Zeit für einen „Irrational-Choice-Ansatz“? – Kriminologie im Falle Volkswagen

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.09.2015
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologieMaterielles Strafrecht530|51453 Aufrufe

Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der VW AG Martin Winterkorn, so lesen wir, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Betrugs. Wahrscheinlich sind auch Ermittlungen gegen unbekannte weitere Konzernangehörige anhängig. (Nach aktuelleren Meldungen ermittelt die StA nun doch (noch) nicht gegen Winterkorn, sondern nur gegen Unbekannt. Bei Herrn Winterkorn werde ein Anfangsverdacht noch geprüft. Ebenso wie die Süddeutsche Zeitung halte ich es für mindestens fragwürdig, zunächst die Presse von Ermittlungen gegen Winterkorn zu informieren, dies dann jedoch im Internet wieder zurückzunehmen).

Die strafrechtlich entscheidende Frage wird sein, ob Herr Winterkorn bzw. andere künftige Beschuldigte persönlich davon gewusst hat oder gar selbst angeordnet hat, die Manipulationen des Abgassystems an den VW-Fahrzeugen vorzunehmen, um damit mit Bereicherungsabsicht Abnehmer und Käufer der Fahrzeuge zu täuschen bzw. täuschen zu lassen.

Aber ganz gleich, ob sich Herr Winterkorn oder andere hochrangige VW-Manager wegen Betrugs strafbar gemacht haben, stellt sich die kriminologische Frage, wie es zu solch einem deliktischen Verhalten in dem Unternehmen gekommen ist.

Die typische Wirtschaftsdelinquenz (z.B. Betrug, Untreue, Wettbewerbsverstöße, Korruption im geschäftlichen Verkehr, illegale Beschäftigung zur Umgehung von Sozialleistungen, Steuerhinterziehung) zielt darauf ab, zur Bereicherung des Unternehmens bzw. seiner Eigentümer kostenträchtige Regeln des Marktes und der Einbindung in die staatliche Infrastruktur zu umgehen. Dabei dienen Wirtschaftsdelikte meist denselben Zielen wie die legale wirtschaftliche Tätigkeit, nämlich der Einnahmen- und Gewinnoptimierung. Kriminaltheoretisch wird hier oft Rational Choice als Erklärungsansatz bemüht, also derselbe Ansatz, der auch der Wirtschaftstätigkeit selbst zugrunde liegt: Eine Kosten-Nutzenabwägung unter Einbeziehung des Risikos und der Folgen der Aufdeckung der strafbaren Handlung kann bei passender Tatgelegenheit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zur Begehung von Straftaten führen.

Besonders relevant sind solche strafbaren Handlungen, in denen (primär aus Effektivitätserwägungen) ein Kontrolldefizit besteht und damit Tätern etwa die Nichteinhaltung teurer Wettbewerbsregeln, Umweltauflagen oder Sozialleistungen erleichtert, ja geradezu nahegelegt wird: Wenn die unmittelbare Konkurrenz wegen illegaler Beschäftigung günstiger wirtschaftet, zugleich aber die illegale Beschäftigung unzureichend kontrolliert wird, dann sehen sich Unternehmen wegen des Kostendrucks am Markt praktisch „gezwungen“, ebenfalls regelwidrig zu handeln. Ähnliches gilt bzw. galt – bei defizitären Kontrollen – für das Doping z.B. im Radsport.

Bei der aktuell bekannt gewordenen VW-Manipulation (eine Art Software-Doping) irritiert aber Folgendes: Der VW-Konzern hat den dauerhaften Beweis seiner irregulären Machenschaften zig-Millionen Mal auf die Straßen der Welt geschickt. Es war deshalb fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass diese Manipulation irgendwann aufgedeckt wird. Es verwundert eigentlich, dass dies offenbar erst nach etwa 10 Jahren geschehen ist. Zudem muss es etliche Mitwisser gegeben haben, die dann jederzeit in der Lage gewesen wären, das Fehlverhalten von VW aufzudecken und den Konzern hätten erpressen können. Auch die Konsequenzen einer solchen Aufdeckung waren, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, vorhersehbar: ein kaum wieder gut zu machender Vertrauensverlust in die Dieseltechnologie, in die VW-Fahrzeuge, und in die deutsche Automobilexportbranche insgesamt, neben den extrem schweren wirtschaftlichen Folgen für den Konzern und möglicherweise strafrechtlichen Folgen für einzelne Personen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten (von wem auch immer im VW-Konzern) kaum noch rational erklärbar. Zeit für einen Irrational-Choice-Ansatz?

Update 01.07.2016

In der New York Times erklären Tillman/Pontell, warum es entgegen meiner Einschätzung doch völlig rational von VW war die betrügerische Abschalteinrichtung einzubauen. Ein sehr lesenswerter Artikel.

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In memoriam: Zeit für einen Irrational-Choice-Ansatz?

Henning Ernst Müller schrieb:

Bei der aktuell bekannt gewordenen VW-Manipulation (eine Art Software-Doping) irritiert aber Folgendes: Der VW-Konzern hat den dauerhaften Beweis seiner irregulären Machenschaften zig-Millionen Mal auf die Straßen der Welt geschickt. Es war deshalb fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass diese Manipulation irgendwann aufgedeckt wird. Es verwundert eigentlich, dass dies offenbar erst nach etwa 10 Jahren geschehen ist. Zudem muss es etliche Mitwisser gegeben haben, die dann jederzeit in der Lage gewesen wären, das Fehlverhalten von VW aufzudecken und den Konzern hätten erpressen können. Auch die Konsequenzen einer solchen Aufdeckung waren, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, vorhersehbar: ein kaum wieder gut zu machender Vertrauensverlust in die Dieseltechnologie, in die VW-Fahrzeuge, und in die deutsche Automobilexportbranche insgesamt, neben den extrem schweren wirtschaftlichen Folgen für den Konzern und möglicherweise strafrechtlichen Folgen für einzelne Personen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten (von wem auch immer im VW-Konzern) kaum noch rational erklärbar. Zeit für einen Irrational-Choice-Ansatz?

Täusche ich mich oder geht tatsächlich außer mir niemand auf diese Frage ein?

Sie täuschen sich, Herr Sponsel. Alle Beiträge gehen auf diese Frage ein, wenn auch anders als Sie. Ich denke, die "Zeit" ist nicht reif für diesen Ansatz. Im Grunde taumeln wir alle noch im Dunkeln.

@ Fotobiene (#10)

Quote:

Ich habe das gelesen, aber war denn ein betroffenes Fahrzeug beim Kauf nur DARUM teurer, weil es angeblich (und bewiesenermaßen betrügerisch nicht) "sauberer" war?

Genau andersherum: Der Wert des Autos setzt sich aus den vom Hersteller versprochenen Eigenschaften zusammen. Fehlt eine Eigenschaft aufgrund vorsätzlicher Täuschung, bekommt der Kunde für sein Geld nicht mehr den versprochenen Gegenwert. Darin liegt der Schaden.

Beispiel: Der Hersteller verspricht eine Motorleistung von 150 PS, der Motor leistet tatsächlich - was der Hersteller absichtlich so eingestellt hat - aber nur 100 PS. Das wäre ein klarer Betrugsfall.

Für die Einhaltung von Abgasnormen gilt das entsprechend, wenn das Auto gegenüber dem Kunden als Abgasnorm-konform beworben wurde.

0

PS:

Ob "VW" sich rational oder irrational verhalten hat hängt zu einem nicht unerheblichen Teil davon ab, ob die Beteiligten sich strafbar gemacht haben - dann eher irrational - oder nicht - dann eher rational.

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Ist Irr/Rationalität eine Strafbarkeitsfrage?

MT schrieb:

Ob "VW" sich rational oder irrational verhalten hat hängt zu einem nicht unerheblichen Teil davon ab, ob die Beteiligten sich strafbar gemacht haben - dann eher irrational - oder nicht - dann eher rational.

Nein, in Deutschland kaum; Strafbarkeit ist nur ein Aspekt. Die Strafbarkeit mag eine Rolle spielen, besonders in den USA, weil dort ordentlich hingelangt wird, aber kaum in Deutschland, weil hier eine hohe filzische Symbiose zwischen Politik, Wirtschaft und Justiz besteht.

In der Wirtschaft zählt erstens das Geld(Gewinn), zweitens das Geld(Gewinn) und drittens das Geld(Gewinn).

Daher wird man ordentliches Verhalten schlicht und einfach durch entsprechende Geldstrafen fördern. Anständiges oder korrektes Verhalten ist dann zu erwarten, wenn es sich rechnet. Das genau hat die "Deutschland AG" mit ihren FreundInnen in Politik und Justiz, bislang weitgehend erfolgreich verhindert, sonst gäbe es z.B. die Deutsche Bank (ca. 6-7000 Prozesse) in dieser Form nicht mehr und die Hälfte der Führung säße hinter Schloss und Riegel.

