Fall Mollath – wie geht es weiter?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.11.2012

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Entwicklung ist der ursprüngliche Text nicht mehr ganz aktuell. Am Ende dieses Beitrags (nach unten scrollen!)  finden Sie aber Updates vom 30.11., vom 01.12., vom 06.12., vom 13.12.,  vom 14.12., vom 19.12.2012, vom 07.01.2013, vom 4.2.2013 und vom 20.02.2013

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Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer der bayerischen Justiz eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen empfohlen hat und die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anregung (im Rahmen des § 67 e StGB) an das zuständige Gericht angekündigt hat, meinen manche Beobachter und Unterstützer Herrn Mollaths, die Freilassung Herrn Mollaths stehe unmittelbar bevor. Andere meinen, es handele sich dabei nur um "vorgetäuschte Aufklärung". Beides trifft meines Erachtens nicht zu. Die Überprüfung bietet derzeit zumindest eine Chance, dass Herr Mollath freikommt. Eine Wiederaufnahme wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich möchte im Folgenden die juristischen Konsequenzen in diesem Stadium versuchen darzustellen. Vorauszuschicken ist, dass ich kein Wahrsager bin und deshalb auch nicht in der Lage, gerichtliche Entscheidungen vorherzusagen. Es geht mir nur darum, die möglichen Entscheidungsoptionen und ihre Voraussetzungen darzustellen.

Die Überprüfung nach § 67e StGB ist keine Wiederaufnahme des Verfahrens (dazu unten), sondern ein Vorgang, der im Gesetz vorgesehen ist – „jederzeit“ kann das Gericht, aus welchem Anlass auch immer, eine Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen vornehmen und nach § 67d Abs. 6 StGB entscheiden.

Die Überprüfung beinhaltet einerseits psychiatrische Fragen

a) das (weitere) Vorhandensein einer der in § 20 StGB aufgeführten Störungen bzw. Krankheiten,

sowie

b) die (weitere) Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftaten, wenn der Patient aus dem Vollzug entlassen wird

andererseits eine juristische Frage:

c) die Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung in Relation zu den begangenen und zu erwartenden Taten und zum angenommenen Risiko des Rückfalls.

Alle drei Fragen a), b) und c) müssen kumulativ positiv erfüllt sein, also mit JA beantwortet werden. Wenn nur einer der Punkte fehlt, wird man Herrn Mollath freilassen müssen.

Die Beurteilung von a) erfordert ein psychiatrisches Gutachten. Selbst wenn man Diagnose-Fehler der bisherigen Gutachten feststellt - was die Diagnose einer wahnhaften Störung betrifft - resultiert daraus noch nicht, dass gar keine Störung i.S. des § 20 StGB vorliegt. Eine Beurteilung wird prinzipiell eine Exploration des Herrn Mollath notwendig machen, also seine Mitwirkung. Natürlich kann man verstehen, wenn sich jemand, der sich zu Unrecht als psychiatrischer Fall eingestuft sieht, nunmehr einer weiteren Untersuchung misstrauisch gegenüber steht (siehe jetzt hier). Aber um Punkt a) zu beurteilen, wird man Herrn Mollath nicht guten Gewissens raten können, sich nicht untersuchen zu lassen.

Auch die Beurteilung von b) erfordert grds. ein psychiatrisches Gutachten. Nach den Informationen, die mir vorliegen, steht zwar die Gefährlichkeitsprognose im Gutachten aus dem letzten Jahr auf schwachen Füßen. Schon die wahrscheinliche Begehung weiterer Straftaten wird eher mit Vermutungen begründet. Und der Gutachter hat dann in der Verhandlung ohne weitere Gründe anzuführen aus der Wahrscheinlichkeit eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit gemacht – angeblich habe er sich in der Formulierung geirrt. Für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit hat er aber im schriftlichen Gutachten keine schlüssigen Argumente genannt. Allerdings ist für die Freilassung positiv eine Wahrscheinlichkeit dafür erforderlich, dass der Untergebrachte keine (erheblichen) rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Praktisch wird in der jetzigen Situation die Unterbringung des Herrn Mollath wohl nur beendet, wenn ein psychiatrisches Gutachten die Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten verneint.

Schließlich Punkt c): Die Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung (§ 62 StGB) ist eine juristische Frage, die auch ohne Gutachten beantwortet werden kann. Die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Proportionalität hängt stark mit der Unterbringungsdauer zusammen. Das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, was noch im letzten Jahr verhältnismäßig gewesen sei, sei es nach einem weiteren Jahr der Unterbringung nicht mehr. Aber auch dies ist eher eine theoretische Option. Praktisch wird das Gericht wohl nur dann zu diesem Ergebnis kommen, wenn das psychiatrische Gutachten signalisiert, dass auch die gegenüberliegende Seite der Proportion, nämlich die angenommene Gefährdung der Allgemeinheit nach neuerer Einschätzung nicht mehr gegeben ist oder nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Herr Mollath bei einer Freilassung unter Führungsaufsicht stehen wird.

Weder das Ergebnis eines neuen Gutachtens noch die gerichtliche Entscheidung lässt sich derzeit  vorhersagen, auch nicht, wie schnell eine solche Überprüfung zum Abschluss kommen wird. Allerdings hat die öffentliche Aufmerksamkeit meiner Einschätzung nach immerhin bewirkt, dass man nicht mehr befürchten muss, dass routinemäßig bisherige Entscheidungen bestätigt werden.

 

Herrn Mollaths Interesse, das wird aus seinen Stellungnahmen deutlich, geht wesentlich weiter: Er möchte die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung, also die Beseitigung des Urteils, aufgrund dessen er untergebracht wurde, erreichen. Das wird auch in aktuellen Kommentaren als Ziel geäußert. Da die Unterbringung auf einem rechtskräftigen Urteil beruht, ist dies nur durch eine Wiederaufnahme gem. §§ 359 ff. StPO möglich. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der formal die Voraussetzungen des § 366 StPO (!) erfüllt und insbesondere ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO genannt sein. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist alles andere als einfach zu führen. Ob die bisherigen „Zweifel“ am Urteil Wiederaufnahmegründe i. S. des § 359 Nr.1 oder Nr. 5 StPO darstellen, kann ich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Eine Überprüfung nach § 67 e StGB und eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO sind völlig unabhängig voneinander. Das eine schließt das andere weder ein noch aus.

Der frühere Beitrag zum Fall Mollath inkl. sehr umfangreicher Diskussion in den Kommentaren  findet sich hier.

Ein lesenswerter Blog-Beitrag von Oliver Garcia  im de legibus-blog sei verlinkt. 

Bericht von Conny Neumann  in SPON

 

UPDATE 30.11.2012:

Das kommt wirklich überraschend (SZ). Offenbar soll jetzt sogar auf Anregung von Frau Merk (Justizministerin Bayern) von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden. Damit vollzieht die Ministerin eine 180-Grad-Kehre und setzt sich, könnte man fast sagen, an die Spitze der Bewegung zur Freilassung von Herrn Mollath. Das bedeutet für das oben Gesagte: Das Wiederaufnahmeverfahren, das möglicherweise mit jetzt bekannt gewordenen Tatsachen begründet wird, wird wesentlich schneller in die Gänge kommen als ich noch gestern vermutet habe. Wenn das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist, wird (im zweiten Schritt) eine neue Tatsacheninstanz klären müssen, ob Mollath überhaupt die Straftaten begangen hat, die man ihm vorgeworfen hat.  Ohne (erhebliche) Straftat(en) kommt eine Unterbringung ohnehin nicht in Betracht, so dass dafür eine psychiatrische Untersuchung nicht erforderlich wäre.

Weiter zu bedenken: In der Sache Mollath ist derzeit noch ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG Bamberg anhängig und eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. In beiden Verfahren könnte die (einstweilige) Freilassung recht schnell verfügt werden, wenn sich Anhaltspunkte dafür verdichten, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen (bzw. nie vorgelegen haben). Was man nicht vergessen sollte: Herr Mollath hat eine engagierte Verteidigerin, die zwar kaum einmal in der Presse erwähnt wird, aber sicher viel zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ohne sich persönlich in den Vordergrund zu spielen (ich weiß nicht, ob ich ihren Namen nennen darf).

 

UPDATE 01.12.2012:

In einer neuen Stellungnahme wendet sich der Bayrische Richterverein gegen Angriffe auf die Justiz, betont deren Unabhängigkeit und fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Etwas nachdenklich macht mich eine Passage, wonach "keine Rede davon sein" könne, dass das Verfahren erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei. Das ist wohl eine komplett andere Realitätswahrnehmung als die meisten Menschen in Bayern haben. Nach meiner Einschätzung wären die jährlichen Überprüfungen der Unterbringungsvoraussetzungen bei Herrn Mollath noch einige Jahre routinemäßig behandelt worden, wenn der Fall nicht in der Öffentlichkeit diskutiert worden wäre. Die Augen vor der Realität  zu verschließen, zugleich aber eine Rückkehr zur Sachlichkeit zu fordern, erscheint mir - diplomatisch ausgedrückt -  ein etwas ungeschickter Versuch, Vertrauen in die Justiz zurückzugewinnen.

 

Eine äußerst lesenswerte, gehaltvolle und sehr plausible Analyse des Falls Mollath hat Gabriele Wolff verfasst - hier verlinkt

 

UPDATE 06.12.2012:

Ein neuer Beitrag, den ich auf LTO veröffentlicht habe, befasst sich mit den Chancen der Wiederaufnahme und mit der Revisisonsentscheidung des BGH. Allgemeiner zur Kritik der BGH-Revisionsentscheidungspraxis v.a. des 1. Senats vgl. Gisela Friedrichsen auf LTO und den Beitrag des Kollegen  v. Heintschel-Heinegg hier im Beck-Blog.

 

UPDATE 13.12.2012:

Beate Lakotta hat auf Spiegel Online "Zweifel an der Opferrolle" Mollaths zusammengestellt. Nach ihren Recherchen ist jedenfalls an der von einigen nach der Stern-Reportage aufgestellten These, das ärztliche Attest sei inhaltlich falsch oder gefälscht, nichts dran. Auch die Angaben Mollaths zur Schwarzgeldaffäre seien nicht belastbar - die angekündigten Belege habe er nie vorgelegt. Die psychiatrischen Gutachten seien zudem nachvollziehbar, da Mollath  merkwürdiges Verhalten gezeigt habe und insbesondere seine schriftlichen Äußerungen für eine wahnhafte Störung sprächen.

