Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366978 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Ein Verteilungsmuster des Partikelauswurfs von abnehmend / zunehmend - zunehmend / abnehmend - abnehmend ergibt sich doch bereits aus rein denklogischen Gründen und wird auch noch durch die Bauausführung des SD moduliert.

Auc dazu hat sich SV Pfoser laut UA geäußert gehabt.

Auch im Kommentar von Rüdiger L. vom Mi, 2020-03-04 03:51 nichts Neues, worauf hier in diesem Thread ja außerdem auch schon eingegangen wurde.

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.... wobei das Tatgericht, eben weil es die BKA-Videoclips zumindest nicht in ihrer Gesamtheit in Augenschein genommen haben kann, ebenso irrig davon ausgegangen, die 10 Schüsse auf dem BKA-Video seien in fortlaufender Reihenfolge durch den gleichen (einen) PET-Schalldämpfer abgegeben worden.

Das ist Ihre Unterstellung, Rüdiger L.

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Tatsächlich sind auf dem BKA-Video – in wechselnder Reihenfolge - sechs freihändige und vier eingespannte Schussabgaben zu erkennen. [...] Dies mit völlig unterschiedlichen Bauschaum-Befüllungsmengen

Was beweist, dass im BKA viele Schusstests gemacht wurden, die in 6 Videoclips aus dem BKA sichtbaren Hände kann ich jedoch keiner bestimmten Person zuordnen.

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(Die nicht thematisierte Sinnhaftigkeit einer "Nachstellung" von Schüssen auch im eingespannten Zustand einmal ausgeklammert.)

Das ist sehr wohl sinnhaft, weil die Bewegung einer Pistole + SD als relativ lange Flasche durch den Rückstoss bei der Schussabgabe, und damit die Biege-Belastung der Verbindung zwischen Pistole und SD, von der Festigkeit des Haltens der Pistole abhängt. Eine locker in einer Hand gehaltene Pistole belastet diese Verbindung stärker als eine fest zweihändig gehaltene Pistole, eine noch geringere Biege-Belastung dieser Verbindung ergibt sich bei einer fest eingespannten Pistole.

Über die Wirkung der reinen Zug / Druck - Belastung der Verbindung zwischen Pistole und SD  bei diesen Variationen ist damit aber noch nichts ausgesagt.

Etwas Ballistik und Festigkeitslehre bzw. Statische und Dynamische Technische Mechanik für Studienanfänger des Fachs Machinenbau reicht für diese relativ einfachen Erkenntnisse aus, denn Einstein und sein Relativitätstheorie braucht es dazu nicht, Newton reicht.

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@Rüdiger L.

Warum erinnern mich Ihre Vorbringungen haarscharf und 1 : 1 an die Schreiben von RA Strate?

Sagen Sie es mir.

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Als Ergänzung dazu: Auch Peppermint Patty / Miss Marple oder ein anderes Pseudonym aus der Reihe der Urteilsgegner wiederholten vielfach längst bekannte Teile aus den Schreiben RA Strates. Das alles wurde aber bereits hier schon besprochen.

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Auch ich zolle Frau Darsow Respekt. Allerdings wird das Wiederaufnahmeverfahren entgegen dem Optimismus von Herrn Strate keine Aussicht auf Erfolg haben. Es ist völlig irrelevant, ob ein mit Bauschaum gefüllter PET-SD zur Anwendung gekommen ist oder nicht. Ich sehe ganz schlicht keinen Wiederaufnahmegrund erfüllt. Auch ohne Bauschaum ist die Indizienkette eindeutig und lässt nicht die geringsten Zweifel zu. Neben der Recherche, dem Ausdruck und der Zerstörung des Arbeitsplatzrechners sind da ja auch noch die Schmauchspuren und und und… Die Sache ist so eindeutig wie die Sachlage bezüglich Bence T.

