Veröffentlicht am 07.02.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsDas BAG hatte den EuGH vor einiger Zeit um Vorabentscheidung über die Fortgeltung in Bezug genommener Tarifverträge nach einem Betriebsübergang (§ 613a BGB) ersucht. Hier im BeckBlog hatte ich ausführlich über den Vorlagebeschluss und dessen Hintergründe berichtet. Im Kern geht es darum, ob eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auch nach einem Betriebsübergang weiterhin dynamisch wirkt, selbst wenn der Betriebserwerber an diese Tarifverträge normativ gar nicht gebunden ist und auf ihre Gestaltung mangels Mitgliedschaft in dem entsprechenden Arbeitgeberverband auch keinen Einfluss hat.Weiterlesen
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