In der Wirklichkeit gibt es in der Regel nicht nur schwarz/weiß, sondern viel grau. Die Rechercheergebnisse von Lakotta im Spiegel und im Artikel in der heutigen "Zeit" (noch nicht online) überraschen mich daher nicht. Sie zeigen auf, dass Herr Mollath durchaus auch Symptome der ihm attestierten wahnhaften Störung aufgewiesen hat. Wer kein Psychiater ist und Herrn Mollath nicht kennt (wie ich z.B.) muss sehr vorsichtig sein mit eigenen Diagnosen (egal in welcher Richtung). Ich meine auch, diese Vorsicht gewahrt zu haben: Nur weil ein Gutachten in einigen Punkten nicht überzeugt, muss das Ergebnis nicht falsch sein. Und ein Komplott der Psychiatrie gegen Herrn Mollath gibt es sicher nicht. Aber selbst wenn eine wahnhafte Störung richtig diagnostiziert wurde, ist noch zu beachten:. § 63 StGB  setzt (anders als § 20 StGB, dort gilt in dubio pro reo) den Nachweis voraus, dass die diagnostizierte Störung auch schon bei der Tat vorhanden war und diese mitbestimmt hat. Die dafür gegebene Begründung im ersten Gutachten (immerhin musste der Gutachter fast vier Jahre zurückblicken)  ist äußerst dünn. Das Gutachten Pfäfflin baut darauf auf, da er die rechtskräftige Entscheidung als Grundlage annimmt, also die Körperverletzung als gegeben und eben als "wahnhaft" unterstellt. Das ist dann Basis für die Gefährlichkeitsprognose, die fast immer (so auch hier) im Kern auf der vergangenen festgestellten Tat beruht.

Wenn sich nun herausstellt, das Attest stamme eigentlich vom Sohn der Ärztin (ebenfalls Arzt), nicht von ihr, dann spricht das gegen ein inhaltlich falsches Attest, aber ist ein weiteres  Symptom für die Schlampigkeit der Aufklärung im Gerichtssaal, denn im Urteil heißt es: "Attest von Dr. Madeleine Reichel..." Die Verlesung erfolgte nach § 256 Abs.1 Nr.2 StPO. Hier hat möglicherweise auch die Verteidigung "geschlafen", wenn sie nicht beantragt hat, die (angebliche) Ausstellerin der Urkunde persönlich zu laden, oder wenigstens für die Revision wie Lakotta zu recherchieren, welcher Arzt eigentlich das Attest in Person unterschrieben/ausgestellt hat.

Auch wenn die Schwarzgeldvorwürfe sich im Kern als richtig herausstellen, bedeutet das nicht, dass Herr Mollath keinen Wahn hat - das habe ich in meinen Beiträgen verschiedentlich betont. Dennoch hätte man den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe prüfen müssen, allein schon, um die Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau beurteilen zu können. Wären die Vorwürfe Mollaths damals bestätigt worden, hätte sicher auch nicht im Urteil gestanden, die Schwarzgeldaffäre sei "fixe Idee" und per se wahnhaft. Man hätte also das wahnhafte Erleben Herrn Mollaths genauer einordnen können, wenn sich der Kernvorwurf gegen seine Frau als zutreffend herausgestellt hätte.

 

UPDATE 14.12.2012

Drei Journalistinnen zeichnen verantwortlich für den längeren Artikel in der ZEIT, der diese Woche erschien. Insgesamt bemüht sich der Artikel darum, eine andere Perspektive der Geschichte in den Fokus zu rücken. Das wirkt gut im Gegensatz zu vielen anderen Presseberichten, die bisher etwas einseitig die Perspektive Mollaths betont haben. Und es ist grundsätzlich  richtig, sich eine Angelegneheit von verschiedenen Seiten anzuschauen, um die ganze Wahrheit zu erfahren. Die letzte Passage dieses Artikels ist allerdings so gehässig, dass ich geradezu abgestoßen bin von der Unmenschlichkeit, die aus diesem Absatz spricht:

"Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechstanwalt Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei - Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? hat er sich in der Rolle des Märtyrers eingerichtet?"

Herr Mollath, der eine Verteidigerin hat, hat also nicht sofort unterschrieben, als sich ihm ein Rechtsanwalt vorstellt und anbietet, seine Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren zu übernehmen. Sich dies gut zu überlegen ist genau das Richtige. Jeder Mensch in der Situation Mollaths sollte sich einen solchen Schritt - einen weiteren Verteidiger zu beauftragen -  gut überlegen. Herr Mollath kennt Herrn Strate ja bis dahin nicht persönlich und daher kennt er ihn auch nicht als Kapazität auf dem Gebiet der Wiederaufnahmeverfahren. Herr Mollath hat auch nicht wie wir hier draußen die Möglichkeit, Informationen über RA Strate im Internet  einzuholen. Er weiß aber, dass Herr Strate von den Freien Wählern, einer politischen Partei, beauftragt (und bezahlt?) wird, die in Opposition zur CSU steht und deren - jedenfalls medial verbreitetes - Hauptziel es ist, die CSU-Regierung bei der nächsten Wahl abzulösen.  Er muss also auch überlegen, ob die Interessen der Freien Wähler 100% mit seinen übereinstimmen. Andererseits ist es ein generöses Angebot, von einem der besten Strafverteidiger vertreten zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das RA Strate, der als integer und seriös bekannt ist, seinem (beabsichtigt) künftigen Mandanten nicht schon von sich aus eine Bedenkzeit eingeräumt hat.

Wenn nun die drei Journalistinnen Herrn Mollath  zum Vorwurf machen, er habe die Vollmachten nicht sofort unterschrieben, dann scheint es mir, als habe  ihr Artikel am Ende doch das Ziel, Mollath auf eine perfide Art in ein schlechtes Licht zu rücken. Das schadet aus meiner Sicht der Reputation dieser drei Journalistinnen mehr als derjenigen Mollaths - und es wirft in der Rückschau auch ein schlechtes Licht auf den ganzen Artikel.
Ergänzung: Nach der Stellungnahme von Mollath und RA Strate in der SZ ist der letzte Absatz des ZEIT-Artikels "Unsinn".

Weitere Ergänzung (26.12.): Ursula Prem hat RA Strate zu dieser Passage des ZEIT-Artikels befragt. Hier seine Antwort:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.« (Quelle: newsandbuy.de)

Meine Kritik an dem ZEIT-Artikel und der journalistischen Tätigeit von Frau Rückert erscheint mir vor diesem Hintergrund noch als milde.

 

UPDATE 19.12.2012

In noch einem weiteren Artikel in den Nürnberger Nachrichten (das ist dieselbe Zeitung, in der die Recherchen von  Michael Kasperowitsch  veröffentlicht wurden, die den Fall Mollath "ins Rollen" brachten) wird ein Gegenstandpunkt zum Fall eingenommen. Ausgangspunkt ist die Frage, inwieweit Psychiater durch die Öffentlichkeit in Anspruch genommen werden, wenn sie (vermeintliche) Fehler machen. Dabei wird der Fall Mollath in eine Vergleichsbeziehung zu einem nach psychiatrischen Gutachten entlassenen und dann rückfällig gewordenen Sexualstraftäter gebracht. Die Öffentlichkeit, so der Tenor des Artikels,  habe damals die Psychiater beschimpft, als der Entlassene rückfällig geworden sei. Nun aber würde die Öffentlichkeit im Fall Mollath quasi das Gegenteil beanspruchen, nämlich die Freilassung eines psychiatrisch als "gefährlich" eingeschätzten Untergebrachten.

Im Fall Bernhard S. wurden, etwa in der Überwachung, Fehler gemacht, Gustl Mollath wird derzeit als mutmaßliches Justizopfer gehandelt. Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers.

Richtig ist daran, dass psychiatrische Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen, selbst wenn sie fachlich und sachlich korrekt sind, immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können. Dass die Zukunft tatsächlich wie die unwahrscheinlichere Variante verlaufen kann, liegt in der Natur einer Vorhersage menschlichen Verhaltens. Aber der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt an anderen Stellen gewaltig, namentlich nicht nur hinsichtlich der Schwere der Taten, die Mollath vorgeworfen wurden, sondern auch hinsichtlich der konkreten Kritik, die an einzelnen psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath geübt wird.

Noch ein anderer Aspekt aus dem Artikel stößt unangenehm auf. Unterstellt die Darstellung der Journalisten trifft zu, dann hat der damalige Pflichtverteidiger Mollaths gegenüber Journalisten Auskunft gegeben über Interna der Mandatsbeziehung und hat damit bewusst zum Nachteil seines damaligen Mandanten Mollath Stellung genommen. Das ist das Gegenteil dessen, wofür "Verteidigung" steht und dies kann einen schweren Pflichtverstoß als Strafverteidiger darstellen. Dass er von den Nürnberger Nachrichten falsch zitiert wurde, liegt nicht nahe, denn es sind bereits ausführlichere Angaben von ihm in der Nürnberger Zeitung publiziert, die bislang nicht dementiert wurden.

 

UPDATE 07.01.2013

Die Strafanzeige von RA Strate vom heutigen Tage hat möglicherweise zweierlei Bedeutung.

Zum einen erscheint sie insofern wichtig, als die Öffentlichkeit sich mit einem weiteren Aspekt der Mollath-Sache befasst, aus dem sich ergibt, dass man - seitens Justiz und Psychiatrie - damals (wie heute) offenbar keine Skrupel kannte bzw. kennt, Herrn Mollath entgegen anerkannten rechtlichen Maßstäben zu inhaftieren. Zu den Tatsachen, die Strate jetzt noch einmal in einem 50seitigen Schriftsatz aufbereitet zur Anzeige gebracht hat,  lag schon letztes Jahr seitens der Verteidigerin Mollaths eine Strafanzeige vor - nur damals hatte der Fall noch nicht eine solche Aufmerksamkeit erlangt, dass sich Öffentlichkeit und insbesondere die Staatsanwälte hinreichend dafür interessierten. Deshalb ist es gut, dass die Sache nun mit Verve noch einmal präsentiert wird, denn sie hat nun wesentlich mehr Chancen auf Beachtung. Die Akte Mollath hält im Übrigen noch einige "Knaller" von ähnlichem Gewicht vor. Die Strafanzeige selbst ist jedoch weder ein Wiederaufnahmegrund, noch bringt sie die Freilassung Mollaths aus der jetzigen Unterbringung unmittelbar voran - es geht schließlich um die Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren, also vor der Hauptverhandlung. Die jetzige Unterbringung beruht jedoch auf einem rechtskräftigen Urteil, das durch diese Strafanzeige nicht beseitigt werden kann.

Die Strafanzeige wirft aber das Licht auf einen möglichen Wiederaufnahmegrund, der bisher nicht im Brennpunkt der Diskussion stand, nämlich dass die Tatsachengrundlagen für das entscheidende psychiatrische Gutachten  möglicherweise mittels  verbotener Vernehmungsmethoden - Strate erwähnt ausdrücklich § 136 a StPO (S.41) - erhoben wurden. 