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Im Fall T. bin ich der Meinung, dass auch Herr Strate von dessen Täterschaft überzeugt ist. Aber Familie T. ist reich. Nach Zurückweisung des Wiederaufnahmeverfahrens sollte Frau Darsow an sich denken und sich wie die vormalige Verlobte des Parkhausmörders von ihrem Mann trennen. Ich weiß, das sind harte Worte. Aber ihr Mann ist auch ein eiskalter Doppelmörder. Die tragische Geschichte hinter sich zu lassen und ein neues glückliches Leben anzustreben, ist alternativlos. Die Kinder werden nach der Haftentlassung den Kontakt zu ihrem Vater wieder aufnehmen. Das unberechtigte, künstliche am Leben Halten falscher Hoffnungen halte ich für hochgradig unanständig.

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Neben der Recherche, dem Ausdruck und der Zerstörung des Arbeitsplatzrechners sind da ja auch noch die Schmauchspuren und und und…

Die Schmauchpartikel werden selbst auf der Internetseite https://www.doppelmord-babenhausen.de/Dr-.--Mark-Benecke.htm als „eines der Hauptindizien, die zur Verurteilung des Andreas D. führten“, qualifiziert.

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Kommt es nicht auf die Betrachtung des Wiederaufnahmegerichts „durch die Brille“ des Tatgerichts an?

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Es stand der Verteidigung in der HV übrigens frei, sich alles vom SV Pfoser und den anderen SV genau erklären zu lassen

Dem Gericht nicht (auch)?

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Da sehe ich auch ein Problem, dem Tatgericht waren spätere Diskussionen oder Behauptungen auf Webseiten sowieso für seine eigene Sicht entzogen, und solange sie nicht durch einen Antrag, oder in einer Stellungnahme zu diesem Antrag, dem über eine Wiederaufnahme zu beschließenden Gericht zur Kenntnis gebracht werden, sind sie diesem ebenfalls offiziell unbekannt.

Ich halte es zwar nicht für völlig ausgeschlossen, dass sich auch mal ein Richter hierher in diesen Beck-Blog als Leser verirrt, aber er wird doch m.E. nicht so töricht sein, das in seinen Beschluss dann auch noch merkbar einfliessen zu lassen.

"Quod non est in actis, non est in mundo", sagt der Lateiner, oder ein Hesse, oder ein anderer Abiturient, falls er noch Latein gelernt hatte.

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"Quod non legitur, non creditur" kommt auf das Gleiche hinaus.

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Das LG Kassel hat, soweit es das Wiederaufnahmevorbringen ignoriert, die vorausgehende „Vorlage“ in der Stellungnahme der StA Kassel vom Juni 2018 (S. 4) aufgegriffen. Und - neben der Recherche - mit der zusätzlichen Aufführung der Zerstörung des Arbeitscomputers bei den weiteren, durch die erkennende Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte noch einen draufgesetzt. Auch im Übrigen übereinstimmend unrichtig führen die StA Kassel in ihrer Stellungnahme (S. 4) sowie das LG Kassel in seinem Beschluss (S. 80) aus, der Verurteilte habe „zu Schalldämpfer mit Bauschaum“ recherchiert, während die Suche mit dem Schlagwort „Bauschaum“ von Polizeibeamten ausging, nachdem einer der Beamten am Tatort die Idee hatte, es könnte bei der Tat möglicherweise ein selbstgebauter Schalldämpfer zum Einsatz gekommen sein: UA S. 126: „… Dies wird auch bestätigt durch die Angaben des Sachverständigen POK R., der angab, dass er während der Spurensicherungsmaßnahmen zugegen gewesen sei und diese Vermutung geäußert habe. Aufgrund dessen, so der Zeuge KOK S. weiter, habe man auf „gut Glück“ bei der Suchmaschine „google“ mit den Worten „Schalldämpfer, Bauschaum“ gesucht. Als einer der ersten Treffer sei (…) www.silencer.ch erschienen, der dann durch dessen Anklicken auf eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer führte.“  

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Ich habe mal einen Test soeben gemacht, Suchmaschine MetaGer, Suchwort Schalldämpfer.

Auf der ersten Seite fast nur Waffenschalldämpfer, und nun behaupte ich treuherzig als Verdächtiger in einem Kriminalfall bei einer Vernehmung, ich habe doch nur einen Schalldämpfer für mein altes Auto gesucht. Ich würde damit doch kaum durchkommen.