Der zu erwartende Großschaden wird nach jüngsten Schätzungen auf 50-100 Mrd. taxiert. Kommt es so, hat sich das  Verhalten gar nicht gerechnet. Die Eingangsfrage von Prof. Müller zur Irr/Rationalität steht immer noch im Raum und trifft m.E. den Kern der Problematik. Es handelt sich um eine überaus ernste und wichtige Sache, wenn Managerhirne dermaßen dekompensieren, dass solch massiver Schaden ins Haus steht. Management und Aufsichtsräte von VW - nicht die Arbeiter - haben geschadet:

1) KundInnen,

2. sich selbst (dem Konzern),

3. seinen MitarbeiterInnen,

4. Wolfsburg, Braunschweig, Ingolstadt oder anderen Stätten  seiner Nie derlassungen,

5. den Zulieferern,

6. der gesamten Deutschen Autoindustrie,

7. dem Wirtschaftsstandort Deutschland,  insbesondere der Qualitätsformel "Made in Germany",

8. den AnteilseignerInnen,

9. den SteuerzahlerInnen (auch durch Subventionsbetrug) und

10. dem Selbstbewusstsein der Deutschen geschadet.

Allein der finanziell schätzbare Schaden kann die 100 Mrd. erreichen oder gar überschreiten. Im schlimmsten Fall kommt es zum Zusammenbruch des Konzerns. Das ist keine "Affäre",  sondern ein ungeheurer Skandal, der kriminelle Energie, wahnhafte Verkennung der Realität in Richtung Größenwahn und massive Inkompetenz vereinigt. Das erfordert besondere Aufarbeitungsqualitäten und vermutlich Jahre. Es ist klar: die Hauptverantwortlichen sind die  Vorstände  und  Aufsichtsräte seit ca. 2005.

 

 

 

@ Dr. Sponsel

Natürlich ist das Strafrecht nur ein Aspekt, aber m.E. ein erheblicher. Allein schon die Berichterstattung durch die (Boulevard-)Presse über einen öffentlichkeitswirksamen Strafprozess ist ein Abschreckungsmittel für sich. Das haben auch die Chefs der Deutschen Bank mehrfach erfahren - sonst wäre Herr Jain wohl noch im Amt. Auch wenn Deutschland auf der Sanktionsebene nicht so "tough on crime" sein mag wie die USA (womit diese sich im Bagatellbereich übrigens sehr ins eigene Fleisch schneiden), möchte wohl kein Manager einen langwierigen Wirtschaftsstrafprozess in seinem Lebenslauf vorweisen müssen.

Die Folgen für den Konzern dagegen bewertet ein Verantwortlicher m.E. zwar als relevant, aber als weniger schwerwiegend als man hoffen würde, weil die Folgen vergemeinschaftet werden. Siehe:

http://blog.beck.de/2015/03/16/keine-haftung-des-gesch-ftsf-hrers-f-r-ka...

Dementsprechend kommt es bei der Kosten-Nutzen Abwägung des einzelnen Verantwortlichen mehr auf die eigene strafrechtliche Verantwortung an.

Die andere, von Prof. Müller angesprochene Dimension ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Wenn diese sicher bei Null liegt, spielen weder die individuellen Folgen noch die für den Konzern eine Rolle bei der Abwägung. Denn passieren kann ja nichts. Im Fall VW ist schon zuzugeben, dass VW viele Millionen Beweisstücke auf die Straße geschickt hat, was die Entdeckungswahrscheinlichkeit vervielfacht - das spricht für Irrationalität. Allerdings spricht m.E. für ein rationelles Handeln der lange Zeitraum, in dem das Softwaredoping unentdeckt blieb und die Art und Weise der Enteckung - nur durch Zufall. Bekannt ist, dass jedenfalls die amerikanische Behörde EPA in der Vergangenheit nur sehr wenige Überprüfungen selber durchgeführt hat, und diese nicht unter "Realbedingungen".

Quote:

Bislang wurde ausschließlich am grünen Tisch geprüft, nur ab und an wurden die Angaben stichprobenartig kontrolliert. Diese Stichproben fanden dann aber in der Regel in einem kontrollierten Testumfeld statt, in dem die von Volkswagen installierte Steuerungssoftware nicht auffällig wurde.

http://www.automobil-produktion.de/2015/09/nach-vw-abgasskandal-will-us-...

Wenn das bei VW bekannt war, wovon ich ausgehe, lassen sich bei der individuellen Kosten-Nutzen Abwägung strafrechtliche Folgen für den Einzelnen und zivilrechtliche für den Konzern leicht rationalisieren. Ein Vertuschen (s. Beitrag Prof. Müller S. 1 #6) war gar nicht Teil des Plans, weil man bei den bekannten behördlichen Prüfungsmodi nicht von einer Entdeckung ausging. Daher kommt wohl auch das vielleicht etwas überraschende Eingeständnis, dass Softwaredoping verwendet wurde. Wenn man natürlich davon ausgeht, dass ein rationaler Betrüger auch immer eine Vertuschungstaktik haben muss, wird man das Verhalten von VW auch immer als irrational bezeichnen müssen. Davon gehe ich aber gerade nicht aus, sondern eher von einer Unterbewertung der Entdeckungswahrscheinlichkeit aufgrund Kenntnis der behördlichen Prüfungsdichte, weswegen man davon ausging, keinen "Plan B" zu benötigen. Da dass jahrelang funktioniert hat, und nur zufällig (noch nicht einmal von der Behörde) entdeckt wurde, sehe ich das eher als rational an.

Dass der "Rational Choice" Ansatz eine objektive Rationalität fordert, meine ich eher nicht. Dann wäre Wirtschaftskriminalität in diesem Sinne nie rational, weil für das Gesamtsystem immer von Nachteil.

Ob übrigens in den USA in Fall VW strafrechtlich "ordentlich hingelangt" wird muss sich noch zeigen. Im Clean Car Act sind Autokonzerne ja bezeichnenderweise von der Strafbarkeit ausgenommen.

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Sehr geehrte Fotobiene,

Sie schreiben:

Auch wenn man eine Täuschung (der Prüfer!) wegen des Einsatzes einer Abschalteinrichtung bejahen möchte (weil die Bedingungen des Prüfverfahrens nicht mehr "im Wesentlichen" eingehalten sind), sehe ich keinen Vermögensschaden für den Käufer (Er hatte sogar einen mittelbaren Vorteil, nämlich Steuervorteile und kann froh sein, wenn es dem Staat zu umständlich ist, dies von ihm zurückzufordern, und direkt an VW herantritt), zumal die Fahrzeuge nun nachgebessert werden.

In Ihrer Argumentation steckt ein Denkfehler.

Gerade dass dem Käufer Steuervorteile gewährt wurden, die man nun als nicht mehr rechtmäßig ansieht, ist ein starkes Argument dafür, dass ein Käufer, der aufgrund des Steuervorteils bereit war, eine höhere Summe an VW zu zahlen, IM MOMENT DES AUSTAUSCHS DER LEISTUNGEN einen Schaden erlitten hat. Er bezahlte (mehr) für ein Auto, das nur infolge der Manipulation (die jederzeit aufgedeckt werden konnte) einer günstigeren Steuerklasse zugeteilt wurde.

Ich halte aber die Argumentation mit den Steuervorteilen nicht einmal für notwendig. Dasselbe gilt nämlich, wenn ein gutwilliger oder sonstwie am Planeten interessierter Käufer mehr bezahlt für "faire" "biologische" oder "mit Spendenbeitrag" verbundene Waren, bei denen sich später herausstellt, dass diese Produkte gar nicht den versprochenen Effekt haben, das Biosiegel gefälscht ist, niemand fair behandelt wird etc.  (so genannte Zweckverfehlungslehre beim Vermögensschaden). Das gilt übrigens auch für den Fall, dass jemand sein Geld direkt spendet, der Empfänger aber nicht etwa wie versprochen syrische Flüchtlinge unterstützt, sondern das Geld für sich selbst verjubelt. Wenn VW (irgendwer in der Manipulatorenkette des Konzerns) verspricht: Unsere Diesel sind sauber(er), umweltschonend aufgrund bestimmter Eigenschaften des Motors oder der Abgasreinigung und jemand ist darauf reingefallen und hat infolge dieser Anpreisung einen VW (statt z.B. einen Renault) gekauft, dann ist der Vermögensschaden schon da, wenn diese versprochene Abgasreinigung irgendeinen wirtschaftlcihen Wert hat. Das ist betrügerische Kriminalität, dazu bedarf es noch nicht mal eines Bordellbesuchs der VW-Vorstandsmitgleider in Brasilien.

 Wenn man Ihre Ausführungen verallgemeinert, käme man im Falle eindeutiger Täuschungen über Wareneigenschaften nur selten zum Betrug, sofern bei Aufdeckung der Täuschung durch wen auch immer Ersatz geleistet wird. 

Mit den vielen Details der Prüfmethoden wird dem Leser/Beobachter/Journalisten nur Sand in die Augen gestreut.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

 

@Fotobiene

Mit "Bedingungen" sind wohl Betriebsbedingungen (Absatz 1) gemeint. Die Abschalteinrichtung ist zulässig, wenn die im Prüfverfahren (auf dem Rollprüfstand) simulierten Betriebsbedingungen nicht verfälscht werden - sie im Wesentlichen erhalten bleiben - und "die Wirkung von Emissionskontrollsystemen" nicht verringert wird.

