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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
mdr.de: Oury Jalloh: Bericht von Sonderermittlern soll Lehren aus der "offenen Wunde" ermöglichen –. In: mdr.de. 25. Mai 2020, abgerufen am 24. Juni 2020.
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Die LTO-Presseschau:
EuGH zu Privacy Shield: Die Rechtsprofessorin Francesca Bignami schreibt auf Verfassungsblog (in englischer Sprache) über das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum EU-USA-Datenschutzabkommen. Sie meint, bei allen Gemeinsamkeiten mit der EuGH-Entscheidung von 2015 zum Vorgängerabkommen ergehe die jetzige Entscheidung doch in einer politisch fundamental veränderten Welt. Die "Privacy Shield"-Entscheidung reagiere auf einige der politischen Entwicklungen, die zu einer unstabilen und oftmals illiberalen politischen Landschaft geführt hätten.
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Die NJW-Vorschau:
In der vorvergangenen Woche hat der EuGH das „Privacy Shield“ gekippt. Dabei handelt es sich um das Abkommen zwischen der EU und den USA über den transatlantischen Datentransfer. Die Entscheidung aus Luxemburg lässt nur wenig Spielraum für einen legalen Datenaustausch über den Atlantik und hat dementsprechend die Wirtschaft aufgeschreckt. Einen ersten Versuch, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) unternommen, der sich auf „Antworten zu den wichtigsten Fragen zu den Konsequenzen“ geeinigt hat. Allerdings mit der Einschränkung, dass es sich um „ein lebendes Dokument“ handele, das noch ergänzt werde. Und dem Hinweis, dass die bislang als praxistaugliche Alternative gehandelte „Standarddatenschutzklausel“ allein nicht mehr ausreicht. Nicht nur Unternehmensjuristen sind daher noch immer einigermaßen ratlos, wie sie auf das Urteil des EuGH reagieren sollen.
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Die LTO-Presseschau:
BGH – VW-Dieselskandal: Am gestrigen Dienstag hat der Bundesgerichtshof zwei weitere Klagen im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen von Volkswagen verhandelt. In beiden Fällen hatten die Kläger ihre VW-Autos erst gekauft, nachdem VW im Herbst 2015 die Manipulationen öffentlich gemacht hatte. Die Richter nehmen deshalb an, dass die Kläger beim Kauf davon gewusst haben müssen, weshalb ein Schadensersatz von VW wohl schwierig zu erlangen sein wird. Auch zu den eingeklagten Deliktszinsen äußerte sich das Gericht bisher skeptisch, wie LTO berichtet.
LG Braunschweig – Betriebsratsvergütung bei VW: Wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Untreue bzw. Untreue im besonders schweren Fall hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig drei ehemalige und einen aktuellen Manager des VW-Konzerns vor dem Landgericht Braunschweig angeklagt. Dabei geht es um 29 mutmaßliche Untreuestraftaten im Zusammenhang mit Bonuszahlungen an Betriebsratsmitglieder sowie der Festlegung von Gehältern zu Lasten des VW-Konzerns in Höhe von über fünf Millionen Euro. Nach Berichten von SZ, taz, Hbl (Bender/Menzel) und FAZ (Carsten Germis) wurde laut der Staatsanwaltschaft gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. LTO weist zudem darauf hin, dass die niedersächsische Justiz schon seit 2016 mit der Gehälteraffäre beschäftigt ist, Volkswagen aber hoffte, diese durch ein Schiedsverfahren zu regeln.
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Prof. Dr. Henning Ernst Müller schreibt:
"Die strafrechtliche Würdigung (mit ausführlicher Begründung) durch Puppe/Grosse-Wilde jetzt auf LTO geht in die gleiche Richtung wie meine"
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Die LTO-Presseschau:
LG Duisburg zu Loveparade: Die emeritierte Rechtsprofessorin Ingeborg Puppe und der akademische Rat Thomas Grosse-Wilde kritisieren auf LTO die Einstellung des Loveparade-Verfahrens durch das Landgericht Duisburg. Die Annahme, dass bei mehreren Verantwortlichen die individuelle Schuld geringer ist, sei unzutreffend. Kritisiert wird auch das Narrativ, nach dem es unmöglich gewesen sei, ein derart komplexes Verfahren innerhalb der Verjährungsfrist abzuschließen.
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Die LTO-Presseschau:
EuGH zu Privacy Shield: Im Interview mit der taz (Christian Rath) kritisiert der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-USA-Datenschutzabkommen Privacy Shield, weil keine klare Aussage zu den von vielen Unternehmen genutzten Standarddatenschutzklauseln getroffen worden sei. Diese seien ebenfalls in der Regel ungeeignet, um einen Datentransfer in die USA zu ermöglichen, weil amerikanische Unternehmen die Daten nicht wirksam gegen den Zugriff von Geheimdiensten schützen könnten. Wenn sich der europäische Datenschutz jetzt zum Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen entwickele, sei das zwar nicht beabsichtigt, aber "umso besser".
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Die LTO-Presseschau:
BayVerfGH zu Mietenstopp: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Odey Hardan und Paul Pustelnik kritisieren auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, mit dem das Volksbegehren zur Einführung eines Mietenstopps nicht zugelassen wurde. Der Mietenstopp sei nicht "offenkundig" kompetenzwidrig, da er dem öffentlichen Mietpreisrecht zugeordnet werden könne. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hätte die Frage zudem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen, das in einem Eilverfahren zum Berliner Mietendeckel die Kompetenzfrage als offen angesehen hatte.
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Die LTO-Presseschau:
StVO-Novelle und Fahrverbote: spiegel.de (Dietmar Hipp/Gerald Trauvetter) referiert die Vorschläge des Unfallforschers Gerald Brockmann zur Reparatur des Bußgeldkatalogs nach dem Formfehler der StVO-Novelle. Die Grenze für verschärfte Sanktionen solle bei 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) bleiben. Statt Fahrverboten solle es dann aber zwei Punkte in Flensburg geben.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
"Rasse" und Grundgesetz: Im Verfassungsblog beendet Rechtsprofessor Mathias Hong seine fünfteilige Reihe zum Vorschlag einer Streichung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz mit einem Rückblick auf die Beratungen im Parlamentarischen Rat.
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