Übersetzungsagenturen

von Peter Winslow, veröffentlicht am 24.09.2021

Die Angebotsseite des Übersetzungsmarkts besteht aus einzelkämpfenden Freiberufler:innen und Übersetzungsagenturen. Auf den ersten Blick wirkt diese Einteilung unbedenklich. In Wirklichkeit ist diese etwas paradox: Selbst wenn Sie eine Übersetzungsagentur mit einer Übersetzung beauftragen, wird die Übersetzung im Regelfall durch eine einzelkämpfende Freiberuflerin oder einen einzelkämpfenden Freiberufler angefertigt. Agenturen reden gerne von »unseren Linguisten«, mit denen sie »seit Jahren zusammenarbeiten« und die sie »sorfältig ausgewählt« haben. Lesen Sie die Website-Texte Ihrer Lieblingsagentur durch. Diese »Linquisten« sind meistens keine Angestellten – sie werden »ausgewählt«, nicht angestellt. Das heißt: Agenturen dienen als Vermittlerinnen zwischen Ihnen als Direktkund:in und den Freiberufler:innen als Ausführungskräften, selbst wenn die Agentur über ein eigenes Übersetzungsteam verfügt. Oder wie es auf Seite 168 des Buches Berufsrecht der Übersetzer und Dolmetscher, das 2012 von Manuel Cebulla herausgegeben wurde und beim BDÜ Fachverlag erschienen ist, wörtlich heißt:

Häufig kommt es zu Ketten von Unterauftragsverhältnissen (sogenannte werkvertragliche Leistungskette [sic]), wobei es nicht unüblich ist, dass ein Übersetzungskunde eine Übersetzung bei einem Übersetzungsbüro bestellt, das wiederum ein anderes Übersetzungsbüro engagiert, welches ein weiteres Büro einschaltet, das dann die Übersetzung von einem Freiberufler anfertigen lässtder wiederum für das Korrekturlesen einen weiteren Übersetzer einsetzt.

Zwischen 2012 und 2021 hat sich nicht viel geändert. Und jedes Glied, jede juristische und natürliche Person, dieser werkvertraglichen Leistungskette muss vergütet werden. Das Honorar, das Sie an eine Agentur für eine Übersetzung zahlen, wird mit jedem neuen Glied in der Kette um einen bestimmten Betrag des vorgelagerten Kettenglieds reduziert. Dieser Betrag kann alles mögliche sein; man hört auch alles mögliche, zum Beispiel: dass eine Marge von 10% bis 90% des jeweiligen Auftragswertes bei jedem Glied der Leistungskette erzielt werde.

Im Gegenzug, so lautet die Geschichte, die man immer wieder am Markt hört, müssten Subunternehmer:innen und Freiberufler:innen weniger Marketingmaßnahmen ergreifen, müssten sich weniger um die Kundenbetreuung bemühen und könnten sich mehr auf die Übersetzungsarbeit an und für sich konzentrieren. Subunternehmer:innen und Freiberufler:innen müssten und könnten dies deswegen weniger, weil die Agenturen die Marketingmaßnahmen und die Kundenbetreuung übernähmen; weil Subunternehmer:innen und Freiberufler:innen ohne die Notwendigkeit dieser Maßnahmen und ohne die Notwendigkeit dieser Betreuung mehr Zeit für die Übersetzungsarbeit hätten. Schwarz auf Weiß hört sich diese Geschichte gut an. In der bunten Welt der Übersetzungspraxis ist die Wahrheit viel komplizierter; sie ist selten schwarzweiß.

In der bunten Welt der Übersetzungspraxis stellt sich die Frage, ob diese werkvertraglichen Leistungsketten eine unverhältnismäßig höhe Vergütung für die Vermittlungsrolle der Agenturen zur Folgen haben. Das ist vielleicht eine Grauzone, an der sich die Geister scheiden könnten. Eine geringere Grauzone, vor der man sogar rot sehen könnte, besteht in einer berüchtigten Strategie der Agenturen speziell gegenüber Freiberufler:innen. Diese bestehe darin, Freiberufler:innen über längere Zeiträume zu verpflichten – mit einem Auftrag nach dem anderen, zeitlich so abgestimmt, dass Freiberufler:innen keine Zeit haben, andere Aufträge von anderen Kund:innen zu übernehmen. Die Wirkung sei somit eine Art Scheinselbstständigkeit, aus der Freiberufler:innen nur mit finanziellen Nachteilen wegkämen. Die Wirkung sei somit eine Art Anstellungsverhältnis ohne Anstellung und ohne Anstellungskosten für die Agenturen und ohne Urlaub und ohne Krankenkassenbeiträge für die Freiberufler:innen. Stimmt das wirklich? Das weiß ich nicht. Ich tue nur ein Gerücht kund.