Wenn auf dem Rollprüfstand Emissionen im simulierten Fahrbetrieb gemessen werden, dann sollte das in etwa dem Emissionsausstoß auf ebener Strecke unter ähnlich optimalen Bedingungen im Straßenbetrieb entsprechen. Wenn die Software die (optimalen) Bedingungen des Rollprüfstands aber erkennt und für das Prüfverfahren die Filterfunktion eingeschaltet wird, die unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße abgeschaltet bliebe, dann bleiben die Betriebsbedingungen im Prüfverfahren nicht erhalten und die Abschalteinrichtung verringert die Wirkung des Emissionskontrollsystems. Damit ist sie unzulässig.

WR Kolos schrieb:

@Fotobiene

Mit "Bedingungen" sind wohl Betriebsbedingungen (Absatz 1) gemeint.

Haben Sie vielleicht ein Quelle für diese Auslegung?

Ich muss sagen Ihre Auslegung könnte sogar eher zutreffen als meine Lesart ("[...]c) die Bedingungen [für die Verwendung einer Abschalteinreichtung] in den Verfahren zur Prüfung[...]"). Nach Ihrer Auslegung würde der Abs. 1 von Art. 5 durch Abs. 2 c) insoweit abgeschwächt, als dem Hersteller nicht im Normalbetrieb abweichende Werte angelastet werden können, die auf Voraussetzungen basieren, die für das Prüfverfahren (nach Art. 5 Abs. 3 iVm der VO (EG) Nr. 692/2008 und UN-ECE Regelung Nr. 83) vorgeschrieben - und damit vom Hersteller nicht beeinflussbar - sind.

Das macht erheblich mehr Sinn, als in den technischen Prüfungsbedingungen Ausnahmen für die Verwendung einer Abschalteinrichtung zu suchen, wie es meine Lesart erforderte.

 

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MT schrieb:

WR Kolos schrieb:

@Fotobiene

Mit "Bedingungen" sind wohl Betriebsbedingungen (Absatz 1) gemeint.

Haben Sie vielleicht ein Quelle für diese Auslegung?

Ich muss sagen Ihre Auslegung könnte sogar eher zutreffen als meine Lesart ("[...]c) die Bedingungen [für die Verwendung einer Abschalteinreichtung] in den Verfahren zur Prüfung[...]"). Nach Ihrer Auslegung würde der Abs. 1 von Art. 5 durch Abs. 2 c) insoweit abgeschwächt, als dem Hersteller nicht im Normalbetrieb abweichende Werte angelastet werden können, die auf Voraussetzungen basieren, die für das Prüfverfahren (nach Art. 5 Abs. 3 iVm der VO (EG) Nr. 692/2008 und UN-ECE Regelung Nr. 83) vorgeschrieben - und damit vom Hersteller nicht beeinflussbar - sind.

Das macht erheblich mehr Sinn, als in den technischen Prüfungsbedingungen Ausnahmen für die Verwendung einer Abschalteinrichtung zu suchen, wie es meine Lesart erforderte.

 

 

Über eine Literaturquelle verfüge ich nicht. Aber besser als eine Literaturquelle, denke ich, ist die Legaldefinition von "Abschalteinrichtungen" in Art. 3 Nr. 10. Darin geht es um "Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind".  Demnach können unter Bedingungen in Art. 5 Abs. 2 c) die normalen Betriebsbedingungen oder eben "Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind" gemeint sein.

Es wundert mich, dass der Begriff "Emissionskontrollsystem" nicht definiert ist, dagegen aber "emissionsmindernde Einrichtungen" (Art. 3 Nr. 11). Es wundert mich auch noch, dass es sich definitionsgemäß nicht um eine Abschalteinrichtung handelt, wenn die Wirksamkeit von emissionsmindernden Einrichtungen reduziert wird. Das ist egal. Insoweit stellt sich auch die Frage der Zulässigkeit nicht. Bei den Abschalteinrichtungen und deren Zulässigkeit kommt es wohl allein nur auf die Emissionskontrollsysteme an.

 

Was ich mir in etwa unter Emissionskontrollsystemen vorstellen darf, habe ich folgendem Beitrag von Dörte Saße aus dem Jahr 2000 in "Bild und Wissenschaft" entnommen:

http://www.wissenschaft.de/technik-kommunikation/verkehr/-/journal_conte...

 

"Innovationsarmut, Despotismus - und eine 'Fäulnis der Kultur'"

Die SZ liefert einen Beitrag zum Thema "irrational-choice":  

"'Die Sowjetunion hat auch lange funktioniert'  Volkswagen als autoritäres Regime: Ex-Manager Thomas Sattelberger diagnostiziert bei VW Innovationsarmut, Despotismus - und eine 'Fäulnis der Kultur'. ... "

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-sattelberger-die-sowjetunio...

Absurdes Theater?

Die Fragen nach der Problematisierung der Schuld von VW erinnern mich an den irakischen Informationsminister Muhammad as-Sahhaf.

Tatsächlich lenken diese abenteuerlichen Überlegungen nur von der Eingangsfrage nach einem "Irrational-Choice-Ansatz"ab: was ging in den Köpfen der Verantwortlichen - inzwischen ist man 30 Managern* angelangt - vor?

 

"Abgasaffäre: Dutzende Manager in VW-Skandal verwickelt  Der Skandal um manipulierte Dieselmotoren von Volkswagen weitet sich aus. Der Betrug wurde nach SPIEGEL-Informationen nicht von einer "kleinen Gruppe" organisiert, wie der Konzern behauptet. Beteiligt waren offenbar mindestens 30 Manager. ... " [SPON 14.10.15]

 

 

@Herr Sponsel,

was geht im Kopf eines Studenten oder Referendars vor, wenn er zu einem privaten Rep geht, um sich für die Staatsprüfung "tunen" oder "dopen" zu lassen? Ich bin mir ganz sicher, dass z.B. Horst Heinrich Jakobs seine Antwort darauf hier nicht posten dürfte.

Irrational Choice II?

WR Kolos schrieb:

@Herr Sponsel,

was geht im Kopf eines Studenten oder Referendars vor, wenn er zu einem privaten Rep geht, um sich für die Staatsprüfung "tunen" oder "dopen" zu lassen? Ich bin mir ganz sicher, dass z.B. Horst Heinrich Jakobs seine Antwort darauf hier nicht posten dürfte.

Die erste Frage ist leicht zu beantworten: er möchte sich vorbereiten mit Hilfe eines Kundigen. Das wäre bei VW auch eine gute Idee gewesen. Dazu waren sie aber sicher zu stolz, was wiederum zum Sprichwort passt: Dummheit und Stolz wachsen auf einem Holz.

Ihre Horst Heinrich Jacobs Metaphorik verstehe ich nicht. 

Nun aber mal zur Sache: Was haben Sie denn für einen "Irrational Choice" Ansatz? Ich entnehme Ihren und fotobienes Beiträgen bislang: alles halb so wild, großes Missverständnis, großes unangemessenes Aufbauschen, bei genauer und spitzfindiger Betrachtung lösen sich die Betrugsvorwürfe in Luft auf. Wenn das tatsächlich so wäre, müsste Prof. Müller ein "Irrational Choice II" auf den Weg bringen, denn dann wäre kaum verständlich, wie VW nach dem Aufkommen reagiert oder sind dort inzwischen die Verantwortlichen kollektiv verrückt geworden, also nicht vorher, sondern jetzt erst?

Sehr geehrter Herr Kolos,

Sie schreiben:

was geht im Kopf eines Studenten oder Referendars vor, wenn er zu einem privaten Rep geht, um sich für die Staatsprüfung "tunen" oder "dopen" zu lassen? Ich bin mir ganz sicher, dass z.B. Horst Heinrich Jakobs seine Antwort darauf hier nicht posten dürfte.

Ich schätze Sie als Diskussionspartner, aber dieser kryptische Beitrag scheint mir völlig neben der Debatte zu liegen. Als Antwort auf Herrn Sponsels Frage (die ja nur meine Frage aus dem Ausgangsbeitrag noch einmal stellt) erscheint Ihre Antwort ungeeignet - was hat die Juristen-Examensvorbereitung mit dem VW-Skandal zu tun? Und es werden sich viele Leser ebenso wie ich fragen, was Herr Horst Heinrich Jakobs wiederum damit zu tun haben soll. Und v.a., warum Herr Jakobs seine Antwort (worauf noch mal?) nicht hier soll posten dürfen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

@Sponsell

Die Frage nach dem "choice" und dem "rational/irrationa" nimmt natürlich direkt Bezug auf die Untersuchung des soziologischen "Biotops".

 

Ich erzähl Ihnen mal eine Geschichte aus meinem Leben:

Ein junger Mann entschliesst sich unter die Baulöwen zu gehen. Geht ins Arbeitsamt und holt sich die komplette Mannschaft (Architekt bis Bauleitung) von der Strasse und baut einen Wohnkomplex mit 400 Wohneinheiten komplett in-house.

Da keine Erfahrungswerte vorlagen, haben die fleissig losgelegt und den ganzen Bau praktisch komplett mit excell Tabellen dokumentiert.

Nachdem 200 Wohnungen schon verkauft waren (Abgabetermin!) und man mitten im Bau steckte, brach natürlich das absolute Chaos aus. Die Nachpflege von den ganzen Tabellen, wenn sich mal was ändert, ist der absolute Horror...

