vor diesem Hintergrund stelle der Vortrag der Wiederaufnahmeverteidigung (Begründung der sofortigen Beschwerde vom 12.09.2019, S. 4: „Die Augenscheinseinnahme der zehn Videoclips des BKA falsifiziert also die Behauptung der erkennenden Strafkammer, das von ihr angenommene „Verteilungsmuster der bei Schussabgabe hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen“ (UA S. 119), nämlich „… des Phänomens, dass mit der steigenden Anzahl der Schüsse durch die mit Bauschaum ausgefüllte PET-Flasche grundsätzlich weniger Partikel hinausgeschleudert werden“ (UA S. 119) –  habe sich ihr „durch Augenschein von den Videosequenzen der sogenannten ‚High-Speed‘-Kamera“ als „eindrucksvolles Bild“ offenbart.“) eine nicht belegte, „bloße Vermutung“ dar.

Im Übrigen sei der Beleg für die Annahme des Tatgerichts, „mit steigender Anzahl der Schüsse sinke die Menge an Bauschaum, auf die Angaben des Sachverständigen [Pfoser] insgesamt“, also „auch“ auf „nicht gefilmte Schussabgaben“ zurückzuführen. Die von der Wiederaufnahmeverteidigung nunmehr vorgelegten BKA-Videoclips seien für eine Entkräftung der vom Tatgericht insoweit getroffenen Feststellungen nicht geeignet, da Pfoser seine Erkenntnis „auch“ „aufgrund der Durchführung nicht gefilmter Schussabgaben gewonnen haben“ könne (Beschluss OLG, S. 12). Mithin verfehlt:

Die Überzeugung der Kammer stützte sich diesbezüglich NIE auf die Videos, sondern immer (nur) auf die Aussage des Sachverständigen.

Ebenso unzutreffend:

Das "Verteilungsmuster" im Urteil bezieht sich auf:
"Bei diesen Schusstests sei die Partikelverteilung am Boden ca. in 1,90 m Länge und 80 cm Breite erfolgt, so dass diese Verteilung sehr ähnlich gewesen sei, wie man diese am Tatort vorgefunden habe." (UA S. 118)

Zutreffende, vollständige Urteilswiedergabe (UA S. 118, 119), OLG Beschluss, S. 8, 9:

„Bei diesen Schusstests sei die Partikelverteilung am Boden ca. in 1,90 m Länge und (…) Mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden, wobei hier keine einheitliche Verringerung erfolgt sei (…). Aus diesen Ausführungen des Sachverständigen schließt die Kammer (…), dass die Ergebnisse der Beschusstests des Sachverständigen Pfoser sich mit dem Verteilungsmuster von Bauschaum am Tatort in Einklang bringen lasse einschließlich des Phänomens, dass mit der steigenden Anzahl der Schüsse durch die mit Bauschaum ausgefüllte PET-Flasche grundsätzlich weniger Partikel hinausgeschleudert würden (UA, S. 119).“

Während das OLG den nunmehr von der Wiederaufnahmeverteidigung vorgelegten BKA-Videoclips mangels Schussserienqualität deren Eignung abspricht ( s.o.), führt es, wie hier bereits an anderer Stelle angesprochen wurde, auf S. 13 (bezüglich des Vorhandenseins „von Ladestörungen“) hingegen aus: „Insoweit hat die Kammer aufgrund der Angaben des Sachverständigen Pfoser und aufgrund eigener Inaugenscheinnahme einer Schussserie festgestellt (…)“.

Ein für nicht notwendig befundener „weiterer Aufklärungsversuch zu der Frage, ob es sich bei den nunmehr mit Wiederaufnahmeantrag vorgelegten Videos um diejenigen handelte, die das erkennende Gericht in Augenschein genommen hat“ (OLG Beschluss, S. 10), erschließt sich nicht. Dies zumal es sich bei der vom erkennenden Gericht laut OLG in Augenschein genommenen „Schussserie“ dann doch aber gerade nicht um die der Wiederaufnahmeverteidigung Ende 2015 überlassenen DVD mit den 10 BKA-Videosequenzen handeln kann.

0

Steht doch alles im Urteil: Die Kammer hatte sich auf beides gestützt, eine Aussage des SV Pfoser und auf  Videosequenzen!

Aber das waren nicht ganz genau die, die jetzt noch an einzelnen Sequenzen vorhanden und vom BKA übermittelt wurden.