 

UPDATE 04.02.2013

Wie Spiegel Online berichtet, hat es die zuständige Strafvollstreckungskammer den Antrag der StA abgelehnt, ein neues Gutachten einzuholen, nachdem Herr Mollath eine Begutachtung abgelehnt hat. Das Gericht sah es wohl als wenig sinnvoll an, ein psychiatrisches Gutachten ohne Mitwirkung Mollaths zu erstellen.

Dennoch kann (und müsste)  die StVK auch eine Entscheidung darüber treffen, ob Herr Mollath nach fast sieben Jahren Unterbringung  freizulassen ist.

Die Frage der (Un)verhältnismäßigkeit ist eine rein juristisch zu beantwortende, die vom Gericht jederzeit getroffen werden kann - und muss. Ich habe im November, als mein obiger Beitrag entstand, gleichwohl noch angenommen, dass die StVK mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine solche Entscheidung, obwohl sie m. E. rechtlich klar zu beantworten ist (vgl. die beiden jüngsten BVerfG-Entscheidungen zur Maßregel der Unterbringung), nicht ohne Gutachten fällen werde. Aber seither ist eine Menge passiert. Ich wundere mich inzwischen wirklich, warum Herr Mollath nicht längst in die Freiheit entlassen wird (mit entsprechender Vorbereitung auf die Freiheit nach 7 Jahren), denn mit jedem Tag wird das mögliche Unrecht größer.

Außerdem: Wenn eine Wiederaufnahme ergibt, dass von Anfang an die Unterbringungsvoraussetzungen nicht gegeben waren, ist Herr Mollath zu entlassen - auch ohne neues Gutachten. Denn einige der Unterbringungsvoraussetzungen beinhalten wiederum Fragen, die nicht ein Gutachter, sondern nur ein Gericht beantworten kann, z.B. die Frage, ob die ihm vorgeworfenene Straftaten tatsächlich von ihm begangen wurden.  Auch ein erfolgreiches WA-Verfahren erschien mir noch Ende November relativ fern liegend. Derzeit sehe ich aufgrund vieler neuer Informationen das WA-Verfahren als möglicherweise erfolgsträchtig an.

UPDATE vom 20.02.2013
RA Strate hat nun einen Wiederaufnahmeantrag gestellt und auf seiner Website veröffentlicht, hier. Kern des Wiederaufnahmegesuchs sind diverse Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den damaligen Vors. Richter am LG, Brixner. Eine Presseerklärung von RA Strate findet sich ebenfalls auf seiner Website, hier.

Die möglichen  Rechtsfolgen eines Wiederaufnahmeantrags ergeben sich aus der Strafprozessordnung:

 

§ 368

(1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen.

(2) Andernfalls ist er dem Gegner des Antragstellers unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung zuzustellen.

§ 369

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.

(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.

(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.

 

§ 370

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.

(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

 

§ 371

(1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nach Aufnahme des etwa noch erforderlichen Beweises entweder auf Freisprechung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme abzulehnen.

(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.

(3) Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urteils zu verbinden. War lediglich auf eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt, so tritt an die Stelle der Freisprechung die Aufhebung des früheren Urteils.

(4) Die Aufhebung ist auf Verlangen des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt zu machen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.

 

Das Spektrum reicht also von Unzulässigkeit des Antrags bis hin zur Neuauflage der Hauptverhandlung mit anschließendem Freispruch. Interessant ist das  "dazwischen liegende" Ergebnis nach § 371 Abs.2 und Abs.3 S.2. Danach kann das Gericht auch im Beschlusswege (also ohne neue Hauptverhandlung) dazu kommen, das frühere Urteil aufzuheben.

 

Ich bereite einen neuen Beitrag zum Fall vor.

DISKUSSION WOANDERS

Zu den Artikeln auf SPON und in der ZEIT vgl.  auch delegibus-Blog, zudem eine sehr eingehende Analyse auf dem Blog humana conditio

Beate Lakotta verteidigte ihren SPON-Artikel gegen die Kritik von Oliver Garcia und Thomas Stadler im SpiegelBlog. Dazu erfolgte eine Gegenrede von Oliver Garcia (hier), von Thomas Stadler (hier) und von Sascha Pommrenke (hier)

Ein neueres Interview mit Frau JuMin Merk findet sich auf telepolis

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915 Kommentare

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In http://blog.delegibus.com/2655, letzter Absatz, habe ich auf eine aktuelle Entscheidung des BVerfG hingewiesen und eine Variante angesprochen, nach der es doch sehr schnell gehen kann: Es ist beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig, über die - nimmt man die genannte, ähnlich gelagerte Entscheidung zum Maßstab - es wohl bald entscheidet. Das BVerfG hat in Ausnahmefällen die Möglichkeit, unmittelbar die (vorläufige) Freilassung anzuordnen.

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O. García schrieb:

In http://blog.delegibus.com/2655, letzter Absatz, habe ich auf eine aktuelle Entscheidung des BVerfG hingewiesen und eine Variante angesprochen, nach der es doch sehr schnell gehen kann: Es ist beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig, über die - nimmt man die genannte, ähnlich gelagerte Entscheidung zum Maßstab - es wohl bald entscheidet. Das BVerfG hat in Ausnahmefällen die Möglichkeit, unmittelbar die (vorläufige) Freilassung anzuordnen.

Das ist reines Wunschdenken  -  BVerfG 2 BvR 1964/05 betraf einen extremen Sonderfall, bei dem die Verfassungswidrigkeit nach Ansicht des BVerfG schon aus der schlichten Dauer der (Untersuchungs-)Haft folgte. Anzunehmen, zumindest aber zu hoffen ist außerdem, dass dem BVerfG der gegenwärtige shitstorm als solcher nicht ausreichen wird, um sich per Ferndiagnose ein eigenes Urteil über die Unterbringungsvoraussetzungen zu bilden.

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Wäre eigentlich auch die Variante denkbar, dass bei Wiederaufnahme des Verfahrens ein plötzlich geständiger Mollat ("I hob gwusst und gwollt.") Er verurteilt und für Schuldfähig erklärt wird? Seine bisherige "Straf"dauer, also mit der neuen Strafe verrechnet wird und er zwar vorbestraft ist, aber frei kommt?

 

Lustiger Weise schliesst StPO 363 Abs 2 den umgekehrten Fall ja explizit aus. Als Laie denke ich da boshaft, dass dem Gesetzgeber sehr wohl bewusst ist, dass §21 ihn nachträglich schlechter stellen würde...

@Wilfried

Das ist reines Wunschdenken

Man sollte das BVerfG nicht unterschätzen (aber auch nicht überschätzen). Daß es sich um einen Ausnahmefall handelt, habe ich gesagt.

Führen Sie sich aber noch einmal die drei von Prof. Müller aufgeführten Voraussetzungen vor Augen. Punkt c betrifft eine Rechtsfrage, die gewissermaßen in die Kernkompetenz des BVerfG fällt. Wir wissen nicht, was in dem letzten Gutachten steht, das den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gerichtsentscheidungen zugrundeliegt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß es ausreichende Grundlagen für eine eigene Verhältnismäßigkeitsprüfung durch das BVerfG enthält.

Das BVerfG hat bereits mehrfach, zuletzt in der Entscheidung vom Oktober ausgesprochen, daß die Luft mit steigender Unterbringungsdauer immer dünner wird. Hier sind wir schon fast bei sieben Jahren und haben eine Denkweise der Gerichte und Gutachter, die auf eine lebenslängliche Unterbringung hinausläuft. Die Gefährlichkeit Mollaths wird im Ergebnis nicht positiv begründet, sondern - negativ - mangels Therapiebereitschaft nicht ausgeschlossen.

Bei Ihrem "per Ferndiagnose" fällt mir auch ein: Ja, warum eigentlich sollte der Berichterstatter am BVerfG nicht mit Mollath Kontakt aufnehmen? Das wäre natürlich ungewöhnlich, aber bevor Sie schreien "absurd", lassen Sie mich aus einem auch im übrigen lesenswerten Beitrag von Strate aus dem Jahr 2007 zitieren:

So geschah es dann auch. Im Dezember 1992 meldete sich auf der Geschäftsstelle der JVA Straubing ein „Mahrenholz, Bundesverfassungsgericht“ und bat darum, mit Herrn Jauernik sprechen zu können. Die Antwort kam kurz und trocken: „Des kann a jeder sogn!“ Man erbat von dem Anrufer die Telefonnummer, um durch einen Rückruf sicherzugehen, dass da ein echter Verfassungsrichter in der Leitung sei. Er war echt. Mahrenholz führte anschließend mit Jauernik ein fast halbstündiges Gespräch. Danach wurde Jauernik in Straubing nur noch mit Glacéhandschuhen angefasst. Am 28.2.1993 erging die stattgebende Verfassungsgerichtsentscheidung.

http://www.strate.net/de/publikationen/erfahrungen_mit_dem_grundrechtssc...

Auch Juristen ist es nicht verboten, kühner zu denken.

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O. Garcia schrieb:

Bei Ihrem "per Ferndiagnose" fällt mir auch ein: Ja, warum eigentlich sollte der Berichterstatter am BVerfG nicht mit Mollath Kontakt aufnehmen? Das wäre natürlich ungewöhnlich, aber bevor Sie schreien "absurd", lassen Sie mich aus einem auch im übrigen lesenswerten Beitrag von Strate aus dem Jahr 2007 zitieren:

So geschah es dann auch. Im Dezember 1992 meldete sich auf der Geschäftsstelle der JVA Straubing ein „Mahrenholz, Bundesverfassungsgericht“ und bat darum, mit Herrn Jauernik sprechen zu können. Die Antwort kam kurz und trocken: „Des kann a jeder sogn!“ Man erbat von dem Anrufer die Telefonnummer, um durch einen Rückruf sicherzugehen, dass da ein echter Verfassungsrichter in der Leitung sei. Er war echt. Mahrenholz führte anschließend mit Jauernik ein fast halbstündiges Gespräch. Danach wurde Jauernik in Straubing nur noch mit Glacéhandschuhen angefasst. Am 28.2.1993 erging die stattgebende Verfassungsgerichtsentscheidung.

http://www.strate.net/de/publikationen/erfahrungen_mit_dem_grundrechtssc...

Auch Juristen ist es nicht verboten, kühner zu denken.

Ich habe großes Vertrauen, dass kein Richter am BVerfG so kühn sein wird, sich aufgrund eines Telefonats mit einem Untergebrachten dessen eigene Einschätzung zu seiner Gefährlichkeit zu eigen zu machen.

Die Geschichte von Strate ist im Übrigen zwar nett, findet aber  -  was die Entscheidungserheblichkeit des angeblichen telefonats angeht  -  in der anschließenden Entscheidung des BVerfG (= NJW 1993, 3191) keine Stütze.

