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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Neue Corona-Regeln: Bund und Länder haben sich in einer Videokonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen beim Infektionsschutz verständigt. So soll künftig mit Ausnahme Sachsen-Anhalts ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden, wenn gegen die Maskenpflicht verstoßen wird. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, soll sich künftig erst nach fünf Tagen durch einen negativen Test von der 14-tägigen Quarantäne befreien können. Zudem soll es keine Lohnfortzahlung geben. Großveranstaltungen bleiben verboten, eine einheitliche Obergrenze für private Feiern wurde jedoch nicht vereinbart. Die neuen Regeln werden von der SZ (Kristiana Ludwig), der FAZ (Heike Schmoll), der taz (Pascal Beucker) und LTO zusammengefasst.
Gregor Waschinski (Hbl) warnt vor einem verfrühten Anziehen der Zügel. Der Anstieg der entdeckten Infektionen sei zum Teil auf die Ausweitung der Tests zurückzuführen; die Hospitalisierungsrate sei seit Wochen rückläufig. Josef Kelnberger (SZ) sieht im deutschen Föderalismus eine Stärke bei der Bewältigung der Krise. Die Corona-Maßnahmen wirken "umso nachvollziehbarer und glaubwürdiger, je weiter die Verantwortung in ihre Nähe verlagert wird".
Mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung beschäftigt sich die Welt (Philipp Vetter). Die Rechtslage sei momentan unklar.
VG Berlin – Querdenker-Demo: Die Veranstalter der für Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Infektionsschutzmaßnahmen haben nach Meldungen von Heike Anger (Hbl) und LTO beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, mit dem sie sich gegen das Verbot der Versammlungen wehren. Die Welt (Ricarda Breyton u.a.) und beck-aktuell (Joachim Jahn) tragen die Argumente für und gegen die Rechtmäßigkeit der Verbote zusammen.
Jochen Bittner (zeit.de) und Heike Anger (Hbl) kritisieren die Aussage des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD), dass er Rechtsextremen keine Bühne überlassen wolle. Dieser verteidigt im Interview mit der SZ (Jan Heidtmann) und spiegel.de (Roman Lehberger) das Verbot. Dieses werde alleine mit dem Infektionsschutz begründet.
In einem Beitrag für den Verfassungsblog befasst sich Rechtsprofessor Christoph Gusy eingehend mit der Versammlungsfreiheit der Corona-Leugner. Da diese auch die Form der Versammlung schütze, stelle sich die Frage, ob sich Verstöße gegen die Maskenpflicht und Abstandsregelungen rechtfertigen lassen. focus.de (Ulf Lüdeke) erläutert unter anderem, welche Strafen drohen, wenn Corona-Leugner trotz Verbots demonstrieren.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Lieferketten und Menschenrechte: In den derzeitigen Verhandlungen geht es unter anderem darum, wie viele hiesige Firmen betroffen sein werden. Aus dem Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) kam laut taz (Hannes Koch) nun die Forderung, lediglich Unternehmen mit mehr als 5.000 Arbeitsplätzen einzubeziehen anstatt, wie geplant, die Grenze bei 500 Beschäftigten zu ziehen. Wenn sich Altmaiers Vorschlag durchsetzt, wären anstatt einiger tausend Betriebe lediglich wenige hundert erfasst. Auch die derzeitige Ausgestaltung der Haftung geht dem Wirtschaftsministerium angesichts der dramatischen Wirtschaftsfolgen der Coronapandemie zu weit.
VG Düsseldorf zu Corona-Tests in Fleischfabriken: Das Land Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin fleischverarbeitende Betriebe zu regelmäßigen Corona-Tests auf eigene Kosten verpflichten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Eilanträge von zwei Unternehmen gegen die Allgemeinverfügung des Landes ab, so LTO.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BAG – Kopftuchverbot für Lehrerin: Gibt es einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wenn eine Lehrerin nicht eingestellt wird, weil sie ein Kopftuch trägt? Das wird das Bundesarbeitsgericht am heutigen Donnerstag erstmals entscheiden. Wie LTO (Tanja Podolski) berichtet, hatte sich die Schulaufsicht auf das Berliner Neutralitätsgesetz berufen. Die Klägerin hingegen sah in der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Religion.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BAG – Kopftuchverbot für Lehrerin: Gibt es einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wenn eine Lehrerin nicht eingestellt wird, weil sie ein Kopftuch trägt? Das wird das Bundesarbeitsgericht am heutigen Donnerstag erstmals entscheiden. Wie LTO (Tanja Podolski) berichtet, hatte sich die Schulaufsicht auf das Berliner Neutralitätsgesetz berufen. Die Klägerin hingegen sah in der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Religion.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Querdenker-Demos: Die Berliner Versammlungsbehörde hat mehrere für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen verboten. Die Versammlungsbehörde erklärte die Verbote vor allem damit, dass es begründete Befürchtungen gebe, die Demonstrationsteilnehmer würden sich bewusst über den Pandemieschutz hinwegsetzen. Anlass dafür sei das Verhalten der Anhänger von "Querdenken 711" am 1. August in Berlin gewesen. Der Veranstalter Michael Ballweg hat inzwischen einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin angekündigt. Beide Seiten wollen im Fall einer Niederlage noch vor Samstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anrufen. Auch eine Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Verbot oder gegen Auflagen ist noch denkbar. Es berichten u.a. tagesspiegel.de (Sebastian Leber/Jost Müller-Neuhoff), LTO und taz (Christian Rath).