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Meine Strategie als Nachbar und Verdächtiger und potentieller Beschuldigter in einem solchen Mordfall wäre gewesen, früh zum Chef der Baufirma zu gehen und ihn zu bitten, alle Computer in der Firma vor jeder Datenlöschung und jeder Vernichtung zu bewahren und darüber eine Aktennotiz anzufertigen so wie ich es auch getan hätte zur Entlastung. Und mein Chef hätte das vermutlich auch verstanden, wie wichtig das sein könnte.

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@Rüdiger L.

Sind denn vom Drucker - oder dem Computer - bei dem Verurteilten in der Baufirma auch noch andere Schalldämpfer-Seiten aufgerufen und ausgedruckt worden, in denen Selbstbau-SD ohne eine Applikation mit Bauschäumen vorgestellt und besprochen wurden? Was können Sie denn dazu definitiv sagen?

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Und was wissen Sie von und zu dem einige wenige Minuten vorherigen Telefonat mit der Ehefrau des Verurteilten vom Arbeitsplatz des Verurteilten aus, was Sie hier noch mitteilen wollen, um zu zeigen und darzulegen, der Verurteilte kann das nicht gewesen sein, so wie es inzwischen für eine Wiederaufnahme dargetan werden muß?

Tja, darauf warte ich nun.

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Und jetzt kommt noch etwas, die TV-Sendung 37° betreffend:

Wer Argumente sucht, öffentlich-rechtliche Medien verschaukeln das zwangszahlende Publikum mit Fakes, um eigene Narrative zu erzählen und kampagnenmässig Stimmungen zu erzeugen, der möge sich den ZDF-Film als Beleg dafür ansehen, in dem zum Beispiel nur mal genannt eine schwer verletzte Astrid T. das Tathaus durch die Terrassentür in den Vorgarten verlässt und ein Anwalt von Schussversuchen der Polizei am Tatort schwadroniert, die für die Verurteilung jedoch keine Rolle gespielt hatten. Diese Beispiele sind aber noch nicht vollständig und vollzählig.

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Die nicht zutreffende Darstellung der Staatsanwaltschaft Kassel in ihrer Stellungnahme vom 13. Juni 2018 (S. 4) aus dem Urteil des Tatgerichts, der Verurteile habe „zu Schalldämpfer mit Bauschaum“ recherchiert, hat das Landgericht Kassel auf S. 68 seines Beschlusses zutreffend wieder gegeben, und sich auf S. 80 unzutreffend zu eigen gemacht.

Gleiches gilt für das Ignorieren des Wiederaufnahmevorbringens, soweit die Staatsanwaltschaft Kassel in der Stellungnahme bei ihrer Aufzählung der „weiteren durch die erkennende Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte (vgl. Ausführungen unter III. des Urteils (…)“ die „Internetrecherche des Beschuldigten“ (S. 4) aufführt: korrekte Wiedergabe auf S. 68, unzutreffende Übernahme auf. S. 80 im Beschluss des Wiederaufnahmegerichts.

Soweit das Landgericht Kassel auf S. 80 seines Beschlusses „unter Berücksichtigung der weiteren, durch die erkennende Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ auch auf das „auffällige[n] Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers“ abstellt, geht dies über vorgenannte Unrichtigkeiten in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Kassel hinaus.

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Eine eigene Bewertung der eingereichten Unterlagen, auch der von RA Strate und der Akten des Landgerichts wollen Sie dem Gericht in Kassel nicht zubilligen?

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Erwarten Sie denn ein Abnicken in Kassel, wenn RA Strate einen Wiederaufnahmeantrag mit viel Begleit-Getöse in Darmstadt mit eigener PK und viel Tamtam drumherum nach Kassel senden lässt?

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Zum Tamtam gehört auch ein Podcast beim STERN, da erklärt Strate seine Version, die gleich am Anfang einen Sachfehler enthält, denn nach dem letzten, dem 6. Schuss im Souterrain auf Herrn T. ging der Täter 2 Stockwerke höher für die Schüsse auf Frau T., und nicht 1 Stockwerk höher, wie es Strate im Podcast erzählt.