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Wilfried schrieb:

 Ich habe großes Vertrauen, dass kein Richter am BVerfG so kühn sein wird, sich aufgrund eines Telefonats mit einem Untergebrachten dessen eigene Einschätzung zu seiner Gefährlichkeit zu eigen zu machen.

 

A) Ist jeder Mensch potentiell gefährlich, egal was er blubbert.

B) Geht es um die Gefahr für die Allgemeinheit mit erheblichen Straftaten.

Im Unterschied zum Triebtäter mit schweren Verbrechen, der bspw. am Spielplatz lauert und sich zwar das schönste Kind aussucht, ist die Auswahl der Opfergruppe im Falle Mollat eben gerade sehr genau auf den Kreis der angeblichen Mitverschwörer beschränkt und somit nicht zufällig und damit der Allgemeinheit angehörig.

 

 

O.k. Ein psychisch Kranker, der regelmäßig nur seine Frau und seine Tochter vergewaltigt, wäre nach Ihrer Interpretation nicht für die Allgemeinheit gefährlich, weil die Taten ja nur im engsten Familienkreis begangen wurden. Oder ein psychisch kranker Bankräuber. Der überfällt doch nicht die Allgemeinheit, sondern nur mal eben eine Bank, und dass die Banken selbst für die Allgemeinheit schädlich sind, weiß schließlich jeder.

Außerdem greift Ihr Argument deshalb zu kurz,weil  Mollath offenbar recht schwammige Kriterien entwickelt hat, wer denn Teil der Schwarzgeldverschwörung sein soll. Er hat auch den Psychiater,der Nachbar und Bekannter eines angeblichen Schwarzgeldverschiebers ist, verdächtigt hat, weil bekanntlich in der Nachbarschaft Anlage- und Steuervermeidungstips ausgetauscht werden. So hieß es ja im gestrigen SZ-"Exklusiv"bericht.

Und wer im Handballverein des neuen Lebensgefährten der Frau war, geriet offenbar auch ins Visier.

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Es ist auffällig, daß Sie in Ihren meisten Beiträgen versuchen, die Integrität von

Herrn Mollath versuchen herabzuwürdigen und mit einseitigen, unkritischen Beiträgen

nicht beizutragen, wie es dazu kommen konnte, daß ein Mitbürger für eine mit ziemlicher

Sicherheit manipulierten - l e i c h t e n  Körperverletzung- für sieben Jahre mit tatsächlich

schwergestörten Mördern und Schwerverbrechern psychiatrisiert wird. Wo bleibt Ihr

Mitgefühl und auch Ihre Vernunft ? oder wollen Sie nur desinformieren?

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Die neuesten Forderungen von Herrn Mollath nach Wahlrecht und Zustimmung zu neuen Gutachten nur unter Bedingungen, die keinem anderen Firensikpatienten gewährt werden, lassen befürchten, daß die Wahn/Schizophreniediagnose aus klassisch-psychiatrischer Sicht so falsch nicht ist. Meines Erachtens hätte Mollath wegen 62STGB nicht einfewiesen werden dürfen. Allen kritiklosen Unterstützern sei aber gesagt, daß Herr Mollath auch für ungute Überraschungen sorgen könnte.

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stimmviech schrieb:
Die neuesten Forderungen von Herrn Mollath (...) Zustimmung zu neuen Gutachten nur unter Bedingungen, die keinem anderen Firensikpatienten gewährt werden, lassen befürchten, daß die Wahn/Schizophreniediagnose aus klassisch-psychiatrischer Sicht so falsch nicht ist.

Warum soll ein seriöser Gutachter sich der Forderung nach Aufzeichnungen und Anwesenheit einer Vertrautensperson verschliessen? In Norwegen werden sogar Vidoeaufzeichnungen gemacht. Wenn das keinem Firensikpatienten gewährt wird, gibt es da ein Verbesserungspotential.

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Für Überraschungen sorgen könnte aber auch eine Exploration, getragen von der Einstellung, den Probanden als jemanden zu sehen, der wie andere auch Erfahrungen mit sich und anderen "auf die Reihe " bringen musste, Handlungskonzepte entwickeln musste, Denkweisen, Annahmen über die ihn umgebende Realität, um , wie andere auch, seelisch überleben zu können, nach Möglichkeit gut und optimistisch, im schlechteren Fall wenigstens ohne in eine Stimmung der Aussichtslosigkeit zu verfallen. Dabei kommt es zu Haltungen und Einstellungen, die auch einem zurückhaltend positiv eingestellten Gegenüber unverständlich, nicht nachvollziehbar erscheinen, die sich zum Teil dann nach längerer Beschäftigung mit dem Sachverhalt und der Person doch als nachvollziehbar herausstellen. Viele angeblich unkorrigierbare Überzeugungen entpuppen sich dann als veränderbar, sofern der andere überzeugend und ohne Beschönigung der Realität zu argumentieren vermag, dabei aber die Sichtweise und Denkweise des anderen gleichzeitig versucht zu verstehen. Dann kann ein Rest an Unvereinbarkeit zurückbleiben, den  frühere geschätzte Psychiater aus der Zeit vor der breiten Anwendung der Neuroleptika registrierten, aber erst mal stehen ließen, so wie man auch religiöse Überzeugungen, die nicht die eigenen sind, stehen lassen kann und betrachten kann als ein anderes Ergebnis grundsätzlich gleichartiger Bemühungen um die Beschwichtigung der Angst vor Sinnlosigkeit, Leere und Verzweiflung. Wenn sich dabei Denkmuster herausstellen, die dem Betreffenden das Leben sehr erschweren, und die nicht von vielen geteilt werden, ist man dennoch nicht berechtigt, ihn alleine deswegen für gefährlich, gefährlicher für die Allgemeinheit zu halten, als irgendeinen anderen Menschen, von dem man weniger weiß, und deshalb weniger Unterschied zu sich selbst und dem eigenen Kulturkreis als Ausgangspunkt eventueller Ängste vor dem entwickeln kann, was der andere womöglich tun könnte.

Wie kam es zu der ja auch von Herrn Mollath nicht bestrittenen tätlichen Auseinandersetzung, warum ist er nicht früher zu der Überzeugung gelangt, dass seine Frau halt auch mitverdienen will, beim großen Investmentgeschäft, und dabei eventuell skrupelloser ist als er, der er aber auch nicht derartigen Versuchungen ausgesetzt war. Damit wäre, zusammen mit dem möglicherweise tatsächlich mehr abwehrenden Verhalten des Herrn Mollath bereits eine Stütze der Unterbringung eingestürzt.

Und auch die angebliche Beschuldigung wildfremder Dritter, eben des gerichtlich bestellten Gutachters Dr. Wörthmüller aus der Klinik am Europakanal ist bei Kenntnis der näheren Umstände (die erste, ihn belastende  Expertise zu Händen seiner Gattin stammt aus dieser Klinik, der Gutachter wohnt benachbart zu einem Kollegen seiner Frau, das Klinikum erhält Unterstützung von Rotariern und dem Lions Club) nicht mehr so uneinfühlsam, wie es dargestellt wird, wenngleich nicht vom Gutachter selber. Aber doch mit der Sentenz: sogar der Gutachter wurde von ihm beschuldigt, am Schwarzgeldgeschäft beteiligt zu sein... .

Nach Meinung der oben erwähnten Autoren aus einer fernen Vergangenheit ohne Neuroleptika, mit größtenteils katastrophalen Bedingungen für diejenigen, die man als geistig krank bezeichnete, aber auch mit einzelnen Ärzten, die anders agierten, stellvertretend sei hier genannt das Buch von Hannah Green "Ich hab Dir nie einen Rosengarten versprochen" und  dazu noch "Todeslandschaften der Seele" von Gaetano Benedetti. Ersteres ist älter, optimistischer und sehr günstig zu haben, kann ergänzt werden durch das  Buch "Intensive Psychotherapie" von Frieda Fromm Reichmann, die mit Hannah Green identisch ist. Es ist längst überholt, im mainstream der pharmakologisch ausgerichteten Psychiatrie untergegangen, und nicht frei von mittlerweile  als fehlerhaft erkannten Annahmen der älteren psychoanalytischen Theorien. Aber interessant in seiner Andersartigkeit zu den damals üblichen Behandlungsmethoden.

 

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In der Süddeutsche Zeitung hat Olaf Przybilla es auf dem Punkt gebracht.

Mollath ist auf Grund eines Schuldunfähigkeitsparagraphen eingesperrt. Wenn die vorgeworfenen Delikte bewiesen worden wären, hätte man ihn bestrafen können und über seine Schuldfähigkeit diskutieren können. Es bleibt aber unklar welche Schuld er momentan trägt oder je getragen hat.

"Vor 6 Jahren – am 8. August 2006 – stand der Ingenieur Gustl Mollath nicht vorm Amtsgericht, sondern vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Frau verprügelt und die Reifen an den Fahrzeugen verschiedener Personen, die gegen ihn tätig wurden, durchstochen zu haben. Die Reifen des Liebhabers seiner Ehefrau wurden jedoch nicht durchstochen.

Mollath hat in der Gerichtverhandlung diese Taten abgestritten – bis heute; und einen eindeutigen Beweis für die Reifenstecherei wurde in der Gerichtsverhandlung nicht erbracht. Die Frau von Gustl Mollath sagte als Zeugin, es sei möglich, dass der auf einer Videoaufzeichnung der Polizei gefilmte Reifenzerstecher ihr Mann sei. Weitere Zeugen gab es nicht." (www.gustl-for-help.de)

Tine Peuler

 

@Wilfried

Ich habe großes Vertrauen, dass kein Richter am BVerfG so kühn sein wird, sich aufgrund eines Telefonats mit einem Untergebrachten dessen eigene Einschätzung zu seiner Gefährlichkeit zu eigen zu machen.

Davon ist in der Tat nicht auszugehen. Wenn Sie den ersten Teil meiner Antwort an Sie lesen, werden Sie feststellen, von welcher Entscheidungsgrundlage ich ausgehe.

Im übrigen ist das Grundproblem, das sich an dem Fall exemplarisch zeigt, eher umgekehrt, daß sich Richter psychiatrische Gutachten unkritisch zu eigen machen.

Im übrigen: Seien Sie unbesorgt, alles wird gut. :)

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Die Frage lautet ja, wie geht es weiter....Vor allem sind die KONTROLLMECHANISMEN bzw. deren gewohnheitsmäßiges und komplettes Versagen über einen Untersuchungsausschuss zu klären!

Außerdem können Geschädigte und Interessierte mittlerweile auf Erfahrungswerte zurückgreifen, die unabhängig von der Einzelperson gelten und die Strukturprobleme betreffen.

Heute vor drei Jahren noch war (Landgericht Würzburg, Az. 10465/09) meine Situation - inklusive der Fehl-DIAGNOSE(!) die gleiche wie bei Herrn Mollath jetzt! Dies auch als Hinweis zu Kommentator No. 6 oben. Von Straftaten meiner Person seit Entlassung im April 2010 ist nichts bekannt, obwohl vermeintlich 'hochgefährlich', auch Medikamente nahm ich nie.