In Wirklichkeit stimmt zumindest dies: Da Übersetzungsagenturen regelmäßig Gesellschaften sind, etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, können diese regelmäßig mehr Geld in Marketingmaßnahmen, Vertriebsteams und Ähnliches investieren als Freiberufler:innen. Um das resultierende Auftragsvolumen bestreiten zu können, bieten Agenturen – meistens laut eigenen Angaben – Übersetzungsleistungen in allen, oder fast allen, Sprachkombinationen für alle, oder fast alle, Fachgebiete an und arbeiten – auch meistens laut eigenen Angaben – mit einer Vielzahl von Subunternehmer:innen und Freiberufler:innen weltweit zusammen.

Diese Vielzahl von Subunternehmer:innen und Freiberufler:innen macht jedoch Projektmanagement-Teams erforderlich, die nicht nur gut eingespielt und mit Übersetzungsprozessen und Ressourcenmanagement vertraut sein müssen, sondern auch in der Lage sein müssen, freiberufliche Übersetzungsteams je nach Bedarf schnell und effektiv und kostengünstig skalieren zu können. Das sehr breite Angebotsspektrum hat aber ein Pendant. Dieses führt dazu, dass die Projektmanager:innen der Agenturen nicht bei sämtlichen Fachgebieten auskennen können, für die die Agenturen Übersetzungen anbieten. Agenturen müssen sich gleichsam zwangsläufig auf die Expertise ihrer Subunternehmer:innen und Freiberufler:innen abstellen – mit der Folge, dass die Projektmanager:innen zwar die Übersetzungsprozesse gut beherrschen, aber weder die Ausgangstexte noch die durch Subunternehmer:innen und Freiberufler:innen erstellten Arbeitsergebnisse fachlich einschätzen können.

Rufen Sie Ihre Lieblingsagentur an und fragen Sie den Verkaufsmensch, der bei mancher Agentur zugleich Projektmanager:in ist, ob die Agentur die englische Übersetzung eines Gutachtens zum tierschutzrechtlichen Status des Grubenhunds übernehmen könnte. Mit einiger Wahrscheinlichkeit teilt Ihnen dieser Mensch allen Ernstes mit, dass er genau das passende Übersetzungsteam hat, deren Mitglieder gemeinsam zwischen 20 und 50 Jahre Erfahrung genau im Bereich Tierschutz und Tiermedizin verfügen (Übersetzer:innen seien Alleskönner:innen und verfügten immer über mehr Qualifikationen als nötig). Ein Grubenhund ist aber kein Hund (Canidae). Mit ihm kann man nicht Gassi gehen. Und Streicheln wäre seltsam. Denn ein Grubenhund ist nicht mal ein Tier, nicht einmal ein Lebewesen. Er besteht aus Metall und hat Rädern und wird geschoben … oder gezogen (ich bin nicht im Bereich Bergbau tätig, ich weiß es nicht).

In meinen extremeren Momenten kann ich daher nur schwer glauben, dass Anwaltskanzleien mit Übersetzungsagenturen allein oder hauptsächlich wegen ihres Fachwissens zusammenarbeiten. Ich habe mir von einem Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei einmal sagen lassen, und damals schien es mir auch plausibel – wenn etwas paradox – dass Anwaltskanzleien deswegen nicht mit Freiberufler:innen, sondern ausschließlich mit Agenturen zusammenarbeiten, weil Agenturen angeblich Rahmenbedingungen erfüllen, die Freiberufler:innen angeblich nicht erfüllen. Neben dem umfangreichen Leistungsangebot haben Agenturen bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, unterliegen bestimmten Vertraulichkeitspflichten bzw. -vereinbarungen und verfügen über Haftungssummen bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen.

Wissen Sie aber, ob die von Ihnen beauftragte Übersetzungsagentur eine andere Übersetzungsagentur mit Ihrer Übersetzung beauftragt, welche dann eine weitere Agentur einschaltet, die dann die Übersetzung von einer Freiberuflerin oder einem Freiberufler anfertigen lässt, die oder der wiederum für das Korrekturlesen eine weitere Person einsetzt? Ich frage noch mal: Wissen Sie das? Ich vermute nicht. Und wenn Sie das wissen sollten, wissen Sie, ob jedes Glied der werkvertraglichen Leistungskette angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat? denselben oder vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegt? über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit vernünftigen Bedingungen und Deckungssummen verfügt? in einem Land mit angemessenem Datenschutz sitzt? Auch Freiberufler:innen können diese Maßnahmen ergreifen; denselben, vergleichbaren, gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten unterliegen; können einen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag zu vernünftigen Bedingungen und mit einer vernünftigen Deckungssumme abschließen.