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Halten wir es also mal für alle Legendenbildner aus der Szene der "Kulturschaffenden" und der öffentlich-rechtlichen Qualitätsmedien nach deren eigener Einschätzung fest:

a) Strate geht selber im Podcast von der Ermordung Herrn T. mit 6 Schüssen im Souterrain aus. Den Zirkus aus Offenbach mit "Keller oder Tiefparterre oder Souterrain" macht er nicht mit.

b) Strate geht von Schüssen mit einer V-Null von 350m/s im Podcast aus, alle differenzierenden Überlegungen von seinem eigens von ihm beauftragten SV Winkelsdorf zur V-Null bei allen 10 Schüssen sind damit von Strate entwertet worden.

c) Strate hatte sich offenbar unbewusst vom ZDF-Film der Serie 37° suggerieren lasse, der Täter wäre nur ein Stockwerk nach den Schüssen auf Herrn T. die Treppe höher gegangen, um auf die schlafende Frau T. in Mordabsicht zu schiessen. In der Tat suggeriert der Film diesen Sachverhalt, da auch die schwer verletzte Astrid T., von Strate auch noch als "das Mädchen" im Podcast bezeichnet, durch die Terrassentür das Tathaus verlässt. Dass im ZDF-Film diese Bilder auch noch im Haus der Familie Darsow gedreht wurden, also nicht im spiegelbildlichen Tathaus, das wird in dieser Collage mit echten Videos der Polizei zusammen auch nicht erwähnt.

Wenn diese Video-Collage Qualität haben soll, dann hat sie damit zuvorderst mal die Wahrheitssuche gequält.

Pech hofentlich für alle, die nicht mit genauer Beobachtung dieser inszenierten Kampagne gerechnet haben.

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Rechtsanwälte sind zuvorderst Organe der Rechtspflege. Da es niemand ernstlich annehmen kann, ich würde Schleichwerbung für einen Rechtsanwalt machen, oder gar eine Günstlingsprotektion, zitiere ich mal aus der Seite von Dr. jur. h.c. Gerhard Strate durch Kopie ohne eigene Veränderungen, wie Hervorhebungen, Weglassungen oder Hinzufügungen:

Wir sind Rechtsanwälte.

Als solche sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir üben einen freien Beruf aus. Unsere Tätigkeit ist kein Gewerbe. Diese schmalen, aber gewichtigen Vorgaben, wie sie kurz und bündig in den Eingangsbestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung niedergelegt sind, bestimmen unsere tägliche Arbeit.

Wir lassen uns dabei auch leiten von den Ideen, die den Kampf um die ‚freie Advokatur’ vor mehr als 150 Jahren geprägt haben: Die Inspiration der Rechtsanwälte stehe „in enger Verbindung mit der Verwirklichung des Rechts als der höchsten Aufgabe des Staates. Darum kann ihre Tätigkeit nicht bloß auf Angebot und Nachfrage beruhen. Der Advokat kann, soll und will nicht jede Sache übernehmen, nicht jede Arbeit nach Bestellung ausführen. Er ist und bleibt ein Diener des Rechts, und dieser Dienst für eine höhere Idee legt ihm Vorbedingungen und Beschränkungen auf, die der fungiblen Arbeit fremd sind. Der Gelderwerb kann der Advokatur niemals Selbstzweck sein.“ – so Rudolf von Gneist in seiner 1867 erschienenen Streitschrift für die ‚Freie Advokatur’.

Wir bekräftigen diese Ideen und rechtlichen Vorgaben so akzentuiert, weil die anwaltliche Unabhängigkeit Voraussetzung für die Durchsetzung der Rechte des Einzelnen und für den Schutz der Freiheitsgarantien unserer Verfassung ist. Um es zu wiederholen: Wir sind Rechtsanwälte – und dies mit der Betonung auf der ersten Silbe.

Quelle davon ist: https://strate.net/

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RA Strate in seinem Schreiben an das OLG in Frankfurt vom 25.09.2019

auf der Seite 2 (Zitat):

Die Sache kann zur Entscheidung genommen werden.

