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dexnalry kommentierte zu Eigene Anspruchsbegründung für die Streitwertfestsetzung maßgeblich
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Die NJW schreibt mir immer mittwochs, was donnerstags in der NJW zu lesen sein wird. Heute schreibt sie mir:
"Sehr geehrter Herr Würdinger,
spannende Rechtsfragen gibt es auch in den vorösterlichen Tagen: ... Muss und soll Deutschland den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern?"
Schon vor sechs Jahren hieß ein Blogbeitrag von Maximilian Steinbeis "Heribert Prantl schreibt einfach irgendwas":
https://verfassungsblog.de/heribert-prantl-schreibt-einfach-irgendwas/
Das weitere Problem bei Prantl ist: Heute schreibt er dieses, morgen schreibt er jenes. Heute schlonzt er in Rekordzeit irgendeinen Text hin, der nach was klingt, morgen schlonzt er halt irgend einen anderen Text zu irgendwas anderem hin, Hauptsache es scheppert ordentlich. Bei den Prantl-Texten hat es überhaupt keinen Sinn, nach irgendeiner Substanz zu fragen. Das ist bei Prantl alles nicht so gemeint. Am nächsten Tag ist er sowieso schon beim nächsten Schwall-Text, und hat sein Geschreibsel vom Vortag sowieso schon selber wieder vergessen.
Prantl schießt mit seinem Kommentar mal wieder den Vogel ab: Diesmal hantiert er mit dem Begriff der "politischen Verfolgung". Bei Prantl können die Begriffe gar nicht scheppernd genug sein, mit denen er um sich wirft.
Und die LTO-Presseschau schreibt:
Spanien/Deutschland – Verhaftung von Puigdemont: Nach der Verhaftung von Carles Puigdemont hat das Amtsgericht Neumünster entschieden, ihn weiter festzuhalten. Nun prüft zunächst die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft, ob der ehemalige katalanische Regionalpräsident auszuliefern ist und beantragt je nach Ergebnis einen Auslieferungshaftbefehl beim Oberlandesgericht in Schleswig – wobei mit der Entscheidung in dieser Woche nicht mehr zu rechnen sei. Im Zentrum der Prüfung stehe wegen des Prinzips der beiderseitigen Strafbarkeit die Frage, ob das deutsche Strafrecht eine Entsprechung für den spanischen Straftatbestand der Rebellion kennt und eine etwaige Auslieferung auch darauf gestützt wird – passen könnte der Hochverrat. Eine Auslieferung wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder sei jedenfalls wahrscheinlich. Sollte Puigdemont nicht wegen Rebellion überstellt werden, dürfe die spanische Justiz wegen dieses Tatvorwurfs auch nicht gegen ihn prozessieren. Politisch ist die Festnahme umstritten. Es berichten FAZ (Eckart Lohse/Helene Bubrowski u.a.), SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neufhof/Ralph Schulze), Die Welt (Thorsten Jungholt/Ute Müller) und lto.de (Hasso Suliak). tagesschau.de (Christoph Kehlbach) beantwortet die wichtigsten juristischen Fragen rund um die Festnahme. Im Interview mit spiegel.de erklärt der Strafrechtler Martin Heger, warum Carles Puigdemont nach Spanien ausgeliefert werden müsse. focus.de (Joseph Hausner) erwägt vier mögliche Szenarien, wie es im Fall Puigdemont weitergehen könnte.
Heribert Prantl (SZ) fordert, Deutschland müsse "bei aller gebotenen Loyalität zum EU-Mitgliedstaat" hier von der Ausnahme des europäischen Haftbefehls Gebrauch machen und die Auslieferung Puigdemonts verweigern, weil Spanien ihn politisch verfolge. Heike Anger (Hbl) kritisiert, Deutschland habe sich von Spanien in einen politischen Konflikt hineinziehen lassen. Die Staaten, in denen Puigdemont zuvor unterwegs war, hätten mit ihrer Untätigkeit zwar nicht "der reinen Lehre der Legalität" gedient, wohl aber politisch klug gehandelt.
blog.delegibus.com (Oliver García) erörtert den Fall Puigdemont und die rechtlichen Fragen darum ausführlich – insbesondere, warum die Vorwürfe des spanischen Richters Llarena nicht unter den Tatbestand des Hochverrats fallen. Klaus Hillenbrand (taz) erinnert die Politiker, die die Bundesregierung dazu aufforderten, Puigdemont frei zu lassen, daran, dass in Deutschland die Gewaltenteilung gelte und die Frage der Auslieferung bei der Justiz liege. zeit.de (Lisa Caspari) beleuchtet auch die politische Perspektive des Falls.
Und das schreibt LTO:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/puigdemont-verhaftung-deutschla...
Naja, das sieht doch nach einer praktikablen Lösung aus: Puigdemont wird ausgeliefert, aber er darf dort nur nach dem spanischen Pendant des § 266 StGB verfolgt werden.
Der LTO-Artikel dazu:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-7azr59016-aufhebungsvertrag...
Es tut auch mal wieder ganz gut, sehr grundsätzliche Ausführungen aus dem Bereich der Methodenlehre zu lesen. Jedenfalls fühle ich mich auf Schritt und Tritt an das Buch von Karl Engisch, Einführung in das juristische Denken, das ich zuletzt im Sommer 1984, gleich nach meinem Abitur, gelesen habe, erinnert.
Oder kürzer: "Rechtsmissbrauch" ist methodisch die ultima ratio.
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