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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
StVO-Novellen: Wie spiegel.de (Gerald Traufetter) berichtet, ist das baden-württembergische Justizministerium der Auffassung, dass seit 1970 alle Novellen der Straßenverkehrsordnung an einem Formfehler leiden und daher nicht anwendbar sind.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Referendarinnen mit Kopftuch: In Berlin sollen künftig Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch die Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft übernehmen können oder im Zivilprozess eine Verhandlung leiten. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass sie dabei von ihrem Ausbilder begleitet würden. Über diese Neuerung, welche innerhalb der Regierungskoalition heftig umstritten ist, berichtet u.a. Tsp (Alexander Fröhlich/Ronja Ringelstein/Fatina Kailani).
Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält die Entscheidung von Kammergericht und Gemeinsamem Justizprüfungsamt für juristisch vertretbar. Man müsse sich ohnehin fragen, was denn so schlimm daran sein solle, muslimischen Frauen samt ihren Kopftüchern den Dienst in der Justiz zu erlauben.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Österreich – Löschpflicht für Hasspostings: Ein österreichisches Gesetzespaket soll die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Hass- und Gewaltpostings erleichtern. Wie die taz (Ralf Leonhard) und netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichten, soll das "Kommunikations-Plattformengesetz" Anbieter zum schnellen Löschen entsprechender Posts verpflichten. Bei systematischer Missachtung dieser Pflicht sollen sie bis zu zehn Millionen Euro zahlen müssen. Um das Kostenrisiko zu minimieren, würden die Gerichtsgebühren für Fälle von Hass im Netz für drei Jahre suspendiert.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
OVG Niedersachsen zu Präsenz-Prüfung: Eine während der Corona-Pandemie als Präsenzveranstaltung stattfindende Klausur darf ein Student nicht online ablegen. Im konkreten Fall hatte der Antragsteller geltend gemacht, als Raucher zur Risikogruppe zu gehören und einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt zu sein. Über die entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, das auf den weiten Gestaltungsspielraum der Prüfer hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten abstellt, berichtet nun auch LTO.
VG Wiesbaden zu Maskenpflicht im Unterricht: Eine Schule darf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht "dringend" empfehlen, wenn es im Land keine Pflicht hierzu gibt; es fehle dann an einer Rechtsgrundlage. Über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden berichtet nun auch LTO. Durch eine "dringende" Empfehlung werde eine Form von Zwang ausgeübt, die dazu führe, dass im Falle einer Abweichung mit Sanktionen oder gar diskriminierendem Verhalten durch den Lehrer zu rechnen sei.
Österreich – Corona-Maßnahmen: Mit der gerichtlichen Aufarbeitung der coronabedingten Einschränkungen in Österreich befasst sich der Jurist Roman Friedrich auf dem JuWissBlog. Der österreichische Verfassungsgerichtshof habe das inzwischen außer Kraft getretene Betretungsverbot sämtlicher öffentlicher Räume sowie die zwischenzeitliche "400-Quadratmeter-Regel" – nach der Läden unter 400 m² sowie Garten- und Baumärkte früher wiederöffnen durften – für rechtswidrig erklärt. Den größten Teil der Corona-Maßnahmen habe der Verfassungsgerichtshof jedoch gebilligt und dabei darauf abgestellt, dass die Maßnahmen als Reaktion auf eine krisenhafte Situation unter erheblichem Zeitdruck getroffen werden mussten.
Gerichtliches Containern: Not macht erfinderisch. Weil die Sitzungssäle der Justiz in Oldenburg zu klein sind, um den coronabedingten Abstandsregelungen Genüge zu tun, schaffte man kurzer Hand Container an. Die drei für Landgericht und Oberlandesgericht Oldenburg vorgesehenen mobilen Ausweichstätten sollen am Montag eingeweiht werden, meldet LTO.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Lieferketten und Menschenrechte: Caspar Dohmen (SZ) appelliert in seinem Kommentar zur Kritik am geplanten Lieferkettengesetz an die deutschen Unternehmen, den Trend zu ökologisch und sozial einwandfrei hergestellten Produkten als "gute Aussichten auf Pioniergewinne" zu begreifen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Lieferketten und Menschenrechte: Die Debatte um das geplante Lieferkettengesetz stellt der Spiegel (Simon Book/Kristina Gnirke u.a.) dar. Seit Jahren sorge die Frage, wie sich deutsche Händler und Hersteller in die Verantwortung für ihre Lieferkette zwingen lassen, für Streit in der großen Koalition. Im Dezember 2019 hatte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller einen ambitionierten Plan vorgelegt, gegen den Firmen und Verbände, flankiert von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), seither aber Sturm liefen. In ihrer Sommerpressekonferenz sprach sich laut Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg) auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für ein Gesetz aus, pochte jedoch darauf, dass Bedenken aus dem Bundeswirtschaftsministerium gegen zu strenge Vorgaben berücksichtigt werden.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BAG zum Berliner Kopftuchverbot für Lehrerin: Nachdem das Bundesarbeitsgericht in der vergangenen Woche bestätigt hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an der Schule nach dem Berliner Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist, hat in Berlin die Diskussion um die Konsequenzen aus der Entscheidung begonnen. Während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Gesetz für sachgerecht hält und eine Verfassungsbeschwerde prüft, vertritt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Meinung, "das Gesetz sei in der gegenwärtigen Form nicht zu halten". Sa-SZ und LTO fassen die Debatte zusammen.