Reinhard Müller (FAZ) kritisiert den Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) für dessen Befürwortung des Verbots. Geisel halte das Versammlungsrecht für ein "politisches Putzmittel" gegen die ihm unliebsamen Querdenker. Markus Reuter (netzpolitik.org) hält das Demonstrationsverbot für falsch, beobachtet aber gleichzeitig, dass sich zahlreiche Journalisten "mit lautem Getöse für die Versammlungsfreiheit stark machen, ausgerechnet dann, wenn die komplette rechtsradikale Szene mobilisiert, sonst aber geflissentlich die Klappe halten". Christian Bangel (zeit.de) begrüßt das Verbot und geht dabei auch auf die Anliegen der Querdenker ein.
BVerfG – Corona-Entschädigungen: Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine zweite soll im September folgen. Da das Infektionsschutzgesetz keinen angemessenen Entschädigungsanspruch für Unternehmen beinhalte, berufen sich die Initiatoren laut LTO auf den Schutz des Eigentums im Grundgesetz.
VG Düsseldorf zu Corona-Tests in Fleischfabriken: Das Land Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin fleischverarbeitende Betriebe zu regelmäßigen Corona-Tests auf eigene Kosten verpflichten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Eilanträge von zwei Unternehmen gegen die Allgemeinverfügung des Landes ab, so LTO.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
EZB-Rat: Für den Staat und Recht-Teil der FAZ setzt sich der emeritierte Rechtsprofessor Claus-Wilhelm Canaris mit der demokratischen Legitimation des EZB-Rates auseinander. Die sechs Mitglieder des Direktoriums seien durch den Europäischen Rat immerhin mittelbar demokratisch legitimiert. Dass zudem jedoch die Präsidenten der nationalen Zentralbanken automatisch Teil des Gremiums werden, offenbare ein deutliches Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsdefizit.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Meinungsfreiheit: Darf man das sagen? Unter diesem Motto stellt die Zeit (Robert Hofmann) mit Unterstützung des Rechtsprofessors Roger Mann 30 Aussagen in ihrem jeweiligen Kontext vor und erklärt, ob und gegebenenfalls warum die Aussagen verboten wurden. So war es etwa der NPD erlaubt mit "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" auf Plakaten zu werben. Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen wurde jedoch vom Oberlandesgericht Nürnberg verboten.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die NJW-Vorschau:
Mit Verurteilungen wegen Beleidigung von Justiz- und Amtspersonen sowie Politikern hat sich das BVerfG in vier Beschlüssen befasst, die gleichzeitig veröffentlicht wurden. Wir dokumentieren sie alle in diesem Heft. Prof. Dr. Tobias Gostomzyk unterstreicht in seiner Analyse, dass sie sich ausdrücklich auf Netzkommunikation beziehen. Hier mache das Gericht besondere Verrohungstendenzen bis hin zu Schmähkritiken aus.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die NJW-Vorschau:
Indem Verbraucher Ansprüche zu dem zu einer Musterfeststellungsklage geführten Klageregister anmelden, können sie in einfacher Weise die Verjährung ihrer Ansprüche hemmen. Aber ist ihnen das verwehrt, wenn sie dies ausschließlich zur Verjährungshemmung tun – womöglich erst nach Ablauf der regulären Verjährungsfrist? Dr. Christian Rüsing sieht hierin in seinem Beitrag keinen Rechtsmissbrauch.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Lieferketten und Menschenrechte: Das Bundeskabinett wird sich anders als geplant nicht am heutigen Mittwoch, sondern erst wieder am 9. September mit den Eckpunkten für das Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte befassen. In einem Brief an die Arbeits- und Entwicklungsminister, der dem Hbl (Frank Specht) vorliegt, warnt der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) noch einmal eindringlich vor den Gesetzesplänen. Die darin enthaltenen Formulierungen seien zu weich und nicht geeignet, Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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