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Dr. Markus Deyhle kommentierte zu BGH legt nicht geringe Menge verschiedener synthetischer Cathinone, Phenethylamine, synthetischer Cannabinoide und Benzodiazepine fest
dexnalry kommentierte zu Eigene Anspruchsbegründung für die Streitwertfestsetzung maßgeblich
dexnalry kommentierte zu Eigene Anspruchsbegründung für die Streitwertfestsetzung maßgeblich
Meine Kommentare
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Aus bestimmten Gründen bin ich immer mal wieder mit Rechtsfragen rund um die Betriebsratstätigkeit befasst. Dies veranlasst mich dazu, hier einen Kommentar zu hinterlassen. Und ja, ich halte die Entscheidung auch für richtig. Ich denke, dass die eigentliche Begründung noch viel einfacher hätte ausfallen können: Wäre nämlich der Kläger mit seiner Argumentation durchgedrungen, könnten BR-Mitglieder in solchen Fällen überhaupt keine Vereinbarungen mehr mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Das kann nicht richtig sein.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Vergleich mag Ihnen als sehr weit hergeholt erscheinen, aber ich denke, dass das Verhalten der deutschen Behörden seinerzeit im Fall der Elisabeth Käsemann durchaus eine "Blaupause" für das aktuelle Agieren der deutschen Behörden darstellt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Polemik ist ein legitimes Stilmittel, aber man sollte etwas davon verstehen, sonst werden Kommentare schnell einmal peinlich.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Nach meinem politischen Geschmack ist eben das Agieren von deutscher Seite allzu "diplomatisch". Außerdem habe ich die Befürchtung, dass vor lauter Jubel über die Freilassung des einen prominenten Journalisten das Schicksal von Tausenden anderen Inhaftierten (deren Namen man in Deutschland noch nicht einmal kennt) völlig aus dem Blick gerät.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
DAV begrüßt EGMR-Entscheidung zur Türkei
Am Dienstag verurteilte der EGMR die Türkei wegen der Inhaftierung zweier Journalisten. Er stellte eine Verletzung ihres Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung fest. Der DAV hatte in der Vergangenheit wiederholt an den EGMR appelliert, sich nicht hinter Formalia wie fehlender Rechtswegerschöpfung zu verstecken, und begrüßt daher die erste materiell-rechtliche Entscheidung des EGMR im Zusammenhang mit dem seit Juli 2016 ausgerufenen Notstand (DAV-Pressemitteilung Nr. 10/18). Wichtig sei jetzt, dass der EGMR den Mut beweise, auch in den anderen tausenden Fällen in der Sache zu entscheiden. Der DAV setzt sich dafür ein, dass europäische Menschenrechtsanwälte stärker kooperieren, um Fälle vor den EGMR zu bringen. Hierzu hat der DAV Anfang März in einer gemeinsamen Konferenz mit Anwaltvereinen aus ganz Europa den ersten Schritt initiiert (DAV-Depesche Nr. 10/18).Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Ich werde einfach das Gefühl nicht los, dass der politischen Klasse rechtsstaatliche oder gar humanitäre Belange im Grunde genommen ziemlich egal sind, Hauptsache, die Türkei bleibt als NATO-Partner an Bord. So kommt es, dass sich die politische Klasse um den einen - prominenten - Fall kümmert, um alle anderen, unter irgendwelchen Vorwänden Inhaftierten eben nicht.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Gerade eben habe ich den LTO-Artikel dazu entdeckt:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/emrk-egmr-tuerkei-journalisten-...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Bitte verstehen Sie meine Bemerkung nicht falsch, aber Deniz Yücel hat - bedingt durch seine Prominenz - einfach "Glück gehabt". Während dessen sitzt eine Vielzahl u.a. von kurdischen Parlamentsabgeordneten und von Journalisten in türkischen Gefängnissen und darf sich - ohne jede realistische Aussicht auf irgend einen juristischen Erfolg - durch den türkischen Instanzenzug quälen. Denn der EGMR lehnt es nach wie vor ab, von den völlig realitätsfern übersteigerten Anforderungen an das "Subsidiaritätsprinzip" in irgend einer Weise abzurücken!
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für Ihren überzeugenden Beitrag, ich vermag dem nichts hinzuzufügen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Dass Medien, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden (Zeitungen, Fernsehen) nicht darauf "anspringen", dass der BGH seine Rspr. in einem bestimmten Punkt um 180 Grad dreht, ist nicht weiter erstaunlich. Was mich dann aber doch verblüfft hat, dass auch die juristische Fachpresse augenscheinlich seither so wenig Notiz von dieser - durchaus dramatischen - Änderung der Rspr. genommen hat.
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