0

Genau:

"Aus diesen Ausführungen des Sachverständigen schließt die Kammer (…)"

0

Alle Verteidiger des Angeklagten A. D. und auch der Angeklagte selber hätten ja ausgiebige Fragen zu den Ausführungen des SV Pfoser und zu den im Gericht vorgeführten Videosequenzen aus dem BKA stellen können, oder auch noch weitere Beweisanträge dazu stellen können. Nichts dergleichen ist aber doch geschehen. Aber im TV lamentierte Verteidiger Christoph Lang später, man habe nur die Versuche der Polizei am Tatort gesehen, als die Flasche fortgeflogen ist. Ein Kasperletheater der Verteidigung war das.

0

Bis ins allerkleinste Detail

Darmstadt/Babenhausen ‐ Es ging ins Detail. Und zwar bis ins allerkleinste.  Von Veronika Szeherova

Am vierten Tag des Doppelmordprozesses kamen gestern im Darmstädter Landgericht neben den Beamten vom Erkennungsdienst auch Sachverständige verschiedener Bereiche zu Wort – vom Molekularbiologen und Chemiker bis hin zum Physiker und Schusswaffenexperten.

Sie waren alle beteiligt an der Aufklärung des Mordfalls am Ehepaar Toll, und präsentierten dem Gericht die Ergebnisse ihrer Arbeit. Arbeit, die vor allem eines erfordert: Geduld.

Quelle: Offenbach Post

Also war der SV für Schusswaffen nicht nur in der Cafeteria, oder auf dem Klo im LG, sondern selber im Gerichtssaal, wurde bestimmt belehrt, machte seine Aussage (Ausführungen) und wurde später wieder entlassen. Wenn davon keiner der Verteidiger etwas mitbekommen hatte, dann liegt das Problem doch nicht beim SV oder dem Gericht.

0

Wo liegt denn nun noch das Problem beim Verstehen?
 

0

Frage an die versammelten "Justiz- und Urteilskritiker": Wenn es im BKA überhaupt keine Videosequenzen mehr gegeben hätte, meinen Sie wirklich, dann hätte

a) A.D. sofort freigesprochen

b) aus der Haft entlassen

c) für die Haft entschädigt werden müssen?

0

Wie auch Logiker schon schrieb, hatten offenbar er und ich auch in den anderen Blogs, Foren und Gästebüchern zu diesem Fall mitgelesen. Da stimmen eben schon so viele Sachdarstellungen nicht mit anderen überein. Beim Thema Revision wird geschrieben, da ginge es ja "nur" um Rechtsfehler, also wäre eine erfolglose Revision vollkommen unbedeutend, aber jeder weiss doch, dass gerade ein Revisionserfolg ganz oben auf der Prioritätenliste der Verteidigungen steht. Das ist ja deren juristischem Denken geschuldet, aber im Fall Babenhausen hätten sie auch mal erheblich mehr Sachkunde bereits in der HV im Saal 3 im Gebäude D in Darmstadt am Mathildenplatz 15 bei der 11. Großen Strafkammer des LG gebraucht.

Dort muss also keinem aus der Verteidiung etwas Unklares beim Vortrag von SV Pfoser vor seiner Entlassung aufgefallen sein, das zu Nachfragen Anlass gegeben hätte. Was Verteidiger Christoph Lang im TV später geboten hatte bei der Flasche, die am Tatort bei einer polizeilichen Nachstellung weggeflogen ist, war doch eine Armutserklärung, weil er doch vorher den SV Pfoser mit seinem Vortrag und die Videos dazu offenbar verschlafen hatte. "Flasche" passt aber in diesem Zusammenhang schon ganz gut.

0

Verteidiger Bernd Hintze hatte sich m.W. nicht mehr zu dem Fall nach dem Urteil geäussert, Verteidiger Veikko Bartel schied danach aus dem aktiven Anwaltsgeschehen aus und ist nun Schriftsteller, von Ralf Neuhaus, der auch für die Wiederaufnahme genannt wurde, war später auch nichts mehr zu hören. Das zeigt m.E. die Probleme der Verteidgung bei desem Fall sehr deutlich.

Mit dem vollkommen anderen Fall des Donald Stellwag und seiner ersten, auch m.E.  skandalösen Verurteilung wegen eines "Ohrengutachtens" aber überhaupt nicht zu vergleichen.

Das in einen Topf zu werfen ist mMn unseriös und zeugt von einem ganz großen Belastungseifer, das ist aber immer schlecht!

Bei Strate stört mich seine zuletzt häufig auftrumpfende Art, Hochmut kommt ja bekanntlich vor dem Fall.

0

Den Film von Spiegel TV über den Babenhausen-Fall sollte sich aber mMn jeder ansehen, der sich für diesen Fall interessiert, es sind viele sehr gute Tatort-Aufnahmen dort zu sehen, OStA Hartmann und auch Dr. h.c. Strate, sowie Frau Darsow und der Nachbar, der Astrid T. als erster gesehen hatte, sprechen im Film, ebenso SV Philipp Cacheé.