Der Unterschied zur Lage Mollath ist, dass kein rechtskräftiges Urteil vorlag, das sich die Fehldiagnose zu eigen machte, wie es hier das nun wohl offenkundige FEHLURTEIL der Kammer Brixner verschuldete. Wie dieses Zustände kam, ist hinreichend bekannt, ein objektiver Gutachter wird dies zu würdigen wissen.

Das Fehlgutachten "Wahn" konnte jedenfalls in meinem Fall durch eine fünftägige Verlegung in die psychiatrische Abteilung der LMU Muenchen mit TÄGLICHEN Begutachtungen in Form ausführlicher und mehrstündiger Gespräche und Exploration durch Herrn Prof. Dr. Nedopil und fast eben so umfangreiche Bearbeitung psychologischer Testreihen mit einer Oberärztin der Abteilung KOMPLETT widerlegt werden!

Das schlampige und absurd hergeleitete Fehlgutachten des Würzburgers Dr. Gross mittels zweier ca. einstündiger Gespräche in der JVA und die Fehldiagnosen hierin wurden nach der VERNICHTENDEN Entlarvung mittels dieses Obergutachtens vom Gericht praktisch nie mehr erwähnt und von der Staatsanwaltschaft lediglich der Form halber noch
notgedrungen und peinlich berührt in Hauptverhandlung 'abgehakt'!

Das wünsche ich auch Herrn Mollath. Aufgrund der Sachlage und der Tatsache, dass auch der 'renommierte' Prof. Kroeber bei Herrn Mollath nur eine Ferndiagnose bezogen auf Grundlage - man darf es wohl so nennen - der fränkischen Fehlgutachten erstattete, dürfte ein POSITIVES ERGEBNIS für Herrn Mollath auf dieser genannten Basis realistisch sein.

Tatsache ist auch: hätte diese qualifizierte Begutachtung bei mir nicht stattgefunden und hätte das Fehlgutachten des Dr. Gross dem OLG Bamberg und der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben, mich wegzusperren, hätte Paragraph 63 StGB wohl wie bei Herrn Mollath stattgefunden. Erst nach diesem Gutachten scherte das Landgericht gegen die CSU-Parole "Wegsperren" in Richtung Realität aus...auch das ist im Hinblick auf ZUKÜNFTIGE Kontrollmechanismen und Untersuchungsausschuss klar zu benennen!

Deshalb kann das Ziel nur sein, vorbehaltlos Ursachen und häufige gemachte Fehler zu benennen. Es kann nicht sein, dass man als Bürger mit von der CSU abweichender Meinung und Weltbild in ANGST leben muss, unschuldig und gesund im forensischen Massregelvollzug begraben zu werden! (Auch nicht, wenn man sich einen Paarkonflikt liefert...)

Aus diesem Grund sind weiter personelle Maßnahmen angezeigt, das ist keine Ermessensntscheidung der CSU mehr sondern Gebot der Verantwortung für das Versagen ALLER Kontrollmechanismen in Bayern, die dazu führten dass UNSCHULDIGE weggesperrt wurden. Das IST Fakt.

M. Deng
Polizeibeamter a.D.
Baden- Württemberg

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Es wäre doch super, wenn Sie, Herr Prof. Müller, die Anwältin, die am Wiederaufnahmeverfahren arbeitet, hierbei fachlich unterstützen könnten / würden.

 

 

 

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Durch Zufall habe ich heute diesen Vortrag von VorsRiBGH Nack gesehen:

 

video.uni-passau.de/video/Vortrag%253A-Armin-Nack---Revisionsgerichtiliche-Urteilspr%25C3%25BCfung-durch-den-Strafsenat-des-BGH/

 

Ab Minute 57:00 führt er (offenbar ernst gemeint) aus, dass der Hochstapler Postl, der sich zu unrecht als Psychologe/Psychater/ö.a. gerierte und vor Gericht in Strafsachen Obergutachten gab, in einem Fall der "beste Gutachter" und "besser als die beiden gelernten Psychater" war. DAS sollte wirklich zu denken geben.

 

Ab Minute 61:00 gibt er anschauliche Beispiele, mit was für Tests von Gutachtern sich der BGH rumschlagen muss. Es scheint, als hätte auch er oft Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Aussagekraft der von den Psychologen/Psychatern durchgefürten Tests und der darauf basierenden Ergebnisse...  Sehr sehenswert und aufschlussreich!

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Ich wiederhole meine Fragen vom letzten Blog:

Ich würde gerne wissen, was dagegen spricht, dass man:

- bei Anschuldigungen, keine bewiesene Taten, psychiatrische Gutachten verbietet, sei denn der Angeklagte damit einverstanden ist.

- ohne Taten Ferndiagnosen verbietet.

- den Schuldunfähigkeitsparagraph nur im Einverständnis mit dem Angeklagten oder den Erziehungsberechtigten anwenden darf. Dieser Paragraph ist gut gemeint. Also könnte jeder für sich entscheiden, ob es in seinem Fall auch gut ist.

Grundsätzlich sind wir alle als schuldig geboren. Damit ist nicht ein schlechtes Gefühl gemeint, sondern dass wir Verantwortung für unsere Taten tragen müssen.

Bedingungen für Psychiatrische Gutachten -Qualitätsregel

Ich gehe noch weiter, indem ich auch die Auflösung der forensischen Psychiatrie für eine Option halte. Jetzt gehört zuerst alles auf den Prüfstand: was ist los mit der bayerischen forensischen Psychiatrie? Was sind eigentlich die Ziele? Wie können Sie erreicht werden? So weit ich weiß hat die JVA Bayreuth z.B. eine Spezialabteilung für Sexualstraftäter. Das scheint mir grundsätzlich ein überlegenswerter Ansatz: ganz normaler Knast mit Spezifikationen und Optionen.

Wenn ich das BVerfG Urteil aus 2001 zum Thema Einweisung zur Beobachtung nur bei Mitwirkungsbereitschaft des Probanden, richtig verstehe, dann impliziert dies das.

Ich habe übrigens eine einfache, kostenfreie Methode vorgeschlagen, wie man (einstweilen) dafür sorgen kann, dass  Schuld-un-fähigkeitsgutachten die Kernfragen nicht mehr übergehen können.

Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:

1) Geben Sie bitte genau und lückenlos an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern Sie pro und contra.
2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist.

Rudolf Sponsel, Erlangen

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RudolfSponsel schrieb:

Ich gehe noch weiter, indem ich auch die Auflösung der forensischen Psychiatrie für eine Option halte.

Das ist sicher übertrieben. Aber man darf sich durchaus fragen, ob der Psychiater, augrund dessen Gutachten Mollath seit sieben Jahren eingesperrt ist, - Dr. med. K. Leipziger - wirklich qualifiziert dafür ist, nächste Woche eine Forensiktagung zu leiten:  

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2012/Flyer_Forensiktagung_2012.pdf

 

Zur Erinnerung: Leipziger hielt es guten Gewissens für möglich, aufgrund der Aktenlage festzustellen, daß Mollat an einem vier Jahre zurückliegenden Tag "wahrscheinlich im Sinne von § 20 StGB schuldunfähig, zumindest aber im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähig war". Und dies wohlgemerkt aufgrund von Schreiben Mollaths, die deutlich nach diesem Tag verfaßt wurden. Aus meiner laienhaften Sicht frage ich mich, ob Leipziger ein Genie auf seinem Gebiet ist oder nicht vielleicht doch eine Art Hochstapler. Jedenfalls sollte das Recht - und hier braucht es eben kritische Richter als Filter - solche Methoden nicht anerkennen.

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Vielen Dank fuer diesen Kommentar!

 

Wann genau wurde denn diese Begutachtung erstellt? Oftmals liegt es chronologisch vor dem Urteil. (Erst das - passenderweise nicht geltende - "schriftliche Vorgutachten" und dann das  - wie schoen fuer fragwuerdige Richter - muendlich vorgetragene SV Gutachten. Freilich vor dem Urteil Hier sieht man, was die vom GG garantierte Unschuldsvermutung gem. 103 Abs. 1 GG in der Praxis wert ist.

 

Und dann - nur 4 Jahre danach? Mmh. Diese Herren massen sich Innensicht an, wie sie nur Autoren haben koennen.

 

Schon seltsam, wie hemmungslos mit der "Schuld" umgegangen wird, wenn es um extreme Strafe geht. Statt 1.000 Euro Zahlung werden es dann Hunderttausende und 7 Jahre Weggesperrt werden. Aber egal was auch abging und auch abgehen wird, die Justiz will uns weismachen, dass immer Alles rechtens ist und bloss keine Kontrolle richterlicher willkuer erlaubt werden kann.

 

 

Herr Garcia legt seinen Finger in die Wunde. Wir haben das GG, welches uns vor staatlichen Eingriffen schuetzt. Ausgenommen werden angeklagte Straftaten. Wenn also die Justiz Herrn Mollath fuer sein nachtatverhalten anklagen will, dann kann sie auch diese Anklage verwerten und zum Gegenstand forensischer Gutachten machen.  

Nun kenne ich die Urteile nicht. Doch war und ist Herr Mollath ein bestreitender Angeklagter gewesen, der freigesprochen wurde. Weil ein Psyciater versicherte, er sei schuldunfaehig wegen Wahn gewesen.

 

Inzwischen ist bekannt, dass seitens der Bank keine der Angaben als Wahn bewertet wurde. Vielmehr stimmten die Angaben. Was zur Frage nach einem Motiv fuer die Vortaeuschung dieser Taten fuehrt. Wenn es um die Karriere und den Schutz von einflussreichen Kunden geht, waere selbst ein Vortaeuschen einer Atacke und Beauftragung eines Freundes mit den Reifenstechereien sehr wohl denkbar.

 

Es waere ja reichlich bloed, ausschliesslich und ausgerechnet die Autos von Leuten auszuwaehlen, die offenkundig nicht zum Freundeskreis zaehlen. Mal abgesehen von der Gefaehrdung der Fahrer kennt Herr Mollath als Waldorfschueler das Karma. Excessiver Vandalismus und Gewalt gegen Frauen? Mmh. Kann man nicht Hypnose und einen Luegendetektor verwenden? Und sei es im Rahmen eines Forschungsprojektes in Zusammenarbeit mit dem BND?