Also rief der Chef mich an: "Max, bei den ganzen Details verliere ich den Verstand! Kannst Du mir nicht Navision implementieren?"

Hab ich zwar noch nie gemacht, aber gut, kann ja ganz witzig sein. Vorrausetzung ist allerdings, dass ich jedes Stück Papier in der Firma einmal in der Hand gehabt haben muss.

Also wird vereinbart, dass ich im Einkauf anfange und dann in jeder Abteilung komplett angelernt werde. Arbeitsbeginn 1. Oktober.

 

Am 15. September krieg ich einen Anruf: "Max, ich habe gerade die komplette Marketing/Verkaufsabteilung gefeuert, weil die Atmosphäre hier im Haus nicht gepasst hat. Kannst Du sofort einspringen und die Abteilung übernehmen?"

 

Ja, warum nicht?

 

So, da sass ich nun also plötzlich im Showroom und habe Wohnungen vertickt.

Weil man da ja nun nicht komplett ausgelastet ist, habe ich mir einfach mal die einzelnen Ordner zu den schon verkauften Wohungen angeschaut.

Was stelle ich fest? 

Am Anfang hat irgenwer bei den Preisanfragen geschlampt und Türen für 600 Euro verkauft...

Nun ja, den Schaden kann man nicht mehr beheben. Der Einkauf meinte dann, das  hole man anderswo wieder rein...

Dann stelle ich fest, dass teilweise Schiebetüre verkauft wurden, aber normale Schwingtüren bestellt wurden. Kann man ja noch korrigieren...

Dann gehe ich hin und zum Gespött der Architekten messe ich von Hand die Pläne nach.

Was stelle ich fest?

Da wurden teilweise 1,20m Löcher gezeichnet für 1,40m Türen und vice versa.

Ich habe also von alle Wohnungen mit türen und Fenstern etc mit dem Lineal nachgemesen und die Korrekturen kommentarlos an Einkauf und Kalkulation geschickt.

In den ersten vierzehn Tagen habe ich dem Chef Schäden weggeräumt in mittlerer 6 -stelliger Höhe.

Abends um 20.00h krieg ich ein Lob vom Chef und dass ich mir eine Sekretärin einstellen soll.

Am nächsten Morgen um 8.00h war ich gefeuert, wegen schlechter Stimmung.

 

Mit mir hat niemand geredet und die Fehler hätte man locker auf den ehemaligen Verkaufsleiter schieben können.

 

Denn Leuten war es wohl lieber, in Ruhe ihre Arbeit zu machen und bei der Schlüsselübergabe hunderte falsche Türen und Fenster  überall rumstehen zu haben...  

 

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller,
sehr geehrter Herr Sponsel,

wenn das prüfungsrelevante Wissen von Privaten vermittelt wird und die Uni-Ausbildung nur den Scheinen und den Zulassungsvoraussetzungen dienen soll, dann kann entweder mit der Ausbildung oder dem staatlichen Prüfungsverfahren irgendetwas nicht stimmen. Die Öffentlichkeit geht davon aus, dass z.B. Juristen an Universitäten ausgebildet und das dort (und nicht das von Privaten) vermittelte Wissen vom Staat geprüft wird. Der Gedanke an "Täuschung" oder "Manipulation" liegt nicht sehr weit. Horst Heinrich Jakobs hat sich dazu schon immer sehr kritisch geäußert und seine "Verachtung" für diese Praxis unverhüllt zum Ausdruck gebracht. Einige Äußerungen von ihm aus nichtöffentlichen Veranstaltungen könnten für einen öffentlichen Blog jedoch grenzwertig sein. Es ist aber nicht meine Absicht, Professor Jakobs zu unterstellen, dass er zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen nicht unterscheiden könnte. Natürlich dürfte er hier posten. Ich wollte damit nur die besondere Schärfe seiner Kritik an der Juristenausbildung andeuten. 

Zur Ausbildung anhand von Repetitor-Skripten: Ein Jurist mit sehr fundiertem Wissen im Zivilrecht, das möglicherweise sogar für einen großen BGB-Schein bei Horst Heinrich Jakobs damals gereicht hätte und Inhaber eines großen "Knütel-Scheins", hatte während seiner Referendarzeit an der Zivilkammer des LG eine sehr gründliche Arbeit abgeliefert. Die Erwartungen seiner Ausbilderin hatte er aber dennoch nicht erfüllt. Ein Griff in die Schublade und sie holte ein Alpmann-Skript hervor, um ihm zu erklären, wie sie sich die Lösung vorgestellt hatte. Ein Schock.

Die Manipulation der Fahrzeuge für den Rollprüfstand ist im weiteren Sinne durchaus vergleichbar mit der Manipulation von Examenskandidaten für das Staatsexamen - bei kritischer Betrachtung. Der Gang zu einem privaten Repetitor ist aber inzwischen nur so was von normal geworden, dass kaum jemand darin nur den Hauch von Verwerflichkeit erkennen kann. Im Gegenteil: Es gilt eher als "dumm" bzw. irrational, davon keinen Gebrauch zu machen. 

Mit besten Grüßen
Waldemar Robert Kolos

Die Manipulation der Fahrzeuge für den Rollprüfstand ist im weiteren Sinne durchaus vergleichbar mit der Manipulation von Examenskandidaten für das Staatsexamen - bei kritischer Betrachtung.

Es gibt Vergleich, die verstehe ich beim besten Willen auch nach 10maligen Lesen und 3stündigen Nachdenkens nicht. Können wir uns nicht auf ein Niveau einigen, das auch ich verstehe und im Übrigen bei der Sache bleiben?

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Ich bin verblüfft, wie Sie beide auf meine differenzierten Darstellungen NICHT eingehen

Wo steht denn geschrieben, dass die neumodischen ubiquitären Selfies Pflichtlektüre sind?

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@ Fotobiene

Ich stimme nicht damit überein, dass die VO (EG) 715/2007 die von VW verwendete Abschalteinrichtung erlaubt.

Ich lese den Art. 5 Abs. 2 c) der VO so:

Quote:

[Die Verwendung von Abschalteinrichtungen ist zulässig], wenn:

[...]

c) die Bedingungen [für die Verwendung einer Abschalteinreichtung] in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.

Die Prüfung von Verdunstungs- und Auspuffemissionen findet sich in Art. 5 Abs. 3 der VO wieder, der die Umsetzung u.a. von Abs. 2 regelt.  Die VO (EG) Nr. 692/2008 ist aufgrund von Abs. 3 erlassen worden.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32008R0692

Die Abgasemissionsprüfung ist in Anhang III geregelt und nimmt im wesentlichen Bezug auf UN/ECE-Regelung Nr. 83.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42012X0215%2801%29

Um wieder auf Art. 5 Abs. 2 c) VO (EG) 715/2007 zurückzukommen: Es müsste sich also in VO 692/2008 iVm der UN/ECE Regelung irgendwo wiederfinden, dass die von VW verwendete Abschalteinrichtung - Erkennen des Prüfmodus und Zuschaltung von emissionsmindernden Zusätzen - zulässig ist.

Ich konnte da bis jetzt nichts dergleichen finden.

0

Sehr geehrte Fotobiene,

die für Sie verblüffende Differenz zwischen strafrechtlicher Schuld und kriminologischer Bewertung folgt der Differenzierung zwischen materiellem Strafrecht und Kriminologie. Mein Beitrag war kriminologisch gemeint, die Irrationalität, nach der ich fragte, war, inwieweit es noch irgendwie mit Rational Choice erklärbar sein könnte, dass Manager eines Konzerns eine solche Manipulation zulassen bzw. anordnen, wo sie doch eigentlich mit der notwendigen Weitsicht hätten vorhersehen müssen, dass dies ganz gravierende Folgen haben könnte. Wenn Sie  nun argumentieren, die Manager haben sich ja (in Europa) gar nicht strafbar gemacht, dann wäre dieses Argument sinnvoll, wenn die Strafbarkeit allein darüber entscheiden würde, ob es für den VW-Konzern teuer wird oder nicht. Aber dies ist doch (bitte einmal in die Zeitung schauen!)) eben nicht der Fall: Es kostet irrwitzige Milliardensummen bis an den Rand des Ruins, die Folgen zu beseitigen - und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie Recht haben, dass die Strafbarkeit nach § 263 StGB sich letztlich nicht belegen lässt.

Zur Betrugsstrafbarkeit werde ich später noch etwas schreiben.

besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

@ Fotobiene

Nein, nicht in diesem Fall. Sie verkennen das Regel-Ausnahme Verhältnis im Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007. _Jede_ Abschalteinrichtung ist unzulässig (Satz 1), es sei denn sie ist ausnahmsweise doch zulässig (Satz 2, a) bis c)). Soweit es da ein Schlupfloch geben sollte, kann ich es nicht finden. Und VW scheinbar auch nicht. Was - da muss ich Dr. Sponsel Recht geben - sehr dafür spricht, dass es keins gibt.

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Sehr geehrte Fotobiene,

Sie schreiben:

Eine kriminologische Betrachtung setzt m.E. zunächst ein Verbrechen voraus. Ich würde dieses zunächst kennen wollen, bevor ich zu Bewertungen schreite, was in den Medien leider umgekehrt vollzogen wird.

