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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die aktuellen Entscheidungen des BVerfG zur "Schaukeltheorie" werden auch auf LTO wiedergegeben.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Es sind übrigens noch nicht einmal "Richtlinien", es sind lediglich "Empfehlungen". Empfehlungen ist juristisch noch weniger als Richtlinien, oder? Welche Rechtsfolge hätte denn ein etwaiger Verstoß gegen die Empfehlungen?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der EGMR ist auch manchmal ausgesprochen unökonomisch darin, den Bf. letzten Endes mit leeren Händen dastehen zu lassen: In der Entscheidung vom 26.4.2016, Az 21780/13, NJW 2016, 2243 bemüht der EGMR das Subsidiaritätsprinzip, um die Individualbeschwerde der Bf. zurückzuweisen. Dabei hätte das übliche Blatt aus Straßburg, ohne jede Begründung, doch völlig für das von vornherein gewünschte Ergebnis ausgereicht.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Den Beschluss des Berliner VerfGH vom 18.5.2016 habe ich jetzt doch mal verlinkt, weil er auch für den Fall des Unglücks bei der Loveparade noch von prozessualer Bedeutung werden könnte. Der Dissens zwischen der Mehrheitsmeinung (sechs Verfassungsrichter) und der Minderheitsmeinung (drei Verfassungsrichter) bezieht sich auf die Frage, auf welche Verfahrensabschnitte sich der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter beziehen soll. Die Mehrheitsmeinung ist der Auffassung, dieser Anspruch bestehe nur während des staaatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Die Minderheitsmeinung ist hingegen der Auffassung, dieser Anspruch bestehe während der gesamten Dauer des Strafverfahrens. Dieser Meinungsstreit kann auch mal für die Opfer und Hinterbliebenen des Unglücks bei der Loveparade eine Rolle spielen. Nämlich wenn es später prozessual darum geht, inwieweit sich die Verletzten auch nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens weiter aktiv am Strafverfahren in dieser Sache beteiligen können. Eines der bereits jetzt absehbaren prozessualen Stichworte: Umfang des Akteneinsichtsrechts.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Müller,
zu den Erfolgsaussichten Ihrer Beschwerde beim Presserat: Dann bin ich also nicht der Einzige, der seine Erfahrungen gemacht hat mit einem Anrennen gegen einen Fall von "Die Reihen dicht geschlossen".
Viele Grüße aus München
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Dr. Sponsel,
rechtliche Möglichkeiten wird es da keine geben. Das fällt alles unter "Pressefreiheit". In den Schutzbereich des Grundrechts der Pressefreiheit einzugreifen ist - an sich aus guten Gründen - sehr schwierig. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist eine Art "Selbstverpflichtung" der Medien. Und ja, es scheint - zumindest für den Bereich der Münchner Verkehrsbetriebe - so eine Art "Stillhalteabkommnen" für die Berichterstattung über Suizidfälle zu geben. An diesem Vorbild könnte sich auch eine Selbstverpflichtung der Medien orientieren.
Viele Grüße aus München
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Müller,
es scheint sich um eine mehr oder minder "regionale" Berichterstattung zu handeln. Das ist aber m.E. zu kurz gesprungen, weil es bundesweit ähnliche Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte gab. Und der Vorschlag, den betreffenden Wikipedia-Artikel zu überarbeiten, stößt auf gewisse, sehr Wikipedia-spezifische, Hindernisse.
Viele Grüße aus München
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Brandanschlag von Altena wird - ziemlich konsequent - "totgeschwiegen". Ich nenne nur ein Beispiel: Der betreffende Wikipedia-Artikel wurde zuletzt am 25.5.2016 geändert, also vor gut zwei Monaten. D.h., dass der Wikipedia-Artikel die neueste Entwicklung noch gar nicht wiedergibt. Die neueste Entwicklung - die der Wikipedia-Artikel eben gerade nicht enthält - besteht darin, dass mein Kollege Dr. Daimagüler die Staatsanwaltschaft dabei ertappt hat, wie die Staatsanwaltschaft einmal mehr sehr systematisch das Verbrechen bagatellisiert hat.
Nach dem Selbstverständnis von Wikipedia referiert Wikipedia nur über bereits Geschehenes, ohne selbst aktiv in das Geschehen in irgendeiner Weise einzuwirken. Nach dem Selbstverständnis von Wikipedia verhält sich Wikipedia also rein passiv. Dieses Selbstverständnis entspricht aber nicht der sozialen Wirklichkeit. In der sozialen Wirklichkeit nimmt Wikipedia sehr wohl eine aktive - eine auf das aktuelle Geschehen einwirkende - Rolle ein. Selbstverständlich gibt es Wechselwirkungen zwischen einem tatsächlichen Geschehen und der Berichterstattung über das tatsächliche Geschehen. Läuft eine Demo, bei der keine Fersehkameras zu sehen sind, tatsächlich genau so ab, wie eine Demo, bei der Fernsehkameras auftauchen? Wohl eher nicht. Schweigt also Wikipedia, hat das sehr wohl einen Mit-Einfluss auf das tatsächliche Geschehen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Kann sich noch jemand an den Sommer 1988 und an das "Gladbecker Geiseldrama" erinnern? Und können Sie sich noch daran erinnern, mit welchen Bildern und Schlagzeilen seinerzeit die bundesdeutschen Medien das Sommerloch 1988 gefüllt haben?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Gestern gab Horst Seehofer dem ZDF sein "Sommer-Interview". Es war monothematisch. Horst Seehofer erwähnte x-mal die Anschläge in Würzburg und Ansbach, auf die der IS ja bekanntlich sein "Like-Bapperl" geklebt hatte. Das "Like-Bapperl" adelt ja sofort den Ausraster eines psychisch Kranken zum Terroranschlag. Kein Wort zum Münchner Amoklauf. Es kann allerdings auch sein, dass ich da gerade eingeschlafen bin, weil ich schon wusste, was Horst Seehofer sagen würde. Dass der psychisch Kranke in München (auch) ein rechtslastiges Motiv gehabt haben könnte, lässt sich halt nur mit allergrößter Gewalt unter den Horizont des Horst Seehofer zwängen.
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