Wirksame Einwilligung in Tracking bei sog. Cookie Walls - Leitlinien EU-Datenschutzausschuss

von Prof. Dr. Katrin Blasek, LL.M., veröffentlicht am 07.05.2020

Der EU-Datenschutzausschuss hat gerade mit Datum 04.05.2020 neue Leitlinien zur Einwilligung iSd DSGVO erlassen.

https://edpb.europa.eu/sites/edpb/files/files/file1/edpb_guidelines_202005_consent_en.pdf

Er macht sich die entsprechenden Leitlinien seines Vorgängergremiums der sog. Art. 29 Working Group (Working Paper 259.01) zueigen und präzisiert diese bzgl. Cookie Walls im Hinblick auf zwei Merkmale der Einwilligung:

  1. Freiwilligkeit/des Kopplungsverbots (Art. 7 Abs. 4 DSGVO)
  2. Unmißverständlichkeit der Willensbekundung (Art. 4 Nr. 11 DSGVO).

Cookie-Walls machen die Nutzung einer Homepage von Ihrer Akzeptanz (also von Tracking), abhängig (also „Friss oder stirb!“).

Zu 1.:

Solche Cookie-Walls sind nur zulässig, wenn ein vergleichbare(r) Dienst/Website des gleichen Anbieters/Verantwortlichen ohne Tracking verfügbar ist. Da die Leitlinien dies nicht ausschließen, könnte dieser andere Dienst auch ein Bezahldienst sein. (Rdn. 37-41). Achtung! Die Beweislast hierfür liegt beim Verantwortlichen!

Anderenfalls sind solche Cookie Walls unzulässig, weil sie dem Nutzer keine echte Wahlmöglichkeit geben (insb. Rdn. 41).

Zu 2.

Und was ist, wenn ich Cookie-Banner einfach ignoriere und weiter auf der Website hoch- und runterscrolle? Willige ich dann – quasi konkludent durch Nutzung der Website - in Tracking-Aktivitäten ein?

Nein, denn das sei keine eindeutig bestätigende Handlung im Hinblick auf die Cookie-Nutzung. Sehe man dies anders, wäre es für den Anbieter/Verantwortlichen zudem schwierig die vorgeschriebene Widerrufsmöglichkeit in der gleichen Einfachheit wie die Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 Satz 4 DSGVO) vorzusehen (Rdn. 86).  

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2 Kommentare

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Danke für die interessante Information.

Trotz der nicht geringen Bußgelder, die nach der DSGVO möglich sind, habe ich leider den Eindruck, dass viele Unternehmen sich besonders bzgl. Cookies und Tracking nicht an entsprechende Vorgaben, wie sie jetzt hier noch näher präzisiert wurden, halten.

Besonders bei größeren Online-Shops, bei denen man vor einigen Jahren noch problemlos Cookies im Browser verweigern konnte, ist ein surfen auf den entsprechenden Seiten heute nicht mehr möglich. Auch eine Begrenzung der Cookies auf die zwingend notwendigen, um ein Tracking zu vermeiden, ist häufig nicht vorgesehen.

Insoweit bin ich gespannt, ob bzw. bei wie vielen Anbietern diese Vorgaben beachtet werden.

Im Hinblick darauf, dass als Alternative anscheinend auch Bezahlmöglichkeiten ausreichen, scheinen die neuen Bezahlvarianten von spiegel.de und zeit.de wohl auszureichen. Vielleicht ziehen da noch mehr Anbieter nach. Bei Shopping-Anbietern wäre so ein Konzept aber kaum vorstellbar. Man würde sich ja nicht kostenpflichtig bei einem Händler registrieren, um zunächst erst einmal Geld für das Ansehen zu bezahlen.

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Medienberichten zufolge plant Google, das Tracking im Laufe des nächsten Jahres einzustellen.

Dies dürfte ein Indiz dafür sein, daß Internetmedien durchaus auf Tracking und auf personalisierte verzichten können, wenn sie es denn ernsthaft wollen.

Bei Apple verzichtet man wohl bereits derzeit darauf.

Facebook dagegen sieht Tracking und die darauf basierte personalisierte Werbung als Haupteinnahmequelle, auf die Facebook nicht verzichten will.

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