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WilliamEsoks kommentierte zu Verfahrenswert bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses
RobertMup kommentierte zu Verfahrenswert bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses
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Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Besten Dank für diese Frage. Es freut mich, wie genau Sie meinem Beitrag gelesen haben:
1. Die Formulierung „glaubwürdig“ in Überschrift und Text geht zurück auf zwei Presseberichte (FAZ vom 25.3.2009 S.9 sowie Straubinger Tagblatt vom selben Tag), die ich dem Beitrag zugrunde gelegt habe. Maßgeblich war, dass die FAZ in der Überschrift zum Artikel glaubwürdig sogar in Anführungsstriche setzte. Demnach dürfte der Gutachter diese Formulierung gebraucht haben.
2. Im Rahmen der Glaubwürdigkeitslehre bildet die Aussageanalyse das zentrale Instrumentarium zur Beurteilung der speziellen Glaubhaftigkeit (= spezielle Glaubwürdigkeit). Früher war man der Meinung, für die Beurteilung der Aussage komme es hauptsächlich auf die (einwandfreie) Persönlichkeit an (allgemeine Glaubwürdigkeit), dagegen hält man heutzutage für entscheidend die spezielle Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage im Prozess. Bei der speziellen Glaubhaftigkeit spielen die Glaubwürdigkeitssymptome der Aussagesituation und der Motivation nur eine untergeordnete Rolle gegenüber den bei weitem beweiskräftigsten Kriterien der Aussageanalyse (entnommen Bender/Nack Tatsachenfeststellung vor Gericht, Band I Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, 2. Aufl., 2. Kapitel 5. Abschnitt; zwischenzeitlich liegt die einbändige 3. Auflage vor, die ich aber im Moment nicht zur Hand habe).
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.10.1993 – 1 StR 547/93 = StV 1994, 64): Bei der Prüfung einer Zeugenaussage kann Anlass bestehen, zwischen der allgemeinen und der speziellen Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu unterscheiden. Während letztere die Frage der Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Aussage zum jeweiligen Verfahrensgegenstand betrifft, betrifft die allgemeine Glaubwürdigkeit die Frage, ob man dem Zeugen hinsichtlich sonstiger Angelegenheiten außerhalb des Verfahrens grundsätzlich Glauben schenken kann. Die Klärung der allgemeinen Glaubwürdigkeit lässt noch nicht ohne weiteres generelle Schlüsse auf die spezielle Glaubwürdigkeit zu.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht in drei Fällen eine Missbrauchsgebühr verhängt (Pressemitteilung). Bedauerlich, dass sich immer wieder Rechtsanwälte unter den Beschwerdeführern finden, die mit einer Missbrauchsgebühr belegt werden müssen.
Unser Kostenexperte hat sich leider nicht gemeldet.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Wer mehr über Geschichte und Hintergründe der RAF mittels einer guten Hör-CD erfahren will, empfehle ich Peter Ochs "Die RAF" erschienen im Hörverlag.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Romer,
auf den Beschluss des OLG Naumburg hatte ich bereits in einem Beitrag am 27.10.2008 einen Link gesetzt; er ist mir also bekannt.
Ihre Auffassung, der wesentliche Fehler sei, dass die Hauptverhandlung nicht geöffnet wurde, teile ich nicht. Wer der Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Lehre folgt, wonach der einzelne Richter eines Kollegialgerichts sich nur dann wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB strafbar macht, wenn er in der geheimen richterlichen Beratung für die rechtsbeugende Entscheidung stimmt, wird so entscheiden wie geschehen.
Aber in der Tat: Diese Sichtweise führt dazu, dass § 339 StGB bei Kollegialentscheidungen „ausfällt“, weil sich das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder eines Spruchkörpers regelmäßig allein dann nachweisen lässt, wenn sich einer der Kollegialrichter geständig – und zudem zur Überzeugung des Gerichts – einlässt.
Nachdem Beschluss des OLG Naumburg für soviel Aufsehen gesorgt hat, ist zu erwarten, dass diese Rechtsprechung wissenschaftlich nochmals auf den Prüfstand gestellt wird.