Egal also, was auch noch alles weiter hier im Beck-Blog von Urteilsgegnern dazu verlautbart wird.

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Die Gretchenfrage:

Wollen Sie eine unabhängige Justiz haben, die auch beim § 359 StGB sich an Recht und Gesetz hält und sich nicht von öffentlich imedienwirksam inszenierten Kampagnen etwas diktieren lässt?

Ja oder nein, tertium non datur.

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In der Tat meine ich die StPO als hier anzuwendende Vorschrift, die Wiederaufnahme zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten bezeichnet Strate als Herausforderung für ihn und als "Königsdisziplin" bei O3:33, leicht wie bei Issos die grosse Keilerei zu merken, und da arbeitet er auch mal pro bono aus Interesse am Recht, oder am Fall, oder an Personen. Und da er ja im Großen und Ganzen (nach neuer Rechtschreibung)  ein Realist geblieben ist, wäre mMn für ihn auch mit allergrösster Wahrscheinlichkeit eine Klageerzwingung nach der StPO zu betreiben. Das dürfte dann die "Kaiserdisziplin" sein, von diese Krönung des Hanseaten ist mir allerdings noch nichts bekannt.
 

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Beim Hanseaten Strate kann ich es mir aber schwer vorstellen, dass er Richter und Justiz eines ganzen Bundeslandes im Süden beleidigen würde, angeblich um die Rechtsprechung mal fortzuschreiben, und dann dafür auch noch Schadensersatz erstreiten will, weil Richter und Justiz eines ganzen Bundeslandes hierbei bisher nicht mitziehen wollen.

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Und die gutachterliche Stellungnahme Erbinger („von zentraler Bedeutung“) in einer Last Minute Aktion, zur Einhaltung der selbst gesetzten „Frist“, acht Jahre nach der Festnahme des heimtückischen Doppelmörders am 11.05.2010 in „Chicago Manier“, als „Faxausdruck“ präsentiert wird?

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Den versuchten Mord an Astritd T., von Strate auch noch als "das Mädchen" im Podcast bezeichnet, die in der ZDF-“Doku“ durch die Terrassentür das Tathaus verlässt, bitte auch nicht vergessen.

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„Spätere Diskussionen oder Behauptungen auf Webseiten“ wären u. U. obsolet, wenn sich das Tatgericht – bei Auflauf der halben Darmstädter Polizei – bspw. auch damit befasst hätte, was denn, lanciert von selbiger Polizei, an Informationen bereits vorprozessual publiziert waren, als sich der Verurteilte im Zuge seiner Beschuldigtenvernehmung am 23. Juli 2009 sowie des am nächsten Tag geführten Telefonats mit dem Kollegen GF/R. (unter Bezugnahme auf ein vorausgehendes, nach der polizeilichen Durchsuchung in der Firma geführtes Gespräch) äußerte.

UA S. 166/167:

 „Dass der Angeklagte nämlich deutlich mehr wusste, als er gegenüber KOK D. Glauben machen wollte, ergibt sich auch aus dem Inhalt des Telefonats vom 24.07.2009. Denn auf Vorhalt durch den Angeklagten während des Telefonats über das, was der Zeuge R. gegenüber dem Zeugen DA weitergetragen habe, antwortete der Zeuge R.: … „und da hab ich gesagt, ich hab kein Wort gesagt, aber Darsow weiß eigentlich über den ganzen Kram… Schalldämpfer und so“. Damit erklärte der Zeuge R. gegenüber dem Angeklagten eindeutig, dass er gegenüber dem Zeugen DA weitergegeben hätte, dass der Angeklagte auch etwas über den „Schalldämpfer“ wusste“.

OP vom 29. Mai 2009: https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html

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„Spätere Diskussionen oder Behauptungen auf Webseiten“ wären u. U. obsolet, wenn sich das Tatgericht – bei Auflauf der halben Darmstädter Polizei – bspw. auch damit befasst hätte ......

Merken Sie es denn immer noch nicht, dass Sie damit doch auch nur wieder Urteilskritik äußern?