Ich frage mich, ob die meisten Übersetzungskund:innen überhaupt wissen, was mit ihren Unterlagen und Daten passiert, wenn sie eine Agentur mit einer Übersetzung beauftragen. Kennen Sie, aus wie vielen Gliedern die werkvertragliche Leistungskette besteht? Wissen Sie, dass sogar Personen an Ihre Unterlagen und Daten kommen können, ohne dass Sie oder diese Personen das wollen. Nicht selten kommt dieser paradoxe Fall vor.

Zum Beispiel: Neulich erhielt ich eine Anfrage einer Übersetzungsagentur mit Sitz in Berlin. Irgendwie bin ich im Verteiler dieser Agentur gelandet. Keine Ahnung wie. Vor dieser Anfrage kannte ich die Agentur nicht. Ich habe keine Geschäftsbeziehung mit ihr. Der E-Mail waren vier Dokumente angefügt, die dem Inhalt nach vertraulich einzustufen und entsprechend zu behandeln waren. Ich habe die Anfrage dankend abgelehnt, aber darauf hingewiesen, dass keine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen uns besteht. Auch habe ich unter anderem auf Folgendes hingewiesen, der Wortlaut war ungefähr so:

Während ich als vereidigter Übersetzer für die englische Sprache/Hamburg bestimmten gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten (etwa § 5 Abs. 1 des Hamburgischen Dolmetschergesetzesunterliege und ich naturgemäß die mir von Ihnen unaufgefordert geschickten Ausgangstexte gemäß meinen gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten vertraulich behandele, muss ich Sie höflichst daran erinnern, dass vertraulich zu behandelnde Unterlagen – wie die mir von Ihnen geschickten – nicht weitergegeben werden sollten – vor allem, wenn keine geschäftliche Beziehung zwischen uns besteht. Ich gehe davon aus, ich bin nicht der einzige im Verteiler, mit dem Sie keine geschäftliche Beziehung haben. Diese Weitergabe kann keineswegs im Sinne Ihrer Kundschaft sein. Wenn diese davon erführe, machte sie wahrscheinlich einen Vertraulichkeitsverstoß geltend.

Es ist eine Sache, die Übersetzung eigener Unterlagen und Daten anzufragen. Es ist eine Sache, die Übersetzung von Unterlagen und Daten eines Dritten anzufragen, weil die Übersetzung etwa im Rahmen eines Streitverfahrens oder einer Transaktion unbedingt notwendig ist (zum Beispiel deswegen, weil eine Partei oder ein Gericht diese Unterlagen und Daten verstehen muss, damit rechtliche Interessen gewahrt werden können). Es ist eine ganz andere Sache, die Übersetzung von Unterlagen und Daten der eigenen Übersetzungskundschaft anzufragen, die nicht nur die Übersetzung genau dieser Unterlagen und Daten bereits bei der Übersetzungsagentur angefragt, sondern auch diese Agentur bereits mit der Übersetzung genau dieser Unterlagen und Daten beauftragt hat. Im letzteren Fall gibt es neben einer gewollten Leistungskette auch eine versuchte Anfrage- und eine erfolgte Offenlegungskette. Die Vermehrung von Ketten ist in diesem Fall nicht ganz kosher.

Diese Übersetzungsagentur hatte keine freie Kapazitäten und teilte dies ihrer Kundschaft nicht mit; stattdessen shoppte sie die Unterlagen und Daten rum – bei Menschen, die sie nicht kennt und die sie nicht kennen. Es bestand keine werkvertragliche Leistungskette. Diese Agentur wollte das Pferd von hinten aufzäumen, wollte die werkvertragliche Leistungskette herstellen, ohne zuerst eine entsprechende Vertraulichkeitskette sichergestellt zu haben. Richtig rum wäre: erst die Vertraulichkeitskette durch Feststellung oder Herstellung entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtungen sicherstellen, dann den Versuch unternehmen, eine Leistungskette durch Unterbeauftragung herzustellen. Diese Übersetzungsagentur arbeitet offensichtlich unprofessionell. Jede Zusammenarbeit mit dieser Agentur stellte daher eine gewisse Gefahr, ein professionelles Risiko dar. Dies gilt nicht nur für mich, sondern auch für ihre Kundschaft. Wie viele E-Mail-Adressen waren im Verteiler? Wie viele Empfänger:innen dieser Anfrage kannten diese Agentur nicht? und umgekehrt? ——Und wie sieht es bei Ihrer Lieblingsagentur aus? Macht sie sowas? Können Sie sich sicher sein, dass diese sowas nicht macht, niemals machen würde?