1. Kriminologie ist eine internationale Wissenschaft, die keineswegs  nur einen nationalen streng legalistischen Verbrechenbegriff zugrundelegt (nach dem Motto: nur was in Deutschland Betrug ist, ist kriminologisch bedeutsam), sondern auch nicht strafbares abweichendes Verhalten sowie Verhaltensweisen erfasst, die geiegnet sind, eine pönale Reaktion der Gesellschaft hervorzurufen. Kriminologie ist eine Sozialwissenschaft, kein Anhang des dogmatischen Strafrechts, wie man noch in den 1960ern Jahren verbreitet angenommen hat. Ich halte es für wissenschaftlich völlig legitim, wirtschaftskriminologische Überlegungen (plakativ "Irrational Choice") anzustellen bei einem international tätigen Konzern, der dabei "erwischt" wurde, das Prüfprogramm in einem seiner wesentlichen Märkte manipuliert zu haben und nun von erheblichen wirtschaftlichen Folgen betroffen ist.  Auch die Einrichtung (durch Lobbyarbeit) und Nutzung von vermeintlichen oder echten "Schlupflöchern" darf und sollte Gegenstand kriminologischer Betrachtung sein.

2. Zum Betrug. Für eine konkrete Betrachtung muss ein Sachverhalt zugrundegelegt werden. Ich habe diesen unten "realistisch" ausgeführt, ohne zu behaupten, bei allen Millionen von VW-Käufern sei dies genau so gewesen. Natürlich kann man auch  immer einwenden, wenn der Sachverhalt anders wäre, dann läge kein Betrug vor. Mir geht es darum zu belegen, dass es darauf, ob Prüfrichtlinien in D verletzt oder eingehalten wurden, nicht ankommt, wenn konkret mit den niedrigen Abgaswerten geworben und verkauft wurde. Auch der Einwand, das ließe sich nicht nachweisen, kann praktisch bedeutsam sein, ist aber materiellrechtlich irrelevant.

Sachverhalt: B  will im Autohaus ein Fahrzeug erwerben. Er schwankt noch zwischen einem VW-Diesel-Fahrzeug und einem Opel-Benziner. Beim Diesel locken ihn die günstigen Verbrauchswerte und der niedrigere Dieselpreis, allerdings hat er gehört, dass Dieselfahrzeuge sehr viele Rußpartikel und Stickoxide in die Umwelt blasen. Er kann mit seinem ökologischen Gewissen nicht vereinbaren, ein solches Fahrzeug zu erwerben. Er lässt sich vom Verkäufer Z aber dahingehend belehren, der VW Diesel TDI  sei mit der neuen EcoBlueDiesel-Technik ausgestattet. Es handele sich um denselben Motor, der die sehr strengen Abgasvorschriften in den USA, die sich auch auf Stickoxide beziehen, einhalte; derselbe Motor sorge auch für hohe Leistungen und geringen Verbrauch. Z verlässt sich bei seiner Beratung auf die ihm vom VW-Konzern zur Verfügung gestellten Materialien und Informationen.

 

Gutachten:

Strafbarkeit von Verantwortlichen im VW-Konzern §§ 263 Abs.1, 25 I 2. Alt. StGB
Betrug zum Nachteil des B

a) Täuschung: Objektiv trifft es nicht zu, dass der VW Diesel im Fahrbetrieb die strengen Abgaswerte vom Prüfstand einhält. Zwar muss ein Käufer, wie auch bei den Verbrauchsangaben damit rechnen, dass wegen der Differenzen im Fahrbetrieb (Temperaturschwankungen, Fahrbahnbeschaffenheit, Gefälle, Steigungen, Fahrweise) sich auch Abgaswerte  von Prüfungsbedingungen unterscheiden. Im vorliegenden Falle haben aber Verantwortliche im VW-Konzern dafür gesorgt, dass die Abgasreinigungseinrichtungen nur auf dem Prüfstand überhaupt ordnungsgemäß funktionieren. Im Fahrbetrieb werden diese von einer Software abgeschaltet, um günstige Verbrauchswerte und hohe Leistungswerte des Fahrzeugs zu ermöglichen. Die Abgaswerte sind in wichtigen Bezügen etwa 30 -40fach höher als auf dem Prüfstand. Infolgedessen handelt es sich bei der Aussage des Z (als Tatmittler) um die Vorspiegelung falscher Tatsachen, nämlich das es sich um ein Fahrzeug handelt, das mit einer besonderen Technik ausgestattet sei, die auch im Fahrbetrieb besonders saubere Abgaswerte erreiche.

b) Irrtum: B irrt sich entsprechend den Vorspiegelungen des Z.

c) Vermögensverfügung: B bezahlt 20.000 Euro für das Fahrzeug. Er hätte dies nicht getan, wenn er nicht falsch  informiert worden wäre.

d) Vermögensschaden: B erhält für 20.000 Euro ein Fahrzeug, das nicht die ihm versprochenen Eigenschaften aufweist. Für ein Fahrzeug mit den ihm versprochenen Leistungen (Abgaswerte, Verbrauchswerte und Motorleistung) hätte er mehr bezahlen müssen. Das Fahrzeug, für das er 20.000 Euro ausgegeben hat, weist nicht diese geldwerten Eigenschaften auf und ist deshalb entsprechend wirtschaftlich weniger wert. Der Schaden ist durch die Vermögensverfügung entstanden. Ob VW später bereit ist, den Schaden auszugleichen bzw. die versprochenen Eigenschaften nachzubessern, ist unerheblich.

e) Vorsatz: Hinsichtlich der genannten Merkmale haben Manager bzw. Ingenieure auch Vorsatz. Ursprünglich wollten sie die günstigen Verbrauchs-, Leistungs- und Abgaswerte im Fahrbetrieb erreichen. Als dies mit wirtschaftlich angemessenen Mitteln nicht gelang, entschieden sie sich, das Auto so zu programmieren, dass nur auf dem Prüfstand günstige Abgaswerte erreicht wurden, die entsprechende Motorsteuerung aber im Fahrbetrieb abgeschaltet wird, damit das Fahrzeug die hohe Leistung und den niedrigeren Verbaruch erreichen kann. Dies geschah in vollem Wissen um die technischen Zusammenhänge. Die (ökologisch interessierten) Kunden in den USA und auch in Deutschland sollten von diesem "Trick" nichts erfahren, denn sie sollen natürlich annehmen, für den ausgewiesenen Preis ein sowohl ökologisch vertretbares als auch verbrauchs- und leistungsgemäß sehr gutes Fahrzeug zu erwerben.

f) Bereicherungsabsicht: VW hat mit den versprochenen Leistungen einen höheren Verkaufspreis erzielt als der Konzern hätte erzielen können, wenn die Informationen zutreffend gewesen wären. Ein Fahrzeug mit entsprechenden Leistungen wäre entweder teurer in der Herstellung, und hätte daher weniger Gewinn abgeworfen oder es hätte teurer verkauft werden müssen, dann wäre es schlechter verkäuflich gewesen. Die vorgetäuschten Eigenschaften sind insgesamt und im Einzelfall umsatz- und gewinnrelevant. Der erstrebte Geiwnn (im Einzelfall) entspricht dem Vermögensschaden auf der anderen Seite (beim Opfer). Das eine ist die Kehrseite des anderen.

Ergebnis: Vorbehaltlich derzeit nicht erkennbarer Rechtfertigungsgründe oder Einschränkungen der Schuld haben sich die Verantwortlichen im VW Konzern angenommenen Sachverhalt wegen Betrugs in mittelbarer Täterschaft strafbar gemacht.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrte Fotobiene,

Sie schreiben:

Sollte zusätzlich zugesichert worden sein, daß die für die Einhaltung der Norm auf dem Prüfstand gemessenen Werte immer oder überwiegend auch im normalen Fahrbetrieb eingehalten werden, dann wäre es wohl Täuschung.

Das ist in der Tat ein Knackpunkt. Aber ein Kunde, dem etwa ein (einigermaßen) ökologisches Fahrzeug wirklich am Herzen liegt (und ehrlich gesagt, auf gerade diesen Kunden zielt man doch mit der Werbung für "ECO"-Autos ab), dem kommt es erkennbar darauf an, dass das Fahrzeug im Fahrbetrieb jedenfalls die Funktionen hat, die es auf dem Prüfstand unter Beweis stellt, wenn auch - was sicherlich jeder versteht - nicht immer dieselben Werte im Fahrbetrieb erreicht werden wie im Prüfzyklus. Dass aber die Abgaskontrolle im Fahrbetrieb abgeschaltet wird, ist dann doch jenseits desjenigen, was sich der Kunde vorstellt, wenn ihm die Einhaltung bestimmter Normen zugesichert wird.

