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JamesNig
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Meine Kommentare
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Quellen-TKÜ beschlossen
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am Donnerstag zwei umstrittene Gesetzentwürfe beschlossen, die die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden erweitern. Sowohl Bundespolizei als auch Verfassungsschutz bekommen das Recht, verschlüsselte Nachrichten mithilfe von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) auszulesen. In Sicherheitskreisen heißt es, dass 90 Prozent der Kommunikation heute über Telemediendienste wie Facebook, Whatsapp oder Telegram liefen, die die Nachrichten von Ende zu Ende verschlüsseln. Mit der herkömmlichen Telekommunikationsüberwachung können diese Inhalte nicht abgefangen werden.
Mehr auf FAZ Einspruch: https://www.faz.net/einspruch/einigung-im-bundestag-quellen-tkue-beschlossen-17383466.html
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Das Ganze ging mit der Diskussion um die "Bestätigungslösung" los, schon im September 2019 Anhöhrung im Rechtsausschuss: https://www.bundestag.de/resource/blob/659338/f92aae4c7c49da222bea44878c...
Zur Fortsetzung gestern weitere Anhörung im Rechtsausschuss: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/kritik-an-gesetzentwurf...
Never ending Story.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Dem Urteil ist zuzustimmen. Die Vertragsfreiheit iVm AGB-Kontrolle regelt das selbst. Zulässig wären auch Uploadfilter. NetzDG mit geplanten, erheblichen Verschärfungen demgegenüber ineffizient und unverhältnismäßig. S. zum Ganzen: https://community.beck.de/2019/07/30/anonymitaet-klarnamenpflicht-und-me...
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
OLG München zur Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/klarnamenpflicht-auf-fa... https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-18u282219-pre-549319...
Ich fühle mich bestätigt.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Zum ersten Thema, dem Digital Services Act, hat auch der DAV eine kurze (nicht minder gehaltvolle) Stellungnahme gemacht. Vielleicht können Sie sie noch ergänzen, gerne mit diesem Link: https://community.beck.de/2020/09/18/von-amazon-ueber-hatespeech-zu-smar...
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
https://community.beck.de/2020/11/01/pressespiegel-digitalisierung-oktob...
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Die Idee, über eine neue Verfassung perspektivisch den möglichen Weg in einen europäischen Bundesstaat zu ebnen, finde ich sehr interessant! Allerdings müsste auch dann der Grundsatz der Subsidiarität Verfassungsrang behalten, man könnte ihn allerdings besser konkretisieren. Auch aus gesamtdeutscher Sicht wäre eine „richtige“ Verfassung mit einigen im wesentlichen klarstellenden Korrekturen zum inzwischen doch sehr überladenen GG ein wichtiges Zeichen. Verbunden mit einer Inkraftsetzung im Sommer hätten wir dann auch endlich einen Nationalfeiertag, bei dem man auch draußen wirklich feiern kann!
Jedoch reichen Korrekturen in Deutschland nicht nur deswegen nicht aus, weil sie das Kompetenzproblem für die übrigen Mitgliedstaaten nicht lösen würden. Auch und vorrangig auf Seiten des Europarechts, zumindest aber in der Praxis der Kommission und des EuGH zum Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip, sind deutliche Richtungskorrekturen, weg von der Hypereuropäisierung hin zur Konsolidierung, nötig. Schließlich brauchen wir mE ein „richtiges“ Europäisches Verfassungsgericht, das durch die Qualität seiner Entscheidungen wirkt und so für die nötige Akzeptanz und Überzeugungskraft des Unionsrechts sorgt. Auch unabhängig von einer Verfassungsänderung in Deutschland.
Im Übrigen kopiere ich hier meinen Kommentar zum Beitrag von Mayer auf dem Verfassungsblog ein.
„Weder dieses Urteil, noch das vom BVerfG angegriffene EuGH-Urteil, noch die vielen früheren Urteile dieser Gerichte (zuletzt Recht auf Vergessenwerden I, II), noch die vielen unterschiedlichen Einschätzungen der vielen Juristen zum Verhältnis dieser Gerichte untereinander sowie überhaupt des (verworrenen) deutschen (Verfassungs-)Rechts zum (verworrenen) europäischen (Primär- und Sekundär-)Recht sind wirklich zu verstehen. Auch nicht für die allerbesten Experten.
Die allumfassende Rechtunsicherheit ist inzwischen so groß, dass nicht nur die allgemeine Orientierung verloren geht, sondern auch der juristische Streit zunimmt und heftiger wird. Nicht wenige Antworten auf bestimmte Rechtsfragen (so man sie am Ende in Form einer Gerichtsentscheidung doch noch akzeptiert) grenzen an Willkür, so aufwendig sie juristisch auch begründet sein mögen. Schuld daran sind aber nicht die Gerichte, auch nicht der EuGH oder das BVerfG. Schuld ist die mangelhafte Gesetzgebung, die schlechte Qualität unserer Gesetze. Mit den vielfältigen Gründen dafür müssen sich Rechtswissenschaft und Politik endlich befassen, anstatt weiter lediglich an Symptomen herumzudoktern. Wie soll eine Rechtsgemeinschaft, wie soll der nationale und europäische Rechtsstaat dauerhaft funktionieren, wenn nicht einmal so etwas grundlegendes wie Gesetzgebungs- und Rechtsprechungskompetenzen auf höchster Ebene einigermaßen klar zugewiesen und gegeneinander abgegrenzt sind? Die extremen Divergenzen zwischen BVerfG und EuGH, die in diesem Urteil einen traurigen Höhepunkt erreichen, machen doch das Problem überdeutlich. Dennoch ziehen es die Juristen (wie auch der Autor dieses Beitrags und seine Kommentatoren) vor, mit rechtlichen Argumenten letztlich politisch Partei zu ergreifen, indem sie rechthaberisch auf der vermeintlich rechtlich korrekten, eher pro-nationalen bzw. pro-europäischen, Position beharren, anstatt das Grundproblem der fehlenden oder unklaren Rechtsgrundlagen zu thematisieren oder überhaupt zu sehen.
Dabei ist eigentlich offensichtlich, dass der Rechtsstaat, ja dass die ganze liberale Demokratie nur so gut sein kann wie das Recht, auf dem sie beruhen und das sie hervorbringen.
Die EU braucht keine grundlegenden Reformen. Sie muss, vorerst, nur konsolidiert werden, und zwar schlicht durch Vereinfachung und Verbesserung ihrer rechtlichen Verfassung und ihres einfachen Rechts. Dazu gehört allerdings auch die Schaffung eines europäischen Verfassungsgerichts. So wie bisher kann es einfach nicht weitergehen.“
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Uff! Da atmen die Notare jetzt mal auf (schönen Gruß an die früheren Kollegen). Werde ich für die Neuauflage des Beckschen Immobilienhandbuchs berücksichtigen.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
ME ist und bleibt der mangelnde Vorrat und die fehlende Krativität der Grund für die gottseidank langsam bröckende Maskenverteufelung. Sehr instruktiv in diesem Zusammenhang der Bericht aus Frankreich bzw. vorerest einzelnen Städten, die wie bei uns Jena, vorangehen. Jeder bekommt mind. eine in Frankreich gefertigte, waschbare Maske und erst dann wird die allgemeine Maskenpflicht eingeführt.
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nizza-fuehrt-als-erste-franzoeische-grossstadt-maskenpflicht-ein-16716014.html#void
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Interessant. Und originell. Eine unerwartet bodenständige, willkürliche und weitgehend analoge Auswahl gar nicht so digitaler Begriffe.
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