Mit besten Grüßen
Bernd von Heintschel-Heinegg
PS Wie gewünscht habe ich Ihnen persönlich noch eine Mail geschickt
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
In der soeben erschienenen Festschrift für Ulrich Eisenberg befasst sich der Berliner Psychologe Max Steller nochmals mit dem Thema „Falsche Geständnisse bei Kapitaldelikten. Praxis – Der Fall Pascal“ (S. 215 ff). Die Psychiaterin Renate Volbert behandelt die Grundlagen falscher Geständnisse bei Kapitaldelikten (S. 205 ff).
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
In der soeben erschienenen Festschrift für Ulrich Eisenberg befasst sich der Berliner Psychologe Max Steller nochmals mit dem Thema „Falsche Geständnisse bei Kapitaldelikten. Praxis – Der Fall Pascal“ (S. 215 ff). Die Psychiaterin Renate Volbert behandelt die Grundlagen falscher Geständnisse bei Kapitaldelikten (S. 205 ff).
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Wie überall zu lesen: Das Phantom ist (mit ziemlicher Sicherheit) ein Phantom - es gibt es nicht. Die DNA der mysteriösen Täterin soll von verunreinigten Wattestäbchen stammen.
Von einer Ermittlungspanne zu sprechen, scheint mir heute noch zu voreilig. Wichtig ist jetzt, nicht nur mit der Suche nach der Täterin des Polizistenmords neu anzufangen, sondern auch aufzuklären, wann die Ermittlungsbehörden aufgrund der Vielzahl der DNA-Spuren, die ja gleichsam auf ein Genie hindeuteten, in Erwägung hätten ziehen müssen, dass sie einem Phantom (= verunreinigte Wattestäbchen) aufgesessen sind. Aber immerhin hat man es jetzt realisiert - und wird viel lernen!
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Dass die Praxis der Verfahrenseinstellungen Kriminalprävention verhindere, mag durchaus sein. Nur so recht glauben will ich es nicht. Kann nicht das Gefühl, mit einer Verfahrenseinstellung "gerade nochmals davon gekommen sein", nicht zumindest einen gleich starken präventiven Impuls, wenn nicht sogar einen stärkeren Impuls , auslösen wie eine Verurteilung? Hätten all die Ladendiebe, die erstmals mit einer gestohlenen Ware von ein paar Euro erwischt wurden, bestraft werden sollen? Aus meiner Sicht als ehemaliger Staatsanwalt ist die Einstellungspraxis nicht zu beanstanden. Meine Befürchtung als Revisionsrichter geht derzeit eher in die andere Richtung, nämlich dass gerade im Bereich der Massenkriminalität Ladendiebstahl, Schwarzfahren bei Wiederholungstätern unbedingte Freiheitsstrafen verhängt werden, die über das Schuldmaß hinausgehen.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Gemeint in dem Sinn, politisches Kapital daraus zu ziehen, wenn eine Untersuchung durch die Uno ein völkerrechtswidriges Vorgehen der israelischen Armee feststellen würde. - Die Verurteilung einzelner Soldaten dürfte schon am erforderlichen individuellen Tatnachweis scheitern.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Die Einschätzung im SPIEGEL 5/2009 S. 78, 80 teile ich: Kein israelischer Soldat muss wohl mit einer Verurteilung außerhalb seines Landes rechnen. In der Sache geht es um die politische Fortsetzung des von Israel militärisch gewonnenen Kriegs mit juristischen Mitteln - und da könnte Israel auf der Verliererseite stehen, obwohl sich die Kämpfer der Hamas auch nicht an die Regeln des Kriegsrechts gehalten haben.
Die Hintergründe liegen m.E. auf der Hand: Nach dem Libanon-Feldzug sollte das verlorengegangene Image wiedergewonnen und die Schlagkraft der Armee unter Beweis gestellt werden; eben auch um den Preis der Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Ansehensschaden in der Regierung zu wenig Beachtung fand. Für die Zukunft wird man aber vielleicht daraus lernen, dass es militärische Erfolge auch geben kann, ohne in der Weltöffentlichkeit auf den Pranger gestellt zu werden.
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