Der § 359 Ziffer 5 StPO verlangt aber mehr und das Wiederaufnahmelandgericht in Kassel und das OLG in Frankfurt beschließen nach den dort vorliegenden Aktenlagen.

So läuft das eben bei den Gerichten ab, das ist die Lage für jeden Juristen, oder auch für jeden Nichtjuristen.

Dazu müssen nur die massgeblichen Texte zuerst genau gelesen werden und danach nur noch logisch gedacht werden, egal, wo einer zur Schule gegangen ist.

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Wie erklären Sie denn die Äußerung von A.D. bei einer polizeilichen Vernehmung, zum Thema Schalldämpfer wisse er nichts, wo er doch an diesem Schaukasten sicher ständig vorbeigegangen war und ihm daher die Fahndung danach auch daher längst bekannt sein musste?

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Es kann davon ausgegangen werden, dass auch wegen der Presseveröffentlichungen im Darmstädter Echo die mutmassliche Mordwaffe mit einem Selbstbauschalldämpfer zusammen dort in Babenhausen Tagesgespräch war und zum Beispiel als Fahndungsaufruf auch direkt auf der Seite des PPSH noch für jeden Babenhausener und darüber hinaus Ansässigen zu lesen war, auch wenn er den Schaukasten am Tathaus nicht kannte. Da macht sich doch einer verdächtig, der a) besonders viel, oder b) besonders wenig Wissen zeigt als direkter Nachbar.

Und das machte offenbar die Beamten auch stutzig, da bei A.D. dann b) vorlag, @Rüdiger L..

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Für die Insider aber noch eine Info: Als ich damals auf einem Flohmarkt dann über 3 Ecken etwas von einer P38 hörte, die angeblich jemand verkaufen wollte, da dachte ich damals doch auch gleich an Babenhausen und auch noch an die damals in der Fahndung befindlichen "Döner-Morde", wie unter diesem Label die NSU-Mordserie von der dpa damals bezeichnet und verbreitet wurde, auch wenn die Tatwaffe dort ja eine andere war.

Zitat:

"Im Juli 2007 rief das türkische Innenministerium insbesondere Türken in Deutschland zur Unterstützung der deutschen Polizei bei der Aufklärung auf, um weitere Tötungsdelikte an türkischen Staatsbürgern zu verhindern.[39]"

Zitiert aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Ceska-Mordserie

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„Das ist jetzt allerdings verschüttete Milch von vorgestern.“

Auch der 2. Teil des "Täterwissens" - die "Kenntnis" des wahren polizeilichen Durchsuchungshintergrundes - löst sich in Luft auf... 

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Löst sich nicht in Luft auf, wird aber etwas dünner.

Im übrigen müssen Sie den Zivilprozess auch noch vom Strafprozess unterscheiden.

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Die Zahl der Indizien mal Gewicht pro Indiz => Überzeugung des Tatgerichts, das reichte offensichtlich im Fall Babenhausen für die Verurteilung. Eine schlechte Verteidigung bei 3 Verteidigern hat das Tatgericht indes nicht zu verantworten.

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Wahre Aussagen des Angeklagten und seiner Ehefrau zu allen Fragen des Tatgerichts und der StA hätten dem Angeklagten nämlich helfen können.

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Meine Frage nun an Rüdiger L. und an emil und andere Urteilsgegner:

Erwarten Sie neue, von Medien, Hörensagen und Mundpropaganda unbeeinflusste Zeugen in einem wiederaufgenommen Prozess?

Aber ich erwarte dann noch ein Waffen-Gutachten der StA, in dem die Varianten und Empfehlungen der Schweizer-silencer-Seite mal voll ausgeschöpft und auch kombiniert werden und die Gutachten Strates zerpflückt werden.
 

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SV Winkelsdorf, SV Cacheé und SV Erbinger werden dann vermutlich vom Gericht geladen werden, vielleicht auch noch andere SV der Verteidigung, die StA wird dann noch ihre Sachverständigen rechtzeitig dem Gericht gegenüber benennen, damit auch sie ordentlich geladen werden können.