 

Dabei ist klar zu stellen, dass diese - von der Justiz nicht anerkannten Methoden - denen forensischer SV ueberlegen sein duerften, wenn es um die konkrete Anlasstaten geht. Wenn Jahre zwischen dem verwendeten Nachtatverhalten (ohne Gefaehrdung durch Angriffe auf Personen oder Vandalismus) und den nun verwendeten Indizien fuer Wahn (ungenuegende Hygiene?) liegen, muss irgendwann der Gesetzgeber einschreiten. Sonst laeuft die aerztliche Logik aus dem Ruder. Der Straftaeter beging zwar seit x Jahren seit der anlasstat - welche nich sauber bewiesen wurde - keine weiteren Straftaten. Dabei wurde er ja nicht etwa ruhig gestellt und haette vielleicht einem Mitpatienten ein Ohr abbeissen koennen, so er zu einer perversen Tat den Drang verspuert haette. 

 

Auch sollte das Alter eines Weggesperrten beruecksichtigt werden! Was sagt denn die Statistik ueber die kriminelle Energie der Menschen mit 56?

 

Die Justiz ist tatsaechlich blind. Denn der Staat kann sich das Wegsperren aller Spinner und psychisch kranker Menschen ueberhaupt nicht leisten! Umso mehr sollte genauestens geprueft werden, weshalb ein Herr Mollath nicht anderwo untergebracht werden konnte? Die unten vorgestellte schizophrene Frau hat Menschen angegriffen und doch fand man eine Loesung, die ihr weder die Freiheit raubt noch ihre Informationsfreiheit einschraenkt. Auch hatte nie eine Grosse (oder sonstige) Strafkammer mit ihr zu tun! Das eine mal als sie in die Geschlossene eingeliefert wurde, kam dann sehr schnell ein Richter vorbei. Bald darauf war sie - die hochgradig psychotisch war - wieder frei. Eben weil es die Realitaet der entstehenden Kosten gibt! Dabei muss man nun nicht Ayn Rand's ("Atlas wept") Ideologie haben um zu verstehen, dass es schlicht unbezahlbar ist, alle tatsaechlich psychisch kranken echten Straftateter zu verfolgen udn dann wegsuzperren!

Wenn jemand jedoch offenkundig schizophren seit Jahren ist und eine Art "ewige wiederkehr des Gleichen" mit tasaechlichem Wahn vorliegt, werden solche Leute trotzdem nicht generell weggesperrt!!!! 

 

So kenne ich eine hochgradig erkrankte Frau, die stundenlang nachts schrie und sich mit Nachbarsfrauen pruegelte. Das Drama war, dass sie ihre Medizin nicht einnahm. Einmal wurde sie eingewiesen. Und dann schnell wieder entlassen. Seit xx Jahren ist sie nun als Fruehrentnerin in einem Altersheim, aber kann sich frei bewegen und niemand untersagt ihr den Zugang zum Internet oder das Lesen der fuehrenden nationalen Zeitungen! Sie hat Menschen angegriffen - was bewiesen wurde. aber es gab keine Strafverfahren. Man sollte wirklich einen Konnex herstellen zu den tausenden "normalen" Faellen, wo Straftaten wirklich psychisch kranker eben  n i c h t  mit Sicherheitsverfahrung "geloest" werden.

 

Ebenso die extrem brutalen und oft perversen Straftaten, welche nicht mit forensischen Gutachten ueberprueft werden.  

 

Die forensische Psychiatrie wird gern benutzt, um unliebsame Zeitgenossen absolut mundtot zu machen. 

Und es klappt doch auch - wer wuerde nicht eher zugeben, Syphilis zu haben als den "Jagdschein"?!

 

 

 

Die Samstags-Dokumentation "Unschuldig im Gefängnis - Justizopfer und ihr Kampf gegen Fehlurteile"

 

 

In Deutschland werden jährlich rund 800.000 Straftaten vor Gericht verhandelt - fundierten Schätzungen zufolge sind davon etwa 20 Prozent Fehlurteile. Die Justizirrtümer können jeden treffen - zu Unrecht müssen Betroffene dann unter Geldstrafen, Bewährungsurteilen oder sogar mehreren Jahren Haft leiden. In der zweistündigen Samstags-Dokumentation "Unschuldig im Gefängnis - Justizopfer und ihr Kampf gegen Fehlurteile" 

Ich frage mich wie Vox auf soche Zahlen kommt ?

Vielleicht erfahren wir das in den Sendung .

 

http://www.extremnews.com/lifestyle/fernsehen/cc7c142de04e37e 

 

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P.S.

Meine Meinung:

Wenn ein Mensch eine gewisse Macht besitzt, kann das Nichts-Tun ihn auch ihn schuldig machen.

Lass bitte Herr Mollath frei.

@14 Tine Pleuer

Ich könnte mir vorstellen, dass die Juristen entgegnen würden, dass die Beurteilung von Rechtsfragen dem Richter vorbehalten ist. Wäre zumindest eine dem Gesamtprozess dienliche Haltung.

Andersherum sprengt Ihre -sehr wohl von guten Intentionen getragene- Lösung die Systemlogik.

 

Es gibt bspw. sehr wohl Fälle bei denen eine Beeinträchtigung der Bewusstseinsbildung physiologisch nachweisbar ist. Beispielsweise wenn durch Unfall Hirnregionen schlicht nicht mehr vorhanden sind. Es gibt Fälle, bei denen der Betroffene durchaus in der Lage ist, komplizierteste Rechenaufgaben zu lösen, aber an der Frage, ob er Cola oder Fanta will, scheitert. Die Fähigkeit Gefühle zu empfinden, spielt im Entscheidungsprozess eine massgebliche Rolle.

 

Wenn nun jemand aufgrund einer solchen Dispostion nicht in der Lage ist, die Konsequenzen seiner Tat vorherzusehen, wie wollen Sie ihm dann eine solche Frage entscheiden lassen? Der andauernd Schuldunfähigkeit kennzeichnet sich ja dadurch aus,  gerade dazu nicht mehr in der Lage zu sein. 

 

Vie schlimmer werden hier fundamentale Strafrechtsgrundsätze auf den Kopf gestellt.

Der liebe Professor mag zwar unter a bis c die Möglichkeiten schön dargestellt haben und unter Umständen auch formal richtig liegen.

Aber die praktischen Konsequenzen, Herr Professor!!!

Was unter den Tisch fällt sind, dass -in meinen Augen- völlig unzulässig die Beweislast umgekehrt wird. 

Mollat soll nun plötzlich die Falschgutachten widerlegen? Er soll der Welt beweisen, dass er nicht irre ist?

Ja warum denn?

Weil irgendeine der Ehefrau bekannte Ärztin lapidar mal eine Untersuchung angeregt hat? (Erinnern Sie sich alle mal bitte) Und der Richter sich den Schuh nicht anziehen wollte?

Kennt hier irgendeiner denn die psychatrische Diagnoseverfahren? Es spielt gar keine Rolle, was man sagt. Je mehr man versucht, den Arzt von seiner Gesundheit zu überzeugen, desto kranker schreibt der einen.

 

Kann sich irgendeiner nur im Entferntesten vorstellen, was das für eine Stresssituation im konkreten Fall für Herr Mollat ist? Nach sieben Jahren? Bei dem momentanen Rummel?

 

Und alles was zwischen Freiheit und weiterem Wegschluss zu Bedingungen, die sich kein Strafgefangener bieten lassen muss, steht, ist ein Gespräch mit einem völlig wildfremden Menschen?

Liebes Stimmviech es ist nur kunstgerecht eine Vertrauensbasis für so ein Gespräch zu fordern. Total vernünftig.

Auch das aktive Wahlrecht zu fordern, ist die einzige Möglichkeit die Mollat hat, auf seine Rechtsverletzung aufmerksam zu machen, ohne dass das wieder Anlass zur Diagnostik gibt.

Das Klagen über die Umstände wird ihm sofort nachteilig ausgelegt. So setzt er die Gegenseite unter Erklärungszwang.

Verteidigungsreden sind Mosaiksteine des Krankheitsbildes.

Begreift hier eigentlich keiner die Situation?

Mollat wird gegen seine Willen festgehalten, anstatt darüber zu reden, will der Psychater aber was strukturiertes über seine Kindheit und Werdegang hören.

Und als hätte Mollat die Etikettierung als gefährlicher Irrer vorhergesehen, hat der schon eine Mappe zusammengestellt mit dem Titel "Was mich prägte". Und wird dafür im Parlament verhöhnt.

Und warum? Weil sich einer im weissen Kittel hinstellt und sagt:"Ich meins doch nur gut" 

Muss man erst an den Hochstapler Postel erinnern, dem eine hervorragende Klinikführung bestätigt wird. Warum wurde der eigentlich ins Gefägnis gesteckt, wenn er nachweislich so einen tollen Job gemacht hat? Fähige Leute braucht das Land...

 

So liebe Juristen, jetzt nehmt mal Euren Verstand zusammen: Was steht am Anfang eines jeden Betruges?

Richtig! Einer der behauptet: "Ich meins doch nur gut"

Kann mal einer die Frage nach der Leistung der Klinik in den sieben (!) Jahren stellen? Als Steuerzahler bin ich mir ziemlich sicher eine Rechnung erhalten zu haben...

Ja was sagt die Klinik denn? Therapie hat noch gar nicht angefangen. Warum? Na , der will die bunte Pille nicht fressen...

Die haben ein ausgeklügeltes Diagnosesystem, auf der Therapieseite ausser Pharmakologie eigentlich kaum was. Süchtige Kunden sind halt die besten Kunden, möchte man da sagen.

 

Egal was der Mann macht, ein Zweifel, ob er vielleicht nicht doch... bleibt immer hängen.

Ja geht mal mit offenen Augen durch die Welt. Wer das durchdenkt, kann nur zum Schluss kommen, dass wir in einem globalen Irrenhaus sitzen.

Abends Tagesschau anschalten und sich den Planet der Affen mal reinziehen.

"Ja, klagt das Leid der Welt doch dem lieben Gott!"

Herr Mollat hat genau das gemacht. Den Vertreter Gottes auf Erden mal angeschrieben, um mal nachzufragen, ob der Schöpfer sich das wirklich so bei seiner Kreation gedacht hat.

Total stringendes Verhalten!!!

 

Liebe Anwälte, nur weil ihr den Job im Büro lässt und euch lapidar damit abfinden könnt, dass Justizirrtümer halt vorkommen, macht das Euch noch nicht zu "gesunden" Menschen.

Der Ball liegt nämlich weitestgehend bei Euch. Wenn nur Milliärdere in der Klappse sitzen würden, gäbs die morgen schon nicht mehr. Die wirtschaftlich Benachteiligten sitzen da. Klar ist es vernünftig sich zu überlegen "Will ich die deutsche Bank als Mandaten oder einen irren Habenichts?"

 

Und ihr lieben Richter,

kommt mal von der fixen Idee runter, eine Therapie wäre eine heilsame Massnahme. 

 

 

 

 

Es tut sich anscheinend etwas: Der Spiegel berichtet aktuell unter Berufung auf die Augsburger Allgemeine, dass das bayerische Justizministerium einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens forciert.

