Benutzeranmeldung
Jetzt Mitglied werden
Neueste Beiträge
Viel diskutiert
Neueste Kommentare
Frank#smith[Kfy... kommentierte zu Vorgetäuschter Eigenbedarf - und 54.000 Euro Geldstrafe, über 330.000 Euro Wertersatz
HiltonNuata kommentierte zu Vorgetäuschter Eigenbedarf - und 54.000 Euro Geldstrafe, über 330.000 Euro Wertersatz
AnthonyTic kommentierte zu Polizeiflucht mit zwischenzeitlicher Unfallflucht: Tateinheit
HiltonNuata kommentierte zu Polizeiflucht mit zwischenzeitlicher Unfallflucht: Tateinheit
yamatosff kommentierte zu Islamistische Straftäter nach Afghanistan abschieben?
Meine Kommentare
von Andreas Schmitt aus der LTO-Redaktion vom 11.04.2013
Ein weiterer interessanter Artikel zum Thema Rechtsbeugung auf LTO:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-eisenhuettenstadt-richter-s...
Das ist der Beitrag mit dem Titel "Richter sperrt Angeklagten zur Geständniserpressung (?) mal kurz in die Arrestzelle - Rechtsbeugung?" von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 01.06.2012 auf beck-blog.
Interessant, was andere Kommentatoren, insbesondere Hans Berger, bereits im Juni 2012 zum Thema Rechtsbeugung geschrieben haben:
https://community.beck.de/2012/06/01/richter-sperrt-angeklagten-zur-gest...
Teil II meiner Antwort: Gerade das Demjanjuk-Verfahren (seinerzeit unter dem Vorsitz meines alten Münchner Schachfreundes Ralph Alt) ist ein weites Feld. Aber der Vorwurf der Rechtsbeugung liegt dort tatsächlich in meilenweiter Ferne.
Bei den Verurteilungen von Demjanjuk und Gröning mag man in der Tat über die Sinnhaftigkeit solcher Verfahren streiten, das ist richtig. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist allerdings in diesen beiden Verfahren m.E. in weiter Ferne.
Fischer schreibt:
"Im Rechtsstaat entsteht Recht allein durch Recht, und Recht kann nur Recht hervorbringen. Die äußerste Möglichkeit, die ein Bürger hat, um sein Interesse zu artikulieren, ist ein rechtsförmiges Verfahren. Er hofft – und kann nur darauf hoffen – dass dort ein Prinzip herrscht, das von "Kameradschaft" so weit entfernt ist wie möglich, und das aus purer bürokratischer Sachlichkeit besteht. Deshalb (!) muss die Justiz mit anderen Maßstäben gemessen werden als die Installationswirtschaft."
Das hätte ich auch nicht besser formulieren können.
Die entscheidende Passage in Fischers Text ist zwar etwas versteckt, enthält aber die entscheidende Botschaft. Am besten, Sie lesen Fischers Text noch einmal aufmerksam durch, er ist nämlich, wenn man ihn genau liest, hochgradig aussagekräftig.
Zum Buch von Christina Putzke, "Rechtsbeugung in Kollegialgerichten", schreibt der Verlag zur Einführung:
"Räuber, Mörder und Brandstifter machen sich strafbar, wenn sie rauben, töten oder Brände legen. Ihre Bestrafung ist notwendig und selbstverständlich. Obwohl sich diese Notwendigkeit auch bei Richtern, wenn sie das Recht beugen, nicht ernsthaft bestreiten lässt, ist deren Bestrafung keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Christina Putzke widmet sich den insoweit auftretenden Schwierigkeiten und zeigt auf, dass es sich – auf dem Boden des Gesetzes – durchweg um lösbare Probleme handelt. Im Mittelpunkt steht dabei das tatbestandsmäßige Verhalten, das in Kollegialgerichten bislang überwiegend in der Zustimmung zu der rechtsbeugenden Entscheidung erblickt wird. Wer hingegen konsequent strafrechtliche Zurechnungskriterien zugrunde legt, erkennt, dass die Strafbarkeit am Inkraftsetzen der rechtsbeugenden Entscheidung zu orientieren ist. Auf dem Weg zur Bestimmung des tatbestandsmäßigen Verhaltens widmet sich die Autorin intensiv dem Problem der Kausalität bei Gremienentscheidungen und dem richterlichen Beratungsgeheimnis. Nach diesen Klärungen könnte nun auch für Richter, wenn sie das Recht beugen, die Bestrafung zur Selbstverständlichkeit werden."Die LTO schreibt heute in ihrer Presseschau:
Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Bayerns Staatsregierung hat über einen Gesetzentwurf für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz beschlossen, der in Fachkreisen auf Kritik gestoßen ist. Die Montags-taz (Dominik Bauer) fasst die Argumente zusammen, unter anderem wird durch die vorgesehene Einführung einer zentralen Unterbringungsdatei eine Stigmatisierung psychisch Kranker befürchtet.
Für Heribert Prantl (Montags-SZ) führt der Entwurf für ein "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" zu einer "Mollathisierung" des Rechts: Depressive Menschen könnten künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliege. Es sei kein Hilfe-, sondern ein Polizeigesetz, so Prantl.
Seiten