Suchen Sie so: Folge 22 vom 15.06.2020 / Spiegel TV / TVNOW

(Themen: "Mein Freund Christian!" - Exklusives Interview mit Björn R., der den Tatverdächtigen im Fall Maddie seit Jahren kennt. Unschuldig im Knast? Die Geschichte des mutmaßlichen Doppelmörders Andreas Darsow.)

0

Nachgang: (Die Geschichte des rechtskräftig verurteilten ......., dessen Verteidiger ein Wiederaufnahmeverfahren betreibt.) gibt den Stand der Sache genauer wieder.

Möglichst genau sein, verehrte Journalisten vom SPIEGEL!

0

Hatte jemand aus der Verteidiger- und Kampagnen-Riege schon ein einziges Mal nur bemerkt, dass die Darmstädter Polizei bei ihrer Nachstellung am Tatort, bei der die Flasche noch regelmässig fortgeflogen ist, auch eine mit grauem Klebeband (vermutlich gewebeverstärktes "Panzerband") umwickelte PET-Flasche verwendet hatte? Damit dürften schon mal PET-Splitter an den Tatorten in den Stockwerken wenig wahrscheinlich sein, Herr Strate und Herr Cachée. Die abgebildeten Flocken sind auch kein "Staub", wie ich es auch einmal irgendwo gelesen hatte in einem der vielen Foren. Die Souterraintüre ist ja nun auch noch eindeutig zu sehen, die zum 1. Tatort gehört. Übrigens ist eine P08 ausgeschlossen als Tatwaffe, steht aber auch nirgends so  im Urteil, Luger bezog sich doch im Urteil auf die 9mm Patrone, die P38 hatte auch Mauser gefertigt.

Viele haben eben keine Ahnung, die sich als die grossen Experten in Foren und Blogs gerieren, und meinten ja 6 Züge, Rechtsdrall, wie bei der Luger P08 und bei den Walther-Modellen P38 und P1 und anderen reichen für eine Waffenidentifizierung schon aus.

0

Zum "Staub" auch das Zitat vom 08.03.2011 12:43:

Der Richter gab einem Techniker des LKA auf, eine Möglichkeit zu suchen, wie man den Schalldämpfer so befestigen kann, dass er wenigstens ein paar Schüsse hält. Dazu soll geprüft werden, wie der Ausstoß an Teilchen aussieht. Denn außer einem kleinen Klumpen wurde am Tatort nur Bauschaumstaub gefunden. Es ist fraglich, ob aus dem Schalldämpfer nach so vielen Schüssen nur Staub rausfällt.

Aus:  http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

0

Zum Waffen-SV des BKA ein Zitat aus obigem Forum vom 27.05.2011 01:12:

am 14. Verhandlungstag wurde ein Schusswaffengutachter des BKA befragt.

Und seinen Vortrag nebst Videos müssten die Verteidiger doch sehr aufmerksam verfolgt haben. Damit jedoch wäre die Erklärung von RA Christoph Lang mit "Slapstick" in einem bekannten Video später zum Bumerang geworden.

Im Abspann des SPIEGEL-TV-Films erfährt der Hörer von einer eingelegten Verfassungsbeschwerde etwas, bei RA Strate jedoch ist die noch nicht eingescannt zu lesen, darauf muss also auch noch gewartet werden.

Von 25 Jahren als gesamter Haftdauer wird wohl nicht ganz auszugehen sein nach einer Nichtannahme, oder Verwerfung der VB durch das BVerfG.

0

Übrigens, OStA Hartmann war kein Staatsanwalt in der HV, sondern hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren nach dem Antrag Strates eine Stellungnahme der StA Darmstadt für das LG Kassel abgegeben.

0

Die Ausführungen des Oberstaatsanwalts Hartmann vom 25.05.2018 (StA Darmstadt), „bei den zehn Videoclips, die der Rechtsanwalt des Antragstellers vom BKA übersandt bekommen“ habe, handele es sich nicht „um ein neues Beweismittel“, da sich aus „den Ausführungen des Urteils (…) zwanglos“ ergebe, „dass im Rahmen der Hauptverhandlung die vom Sachverständigen Pfoser gefertigten Videosequenzen in Augenschein genommen“ wurden, bleiben jedenfalls objektiv unrichtig.