Womöglich will man - wie auch Garcia aaO mutmaßt - einem Rüffel aus Karlsruhe zuvorkommen...

 

Der Fall Gustl Mollath hat eine seit Jahren gegebene Diskussion über die „unabhängige“ Justiz in das Licht der Öffentlichkeit gebracht.

 

Hierzu ein Beispiel aus der,

 

Rede von Frau Beate Merk, anlässlich des Amtswechsels des Oberlandesgerichtspräsidenten

Und des Generalstaatsanwalts in Nürnberg am 22.11.2011

„Sehr geehrter Herr Nerlich

In jeder Position und in allen Ihnen anvertrauten Gebieten haben Sie ausgezeichnete Fachkenntnisse bewiesen.

Aber: Das allein genügt nicht, um Generalstaatsanwalt zu werden. Fachliche Brillanz allein macht genauso wenig einen guten Generalstaatsanwalt wie einen guten Regisseur.“

 

Hier, Interview der Justizministerin Beate Merk im ZDF Morgenmagazin vom 28.11.2012(http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/einzelsendung/1783986/Morgenmagazin-vom-28-November-2012)

darin erklärt sie, im letzten Abschnitt, was folgt:

„Die Gerichte in unserem Land entscheiden völlig unabhängig, eine Justizministerin hat mit diesen Gerichten überhaupt nichts zu tun“

 

Wie muss man das verstehen?

Schon alleine die Tatsache das Staatsanwälte und Richter hin und her wechseln zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten, erschüttert diese angebliche Unabhängigkeit der Richter GG 97 schwer.

 

Es ist schlicht eine Heuchelei, die dem Bürger vorgegaukelt wird.

Dem Bürger wird vorgegaukelt, der StA klagt an, stellt die Anklage unter Beweis. Der Verteidiger, verteidigt und stellt Anträge. In der Mitte sitzt der neutrale Richter und wägt ab, vieleicht ermittelt er selber, und entscheidet darüber, ganz frei von jeglicher Beeinflussung. Das ist ein Ideal das inzwischen zu einer Illusion verkommen ist.

 

Ich plädiere dringend dafür, diese Heuchelei zu beenden. Selbstverständlich sollten demokratisch gewählte Abgeordnete uneingeschränkt und überall sich, nicht nur in die Justiz, einmischen dürfen, wenn sie es nach ihrem Gewissen gegenüber dem Bürger, für erforderlich halten.

 

Es ist unmöglich, dieses Schauspiel, die Inszenierung der Abgeordneten der CSU aber auch der SPD (Franz Schindler) „Die Justiz sei unabhängig“ Der Landtag sei unzuständig. Man müsse einfach den Gerichten vertrauen, auch zum Preis, dass jemand unschuldig, sehenden Auges, seiner Freiheit genommen ist.

Diese Macht wollen die Bürger nicht einer undurchsichtigen Justiz verleihen. Das hat der Fall Gustl Mollath, aus meiner sich ganz klar an den Tag gebracht.

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Zur Gutachtenpraxis:

Das Problem ist m.E. zum einen, dass die wirklich qualifizierten Sachverständigen eine absolut kleine Gruppe sind, unbestechlich, objektiv bis zur Schmerzgrenze und gerade hierdurch auch in gewissen Kreisen zwar unangreifbar aber 'unbeliebt'. Wer auch nur eine Talkrunde unter Beteiligung Ministerin Merk und Prof.Nedopil gesehen hat, weiß wovon ich rede.

Weiter ist die Absurdität, dass alles und jeder durch irgendwelche Hausgutachter um die Ecke diagnostiziert werden soll, in engster Zusammenarbeit dieser Gutachter mit den Duz-Freunden und Parteikollegen der lokalen Staatsanwaltschaft, tatsächlich ein Skandal geworden. Die "Anlasstaten" bei Herrn Mollath sind hier fast schon im oberen Bereich...insb. Paarkonflikte in jeder Form bringen Männer fast schon zwangsläufig vor den Gutachter, wenn die Justiz/ Sta. von Frau eingeschaltet wurde!

In Würzburg werden bspw. auch Radfahrer begutachtet, die öfters die Strassenbahn 'ausbremsen', Väter, die ihr Kind sehen wollen, Männer, die sich schriftlich gegen Richter wenden, was als Bedrohung " empfunden" wird, etc....in KEINEM dieser zahlreichen Fälle, die wie selbstverständlich und unkritisch auch in der Presse berichtet werden ( "psychisch auffällig...") liegt eine auch nur ansatzweise gefährdende oder gar "schwere" Straftat vor!

Es entsteht ein öffentliches Bild allgegenwärtiger 'Spinner' an allen Ecken, mit Abwehrreflexen des unkundigen Lesers und wichtiger: die Justiz verschafft sich permanent auf niederstem Niveau narzisstische Gratifikaion und versichert sich der eigenen Wichtigkeit.

Solange, bis nun schwerste Grundrechtseingriffe ohne jede Reue gegen Unschuldige möglich wurden. Ein CSU- Problem ebenso wie die VERANTWORTUNG jedes daran Beteiligten! Im Zweifel sind dann nämlich immer die anderen Beteiligten verantwortlich, der Richter verweist auf Gutachten, der Gutachter auf Akte der Staatsanwaltschaft etc..

Der Fall Mollath hat erst angefangen....!

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Zitat: Der Fall Mollath hat erst angefangen....! Das sehe ich auch so!

Wie wird denn mit Nestbeschmutzern umgegangen?!? Mitmachen - oder die Karriere endet abrupt! 

 

Es sollten andere Staatsanwaltschaften die Handlungsweise der in Nurnberg ueberpruefen. Doch in der Praxis ist es der seit Jahrzehnten bekannte Kollege, der das machen soll... 

 

Gnade den Beschuldigten, die kein Geld haben. Alleine Akteneinsicht sollte ein Grundrecht sein. Ist es aber nicht und es wirk kompliziert und teuer. Ich muesste etwa 18.000 km fliegen und mit 3 Uebernachtungen und Mietwagen kaeme der Spass schnell auf mehr als 1.500 Euro.  *** Wenn's schnell gehen soll, wird 'ne Ladung ins Ausland per Fax geschickt! Wenn's langsam gehen soll, dann wird ein Urteil der Botschaft uebergeben (oder auch nicht - das Urteil ist vom Maerz und es sei im Mai uebergeben worden). Niemand will es per E-mail schicken... Zum Teufel mit all den Vorschriften und Paragraphen, die Bande machte schon immer, was sie wollte!

 

Es entsetzt mich, wie extrem brutale Straftaeter ohne Psychiatrisierung nach sehr viel kuerzerer Zeit auf freiem Fuss sind, derweil Gustl in der Anstalt verrottet. Wenn er dann dereinst entlassen wird, gibt's dann vielleicht 11 cent Entschaedigung pro Tag - wovon dann 23,15 Euro pto Tag fuer Kost & Logis abgezogen werden?!?

 

Wir haben es mit selbstherrlichen Juristen zu tun, die jenseits einer effektiven Kontrolle tun und lassen koennen, was sie wollen. Ladung? Per Fax! Urteil? Amtlich zustellen lassen! Das eine geht in einer Minute, das andere koennte Jahre dauern... Und dies ist ein laeppisch-unwichtiges Beispiel fuer Willkuer und Unrecht mit Vorsatz. Immer und ueberall handeln diese Akademiker mit Vorsatz! Der Arzt wie der Richter oder der Staatsanwalt.

Chris Wagner schrieb:

 

Wir haben es mit selbstherrlichen Juristen zu tun, die jenseits einer effektiven Kontrolle tun und lassen koennen, was sie wollen. Ladung? Per Fax! Urteil? Amtlich zustellen lassen! Das eine geht in einer Minute, das andere koennte Jahre dauern... Und dies ist ein laeppisch-unwichtiges Beispiel fuer Willkuer und Unrecht mit Vorsatz. Immer und ueberall handeln diese Akademiker mit Vorsatz! Der Arzt wie der Richter oder der Staatsanwalt.

 

Schade, dass sie so schlechte Erfahrungen gemacht haben, dennoch halte ich grundsätzlich und generell wenig von Pauschalierungen. Und  aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen (und der von anderen) dann einen ganzen Berufsstand (egal ob Ärzte oder Juristen oder andere) zu verurteilen, kann ein Fehlschluss sein.

 

 

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-mollath-merk-will-fall-mollath-komplett-neu-aufrollen-1.1537990 

Denke Max Mustermann, dass wir uns verstehen. Selbstverständlich gibt es Fälle mit Schuldunfähigkeit, aus physiologischen od. psychologischen Gründen - z.B. schlechte Kindheit. Dies sollte aber zu milderen Strafen führen und nicht härtere. Dieser Paragraph ist angeblich gut gemeint.

Dass man diesen Paragraph zu jedem Anlass herausfischen kann und daraufhin ein psychiatrisches Gutachten erstellen lässt, ist absurd. Plötzlich ist nicht der Tat Mittelpunkt, sondern das Gutachten. Herr Mollath.

 

 

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Prima formuliert! Wobei das BVerfG fordert, die Straftat immer in den Mittelpunkt zu stellen... Die Sache wird jedoch zum Selbstlaeufer. Und der SV sagt vor dem Urteil aus, was die Unschuldsvermutung ad absurdum fuehrt.

Die Tat interessiert auf einmal nicht mehr richtig. Denn der Taeter war ja bei der Begehung schuldunfaehig...

Klabauter, Herr Mollath darf auch mich verdächtigen, das ist mir wurscht.

Was auch immer er denkt und meint, bleibt seine Sache. Wenn man etwas gesetzwidriges unternimmt, egal ob man krank oder nicht krank ist, muss man dafür bestraft werden. Es kann aber mildernde Umstände geben.

Um ihr eigenes Beispiel zu nehmen. Wenn die Frau irgendwann das Leiden ein Ende setzt - zwar auf gesetzwidrige Weise, ist es für ihre Bestrafung vielleicht ein mildernde Umstand, dass sie und ihre Tochter Jahre lang gequält wurde.  

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@klabauter

Für die Anwendung des §20 resp. 21 ist der direkte Kausalzusammenhang zur Tat selbstverständlich massgeblich.

Nur weil ich mich für Napoleon halte, kann ich sehr wohl schuldhaft Ladendiebstahl begehen. 

Meine Verwirrung zu meiner Identität, hat nicht im geringsten Einfluss darauf, dass ich den Kaugummi haben will, obwohl ich sehr wohl weiss, dass ich ihn mir nicht leisten kann.

 

Herr Mollath hat die Tat nie zugegeben. Es ist völlig unzulässig, Urteile über seiner Willensbildung zur Tatzeit fällen zu wollen. Objektiv unmöglich.