Natürlich gibt es gute Übersetzungsagenturen, die im Wesentlichen alles richtig machen. Das kann und sollte man ohne Weiteres glauben. Aber wer nur mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeitet, weil Agenturen angeblich Rahmenbedingungen erfüllen, die Freiberufler:innen angeblich nicht erfüllen – wer deswegen nur mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeitet, dieser Mensch muss tief in sich gehen. Sein Übersetzungsauftrag wird in der Regel sowieso von Freiberufler:innen ausgeführt. In der Regel kommt man nicht um Freiberufler:innen umhin.

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12 Kommentare

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Ob ich eine Agentur oder einen Freiberufler beschäftige, ist mir völlkommen gleichgültig solange das Ergebnis stimmt und gut übersetzt wird. Einen Übersetzer, der mir Ausdrücke wie Subunternehmer:innen, Freiberufler:innen und Projektmanager:innen liefert, würde ich kein zweites Mal beschäftigen, gleichgültig, ob Agentur oder einen Freiberufler. Ein wenig Gespür für eine sachliche, gleichberechtigte und sexismusfreie Sprache sollte man nämlich schon erwarten dürfen.

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Four things.

(1) Allem Anschein nach haben Sie den Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden oder absichtlich missverstanden. Sehen Sie (2) unten.

(2) Dass Sie ergebnisorientiert vorgehen, hört sich vielleicht gut an. Einen Dienstleister/Rechtsanwalt – ich nehme an, Sie sind ein Mann – dessen Ergebnisse Wörter wie »völlkommen« enthalten und Kommas auslassen, würde ich kein einziges Mal beschäftigen – gleichgültig, ob er freiberuflich tätig ist oder bei einem Unternehmen/einer Anwaltskanzlei arbeitet. ——Aber das ist nicht fair von mir. Das war aber auch nicht fair von Ihnen. In Wahrheit kann man im Bereich der juristischen Fachübersetzung nicht lediglich ergebnisorientiert vorgehen. Man muss sich auch Gedanken um den Prozess machen. Wie aus meinem Beitrag hervorgeht, muss man sich unter anderem fragen, ob vertrauliche Unterlagen und Daten bei jedem Glied der Leistungskette vertraulich behandelt werden.

(3) Ihnen ist offensichtlich meine Auffassung von Gendern nicht bekannt. Oder Sie ignorieren diese (lesen Sie die Kommentare hier). Wem meine Auffassung von Gendern bekannt ist, weiß unter anderem, dass ich das Gendern für problematisch halte, dass ich trotzdem gendere, dass ich das Gendern differenziert betrachte und dass ich die Entscheidung, nicht zu gendern, respektiere. Wenn ich einen Text übersetzen müsste, bei dem die Frage des Genderns auftauchte, so würde ich im Vorfeld mit der Kundin oder mit dem Kunden klären, ob er oder sie eine Übersetzung wünscht, in der gegendert wird. —Was ich so am Markt vernehme, ist das auch gang und gäbe, das heißt, viele Übersetzer:innen klären diese Frage mit ihrer Kundschaft, sobald sie sich stellt. Das Gendern ist nämlich angekommen. Wir müssen alle mit ihm leben.

(4) Wenn ich Sie richtig verstehe, meinen Sie, das Gendern sei ein misslungener und furchtbar ironischer Versuch, »eine sachliche, gleichberechtigte und sexismusfreie Sprache« zu verwenden. Das heißt, das Gendern sei wie der Versuch, über eine Pfütze zu springen und dabei direkt in ihr zu landen. Zu einer Begründung dieser Meinung haben Sie nichts explizit ausgeführt. Aufgrund Ihres Einwands vermute ich aber sehr stark, Sie würden Ihre Meinung dahingehend begründen, dass das generische Maskulinum bereits »eine sachliche, gleichberechtigte und sexismusfreie Sprache« darstelle. Diese Begründung wäre aber keine. Sie wäre lediglich eine Wiederholung einer Auffassung vieler Gendern-Gegner:innen. Und eine Wiederholung einer Auffassung anderer Menschen wäre keine sachliche Begründung – vor allem deswegen nicht, weil Sie keine Quellen/Hinweise angeben; weil Sie keine Argumentation für diese liefern; weil Sie scheinbar genau das voraussetzen, was Sie beweisen möchten (Zirkelbeweis). Wiederholungen ohne Begründung, ohne Quellen/Hinweise, ohne Argumentation und unter Zugrundelegung eines scheinbaren Trugschlusses sind nur Wiederholungen. Sie überzeugen nicht.

