Veröffentlicht am 18.08.2016 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf leidensgerechte Beschäftigung in Telearbeit, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Klägerin ist seit 1999 bei der Versicherungsaufsicht der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt, sie wohnt in der Nähe von Berlin. Bei ihrer Einstellung hatte das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) dort seinen Sitz; die Klägerin wurde aber schon damals darauf hingewiesen, dass im Zuge des Bonn-Berlin-Gesetzes ein Umzug der Behörde (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) ins Rheinland bevorstehe. Dieser erfolgte im Oktober 2002.Weiterlesen
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