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Meine Kommentare
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Im Kampf um die Wiederaufnahme haben der Stuttgarter Gutachter Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner am Montag am Landgericht Wien Strafanzeige wegen Verdachts der Korruption und der vorsätzlichen Strafvereitelung gegen die österreichischen Gutachter und Unbekannt erstattet. Nach Recherchen ihres Unternehmens seien die amtlichen Ermittlungen, u.a. durch Unterschlagen von Beweismitteln, sabotiert worden. Selbst Beweismittel, die sich bereits in der Obhut des Gerichts befanden, sollen zerstört oder unterschlagen worden sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt om 24.3.2009 S.3, 11
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Persönlich würde ich es mit dem Vorschlag des Richterbunds halten, der im Blog bereits eingestellt war.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Fischer,
völlig zutreffend schildern Sie die Sichtweise in der Alltagspraxis. Ob mit gesetzlicher Regegelung oder nicht, den Deal wird es weiterhin geben. Was aber deshalb gleichwohl noch gefördert werden kann, ist die Sicht darauf, was alles bei einem solchen Procedere aufgegeben wird: Reduzierung der Suche nach der Wahrheit, Reduzierung des Prinzips der Öffentlichkeit und eine Reduzierung des Prinzips der Schuldstrafe. Was bleibt von unseren strafprozessualen Grundprinzipien dann noch übrig? Wollen wir Strafjuristen das wirklich? Verständigung im Strafverfahren ja, aber mit Problembewusstsein bezogen auf den konkreten Fall, das wäre mein Vorschlag. Die Alternative liegt nicht allein zwischen der einstündigen oder viele Monate dauernden Hauptverhandlung, soll heißen, trotz Geständnis muss mit Blick auf die Amtsaufklärungspflicht ggf. einiges in der Hauptverhandlung erörtert werden.
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
In der Beck-Community haben wir auf strafrechtlichem Gebiet in den Foren "Europäisches Strafrecht", "Strafverteidigerpraxis", "Terrorismus - Herausforderung für den Rechtsstaat", "Verkehrsstrafrecht" und "Völkerstrafrecht" vor dem beta-Test erste Erfahrungen sammeln können. Das sollte aber nicht heißen, dass damit alles abgedeckt ist. Zur Abrundung des Angebots war es sehr wichtig, im Blog wie in den Foren die Kriminologie anzubieten. Angedacht ist auch noch ein Forum "Internationale Rechtshilfe in Strafsachen" - klar, ein sehr spezielles Thema; wer aber mit den Fragen konfrontiert ist, wird es hoffentlich begrüssen, sich in der Beck-Community austauschen zu können.
Auch weitere Vorschläge zur Abrundung des strafrechtlichen Angebots sind stets willkommen!
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Keine Frage: Der Schritt war überfällig! Die Regelung wird auch zur Anwendung kommen, aber eher selten.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der jetzt noch geltenden Tageshöchstsatzgrenze von 5.000 € liegt, mehr als verachtfach. So hatten 1974 lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkommen von 10 Millionen DM oder mehr, während der in etwa vergleichbare EURO-Betrag von 5 Millionen €, der einem Tagesbruttoeinkommen von fast 14.000 € entspricht, im Jahr 2003 bereits von 719 Steuerpflichtigen erreicht oder überschritten wurde.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Frau/Herr Gast,
nach Winnenden scheint mir die Zahl der "Trittbrettfahrer" aus örtlicher Sicht besonders hoch zu sein. Mittlerweile untersucht die Polizeidirektion Straubing in ihrem Zuständigkeitsbereich Straubing sowie den Landkreisen Straubing-Bogen, Deggendorf und Regen insgesamt neun Fälle, in denen Schüler Straftaten androhten. Der Polizeisprecher sagte dazu: "In einigen Fällen steckt Blödsinn dahinter. Einige Schüler haben aber einen problematischen polizeilichen oder familiären Hintergrund." Gegen zwei 14-und 15-jährige Mädchen, dabei soll es sich um den gravierendsten Fall handeln, ist ein Haftbefehl nur unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden (Quelle: Straubinger Tagblatt vom 211.3.2009 S.33).
Mit freundlichen Grüssen
Bernd von heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Der Vorschlag, durch eine beschränkte Nachrichtensperre, die Ursachenkette zu unterbrechen und damit die Motivation zu minimieren, hat gleichsam auf dem Fuße heftigste Reaktionen hervorgerufen. Scharfe Polemik allein entwertet die Debatte um den Vorschlag völlig. Eine sachlich geführte Argumentation anzustoßen, um die Argumente pro und contra "zu sammeln", dazu soll gerade der Blog dienen. Gerade von denjenigen, die sich so apodiktisch dagegen aussprechen, würde ich gerne wissen, ob aus deren Sicht der angesprochene Hintergrund - Unterbrechen der Kausalkette und Minimieren der Motivation - kein Anliegen ist, das weiter verfolgt werden sollte. Welche Argumente diese Auffassung stützen, würde mich wirklich interessieren; denn noch bin ich da ganz anderer Meinung und würde mit Ihnen auch gerne darüber diskutieren, ob dieser Ansatz auch auf andere Weise noch umgesetzt werden könnte als durch eine beschränkte Nachrichtensperre. Vielleicht ist die Presse von sich bereit so zu verfahren, wenn der Ansatz überzeugt. Dass die Presse durchaus geschlossen verantwortungsvoll agiert, habe ich vor kurzem im Blog (im "Startbeitrag") angesprochen.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Frau/Herr Laertes,
besten Dank für Ihre so freundliche Zuschrift. Antworten zu geben, sich an der Diskussion zu beteiligen - dafür ist der Blog doch gerade da!
Von der Aktenbehandlung her, ist das Ermittlungsverfahren gegen Tim K. durch seinen Tod beendet. Neben dem Ermittlungsverfahren gegen einen bestimmten (lebenden) Beschuldigten wegen des Verdachts einer Straftat gibt es aber auch Todesermittlungssachen, die ebenfalls in das staatsanwalltliche sog Js-Register eingetragen werden. "Unter dieser Flagge" laufen die Ermittlungen seit dem Tod von Tim K, um gerade das abzuklären, was Sie in den Raum gestellt haben (salopp: sonst hätte die Tatortarbeit nach dem Tod von Tim K gleich abgebrochen werden können).
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Die Staatsanwaltschaft hat nach Nr. 33 Abs. 1 S. 1 Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren (RiStBV) zu prüfen, wenn jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, ob eine Leichenschau oder eine Leichenöffnung erforderlich ist. Die Leichenschau soll möglichst am Tatort oder am Fundort der Leiche durchgeführt werden, so S. 3. Bei der Tatortaufnahme ist sicher eine Leichenschau durchgeführt worden. Wohin die Leichname gebracht wurden, konnte ich den Medien nicht entnehmen. Sehr wohl könnte ich mir aber vorstellen, dass auch eine Obduktion stattfand, man dies aber mit Blick auf das Pietätsgefühl der Angehörigen nicht in den Medien kommuniziert hat.
Im Übrigen: Soweit es (vielfach sogar zahlreiche) Tatzeugen gibt - und das dürfte wohl für alle Fälle gegeben sein - steht die Täterschaft nicht in Frage. Weiterhin: Zu einem Strafverfahren gegen Tim K. kann es nicht mehr kommen. Und schließlich: Sollten sich doch Fragen ergeben, kann es zur Exhumierung kommen, Nr. 34 RiStBV.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Die Diskussion über das Buch habe ich gerade im Forum "Völkerstrafrecht" eröffnet.
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