Einen Standard muss man mit seinem Auftraggeber nicht "klären", eben weil er Standard ist. Dafür gibt es nämlich Standards, dass nicht geklärt zu werden braucht, was zu gelten hat, weil Standards, wie DIN- oder ASA-Normen, von sich aus und ohne spezielle Abrede gelten. Der Standard der deutschen Sprache ist das, was der Gesellschaft für deutsche Sprache e. V sagt:

Das Gendersternchen wird von der Gesellschaft für deutsche Sprache nicht empfohlen. Auch der Rechtschreibrat konnte sich bislang nicht darauf einigen, das Gendersternchen in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Wie Gendergap und Binnenmajuskel ist es kein Bestandteil der aktuellen Rechtschreibung und verursacht darüber hinaus nicht wenige grammatische Probleme, wenn das Sternchen oder gar die ganze Endung weggelassen wird...

Mehr muß man zu den Gendersternchen als Konkursfall richtiger Schreibung, sprachlicher Kunst und des guten Geschmacks nicht sagen. Punctum.

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Ich bewundere die Zuversicht, mit der Sie Ihre Meinung kundtun. Fakt ist: Jede dritte deutsche Firma gendert. Sehen Sie zum Beispiel hier und hier. Standards ändern sich – meistens in Abhängigkeit der tatsächlichen Umstände und des tatsächlichen Verhaltens im entsprechenden Bereich. Auch DIN-Normen veralten und werden durch neue Normen ersetzt. Angesichts des tatsächlichen Umstands, dass jede dritte deutsche Firma gendert, muss man trotz jeglichen Standards sehr wohl klären, ob eine Übersetzung gewünscht ist, in der gegendert wird – soweit sich die Frage nach dem Gendern angemessen stellt … und vielleicht soweit die Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. nicht meine Kundin ist. Alles andere wäre schlechte Geschäftsführung. Punctum.

 

Ihre Beispiele hier und hier beziehen sich nur auf genderneutrale Sprache und nicht auf Gendersternchen! Das ist etwas ganz anderes. Gendersternchen benutzen nur die Anhänger und Sympathisanten der gewesenen grünen Kanzlerkandidatin mit ihren Plagiaten und geschönten Lebensläufen, die im seriösen juristischen Umfeld relativ selten zu finden sind. Und da werden auch sie nichts ändern. Und nach wie vor ist bei Vertragsverhandlungen nicht zu klären, ob man den Meter standardmäßig zu 100 oder zu 88 cm zugrundelegt und/oder die gregorianische, julianische, protestantische, bonapartistische oder islamische Zeitrechnung.

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(1) Sie sind zu der Gendern-Debatte etwa zwei/drei Monate zu spät. Ich habe keine Lust mehr, diese Debatte zu führen. Ich habe vor allem keine Lust mehr, weil Ihre Arguemente nur Wiederholungen von Argumenten sind, die anderen in der einen oder anderen Form schon befürwortet haben und die alle – alle! – nicht überzeugt haben. Das habe ich bereits im Juli gezeigt. Ich habe keine Lust mehr, dies noch im September zeigen zu müssen.

(2) Bei meinem Beitrag ging's nicht ums Gendern, sondern um Übersetzungsagenturen. Dies ist der letzte Beitrag, bei dem eine Debatte, die nichts mit dem Beitrag zu tun hat, in den Kommentaren geführt wird. Ab sofort gilt: Kommentare, die nicht mit dem Inhalt/Gegenstand des Beitrags zu tun haben, werden unverzüglich gelöscht. 

(3) Wie üblich, gilt: Anonyme Gäste werden ersucht, sich verständlich zu fassen. Wer sich keine Mühe macht, meine Auffassungen zu verstehen (und Sie kennen offentsichlich meine Auffassung zum Gendern gar nicht), – ich lösche Ihre Kommentare ohne Weiteres. Ich habe keine Lust, immer wieder hin und her zu kommententieren, bevor überhaupt klar wird, wofür oder wogegen man seine Kommentare richtet. Wer sich keine Zeit nimmt, sich verständlich zu fassen, darf nicht erwarten, dass ich mir die Zeit nehme, mich mit ihm oder ihr auseinanderzusetzen.

