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Meine Kommentare
Die LTO schreibt heute in ihrer Presseschau:
"BayVGH zu Kopftuch von Rechtsreferendarin: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage einer muslimischen Referendarin gegen das bayerische Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig abgewiesen. Es mangele ihr am Fortsetzungsfeststellungsinteresse. Der Umstand, dass sie nur bestimmte richterliche Aufgaben nicht habe ausüben dürfen, die sie lediglich an einem Tag der Ausbildung hätte wahrnehmen können, begründe keinen tiefgreifenden Grundrechtseingriff. Die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts in erster Instanz wurde aufgehoben. Diesem zufolge fehlte für den Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein Gesetz. Inzwischen sieht das Bayerische Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das am 1. April in Kraft tritt, ein Kopftuchverbot vor. Es berichten u.a. die FAZ (Alexander Haneke) und sueddeutsche.de (Dunja Ramadan/Stephan Handel).
Die Entscheidung kommentiert Matthias Drobinski (SZ). Zwar sei die Neutralitätspflicht des Staates besonders im Gerichtssaal bedeutsam, jedoch träfen dort auch immer Menschen mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen zusammen. Das Verbot des Tragens religiöser Symbole im Gerichtssaal führe nicht zum Verschwinden gesellschaftlicher Konflikte."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/einbruch-tierstall-koalitionsve...
Es handelt sich dabei offenbar um den Fall Burianek:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr2465-13-ddr-justizopfe...
Morgen wird es in der NJW eine neue Fallschilderung zu Art. 5 GG geben. Die NJW schreibt dazu in ihrer Vorausschau:
"In einem Heft, das im Zeichen von Art. 5 GG steht, darf die Meinungsfreiheit nicht fehlen. Im Rechtsprechungsteil dokumentieren wir, warum das BVerfG ein Strafurteil des LG Berlin aufgehoben hat. Die Karlsruher Maßgabe lautet: Auf den Kontext kommt es an – selbst wenn es um eher unliebsame Äußerungen geht! Die Hauptstadtrichter hatten einem Mann wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 40 Tagessätze aufgebrummt, weil er einen vom DDR-Regime wegen „Boykotthetze“ hingerichteten Dissidenten, der im Jahr 2005 rehabilitiert wurde, als „Banditen“ und „Terroristenanführer“ bezeichnet hatte. Die Verfassungsrichter hielten dem Polemiker zugute, dass er keine privaten Interessen verfolge und der Geschmähte schon lange tot ist."
Die Lobby trommelt schon länger, z.B.
http://www.dlg.org/stalleinbruch.html
Es ist immer wieder verblüffend mitanzusehen, wie prompt der Gesetzgeber tätig wird, sobald eine mächtige Lobby dahintersteht.
Grüß Gott Herr Kollege,
vielen Dank für die Vorstellung Ihres Aufsatzes, den ich noch nicht kannte.
Viele kollegiale Grüße aus München
Das ist der LTO-Artikel, den Sie meinen:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-naumburg-2rv157-17-tierschuet...
Ich schließe mich an.
Das sehe ich auch so.
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