Interessant ist der von Ihnen verlinkte Artikel in #45 allerdings für die Ausgangsfrage, denn dort werden einige Überlegungen dazu angestellt, dass die einzelnen Beteiligten jeweils für sich rational handelten und man im Moment des Handelns auch nicht damit rechnete oder rechnen konnte, dass es so schlimm kommt. Zudem wird dort behauptet, dass es trotzdem Sinn machen könnte, für den zunächst erreichbaren Umsatz zu schummeln, selbst wenn man hinterher Strafe zahlen muss.

http://www.heise.de/tp/artikel/46/46314/1.html :

Wenn 11 Mio. Fahrzeuge zu je nur 20.000 EUR Netto-Verkaufspreis betroffen sind, macht dies 220 Mrd. EUR Einnahmen, die auch durch die Werbung mit der Umweltfreundlichkeit entstanden sind. Zudem konnte damit eine Markteinführung erreicht werden und ein Händlernetz sowie Produktionskapazität aufgebaut werden, weltweit, das die künftige Situation sichert. Erfahrungsgemäß werden Krisen dieser Art rasch überstanden - dann kommen die in dieser Zeit gewonnenen Vorteile zu Tage. Rein wirtschaftlich gesehen könnte es also Sinn gemacht haben, diese Risiken sogar bewusst einzugehen, statt mit der Wahrheit zu arbeiten. Rechnete die Geschäftsleitung glaubhaft mit einem sicheren Gewinn, wird man wegen Vorsatzlosigkeit kaum zu einer Verurteilung kommen können. Ggf. ist also gar kein Schaden entstanden, sondern es überwiegt der Nutzen. Ohne die damaligen Maßnahmen hätte VW vielleicht ein geringeres Vermögen heute und wäre weltweit für die Zukunft schlechter aufgestellt.

Das erscheint mir recht spekulativ, aber ok, es geht in dem Abschnitt ja um die Managerversicherung und ob die nun eintreten muss.

Interessant ist aber folgende Aussage, da sie immerhin Ihrer Skepsis direkt widerspricht und eher meine These (Betrug am Kunden) stärkt:

Es geht also darum, dass VW selbst mit den niedrigen Werten operiert und geworben hat.

Man könnte argumentieren, dass durch die Schadstoffe Krankheiten und Todesfälle entstanden sind, die bei nicht irreführender Werbung nicht entstanden wären, weil die Produkte von VW nicht verkauft worden wären. Konkret: Keine Diesel, sondern Benzin-Fahrzeuge oder Elektro-Fahrzeuge. Es wurde ja gerade damit geworben - und dies war für den Verkauf von Diesel ausschlaggebend -, dass die Fahrzeuge besonders sauber seien.

Dass der Autor des Beitrags nicht ganz ernst zu nehmen ist, zeigt sich allerdings an folgender Passage, die aber auch ironisch gemeint sein könnte:

So macht es Sinn, dass derjenige, der im Schnee feststeckt, so dass die Vorderräder beim Gasgeben durchdrehen, aber die Hinterräder nicht von der Stelle kommen, nicht durch angesaugte Schadstoffe geschädigt wird. Dafür kann eine besonders gründliche Schadstoffreinigung programmiert werden, und die Abschaltung der Klimaanlage, um das Ansaugen der Abgase zu vermeiden. Wenn dann auf dem Prüfstand die Steuerung die gleiche Situation antrifft, wird sie auch ebenso reagieren, aber eben nicht – was nur besonders Böswillige vermuten könnten - gezielt wegen der Testsituation.

Na klar, so war es, ganz bestimmt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Geheime VW-Akte verschwindet

Akten verschwinden* lassen, ist eine bekannte und beliebte Methode, potentielle Beweismitte zu beseitigen. Inzwischen berichtet Bild: "Geheime VW-Akte verschwunden: Peinliche Panne in Staatskanzlei Als ob er nicht genug Probleme hat... Flüchtlingskrise. VW-Abgas-Affäre.Ministerpräsident Stephan Weil (56, SPD) kämpft an allen Fronten. Ausgerechnet jetzt auch noch dieser Skandal: In der Staatskanzlei ist eine geheime VW-Akte verschwunden! ..." [Bild 21.10.15]

http://www.bild.de/bild-plus/regional/hannover/volkswagen/geheime-akte-v...

*

http://www.sgipt.org/politpsy/recht/KapRech0.htm#Akten%20verschwinden

 

 

 

In der Staatskanzlei ist eine geheime VW-Akte verschwunden!

Und da sage noch einmal jemand, dass wir hier nicht in der "Deutschland GmbH" leben! Dieses Gemauschel hier zwischen Politik und Wirtschaft, die (ggf. anschliessenden) Personalunionen, die den Wirtschaftsanwälten übertragene Gesetzgebung, die Rechtsprechung, die die Wirtschaft schont, wo sie nur kann, all das wird immer unerträglicher. Ich wünsche mir amerikanische Verhältnisse, wo die betrügerische VW gerechterweise Milliarden büssen muss und McDonalds 2,8 Mio. USD zahlen musste, weil man sich weigerte einer verbrannten Kundin eine Operation zu zahlen und wo man einem Ministerpräsidenten ohne Staatsanwalt eine verschwundene Akte so einfach nicht durchegehen lässt. So gehört sich das. Dann hört sich die Mauschelei und Augenzwinkerei bald auf und nur so kommt man diesen selbstgerechten "Eliten", resp. Banden, bei...

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Konsequente und transparente Aufklärung geht anders
Seit dem öffentlichen Bekanntwerden der rechtswidrigen Abgasmanipulationen am 18.09.2015 sind bis heute (21.10.2015) 33 Tage, also weit über vier Wochen vergangen und aufgeklärt ist gar nichts. Die Realität ist: Wir werden uns viel, sehr viel Zeit lassen und am Ende wird alles unklar sein ...

 

Quelle:

http://www.sgipt.org/politpsy/wirts/dag/VW/vws.htm#Die%20Aufklaerung

Laut Handelsblatt der Inhalt des "potentiellen Beweismittels":

„In der Handakte befanden sich ausschließlich Ausdrucke und Duplikate von Unterlagen, die meisten davon sind im Netz verfügbar, aber auch hausinterne Vermerke zu rechtlichen Fragen, keine Aufsichtsratsunterlagen. Insofern ist der Verlust der Handakte zwar ärgerlich, aber nicht hoch problematisch“, sagte Pörksen.

Da müssen wohl die Ermittlungen eingestellt, die Rückrufaktion abgeblasen werden. Deutschland GmbH/AG 1:0 Deutschland.

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Es wird viel und doch meist nichts gesagt

Gast schrieb:

Laut Handelsblatt der Inhalt des "potentiellen Beweismittels":

„In der Handakte befanden sich ausschließlich Ausdrucke und Duplikate von Unterlagen, die meisten davon sind im Netz verfügbar, aber auch hausinterne Vermerke zu rechtlichen Fragen, keine Aufsichtsratsunterlagen. Insofern ist der Verlust der Handakte zwar ärgerlich, aber nicht hoch problematisch“, sagte Pörksen.

Da müssen wohl die Ermittlungen eingestellt, die Rückrufaktion abgeblasen werden. Deutschland GmbH/AG 1:0 Deutschland.

Das sagt er. Doch stimmt es? Wieso übrigens 1:0? Die Regierungen sind Teil der "Deutschland AG", die ja niemals so viel Macht hätte entfalten können, wenn nicht die Unterstützung aus Politik und Justiz  dagewesen wäre. Wir wissen ja nach 33 Tagen immer noch so gut wie nichts. Ich las da "Wir werden keine Zeit verlieren":

http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tc=sem-VW_Communication-[DE]-[...

Da scheint mir doch eine alte politische Sprachregel* gut zu greifen: die Umkehrung stimmt wahrscheinlich: Wir werden viel Zeit verlieren.

*

http://www.sgipt.org/wisms/gb/beweis/b_polgm.htm#Exkurs:%20Politische%20...

 

 

 

 

Ach ja und der Betrug ist dank VW-Geständnis bewiesen, aber aufgeklärt ist gar nichts. Es wurde binnen Monatsfrist eine nie dagewesene Millionen-Rückrufaktion angeordnet, aber passieren wird nichts. Es wurden dutzende Manager, bis in die höchsten Ebenen, beurlaubt bzw. sind ausgeschieden, aber da spielt man auf Zeit.

2

(Offtopic iSd Kriminologie) Für VW zeichnet sich eine Ausweitung zum Diesel-SuperGAU ab:

Insider, darunter auch ein VW-Manager, haben der Nachrichtenagentur Reuters gegenüber verraten, dass nicht nur - wie von VW offiziell zugegeben - der Euro5-Motor EA189 betroffen ist, sondern dass die Software für vier verschiedene Motorentypen angepasst wurde. Laut "Gründerszene" soll darunter auch der EA189-Nachfolger und aktuelle Euro6-Motor EA288 sein (was nicht ganz unplausibel ist).

Das würde bedeuten, dass VW derzeit keinen legalen Vierzylinder-Diesel hätte (interessanterweise hat ja VW den Zulassungsantrag für die 2016er-Dieselmodelle in den USA zurückgezogen, offiziell weil die Motorsteuerung ein "Auxiliary Emissions Control Device" enthielt, das der EPA gegenüber offengelegt hätte werden müssen). Nur der Touareg mit seinen V6- und V8-Diesel wird in den USA noch verkauft.