(4) Wer Gendern nicht mag, muss meine Beiträge nicht lesen. Sie müssen mir und der ganzen beck-community nicht mitteilen, was für Gefühle, Einstellungen und geistige Zustände Sie haben. Diese gehen mich nicht an. Ich bin weder Priester noch Therapeut.

Die Diskussion über die Verwendung von Gendersternchen ist doch berechtigt. Es besteht kein Grund, sie zu verbieten. Auch Gäste sind hier nicht als unerwünschtes Gesindel zu behandeln, wenn sie sich an die Verlagsregeln halten.

Sehr geehrter Herr Dr. Rübenach,

bereits im Juli habe ich eine Diskussion zum Gendern sehr ausführlich geführt (sehen Sie hier). Diese war auf alle Fälle damals berechtigt. Und ich habe mich jeder Person, auch jedem anonymen Gast, zur Verfügung gestellt. Ich habe auf sämtliche Fragen, Vorwürfe, Kommentare etc. ausführlich geantwortet. Meine Auffassung zur Verwendung des Gender-Doppelpunktes ist der beck-community bekannt. (Ich verwende das Gendersternchen nicht; sehen Sie hier für meine Begründung). Ich habe im Juli gegendert. Ich habe jedem und jeder zur Rede gestanden. Nun gendere ich heute. Muss ich jetzt einem anonymen Gast deswegen zur Rede stehen, weil er zu der Debatte ca. drei Monate zu spät ankommt und sich nicht für meine bereits ausgeführte Verteidigung zu meiner Verwendung des Genderns interessiert?

Bevor ich weiter hierzu ausführe, möchte ich noch ein paar Worte offen und ehrlich sagen. Sehr geehrter Herr Dr. Rübenach, wie Sie vielleicht wissen: Ich lasse sehr viele Kommentare stehen, die grenzwertig sind, die ausländerfeindlich sind, die bewusst meine Ansichten verdrehen, die als Beschimpfungen aufzufassen sind – und das von Anfang an (sehen Sie bswp. hier, hier). Ein Kommentator legte sogar letztes Jahr nah, dass ich mich strafbar gemacht habe, weil ich auf eine Satire verlinkt habe und mir dann vorgeworfen, Texte manipuliert zu haben (was ja bei meinen Berechtigungen hier bei der beck-community nicht möglich ist). ——Niemand hat auch ein Wort zu meiner Verteidigung gesagt, weder privat noch öffentlich, als all das passiert ist. Also musste ich mich damals und muss ich mich heute noch selbst verteidigen. Ich nehme vieles hin. Aber ich gebe auch kontra.

Was diesen Fall anbelangt: Ich habe das infrage stehende Gast höflich darauf hingewiesen, dass ich bereits im Juli eine Diskussion zum Gendern geführt habe. Er hat sich keine Mühe gemacht, sich mit der Diskussion aus Juli bekannt zu machen; das geht klar und deutlich aus seinen Kommentaren hervor. Er interessiert sich nicht dafür; das geht auch klar und deutlich aus seinen Kommentaren hervor. Er hat sich nicht einmal für meine Antworten auf seine Kommentare interessiert. Wo bleibt z.B. seine Antwort zur Begründung, wieso das Gendern weder sachlich noch gleichberechtigt noch sexismusfrei sein sollte, wie klar aus seinem ersten Kommentar hervorgeht? Warum hat er eine Marktbeobachtung einfach ignoriert? (Wörtlich steht: »Was ich so am Markt vernehme, ist das auch gang und gäbe, das heißt, viele Übersetzer:innen klären diese Frage mit ihrer Kundschaft, sobald sie sich stellt. Das Gendern ist nämlich angekommen. Wir müssen alle mit ihm leben«). Diese Beobachtung beantwortet ja mindestens eine seiner Fragen. Er interessiert sich für das alles nicht. Schließlich muss man davon ausgehen, und ich gehe davon aus, dass er sich nicht für eine Diskussion interessiert. Also interessiere ich mich auch nicht für seine Kommentare, die eh nicht verständlich formuliert waren: Es war (es ist immer noch) nicht klar, welchen Standpunkt dieses Gast vertreten möchte. Soweit dieser mir verständlich ist, scheinen mir seine »Argumente« alle bereits im Juli von anderen in der einen oder anderen Form verständlich und gut artikuliert vorgetragen worden zu sein; und ich habe bereits im Juli auf alle in der einen oder anderen Form ausführlich geantwortet. Die Kommentare dieses Gastes waren von Anfang an unhöflich oder desinterssiert oder eigenwillig oder … Klar verliere ich irgendwann mal die Lust, mich mit ihm auseinanderzusetzen.

