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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-neubrandenburg...
"Staatsanwaltschaft leitet keine Ermittlungen gegen Richter ein, Keine Rechtsbeugung im Neubrandenburger Auschwitz-Prozess" in Legal Tribune Online vom 22. Januar 2018
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Fundstelle: Fischer im Recht/Rechtsbeugung II: Instanzen und Hierarchien, Eine Kolumne von Thomas Fischer, Seite 6/7: Krähentheorie
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-08/rechtsbeugung-instanzen-und-hier...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Zur "Krähentheorie" schrieb Thomas Fischer damals in seiner Kolumne u.a.:
"Ob die Krähentheorie den Krähen bekannt ist, weiß ich nicht. Im Zweifel nein. Für alle anderen Bevölkerungsgruppen darf man annehmen, dass sie stimmt. Ärzte hacken Ärzten, Lehrer Lehrern, Richter Richtern, Installateure Installateuren weniger Augen aus als Lehrer Richtern, Installateure Lehrern und Richter Ärzten. (...) Will sagen: Kameradschaft, Kollegialität, Wir-Gefühl, Solidarität mit gleich Bedrückten oder Belasteten sind bei uns hoch bewertete Eigenschaften und Motivationen. Warum verkehrt sich das ins Gegenteil, wenn es um die Bewertung von – angeblichen oder tatsächlichen – Kunstfehlern durch Ärzte, Richter, Ingenieuren geht? Da gilt Gruppenloyalität, kollegiale Großzügigkeit und dergleichen plötzlich als Vorstufe zur Hölle der Korruption. Der Grund liegt in der Verteilung von Macht und Machtlosigkeit. Im Rechtsstaat entsteht Recht allein durch Recht, und Recht kann nur Recht hervorbringen. Die äußerste Möglichkeit, die ein Bürger hat, um sein Interesse zu artikulieren, ist ein rechtsförmiges Verfahren. Er hofft – und kann nur darauf hoffen – dass dort ein Prinzip herrscht, das von "Kameradschaft" so weit entfernt ist wie möglich, und das aus purer bürokratischer Sachlichkeit besteht. Deshalb (!) muss die Justiz mit anderen Maßstäben gemessen werden als die Installationswirtschaft. "Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit dem Hebel schafft", ist eine stark untertreibende Beschreibung dessen, was ein Richter alles anrichten kann, wenn er einen schlechten Tag hat. Dieser Frage wenden wir uns in Teil III unserer Serie zu."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und dann hätte ich da für Sie noch einen älteren Artikel aus der Legal Tribune Online vom 11. Oktober 2012 mit dem Titel "LG Halle zu Rechtsbeugung, Suspendierter Richter freigesprochen"
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rechtsbeugung-richter-urteile-urk...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Ein weiterer sehr lesenswerter Artikel zum Themenkreis der Rechtsbeugung ist der Artikel in der Legal Tribune Online vom 10. Mai 2017 mit dem Titel ''Richter vor dem BGH freigesprochen, Haftentscheidung nach "Hüttenstädter Prozessordnung" keine Rechtsbeugung''
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-urteil-5str9-17-richter-huettensta...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sehr instruktiv ist auch der Artikel in der Legal Tribune Online vom 28. Juni 2017 mit dem Titel ''Rechtsbeugung und Aussageerpressung, Bewährungsstrafe für ehemaligen Proberichter''
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-kassel-11kls3600kls37702-09-pr...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und besonders hinweisen möchte ich auf den Artikel in der Legal Tribune Online vom 12. Oktober 2017 mit dem Titel ''Untätiger Staatsanwalt, Rechtsbeugung nicht hinreichend festgestellt''
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-4str-274-16-staatsanwalt-verurteil...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Interessant auch der Fall, den Herr Kollege Joachim Sokolowski auf seiner Homepage vorstellt unter dem Titel "16 Monate für Staatsanwalt wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt":
https://sokolowski.org/sonstiges/16-monate-fuer-staatsanwalt-wegen-straf...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO schreibt heute in ihrer Presseschau:
OLG Schleswig – Puigdemont: Die Entscheidung, den Auslieferungshaftbefehl gegen den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont unter Auflagen auszusetzen, hat zwischen der Bundesregierung und der spanischen Zentralregierung in Madrid diplomatische Verstimmungen verursacht. Dies berichten die Montags-SZ (Mike Szymanski/Thomas Urban) und die Montags-FAZ (Hans-Christian Rößler/Majid Sattar). Der Richterspruch des Oberlandesgerichts Schleswig, den die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) laut Medienberichten gutgeheißen hatte, sorgte bei einigen Mitgliedern der spanischen Regierung und am Obersten Gerichtshof in Madrid für Ärger und Enttäuschung. Der Oberste Gerichtshof in Madrid, der den Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont erlassen hatte, erwägt nun, den Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen. Die Samstags-taz (Christian Rath), die Samstags-SZ (Ronen Steinke) und die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski/Matthias Wyssuwa) gehen vertieft auf die Argumentation der Schleswiger Richter ein. So hätten sie den Straftatbestand des Hochverrats im deutschen Recht nach Übertragung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Startbahn West" von 1983 abgelehnt. Die Gewalttätigkeiten seien im Präzedenzfall wie auch bei der Durchführung des Referendums am 1. Oktober nicht geeignet gewesen, die Regierung derart unter Druck zu setzen, dass sie sich "zur Kapitulation vor der Forderung der Gewalttäter" gezwungen gesehen hätte. Hinsichtlich des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder verlangten die Richter von den spanischen Behörden, dass sie die Entstehung eines Schadens für den spanischen Staat belegen.
Reinhard Müller (Montags-FAZ) sieht nun Spanien in der Pflicht, nicht nur den Vorwurf der Untreue gegen Puigdemont zu konkretisieren, sondern auch "die verfassungsmäßigen und europäischen Rechte Kataloniens und der Katalanen zu schützen". Dietmar Hipp (Spiegel), dem der europäische Haftbefehl gegen Carles Puigdemont vorliegt, kritisiert die fehlenden Belege für den Korruptions- und Rebellionsvorwurf gegen den katalanischen Separatistenführer und kommentiert, dass "die Schleswiger Richter mit ihrer Entscheidung Rückgrat gezeigt hätten". Rechtsprofessor Michael Kubiciel spricht auf lto.de von einer souveränen Entscheidung des OLG Schleswig und äußert sich kritisch zu den Stimmen, die nach einer politischen Entscheidung rufen. Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) hält die Entscheidung für richtig, denn es gehe um politisches Strafrecht, wobei äußerste Zurückhaltung geboten sei. Die Politik, so auch die Bundesregierung, sei in der Verantwortung, im Katalonien-Konflikt zu vermitteln.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Holm Putzke hat dazu folgende Kurzfassung veröffentlicht:
"BGH kippt Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung: Wenn Richter über Richter richten; in: Legal Tribune ONLINE (LTO) v. 6.6.2012 (gemeinsam mit Christina Putzke)
Wegen Rechtsbeugung wird praktisch nie jemand verurteilt. Seit jeher wenden die Gerichte diese Strafnorm restriktiv an. Manchmal aber sehen sich selbst Richter am BGH gezwungen einzugreifen. Dies zeigt der Fall eines kürzlich freigesprochenen Proberichters."
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