So sieht das die StPO eben dann auch in einem wiederaufgenommenen Prozess vor, was jedem Juristen und Nichtjuristen inzwischen bekannt sein muss.

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Aber ich erwarte dann noch ein Waffen-Gutachten der StA, in dem die Varianten und Empfehlungen der Schweizer-silencer-Seite mal voll ausgeschöpft und auch kombiniert werden und die Gutachten Strates zerpflückt werden.

lWenn Ihre Prognose, die sich auf das Probationsverfahren beziehen dürfte, zutrifft, würde sich die Frage

Erwarten Sie neue, von Medien, Hörensagen und Mundpropaganda unbeeinflusste Zeugen in einem wiederaufgenommen Prozess?

doch schon gar nicht stellen. Ja, für den Fall einer neuen HV gehe ich von „unbeeinflusste[n] Zeugen“ aus. Die „Musik“ würde in einem neuen Prozeß doch auch wahrscheinlich – wie in der HV vor der Darmstädter Schwurgerichtskammer – bei den Sachverständigengutachten spielen. Eine („Pro-Andi“) „Kampagne“ vermag ich im Übrigen nicht zu erkennen. Von einem „Zivilprozess“ ist mir, anders als seinerzeit bei BT oder HW, nichts bekannt. Warum es wohl keine Klage der im Podcast als „das Mädchen“ bezeichneten Tochter, die in der HV als Nebenklägerin vertreten war, gegeben hat, ist m. E. etwas verwunderlich. Bei HW war die von den vormaligen Schwiegereltern im Namen des Opfers erhobene Klage ja der „Toröffner“, dass er als Tatleugner seine Haftstrafe zumindest nicht vollständig absitzen musste. Anders als bei BT mutmaße ich, dass AD ein solches Verfahren nicht durch Versäumnisurteil zum Abschluss gebracht hätte. Ob AD insoweit Glück oder Pech hatte, wird sich wohl nicht mehr klären lassen.

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lWenn Ihre Prognose, die sich auf das Probationsverfahren beziehen dürfte, zutrifft, würde sich die Frage doch schon gar nicht stellen.

Irrtum, das Probationsverfahren ist doch schon längst mit negativem Ergebnis erst einmal in Kassel abgeschlossen worden. Ich bezog mich auf einen wiederaufgenommenen Prozess mit neuer HV.

Ja, für den Fall einer neuen HV gehe ich von „unbeeinflusste[n] Zeugen“ aus.

Ein völlig abwegiger Gedanke nach dieser Zeit und den vielen Berichten in Printmedien und Sendungen im TV.

Von einem „Zivilprozess“ ist mir, anders als seinerzeit bei BT oder HW, nichts bekannt. Warum es wohl keine Klage der im Podcast als „das Mädchen“ bezeichneten Tochter, die in der HV als Nebenklägerin vertreten war, gegeben hat, ist m. E. etwas verwunderlich.

Meine Bemerkung bezog sich auf die beiden lateinischen Zitat zu den Akten, im Strafprozess gilt die Unschuldsvermutung für den Angeklagten, im Zivilprozess muss Behauptungen einer Partei widersprochen werden.

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Unbeeinflusste Zeugen kennen übrigens auch nicht die Aussagen der anderen Zeugen, wie soll das denn nun noch gehen können?

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Zum Tamtam gehört auch ein Podcast beim STERN, da erklärt Strate seine Version, die gleich am Anfang einen Sachfehler enthält […]“ „Selber anhören:

Dürfte ein Versprecher gewesen sein. Dass der Täter nach den sechs Schüssen vor bzw. im UG zwei Etagen hoch lief  und im ersten OG auf Frau T. schoss, hatte Strate im WA-Gesuch (S. 2) doch zutreffend ausgeführt.

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Dürfte ein Versprecher gewesen sein.

Wäre möglich, genau so möglich wie ein Freudscher Versprecher.

Übrigens haben Sie recht, die Nebenklage hatte sich sehr zurückgehalten. (Das mit den beiden lateinischen Zitaten dürfte inzwischen ja geklärt sein.)

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