Aber er hatte die Lust nicht verloren. Niemals hatte er Lust, sich mit mir auseinanderzusetzen. Er hatte einen Hintergedanken. Schauen Sie auch bitte bei Gelegenheit, was dieses Gast in den gesperrten Kommentaren geschrieben hat. Er wollte nur schimpfen. Er meinte, ich habe ein »Maschinengewehr in der Hand«. Was für ein Ausdruck! Laut ihm gebrauche ich die »Sprache des Grünen Reiches« – Klingt das für Sie nach einer Person, die sich wahrhaftig für eine Diskussion interessierte? Nach den bereits oben verlinkten Fällen zu beurteilen, war es nur eine Frage der Zeit, bis diese Phrasen im Rahmen einer Diskussion gefallen wären.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Winslow

Sehr geehrter Herr Winslow,

zunächst tut es mir leid, dass Sie sich von der Community hier im Stich gelassen fühlen; ich denke vielen geht es wie mir: Angesichts des Umstands, dass Sie auch auf sachliche Einwände teils gefühlt recht angriffslustig (nicht unangemessen, aber meinungsstark) reagieren, hatte ich den Eindruck, dass Sie eine Unterstützung weder benötigen noch wirklich wünschen, und dass schweigende Zustimmung insoweit genügt. Insoweit: Ich lese Ihre Artikel gerne und finde sie auch dort, wo ich inhaltlich nicht zustimme, unterhaltsam und inspirierend.

Das Thema des Löschens ist immer ein schwieriger Balanceakt, aber Sie haben das Hausrecht und nach den Regeln hier das Recht, unter dem Gesichtspunkt des "Off-Topic" oder des Anstands die Regeln hier durchzusetzen. Jeder, dem das nicht passt, kann sich ja ein anderes Forum suchen. Das finde ich unproblematisch. 

Schwieriger finde ich die Diskussion um Eingriffe in bestehende Texte unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierungsfreiheit. Aus meiner Sicht: Wenn bei übersetzten Texten zB von Astrid Lindgren ein rassistisch konnotierter Begriff im Rahmen einer Neuauflage durch einen unverfänglichen ersetzt werden kann, ohne dass der Sinn des übersetzten Textes verloren geht, habe ich damit weniger Probleme, als wenn in historische deutsche Texte eingegriffen wird. Insgesamt halte ich es aber immer für vorzugswürdig, den Text zu diskutieren, die historischen Bezüge herauszuarbeiten und die aktuellen Einschätzungen darzustellen, als in den Text selbst einzugreifen - das Verbieten und die Verbrennung von Büchern (auch von schlechten und schlimmen Büchern) war mE noch nie eine gute Idee, auch weil sie eben die Auseinandersetzung mit ihnen verhindert. Ich glaube, das jedenfalls eine Grenze überschritten ist, wenn ein spanisches Gedicht von einer Hauswand gelöscht wird, weil ein AStA-Vorsitzender eine Interpretation findet, aus der es die Gedanken eines Voyeurs darstellt, vielleicht haben Sie den Fall verfolgt. Angesichts der gerade Poesie ausmachenden vielschichtigen Interpretationsmöglichkeiten würde dies konsequent zum Verbot fast jeder öffentlichen Darstellung von Lyrik führen und damit auch zum Verbot der kritischen Auseinandersetzung mit ihr. Jedenfalls kontroverse Kunst würde aus der Öffentlichkeit verbannt - ein Rückfall in Prüderie unter dem Mantel der Diskriminierungsfreiheit (zB Anschläge auf "Der Ursprung der Welt" von Courbet und die Schwierigkeiten, das auszustellen). Verstehen Sie mich nicht falsch, ich schätze weder Voyeure noch Arschlöcher, aber ich finde es immer besser, anhand ihrer Werke zu zeigen und zu diskutieren, was gefährlich ist, als diese zu verbieten.

Ein paar Ideen zum Gendern: Ich finde Ihre eigene Vorgehensweise nachvollziehbar, Ihren Ansatz beides zu akzeptieren sogar hervorragend. Insgesamt würde es uns in Diskussionen gut tun, andere Auffassungen auch akzeptieren zu können. Den Doppelpunkt finde ich beim Lesen weniger störend als ein Sternchen, auch schon weil schmaler.