Gleiches gilt für den Beschluss des LG Kassel vom 19.08.2019, S. 76: „Bei den vom Antragsteller vorgelegten zehn Videoclips von Beschusstests des Bundeskriminalamts handelt es sich – entgegen der Behauptung des Antragstellers – nicht um ein neues Beweismittel. Die zehn Videoclips lagen der erkennenden Kammer ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 18.05.2011 vor, wie der Antragsteller selbst vorträgt. Die Kammer hat sich ihrer auch mittels Inaugenscheinnahme bedient und sich damit in den Urteilsgründen ausführlich auseinandergesetzt (Bl. 118 ff des Urteils).“  

Ebenso für die Stellungnahme der StA Kassel vom 13.06.2018, die unter Bezugnahme auf die vorausgehende Erläuterungen der StA Darmstadt meint, S. 2: „Wie dort bereits ausgeführt, wurden die Videoaufnahmen der Beschusstests durch das Gericht in Augenschein genommen und gewürdigt, wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, vgl. S. 118-125 d. Urteils. Es handelt sich somit nicht um neue Beweismittel.“

Und auch für das Schreiben der GStA Frankfurt/Main vom 19.09.2019, S. 3: „Auf behauptete sachlich-rechtliche Fehler – wie vorliegend eine (im Ergebnis behauptete angeblich) fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. die bloße Vermutung, die Kammer habe andere „zur Zeit nicht rekonstruierbare“ Videoclips in Augenschein genommen (Bl. 2 Beschwerdebegründung) – kann ein Wiederaufnahmeantrag – ebenso wie auf eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung des Sachverhalts -  nicht gestützt werden (…).“

Dass es sich bei dem vom Landgericht Darmstadt – aus welchen Gründen auch immer - bemühten „Schusskanal“ (UA S. 124) um eine Fiktion handelt und bei keinem Schuss im Bauschaumkörper der PET-Flasche ein „Schusskanal“ entsteht, ist im Übrigen jedem einzelnen der 10 der Wiederaufnahmeverteidigung überlassenen BKA-Videoclips zu entnehmen.

0

Sie irren sich schon wieder, Rüdiger!

Der Schusskanal ist in einer PET-Flasche ist keine Fiktion, aber das LG-Darmstadt hatte kaum genau die 10 Videoclips aus dem BKA gesehen, die bei Strate zu sehen sind. Da können Sie sich gerne weiter auf den Kopf stellen, damit ändern Sie aber daran nichts.

0

(Ein "ist" oben war zuviel im ersten Satz.)

Im Urteil wird SV-Pfoser so wiedergegeben, dass der Bauschaumauswurf "grundsätzlich" abnahm bei seinen Schüssen im BKA.

Und eine neuer SV würde Ihnen eine P38 mit Schalldämpfer, angelehnt an die Schweizer Website und mit genau der PMC-Munition mit 124 grain, die gefunden wurde als Projektile und Hülsen, so präparieren können, dass das nicht nur "grundsätzlich", sondern auch ganz konkret zum Spurenbild noch passt im Rahmen jeder vernünftiger Signifikanz.

0

Rüdiger, ein Schwurgericht steht doch vor dem Problem in so einem Prozess, eine Entscheidung zu treffen, so wie metaphorisch im alten Rom das Publikum in der Arena: den Daumen hoch oder den Daumen senken.

Aber Schwurgerichte sind kein Publikum, das Spass dabei hat. Sprechen Sie mal mit verschiedenen Schöffen, die Einzelheiten der oft langen Beratungen aber nicht ausplaudern dürfen, und das ist auch gut so in einem Rechtstaat.

Vor manchen Richtern würde ich aber nicht gerne stehen wollen als Unschuldiger, bei Wagner hätte ich aber kein Problem.

Auch nicht beim Vorsitzenden im Mordfall Walter Lübcke, der gleich sagte:

"Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich"

0

Veikko Bartel machte viele prozessuale Sperenzchen in Darmstadt nach vielen Berichten, damit wurde nur viel Zeit und auch noch Energie der Verteidigung vergeudet.

0

Noch eins, Rüdiger, aus Erfahrung: Menschen ist fast alles zuzutrauen, auch die berühmten Experimente der Psychologie [*] zeigen es doch, nicht nur die Mordprozesse in vielen Staaten und seit allen Jahren. Zum Morden ist auch jeder fähig.

[*]  https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_klassischen_Experimente_in_der_Psychologie

Herr Strate weiss das eigentlich, Frau Darsow sollte es mMn auch rein theoretisch zumindest mal wissen.

0

Aber das waren nicht ganz genau die, die jetzt noch an einzelnen Sequenzen vorhanden und vom BKA übermittelt wurden.

„Aufgrund des Zusammenhangs mit den Ausführungen des Sachverständigen Pfoser, der sich auch auf 10 Schüsse, die er per Video festgehalten habe, bezieht, ist allerdings davon auszugehen, dass die Kammer eben diese Videos in Augenschein genommen hat.“ (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Mai 2020, Seite 9)

Wo liegt denn jetzt noch das „Problem“?

0

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.