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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BayVerfGH zu Volksbegehren "Mietenstopp": In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ bezeichnet Rechtsanwalt Joachim Wichert die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Unzulässigkeit des Volksbegehrens "Sechs Jahre Mietenstopp" für "überzeugend begründet". Das Gericht habe mit jenen argumentiert, die eine landesrechtliche Zuständigkeit für derartige Vorhaben bestreiten. Damit sei "das Eis" für den Berliner Mietendeckel "noch dünner geworden".
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Racial Profiling: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet im Rahmen der Debatte um Racial Profiling durch die Polizei über den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes in Bremen, nach welchem künftig jede Person, die von der Polizei kontrolliert wird, eine Art "Kontrollquittung" über den konkreten Anlass der Kontrolle erhalten soll. Problematisch daran könnte allerdings werden, dass zu diesem Zweck ein Verwaltungsvorgang mit korrekten Personendaten angelegt werden müsse, auch wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt habe.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Müller.
Wikipedia hat sich für seinen Artikel das Lemma „Unglück bei der Loveparade 2010“ ausgedacht. Das ist nach meinem Geschmack zu "neutral". Da hätte man ruhig, Lexikon hin, Lexikon her, im Lemma deutlicher werden sollen. Ich selbst verwende in meinen Beiträgen immer die Formulierung "die zu Tode gebrachten jungen Leute". Ich denke, das wird dem Sachverhalt am ehesten gerecht.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Müller,
liegt hier nun ein Computerbetrug vor oder nicht?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BVerfG zum EZB-Anleihenankauf: Wie Spiegel (Christian Reiermann) und Sa-FAZ (Manfred Schäfers) berichten, hat die Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht nun auch schriftlich mitgeteilt, dass nach ihrer Einschätzung die Europäische Zentralbank (EZB) die Vorgaben des Gerichts erfüllt habe. Nach der Bewertung des Bundesfinanzministeriums lege die vom EZB-Rat vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung die Abwägung nachvollziehbar dar, die die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung eingefordert hatten. Am Freitag ist laut Hbl (Frank Drost) unterdessen ein Antrag der Kläger auf Einsicht in die Dokumente, die die EZB an die Bundesbank übersandt hatte, eingegangen. Die Kläger bemängeln, dass sie nicht nachvollziehen können, ob die EZB den Informationsbitten ausreichend nachgekommen ist.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG Berlin zum Mietendeckel: Das Landgericht Berlin hält den Berliner Mietendeckel für verfassungsgemäß. Das meldet LTO. Allerdings gelte das gesetzliche Verbot einer höheren Miete als der am Stichtag des 18. Juni 2019 erst ab dem 23. Februar 2020, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, und nicht bereits ab dem Stichtag.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG Stuttgart – Klagewelle gegen Daimler: Wie die Sa-FAZ (Susanne Preuß) berichtet, gehen beim Landgericht Stuttgart immer mehr Klagen gegen den Daimler-Konzern wegen möglicher Abgasmanipulationen an Kraftfahrzeugen ein. Allein im ersten Halbjahr waren es rund 1700. Außerdem muss sich das Gericht mit zahlreichen Anlegerklagen und mit Schadensersatzforderungen rund um das Lastwagenkartell von Daimler, MAN und Iveco befassen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BGH zu VW-Dieselskandal: Der Bundesgerichtshof hat über mehrere noch ausstehende zivilrechtliche Fragen des Dieselskandals entschieden. Zum einen stellte der BGH klar, dass Käufer eines VW nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 nicht mehr damit rechnen konnten, dass die Abgastechnik den Vorgaben entspreche. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei ab diesem Zeitpunkt nicht mehr feststellbar. Außerdem ging es um die Höhe des Schadens bei den betroffenen VW-Kunden. Der BGH kam hier zu dem Ergebnis, dass die gezogenen Nutzungen, die VW-Käufer sich anrechnen lassen müssen, den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Konzern sogar übersteigen können. Deliktszinsen ab Zahlung des Kaufpreises erhalten die Käufer von Pkw mit unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht. Derzeit sind nach Angaben des Autobauers noch ca. 60.000 Verfahren anhängig. Eine ausführliche Darstellung der Urteile findet sich bei LTO (Pia Lorenz). Die FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung), taz (Christian Rath), das Hbl (Frank M. Drost) und tagesschau.de berichten ebenso.
Für Pia Lorenz (LTO) habe der BGH "auf der Grundlage geltenden Rechts nachvollziehbare Urteile gefällt; mal gegen, mal für VW". Insgesamt sei jedoch "ganz klar VW der Gewinner". Die Prozessstrategie des Konzerns, Grundsatzurteile möglichst lange zu verhindern, sei aufgegangen und so habe der Konzern mit juristisch legitimen Mitteln eine "geradezu meisterhafte Schadensbegrenzung" betrieben. Je länger sich Prozesse hinzogen, desto höher wurden nämlich auch die gezogenen Nutzungen, die VW-Käufer sich anrechnen lassen müssen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Hürden für die Annahme eines Prozessbetrug sind allerdings sehr hoch.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Hören Sie auch den fünfteiligen Podcast zum Fall Oury Jalloh:
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-tiefenblick/oury-jalloh/index.html
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