Ich persönlich gender nicht (generell), auch wenn der Tweet von Herrn Merz mich fast dazu bringen könnte. Meine Einstellung ist, meine Sprache so zu wählen, dass ich andere (möglichst) nicht herabsetze oder verletze (das halte ich auf ganz altmodische Weise für nett und "anständig"). Das ist in einer gezielten Kommunikation mit einzelnen Personen recht gut möglich, da ich jedenfalls irgendwann ganz gut einschätzen kann, wer wo verletzlich / empfindlich ist, und darauf Rücksicht nehmen kann. Es ist allerdings unmöglich, bei Texten, die an eine breite Öffentlichkeit gehen. Da vollkommen unabsehbar ist, wer sich aus welchen Gründen von bestimmten Ausdrücken getroffen fühlen wird, kann man insoweit nur auf generelle Regeln zurückgreifen und zB klar rassistisch gefärbte Ausdrücke, Zynismen etc unterlassen. M.E. gehört das generische Maskulinum jedoch nicht zu diesen Punkten, wobei mir klar ist, dass meine Einschätzung hier auch von den Äußerungen der selbstbewussten Frauen in meiner persönlichen Umgebung beeinflusst ist, die mit diesem kein Problem haben. Ich würde insoweit argumentieren, dass Sprache immer im ursprünglichen Sinne "diskriminiert", also abgrenzt / unterscheidet, gemeinte Sachverhalte von solchen trennt, die nicht gemeint sind. In dieser Funktion müssen Begriffe, wie Sie selbst immer wieder hervorheben, im Kontext gesehen werden. Aus meiner Sicht kann daher in einem Text, in dem man über Berufsgruppen spricht, von "Richtern" und "Anwälten" gesprochen werden, ohne Frauen auszugrenzen, da insoweit eben Berufe voneinander abgegrenzt werden und das (biologische oder soziale) Geschlecht der diese Berufe ausübenden Menschen keine Rolle spielt. Wenn in einem Text über den gender pay gap oder Ähnliches gesprochen wird, macht ein solches vorgehen aber keinen Sinn, hier würde ich das jeweils korrekte spezifische gender benutzen. In einem Text über Transsexulität muss man dann noch weiter nach biologischem  und sozialem Geschlecht differenzieren. All dies wirkt sich auf die zu verwendende Sprache aus. Auf den Einwand, dass dann der erste Text frauenfeindlich ist, würde ich erwidern, dass die Forderung nach einer umfassenden Gleichbehandlung / Diskriminierungsfreiheit / Förderung von Mehr- und Minderheiten in jedem Text eine strukturelle Überforderung der Sprache darstellt. Ein Text über Berufsgruppen dient eben nicht zur Darstellung meiner Einstellungen zu Geschlechtergleichheit, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Klimaschutz und Transsexualität.

Im Übrigen kann auch das Gendern die angestrebte Geschlechtergerechtigkeit nicht gewährleisten. Tatsächlich werden durch das Sternchen / den Doppelpunkt nur die beiden binären Alternativen (im Hinblick auf das biologische Geschlecht) miteinander verbunden. Soweit Sie sagen, dass Sie mit dem Doppelpunkt auch den Respekt vor dem Nichtbinären mitdenken, glaube ich Ihnen das persönlich, weil Sie, glaube ich, ein netter Mensch sind. Aus dem geschriebenen gegenderten Wort ergibt sich dies nicht. Es ist vielmehr eine Konvention. Genauso wie das generische Maskulinum, bei welchem (eben) ich Frauen und andere Menschen respektvoll mitdenke. Und im Gegensatz zur historischen Konvention ist es eine neue und willkürlich gesetzte Konvention, die ebenso wie die gelegentliche Idee, ein generisches Femininum zu wählen, beim Lesen stocken lässt und stört. Die aber ansonsten den Text nicht besser oder schlechter macht.

Mit freundlichen Grüßen,

Torsten Obermann

Sehr geehrter Herr Obermann,

vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Leider habe ich heute keine Zeit, Ihnen eine angemessene Antwort zu schreiben. Ich möchte Sie lediglich auf diese Weise meinen Dank und mein Versprechen aussagen, dass diese Antwort im Laufe der Woche kommt.

Mit besten Grüßen
Peter Winslow

Hier finden Sie ein aktuelles MZ-Interview mit dem Regensburger Strafrechtler Tonio Walter, Autor des Buchs "Kleine Stilkunde für Juristen", zum Thema Gendern, in dem er u. a. darlegt, dass der Genderstern nichts anderes tut, als das generische Maskulinum durch ein generisches Femininum zu ersetzen.

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Bei Ihren heutigen offenen Brief, der mittlerweilen entfernt wurde, stimmt so ziemlich alles. Aber so sind sie eben die Deutschen, egal wo auch immer, vorwurfsvoll und selbstbestimmend. 

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