Ich bin gespannt, wie die Kommunikation dazu von VW und von KBA/Verkehrsministerium in den folgenden Tagen ausfallen wird.

http://www.gruenderszene.de/automotive-mobility/vw-skandal-ea288

http://www.reuters.com/article/idUSKCN0SB0PU20151017

@ Fotobiene: wenn man mit einer Tatsache wirbt, von der man weiß, dass sie falsch ist bzw. erschlichen ist, kann man sich nicht darauf berufen, es liege keine Täuschung und somit kein Betrug vor. Dass die Marketingabteilung davon nicht wusste ist irrelevant, denn nach außen tritt VW als ein einziges Unternehmen auf, dem alle Handlungen seiner Abteilungen zugerechnet werden (kurz: es ist das "Pech" von VW, wenn die Abteilungen untereinander die für das Außenverhältnis relevanten Entscheidungen nicht kennen).
Ob die falschen Tatsachen unmittelbar vom Betrüger stammen (selbst gefälschte Approbation eines Arztes z.B.) oder durch Täuschung gesetzwidrig erschlichen wurden (und die EG-Verordnung 715/2007, gegen die verstoßen wurde, hat direkte Rechtskraft), spielt beim Tatbestandsmerkmal "Vorspiegelung falscher Tatsachen" keine Rolle.

@Mein Name

Das sehe ich anders. Die betreffenden Fahrzeuge erfüllen die Euro-5- bzw. Euro-6-Norm. Das war so und das ist immer noch so. Das ist fachbehördlich entschieden und bestandskräftig. Daran hat sich nichts geändert. Solange diese Entscheidung steht ist das eine wahre Tatsache und nicht falsch. Diese Entscheidung kann zurückgenommen werden, wenn die (spezialgesetzlichen) Voraussetzungen dafür vorliegen. Über die Rücknahme (ex tunc?) entscheidet die Fachbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Staatsanwalt und der Strafrichter sind daran gebunden. Die Akzessorität des Verwaltungsrechts gilt - wie im Umweltstrafrecht - wohl auch für den Betrug.

@ Waldemar Robert Kolos:

Mit dem verpflichtenden Rückruf vom 15. Oktober hat das Kraftfahrtbundesamt allerdings festgestellt, dass die Fahrzeuge nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand sind.

Die Anordnung basiert auf § 25 Abs. 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung, der die Beseitigung von Mängeln bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen per Anordnung vorsieht (KBA-Präsident Zinke)

Mit diesem Verwaltungsakt ist behördlich festgestellt, dass die zurückgerufenen Fahrzeuge eben nicht die geforderte Norm Euro 5 erfüllen. Und da VW eine arglistige Täuschung bereits zugegeben hat, ist in der Tat von ex tunc auszugehen.
http://www.kba.de/DE/Home/infotext_startseite_VW_komplett.html?nn=456892

@Mein Name

Nur ist Feststellung nicht der Regelungsinhalt des VA nach § 25 Abs. 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. An der Entscheidung über die Euro-Norm wird damit nicht gedreht. Vielmehr dient die angeordnete Maßnahme der Aufrechterhaltung.

@ Waldemar Robert Kolos

Die entscheidenden Sätze der verlinkten PM sind

VW wird in dem Bescheid vom Kraftfahrt-Bundesamt auferlegt, die entsprechende Software aus allen Fahrzeugen zu entfernen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu ergreifen. […] Dort sind die Fahrzeuge in den vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen.

Damit ist Ihre Behauptung "die Fahrzeuge erfüllen die Euro-5-Norm, das war so und ist immer noch so" so eindeutig widerlegt wie man es sich nur wünschen kann. Sie erfüllten sie nie und tun es derzeit nicht und widersprechen daher den Vorschriften. Demnach war auch die zugesicherte Eigenschaft "erfüllt die Euro-5-Norm" schon immer vorgetäuscht.

@ Fotobiene, Waldemar Robert Kolos

Soweit ein Verwaltungsakt für die EURO Zertifizierung besteht, gibt es da m.E. eine deutliche Parallele zur "Hoyzer" Rechtsprechung des BGH. Gut dargestellt wird das im Urt. v. 14.08.2009, Az. 3 StR 552/08:

Rn. 149 schrieb:

Über die innere Tatsache, sich nicht vertragstreu verhalten zu wollen, ist eine konkludente Täuschung möglich. Die Vertragspartner dürfen ein Minimum an Redlichkeit im Rechtsverkehr, das auch verbürgt bleiben muss, voraussetzen (vgl. Cramer/Perron in Schönke/Schröder aaO § 263 Rdn. 14/15). Deshalb ist die Erwartung, dass keine vorsätzliche sittenwidrige Manipulation des Vertragsgegenstandes durch einen Vertragspartner in Rede steht, unverzichtbare Grundlage jeden Geschäftsverkehrs und deshalb zugleich miterklärter Inhalt entsprechender rechtsgeschäftlicher Willensbekundungen. Dem Angebot auf Abschluss eines Vertrages ist demnach in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert wird (BGHSt 51, 165, 171).

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/08/3-552-08.php

Genauso verhält es sich im Fall VW - über den Umweg der mittelbaren Täterschaft. Der Vertragsgegenstand "Auto" wurde zum eigenen finanziellen Vorteil manipuliert, weil nur durch die Abschalteinrichtung die konzerninternen finanziellen Vorgaben eingehalten werden konnten.

@ Fotobiene

Fotobiene schrieb:

Ich gehe davon aus, daß damit geworben wurde, daß das Fahrzeug die besonders saubere EURO-5-Norm einhält, was es ja tut.

Ich sehe immer noch nicht, unter welchem Gesichtspunkt die von VW verwendete Abschalteinrichtung zulässig sein könnte. Nur weil die EURO Norm ggf. behördlich zertifiziert wurde, heisst das noch lange nicht, dass sie auch eingehalten wurde. Sonst gäbe es ja keinen rechtswidrigen Verwaltungsakt.

Nach derzeitigem Stand handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der VO (EG) Nr. 715/2007, weil sie nicht unter die Regeln für eine ausnahmsweise Zulässigkeit fällt.

5

34. Tag wo wir auf Aufkärung warten

Bildet sich hier ab, was ohnehin an "Irrational Choice" im Hintergrund zu vermuten war? "Wir werden keine Zeit verlieren", tönt VW auf seiner Homepage. Tatsächlich vergeht aber offenbar mehr und mehr Zeit, ohne dass die Öffentlichkeit irgendetwas Nenneswertes, wie es dazu kam und kommen konnte, erfährt. Also eine permanente Bestätigung des "Irrational Choice" ...

Ergänzung zu #12:

"Der Vertragsgegenstand "Auto" wurde zum eigenen finanziellen Vorteil manipuliert, weil nur durch die Abschalteinrichtung die konzerninternen finanziellen Vorgaben eingehalten werden konnten."

Soweit ein Verwaltungsakt besteht, ändert dessen Bestandskraft nichts an der Manipulation. Denn die Bestandskraft hat nur formelle Wirkung, die materiell-rechtliche Rechtswidrigkeit wird dadurch nicht ausgeräumt. Dem Kunden kann nicht entgegengehalten werden, es sei ja mit der EURO Norm wegen der behördlichen Genehmigung alles in Ordnung, wenn die behördliche Genehmigung nur aufgrund einer arglistigen Täuschung des Herstellers erteilt worden sein sollte.

5

"Volkswagen-Aktie: Neuer Verdacht - Hat VW noch mehr geschummelt als bislang angenommen? Die Krise um         manipulierte Dieselfahrzeuge aus dem VW-Konzern könnte sich noch erheblich ausweiten. Auch frühe Versionen vom    Nachfolger des VW-Skandalmotors EA189 sind möglicherweise von der Abgas-Affäre betroffen.  ... "

http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/Volkswagen-Aktie-Neuer-Ve...

Man beachte nebenbei die euphemistisch verniedlichende Sprache "schummeln" - offenbar die Sprachregelung der wirtschafts- und vw-freundlichen Medien. 

Nach 34 Tagen sollte eine Auskunft möglich sein, die die Verantwortungskette klar benennt, vor alem dann, wenn man vollmundig posaunt: "Wir werden keine Zeit verlieren".

 

 

 

 

@ MT @ Fotobiene:

Die "Bedingungen [für die Abschalteinrichtung] in den Verfahren zur Prüfung" (Art. 5 (2) c)) beziehen sich auf die Durchführungsverordnung 692/2008 zur Verordnung 715/2007. Dort heißt es in Anhang III Abschnitt 3.13.4.:

Bei einer periodisch arbeitenden Regenerationseinrichtung können die Emissionsgrenzwerte während der Zyklen überschritten werden, in denen eine Regeneration erfolgt.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32008R0692

Das bezieht sich auf NOx-Speicherkatalysatoren, die periodisch (alle 60 bis 90 Sekunden) regeneriert werden und während dieses "Freibrennens" kurzzeitig die Grenzwerte überschreiten dürfen und die eigentliche Abgasreinigung für einige Sekunden abgeschaltet ist. Es ist daher streng genommen eine "Abschalteinrichtung", aber gemäß Art. 5 (2) c) Eu-Verordnung 715/2007 eben eine zulässige.

Bei der "Schummelsoftware" handelt es sich um etwas ganz anderes und daher hat das KBA dies konsequenterweise in seinem Bescheid als unzulässige Abschalteinrichtung eingeordnet.

