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Meine Kommentare
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Presse stürzt sich jetzt auf den Nebenkriegsschauplatz:
https://www.morgenpost.de/berlin/article216963435/Kuenstlergruppe-darf-F...
Oder auch:
https://www.thueringen24.de/thueringen/article216966131/Foto-von-AfD-Man...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Enteignungen: Die taz (Martin Reeh) interviewt Michael Theurer, stellvertretender Fraktionschef der FDP-Bundestagsfraktion, zu der von ihm vorgebrachten Forderung nach einer Streichung von Art. 15 Grundgesetz (GG), der eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln erlaubt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG Braunschweig – Martin Winterkorn: Einzelheiten zu der von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft beim dortigen Landgericht erhobenen Anklage gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Manager des Autoherstellers berichten Hbl (Dietmar Neuerer u.a.), SZ (Klaus Ott u.a.) und FAZ (Carsten Germis). Übereinstimmend gehen die Beiträge davon aus, dass ein möglicher Prozess nicht vor Anfang kommenden Jahres beginnen würde.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten: In einem Kommentar bemängelt Ronen Steinke (SZ), dass "Politiker seit ein paar Jahren den Forderungen der Staatsanwälte" nachgäben, "sie mehr und mehr in eine Unabhängigkeit zu entlassen, die jener der Richter ähnelt". Diese Haltung der Justizminister sei angesichts warnender Beispiele aus dem Ausland zwar löblich, verkenne aber den gesetzlichen Auftrag des jeweiligen Dienstherren. Die Zurückhaltung des Thüringer Ministers gegenüber dem Geraer Staatsanwalt Zschächner beweise, "dass dadurch die Justiz nicht unbedingt besser wird".
Wo Ronen Steinke Recht hat, hat er Recht.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BVerfG – Suizidhilfe: Seit 2015 stellt § 217 Strafgesetzbuch die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Norm wurden nun vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt. Am ersten von zwei angesetzten Verhandlungstagen habe das Gericht zu verstehen gegeben, sich der ethischen Brisanz bewusst zu sein, schreibt lto.de (Maximilian Amos/Pia Lorenz) in einer ausführlichen Darstellung der Verhandlung. Die Beschwerdeführer bzw. deren Vertreter hätten bemängelt, dass die beanstandete Regelung Menschen mit Selbsttötungsgedanken zu nicht-professionellen Helfern aus dem Bekanntenkreis und weg von ärztlicher Expertise treibe. Bundestagsabgeordnete von SPD und CDU verwiesen auf die Ambivalenz entsprechender Wünsche. Eine besonders intensive Befragung erfuhr Roger Kusch, der das Geschäftsmodell des von ihm angeführten Vereins erklärte. Weitere, zum Teil ausführliche Berichte zur Verhandlung bringen deutschlandfunk.de (Gudula Geuther), taz (Christian Rath), FAZ (Marlene Grunert), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und SZ (Wolfgang Janisch/Michaela Schwinn). Der SWR RadioReportRecht (Gigi Deppe) widmet Thema und Verhandlung eine Sendung, eine Zusammenfassung der Thematik ist in der BadZ (Christian Rath) nachzulesen und auf tagesschau.de (Claudia Kornmeier/Frank Bräutigam) gibt es einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form. Die Verhandlung wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt.
BGH zu Lebenserhaltung: Rechtsprofessor Jens Prütting kritisiert im FAZ-Einspruch das vor zwei Wochen verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs zum verweigerten Schadensersatz wegen der medizinisch unnötigen Lebensverlängerung eines Schwerstkranken. Das Gericht habe "sich möglicherweise voreilig einem vorauseilendem Verfassungsgehorsam ergeben" und dabei "Grundsätze und Sinngehalt" des Zivilrechts nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Aufgabe des Haftungsrechts sei die "korrekte Güterzuordnung zwischen Privatrechtssubjekten nach den gesetzlichen Maßstäben des bürgerlichen Rechts", zumindest bei der im konkreten Fall zu entscheidenden Frage des Schmerzensgeldes hätte der BGH sein Ergebnis so auch ohne "Verfassungskeule" erreichen können.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
"Die Unparteilichkeit des Richters" ist also das höchste Gut?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das ZPS hat auf seine Art eine Übersicht über das Geschehen erstellt:
https://mastodonten.de/tags/zps
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sie meinen offenbar den Artikel in der FAS von Rainer Hank. Den Artikel habe ich auch gelesen. Der war leider ein bisschen sehr platt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BVerfG – Suizidhilfe: Am heutigen Dienstag und am morgigen Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 Strafgesetzbuch (StGB), der seit 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung durch Vereine oder Ärzte unter Strafe stellt. Wie die taz (Barbara Dribbusch) berichtet, leiten die Beschwerdeführer aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Die SZ (Michaela Schwinn) portraitiert auf ihrer Seite 3 einen der Beschwerdeführer und schildert ausführlich die Vorgeschichte.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Vergesellschaftung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Maximilian Pichl befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Kontroverse um Art. 15 Grundgesetz (GG). Durch die Berliner Initiative zur Sozialisierung großer Wohnungsunternehmen würden verfassungspolitische Handlungsspielräume für Antworten auf die Wohnungsfrage erweitert. Das Denken der Marburger Schule um den 1985 verstorbenen Rechtsprofessor Wolfgang Abendroth erlange dadurch neue Relevanz.
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