Daniel Deckers (Sa-FAZ) findet, dass unsere Gesellschaft mit der hierzulande geltenden Logik der Verhältnismäßigkeit in Religionsdingen besser fahre als etwa die französische mit ihrer starren, inzwischen immer absurdere Züge tragenden laïcité.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Querdenker-Veranstaltungen in Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat, wie spiegel.de meldet, am Sonntagabend das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Auf der Straße des 17. Juni in Berlin war eine Dauermahnwache vom 30. August bis zum 14. September geplant. Diese war ursprünglich von der Versammlungsbehörde verboten worden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Verbot zunächst aufgehoben, dann war es aber vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und anschließend vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Damit war das Land Berlin hier erfolgreicher als bei der Untersagung der für das Wochenende geplanten Kundgebung. Diese konnte stattfinden, weil sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht das Verbot für unverhältnismäßig hielten. Über die Eilentscheidungen berichtet u.a. LTO.
Detlef Esslinger (Mo-SZ) fand es richtig, dass die Kundgebung von den Gerichten erlaubt wurde. Es reiche nicht, lediglich den Verdacht zu haben, dass die Organisatoren alle Regeln ignorieren würden (selbst wenn dieser Verdacht sich später noch als untertrieben erweisen sollte). Ex-BGH-Richter Thomas Fischer fand dagegen auf spiegel.de die ursprüngliche Verbotsentscheidung der Polizeipräsidentin angemessen und richtig, meint aber auch, dass man Demonstrationen wie diese, auf denen Meinungen vertreten werden, die teils belanglos, teils rührend, teils empörend, teils gefährlich sind, aushalten könne. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Nicolas Harding setzt sich im Blog "Junge Wissenschaft im öffentlichen Recht" kritisch mit einer Äußerung des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD) auseinander. Dieser hatte noch vor den Gerichtsentscheidungen gesagt, er sei nicht bereit hinzunehmen, "dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht" werde. Den Äußerungen scheine ein verzerrtes Grundrechts- und Demokratieverständnis zugrunde zu liegen.
Maskenpflicht an Schulen: Im Verfassungsblog antwortet die Juniorprofessorin Johanna Wolff auf einen früheren an gleicher Stelle erschienenen Beitrag zur Maskenpflicht an Schulen. Wolff spricht sich darin für eine differenziertere Bewertung der Schüler- und Lehrerrechte aus und meint, dass Länder, Gemeinden und Schulen zu Recht Mittelwege suchen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Oury Jalloh: spiegel.de (Christopher Piltz) liegt der Bericht der Sonderberater Jerzy Montag und Manfred Nötzel zum Fall Oury Jalloh vor, der am heutigen Freitag dem Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt übergeben werden soll. Oury Jalloh war 2005 in einer Gewahrsamszelle in einem Polizeirevier in Dessau verbrannt. Nach dem neuen Bericht war die Einstellung der Ermittlungen 2017 richtig. Hinsichtlich der vorherigen Ermittlungsverfahren ist aber von "zum Teil gewichtigen Unstimmigkeiten und Widersprüchen" die Rede. Zudem sei die Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh rechtswidrig gewesen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BAG zu Lehrerinnen mit Kopftuch: Das Bundesarbeitsgericht hat einer Muslima Recht gegeben, die sich dagegen wehrte, dass sie wegen ihres Kopftuchs in Berlin nicht als Lehrerin eingestellt wurde. Die Erfurter Richter bestätigten das Urteil des Landesarbeitsgerichts, nach dem die Klägerin einen Entschädigungsanspruch gegen das Land Berlin hat. Dazu beriefen sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen nur verfassungsgemäß sei, wenn der Schulfrieden gefährdet ist. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse daher verfassungskonform ausgelegt werden. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof lehnte das Bundesarbeitsgericht ab. Es berichten die FAZ (Alexander Haneke), die taz (Christian Rath) und LTO.
Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht in dem Urteil eine Chance: "Schülerinnen und Schüler mit muslimischen Lehrerinnen zusammenzubringen, birgt Möglichkeiten zum Dialog und Aussicht auf Gewöhnung."
Die taz (Susanne Memarnia) zeichnet die Diskussion um das Berliner Neutralitätsgesetz nach.
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