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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter siehe auch den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 18.5.2016, Az. VerfGH 63/14, samt einer interessanten dissenting opinion der überstimmten Berliner Verfassungsrichter, im Internet abrufbar.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und wenn Sie Jemandem beim Aporie mimen zuschauen wollen und Sie aus Ihrer Lektüre keinerlei Gewinn ziehen wollen, dann lesen Sie zu dem hier besprochenen Thema am besten das "Dossier" in der heute erschienenen Ausgabe von "Die Zeit".
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und dann wollte ich Ihnen noch von der Atmosphäre in meiner bayerischen Heimat nach dem Amoklauf von München erzählen: Man hat das Gefühl, an dem Freitag abend haben die Bayern ein Fußballspiel verloren: Im Radio dudeln Hörer-Anrufe unter dem Motto "Wie haben Sie den Abend erlebt?" Der Herr Innenminister lobt die Tüchtigkeit der bayerischen Polizei. Der böse Mann, der irgendwie ein Spinner gewesen sein muss, ist Gott sei Dank tot. Also alles in bester Ordnung. Meine bayerische Heimat eben. Ruhe und Ordnung.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und zum Münchner Amokläufer ist interessant der Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-exklusiv-amoklaeufer-von...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Interessant ist die Lektüre folgenden Artikels:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/brand-von-fluechtlingsheimen-i...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Da ist sehr viel Wahres dran an dem, was Sie schreiben. Von mir deshalb an dieser Stelle nur noch ein Nachtrag, was es mit den Münchner Straßennamen Bayerstraße und Landwehrstraße auf sich hat, damit auch Nicht-Münchner Ihren Kommentar verstehen: Das sind Straßen in der Nähe vom Münchner Hauptbahnhof. Dort ist das Wohnen - gemessen an den irrwitzigen Münchner Mieten - noch relativ erschwinglich. Das heißt, dass genau dort bevorzugt Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
In dieser Sache hat der fraktionslose Abgeordnete Daniel Schwerd eine Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW gerichtet.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Petition verfolgt ganz unzweifelhaft ein legitimes Anliegen. Die Petition verfolgt nämlich im Grunde genommen dasselbe Anliegen, das auch das BVerfG bei seiner Tennessee Eisenberg-Entscheidung vom 26.6.2014 im Auge hatte. Der tragende Gedanke des BVerfG findet sich in Rn. 11 der Entscheidung. Rn. 11 der Tennessee Eisenberg-Entscheidung vom 26.6.2014 sagt nämlich sinngemäß: Der Rechtsanspruch (statt dem Reflexrecht) wird nur deshalb ausnahsmsweise gewährt, weil unter allen Umständen bereits der Anschein vermieden werden muss, dass die StA in Fällen, in denen (auch) Amtsträger beschuldigt werden, gegen die Amtsträger nachgiebiger ermitteln könnte als gegen jeden Staatsbürger. Um dieser Befürchtung vorzubeugen, wird in der Fallgruppe der Beschuldigung (auch) von Amtsträgern dem Verletzten ein eigener Rechtsanspruch auf vollständige Ermittlung zugebilligt. Das deckt sich mit der Zielrichtung der Petition.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
.... Dann fokussiert sich die Diskussion also darauf, ob und wie man Herostratentum bekämpfen kann?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Gerichts-Attrappe EGMR ist doch nur die berühmt-berüchtigte "Spitze des Eisbergs". In Wahrheit funktioniert der - in zahlreichen Sonntagsreden beschworene - "Rechtsstaat" faktisch schön längst nicht mehr. Ich sehe vor allem zwei Ursachen:
1) Die eine Ursache ist die schiere Menge in Relation zur notorischen Unterbesetzung bei der Justiz. Das kann ich natürlich nicht beweisen, aber ich denke - nur ein Beispiel - dass ab den Bundesgerichten aufwärts der Löwenanteil der Entscheidungen faktisch von den Wissenschaftlichen Mitarbeitern geschrieben werden.
2) Der Korpsgeist der Justiz. Die Justiz ist zu einer Fehlerkorrektur nur äußerst eingeschränkt Willens. Es herrscht vor eine Kultur des Durchwinkens. Es ist deshalb ein äußerst weitverbreiteter Missstand, dass eine offensichtlich inhaltlich falsche oder eine offensichtlich verfahrensfehlerhafte Gerichtsentscheidung alle nachfolgenden Instanzen übersteht.
Es können einem diejenigen Zeitgenossen nur leidtun, die immer noch meinen: "Naja, spätestens der EGMR in Straßburg wird die Sache schon richten." Der EGMR richtet nämlich nach aller Erfahrung nichts, gar nichts.
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