Veröffentlicht am 17.01.2017 von Prof. Dr. Claus KossZu Beginn des Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein elektronisches Meldesystem zum Schutz von Whistleblowern freigeschaltet. Damit soll Hinweisgebern Anonymität zugesichert werden können, wenn diese mutmaßliche Verstöße gegen Aufsichtsrecht melden wollen. Für Angehörige berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufe und deren Mitarbeiter ist aber auch dieser Weg Tabu .Weiterlesen
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