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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Soso, ein "Anschlag auf den Rechtsstaat". Die Wahrnehmung des Grundrechts aus Art. 17 GG ist also ein "Anschlag auf den Rechtsstaat". Aber zurück zu ernsthaften juristischen Argumenten: Die Aufarbeitung des Unglücks bei der Loveparade wird ja in allen möglichen Medien geschildert. Es ist aber nirgendwo (außer hier) zu lesen, dass Gabi Müller auf der Grundlage der Tennessee Eisenberg-Entscheidung des BVerfG vom 26.6.2014 einen Rechtsanspruch auf vollständige Ausermittlung des Sachverhalts hat und dass deswegen - und zwar nur deswegen - die Einholung des zweiten Gutachtens hier zwingend erforderlich war.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Im aktuellen Heft der NJW findet sich unter der Überschrift "Kritik an Strafverfolgern nach Brandanschlag" eine - sprachlich sehr gute! - Zusammenfassung des gegenwärtigen Diskussionsstands, die genaue Fundstelle: NJW-aktuell, Heft 30/2016, S. 24.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Ich trage nach die Fundstelle für das Prof. Zuck-Diktum: Das ist das NJW-Editorial zu Heft 40 des Jahres 2011.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Vor ein paar Jahren hat Prof. Zuck ein NJW-Editorial geschrieben. Es ging dabei, meiner Erinnerung nach, um irgendeinen Festakt zu Ehren des BVerfG. In einem Nebensatz erwähnte Prof. Zuck auch den EGMR. Prof. Zuck apostrophierte den EGMR dabei kurzerhand als "Gerichts-Attrappe". An diese Formulierung kann ich mich noch gut erinnern. Das mag ja sein. Nur: Dadurch wird halt nichts besser.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wenn man sich ein Urteil darüber bilden will, mit welchem Augenmerk und mit welcher Sorgfalt Individualbeschwerden durch die Verfassungsgerichtsbarkeit (EGMR, BVerfG, Landesverfassungsgerichte) behandelt werden, darf man nicht ganz den Umstand außer Acht lassen, dass in den einschlägigen juristischen Fachzeitschriften natürlich nur die "Sahnestückchen" veröffentlicht werden. Es steht und fällt m.E. alles mit der schieren Menge der Individualbeschwerden. Beim BayVerfGH z.B. herrschen insofern geradezu paradiesische Zustände. Man kann allein schon aus den vom BayVerfGH vergebenen Aktenzeichen sehr genau ablesen, wie viele Individualbeschwerden jedes Jahr den BayVerfGH erreichen. Es sind (von mir gerundet, damit man es sich mit dem Rechnen nicht so schwertut) ziemlich genau 120 Individualbeschwerden jährlich. Das sind 10 Individualbeschwerden jeden Monat. Da können die Richter am EGMR nur davon träumen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die StA macht jetzt doch das, was alle von ihr verlangt haben, nämlich einen zweiten Gutachter zu bestellen. Deswegen sehe ich noch nicht so recht, was man im Moment anderes machen soll, als das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten. Sobald das Gutachten vorliegt, sieht man weiter.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Auch durch eine Verwendung des korrekten Formulars wird sich an der Praxis des EGMR nicht wirklich etwas ändern: Der "Unterschied" zwischen der Verwendung des korrekten Formulars und der Verwendung des vom BMJV zur Verfügung gestellten Formulars besteht darin, dass im einen Fall - wie von Ihnen beschrieben - die Menschenrechtsbeschwerde vernichtet wird und im anderen Fall mit einem Formblatt aus Straßburg auf einer Seite - selbstverständlich ohne jede inhaltliche Begründung - verbeschieden wird.
Meine letzte Erfahrung mit dem EGMR war folgende: Gegen eine Entscheidung des OLG MÜnchen legte ich
- Verfassungsbeschwerde zum BayVerfGH
- Verfassungsbeschwerde zum BVerfG und sodann, nach Erschöpfung des nationalen Rechtswegs
- Menschenrechtsbeschwerde zum EGMR
ein. Der Sache nach ging es um eine evidente Gehörsverletzung: Das OLG München hatte die angebotenen Zeugen zu einem entscheidungsrelevanten Beweisthema nicht vernommen und ohne jede Beweisaufnahme entschieden. Ich bekam
- Ein Blatt aus Straßburg nach ein paar Monaten
- Ein Blatt aus Karlsruhe nach ein paar Monaten und
- 15 Seiten Klamauk aus München.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Es scheint sich jetzt doch allmählich sowohl medial als auch politisch etwas zu bewegen. Auch wenn eine Fülle anderer, gewichtiger Themen in der öffentlichen Wahrnehmung überwiegen. Aber es ist der öffentlichen Wahrnehmung m.E. durchaus wert, wenn, wie hier, die bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden politisch motivierte Schwerkriminalität von Rechts systematisch bagatelliisieren.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und dann habe ich beim Googlen von "Anspruch auf Strafverfolgung Dritter" noch was gefunden: Da hat im NSU-Verfahren der Vorsitzende Richter einen Beweisantrag der Nebenklage u.a. mit der Begründung abgewiesen, die beantragte Beweiserhebung sei auch nicht unter dem Gesichtspunkt des "Anspruch auf Strafverfolgung Drittter" notwendig geboten. Der "Anspruch auf Strafverfolgung Dritter" scheint also in der Praxis bereits durchaus geläufig zu sein.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die systematische Bagatellisierung des Brandanschlags von Altena durch die Strafverfolgungsbehörden zeitigt ein verblüffend geringes Echo in den Medien und in der Politik. Die Öffentlichkeit scheint sich an die Einäugigkeit der bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden gewöhnt zu haben. Die Einäugigkeit wird von der Öffentlichkeit offenbar nur noch mit einem Schulterzucken quittiert.
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