Die SdK fordert unterdessen volle Transparenz von Volkswagen. Ein erster Schritt wäre hierbei die Offenlegung der Unterlagen nach dem Vorbild des US-amerikanischen Discovery-Verfahrens

 

"SdK: Geschädigte Volkswagen-Aktionäre sollten vor Klageerhebung zunächst Aufklärung abwarten
Für die durch "Dieselgate" geschädigten Aktionäre der Volkswagen AG besteht aus Sicht der SdK bis zum Beginn eines Musterverfahrens kein Zeitdruck in Bezug auf die Einreichung einer Schadensersatzklage. Zunächst sollten diese noch die Aufklärung des Sachverhalts rund um den Einsatz manipulativer Software zur Verfälschung der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen abwarten. Aus Sicht der SdK dürfte vor allem der Kaufzeitpunkt der Aktien dafür ausschlaggebend sein, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Die SdK fordert unterdessen volle Transparenz von Volkswagen. Ein erster Schritt wäre hierbei die Offenlegung der Unterlagen nach dem Vorbild des US-amerikanischen Discovery-Verfahrens.

..."

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/DGAP-News-Schutzgemeinschaft-de...

 

 

@ Fotobiene

Wir können hier im Blog keine gerichtliche Beweisaufnahme durchführen, wenn man also den Beweisstandard einer Strafgerichtsverhandlung zugrunde legt, haben wir überhaupt keine Diskussionsgrundlage. Deshalb kann es hier nur darum gehen, die in der Presse verfügbaren Informationen auszuwerten und rechtlich zu bewerten.

Soweit aus der Presse hervorgeht, hat VW eine Software in PKWs installiert, die den Prüfmodus bei Abgastests erkennt und emissionsmindernde Zusätze aktiviert.

Dies ergibt sich auch aus der EPA Notice of Violation, S. 3 f. unter "Alleged Violations".

http://www3.epa.gov/otaq/cert/documents/vw-nov-caa-09-18-15.pdf#3

Nach den hier von anderen Kommentatoren zugetragenen Informationen hat das KBA ähnliches festgestellt.

Ein Erklärungsversuch von VW ist jedenfalls noch nicht veröffentlicht. Im Gegenteil, nach der EPA Notice of Violation (S. 4) hat es diverse Erklärungsversuche seitens VW über einen Zeitraum von einem Jahr und auch einen Teil-Rückruf gegeben, bevor das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung seitens VW zugegeben wurde.

Es gibt also mehr als nur "Stimmungsmache" von "angeblichen Experten". Anhand der öffentlich verfügbaren, teils behördlichen Informationen und dem Verhalten von VW kann man sich ein informiertes Bild von den derzeitigen Fakten machen und darauf eine vernünftige Rechtsbeurteilung basieren.

Mehr kann man vernünftigerweise für eine Diskussion nicht verlangen. Schließlich wird hier keiner ins Gefängnis geschickt.

5

Sehr geehrte Kommentatoren,

ich stimme MT in dieser Einschätzung zu: Wir diskutieren natürlich (selbstverständlich) auf Basis der veröffentlichten Informationen. Wir haben keine Akteneinsicht und es gibt auch noch kein rechtskräftiges Urteil. Wenn das jeweils verlangt würde, dann könnte man juristische Blog-Diskussionen ganz einstellen.

Hinzu kommt, dass ich hier ja bewusst eine kriminologische Diskussion darüber anregen wollte, wie es zu diesen Manipulationen gekommen ist. Mein Beitrag steht natürlich unter dem  Eindruck, dass die von VW eingeräumte "Manipulation" in den USA und weltweit unabhängig von der letztgültigen rechtlichen Bewertung den VW-Konzern immense Summen kosten wird. Es ist sehr anerkennenswert, wenn sich hier (und auf heise.de) einzelne Kommentatoren den Kopf zerbrechen darüber, ob VW möglicherweise zu Unrecht beschuldigt wird. Aber wenn es so wäre wie hier teilweise vorgetragen wird (Motto: "war nach den Prüfrichtlinien  alles in Ordnung", "VW hat nur rechtliche Schlupflöcher genutzt"), dann fragt man sich natürlich auch, warum denn VW sich nicht entsprechend verteidigt in der Öffentlichkeit. Wäre es nur Rufmord der Konkurrenz, dann würden doch längst auch Verantwortliche des Konzerns in diese Richtung argumentieren. Und: Wäre VW "unschuldig", dann erschiene mir jedenfalls das jetzige Verhalten der Konzernverantwortlichen irrational. Dies würde nämlich die Frage veranlassen, warum VW, obwohl unschuldig, sich so verhält wie ein Sünder nach der Beichte.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

@ Rudolf Sponsel: das hier ist kein Sammelblog für alle möglichen Nebenaspekte des Abgasskandals.

Hauptaspekt nach der Eröffnung des blog ist "Irrational Choice"

Mein Name schrieb:
@ Rudolf Sponsel: das hier ist kein Sammelblog für alle möglichen Nebenaspekte des Abgasskandals.

Diesen Hauptaspekt pflegen offenbar nur zwei blogteilnehmer dezidiert.

Die Sache ist doch ganz einfach. Hier ist ein gigantischer Schaden durch technische und kaufmännische Intelligenz herbeigeführt worden. Und es ist nach Erklärungen gefragt, wie es zu diesem "Irrational-Choice-Verhalten" kommen konnte. Hier ist nicht danach gefragt, wie die Straf- und Zivilgerichte entscheiden werden und welcher Tatbestand klitzeklein genau in welchem Land zu welcher Zeit erfüllt war. Das sind die Nebenschauplätze, die von der Erklärung des Fehlverhaltens der technischen und kaufmännischen Intelligenz nur ablenken. Prof. Müller hat es nun doch mindestens drei mal erklärt, dass er den kriminologischen Aspekt "Irrational Choice" in den Mittelpunkt stellen wollte. Sollte sich das nicht allmählich herumlesen?

Übrigens, heute ist der 34. Tag, und immer noch liegt keine Erklkärung von VW zur Verantwortungskette vor. Sie wollen offenbar viel Zeit verlieren ...

 

Was den Betrug angeht, dürfte das Weinpanscher-Urteil des BGH (Erschleichung eines Weinprädikats) den Sachverhalt am besten abbilden:

Rdnr. 17
... Aufgabe der neu entscheidenden Strafkammer sein wird. Sie hat zu klären, ob Sc. den Abnehmern konkludent vorgetäuscht hat, die ihnen verkauften und gelieferten Weine entsprächen den qualitativen Anforderungen, die an eine Spätlese zu stellen sind. Es kommt darauf an, ob sich die Abnehmer über diese Qualitätsmerkmale selber - und nicht über die in Wirklichkeit ja vorhandene Verkehrsfähigkeit der Weine - geirrt haben und dadurch bestimmt worden sind, die Weine zu kaufen oder als vertragsgerechte Erfüllung bereits geschlossener Kaufverträge abzunehmen und zu bezahlen. Wesentlich ist, ob die beiden genannten Firmen die Weine auch dann gekauft oder abgenommen hätten, wenn ihren Einkäufern bekannt gewesen wäre, daß die Weine zwar, solange der Prüfungsbescheid bei Bestand blieb, verkehrsfähig waren, gleichwohl aber nicht die Qualitätsmerkmale einer Spätlese besaßen.

https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1987-06-10/2-StR-155_87

"Verkehrsfähig" i.S. von verkehrssicher sind die Dreckschleudern ja. Da ab 1.1.2011 nur noch Euro-5-Neuwagen zugelassen werden durften, ist die Frage, ob die Käufer die Autos auch gekauft hätten, wenn sie sich nicht über das Qualitätsmerkmal "Euro 5" getäuscht hätten, auch sehr eindeutig mit "nein" zu beantworten. Die Käufer hatten die Fahrzeuge nicht gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass diese nicht die "Qualitätsmerkmale", also Bedingungen von Euro 5, erfüllen. Denn dann hätten sie jederzeit mit der Rücknahme des "Prüfbescheids", sprich: der Typzulassung - und damit der Zwangsstillegung ihres Kfz - rechnen müssen.

@ Waldemar Robert Kolos:

Emissionskontrolle und "Emissionskontrollsystem" umfasst mehr als nur die in 11. genannten auspuffbezogenen emissionsmindernden Teile. Auch über die elektronische Motorsteuerung (Gemischanreicherung, Ladedruck beim Turbo, Einspritzung beim Common Rail usw.) lassen sich bereits Emissionen kontrollieren, noch bevor sie im Auspuff weiter vermindert werden müssen und Einrichtungen nach Ziffer 11. eingreifen müssen.

Das in dem Link genannte System ist trotz der "neuronalen" Buzzwords schlicht das AdBlue/BlueTec-System, mithin nichts weiter als eine emissionsmindernde Einrichtung nach 11., die die Auspuffemissionen regelt und/oder begrenzt.

Der Bundesverkehrsminister soll VW eine Frist setzen für eine öffentliche Erklärung, in der Personen einer Straftat beschuldigt werden?

Ist das Ihr Ernst?

Solche Machtträume kenne ich sonst nur von Putin-Verehrern.

Wenn Sie so gierig auf Namen sind, dann reichen die Suchbegriffe "VW suspendiert" und Sie bekommen ein recht gutes Bild der "Verantwortungskette".

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