 

Sie scheinen von freilaufend psychischen Störungen nicht gerade begeistert zu sein, na dann machen wir halt jährliche Untersuchungspflicht für alle Bundesbürger Pflicht. Wenn man die Allgemeinheit so vor Straftaten psychisch Kranker wirksam schützen kann, sollte das doch unbürokratisch und mit verhältnismässig geringen Aufwand für den Einzelnen möglich sein.

 

Wundern Sie sich nur nicht, wenn ich Ihnen das Grundgesetz um die Ohren haue.

Interview mit Herrn Mollath http://www.br.de/nachrichten/mollath-merk-fall-neu-aufrollen100.html

Wie oben Wilfried richtig gesagt hat, muß man sich hüten, auf ein solches Telefongespräch seine Meinung aufzubauen. Auch psychisch kranke Menschen haben "lichte Momente" und im übrigen ist auch an die Möglichkeit einer bewußt kalkulierten Außendarstellung zu denken. Dies im Hinterkopf, mutet es dann aber doch ironisch an, daß von allen Äußerungen in dieser Sache (meine nicht ausgenommen) ausgerechnet die des angeblich "irren" Mollath fast die zurückhaltendste und besonnen-verständigste ist. Als Kontrast der Vorsitzende Richter a.D. Brixner: http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-vom-richter-maltraetiert-...

wer bei ihm anruft, muss sich darauf gefasst machen, kaum einen Satz zu Ende sprechen zu dürfen.

Mehr zur Richterpersönlichkeit Brixner: http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/auf-absprache...

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O. García schrieb:

Interview mit Herrn Mollath http://www.br.de/nachrichten/mollath-merk-fall-neu-aufrollen100.html

Wie oben Wilfried richtig gesagt hat, muß man sich hüten, auf ein solches Telefongespräch seine Meinung aufzubauen. Auch psychisch kranke Menschen haben "lichte Momente" und im übrigen ist auch an die Möglichkeit einer bewußt kalkulierten Außendarstellung zu denken.

 

Schreiben Sie nur in "lichten Momenten" und vor den Hintergründen "kalkulierter Außendarstellung", Oliver Garcia?  Es soll jemanden geben, der an Ihrer Außendarstellung zweifelt. Kalkulationsfehler?

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Rollstuhlfahrer zum Simulanten erklärt

 

Ich hatte 2006 einen Fall, es ging um die Feststellung eines behinderten Grades bzw. um das Merkmal aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) eines Mandanten, durch das Versorgungsamt Bayern.

Der med. Dienst (MDK) beauftragte einen Arzt, der offensichtlich davon lebte  Gutachten zu erstellen. Das erste Gutachten, bescheinigte den Mandanten als lauffähig. Im Gutachten war vermerkt „Simulanten, hat sich geweigert aus dem Rollstuhl zu gehen“. Im Verf. v.d. Sozialgericht Mü. Stand ich da mit dem Mandaten vor der Kammer und bat den Richter den Kläger in seinem Rollstuhl doch selbst anzusehen, nein, er habe das Gutachten (bezeichnend, er hob das Gutachten direkt vor sein Gesicht, so dass er den Mandanten nicht mehr sehen konnte). Klageabweisung.

 

2. Instanz

Es wurde nochmals ein Gutachten in Auftrag gegeben, diesmal wieder der gleiche Gutachter.  Diesmal wurde der Mandant tatsächlich entsprechend seiner fünfjährigen absoluten Gehbehinderung begutachte. Ich muss dazu sagen, das ich vorher dem Gutachter mit einer Strafanzeige gedroht habe. Bei der Begutachtung war ich persönlich anwesend.  

 

Quintessenz: Es werden sich immer willfährige Mediziner bzw. Sachverständige her geben. Der Justiz, dem System  werden solche willfährigen SV nicht ausgehen, schließlich kann man auch davon ganz gut leben. 

Ein Richter kann nie und nimmer, sich durch windiges Gutachten seiner Verantwortung entziehen.

 

Weiter ist das Dilemma, dass der Gesetzgeber ja sehr wohl Vorsorge getroffen hat, nämlich mit der Sanktionierung der Rechtsbeugung / Strafvereitelung 258 ff. Aber was bringt ein solches Gesetz dem Bürger, wenn es nicht zur Anwendung kommt? Ja sogar,  gegen ihn gerichtet werden kann, wenn er wegen falscher Verdächtigung auf der Anklagebank sitzt.  

 

Die Justizministerin Beate Merk hat in ihrer letzten Pressekonferenz erklärt, „Die Staatsanwälte würden sich sogar strafbar machen, wenn sie ohne Anfangsverdacht ermitteln würden“

Kennt jemand, einen Fall, aus der neueren Geschichte, bei der ein StA angeklagt wurde, weil er ermittelt hat?

Natürlich nicht und wieso führt es die Ministerin an? Weil sie dem Bürger vorgaukeln will, das die Justiz praktisch unter Aufsicht von Gesetzen steht, an die sie sich auch hält.-

 

Praktisch spielen aber diese Gesetze bei der Justiz keine nennenswerte Rolle.   

5

Zum Update: was für eine skurrile Situation. Frau Ministerin bekommt Panik, und springt auf den Zug und macht sich selbst zu Lokomotive.

Zum Thema Gutachten: ich denke, es gibt zwar wenig "Gefälligkeitsgutachter", aber es gibt Leute, die aus echter Überzeugung statistisch gerne in eine Richtung entscheiden, und dies ist den jeweiligen Auftraggeber bekannt.

 

Zu Herrn Molath: das Traurige ist, dass der Zwangsaufenthalt ihm inzwischen vielleicht wirklich einen Knacks gebracht haben kann, siehe Khaled al-Masri. Schlimmstensfalls wird nun genau sowas als Ausrede verwenden werden, um ihn doch drin zu halten.

 

Allgemein: Herr Molath hatte das Glück, Presse zu bekommen. Wieviele gibt es, die keine Presse bekommen und deshalb auf unbestimmte Zeit "schmoren"?

5

Ein Gedanke zum heutigen Nachtrag:

Unter engen Voraussetzungen kommt als Ergebnis des Probationsverfahrens auch eine Aufhebung des Urteils ohne neue Hauptverhandlung in Betracht (§ 371 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 StPO). Grundsätzlich erfordert es meines Erachtens der Schutz der Ex-Ehefrau als potentiellem Opfer, daß in einer neuen Hauptverhandlung der Anklagevorwurf so gründlich geprüft wird, wie er es schon von Anfang an hätte werden sollen. Sollte aber schon im Probationsverfahren feststehen, daß es im neuen Verfahren zu keiner Verurteilung/Unterbringung kommen kann, dann erübrigt sich die neue Hauptverhandlung. Wenn sich beispielsweise herausstellt, daß das ärztliche Attest gefälscht war, wie es Presseberichte andeuten (was dann aber doch schwer zu glauben ist), dann könnte ein solcher Fall vorliegen.

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Sehr geehrter Herr Garcia,

von der gestrigen Perspektive aus hielte ich eine solche Entwicklung für sehr sehr unwahrscheinlich. Aber heute sieht es so aus, als wollten Ministerium und die gesamte Justiz das Thema möglichst schnell vom Tisch haben. Da erscheint plötzlich alles möglich.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

gestern waren wir noch Nestbeschmutzerund heute sieht es schon ganz anders aus

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Nico Frank schrieb:

gestern waren wir noch Nestbeschmutzerund heute sieht es schon ganz anders aus

Das hab ich gestern auch gedacht...

Kein Professor, der was auf sich hält, sollte den Tanz auf dem Drahtseil scheuen, aber der Stuhl kann dann auch mal ziemlich heiss werden.

 aber er ist ja noch jung.

Wenn er an seinem querulatorischen Charakter arbeitet, wird vielleicht mal was aus ihm in den Wissenschaften....

"Nun soll es aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch ein neues psychiatrisches Gutachten über ihn geben – mit dem heutigen Wissen, dass dessen damalige Vorwürfe zumindest in vielen Teilen zutreffend waren." (Bild)

Es würde mich interessieren, ob er überhaupt als Täter verurteilt worden ist. Wurde er für schuldunfähig erklärt, bevor man seine Schuld bewiesen hatte.

Die damalige Anklage beruht auf Anschuldigungen seiner Frau, soweit ich weiß, sind sie nie bewiesen worden.

Der Fall neu aufzurollen ist sinnvoll. Die damals vorgeworfenen Taten heute zu beweisen, wenn man es nicht schon gemacht hat, ist aber unmöglich. Da hilft auch kein psychiatrisches Gutachten.

Was auch immer er dachte, meinte und glaubte über die Bankgeschäfte seiner Frau ist keine Tat. Man kann ihm glauben schenken oder halt nicht. Man muss nicht jeden Menschen verstehen und auch nicht immer seinen Gedanken nachvollziehen können.

Aus meiner Sicht geht der Gutachtenwahnsinn weiter. 

 

  

Auch wenn die Inschrift lautet "Hier wo mein Wähnen Frieden fand, sei dieses Haus von mir benannt", lege ich Wert auf die Feststellung, dass Wagners Villa Wahnfried nichts mit der forensischen Psychiatrie in Bayreuth zu tun hat und es auch nicht zur Qualifikation der Chefärzte dort gehört, an Zwerge, Tarnkappen und die schützende Wirkung von Drachenblut zu glauben (auch wenn man das angesichts ihrer Diagnosemethoden glauben könnte).

Sehr geehrte Frau Peuler,

Sie schreiben:

"Nun soll es aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch ein neues psychiatrisches Gutachten über ihn geben – mit dem heutigen Wissen, dass dessen damalige Vorwürfe zumindest in vielen Teilen zutreffend waren." (Bild)

Es würde mich interessieren, ob er überhaupt als Täter verurteilt worden ist. Wurde er für schuldunfähig erklärt, bevor man seine Schuld bewiesen hatte.

Die damalige Anklage beruht auf Anschuldigungen seiner Frau, soweit ich weiß, sind sie nie bewiesen worden.

Nein, Herr Mollath ist nicht verurteilt, sondern freigesprochen worden. Dennoch ist - das ist die Voraussetzung für eine Unterbringung nach § 63 StGB -  die rechtswidrige Tat festgestellt worden, also auch - aus Sicht der Justiz  - "bewiesen". Das Gericht hat der Frau geglaubt und die Ermittlungsergebnisse hinsichtlich der Reifenstecherei so gewürdigt, dass es auch diese Taten als bewiesen angesehen hat. Auf die m. E. unzureichende Aufklärung und Beweiswürdigung bezog sich meine knappe Urteilskritik im Beitrag von vor zwei Wochen.

Derzeit gibt es (bzw. soll es noch geben) zwei (eigentlich sogar vier) Verfahren, die sich mit dem Fall befassen: Im einen geht es um die Überprüfung der Unterbringung nach § 67e StGB - dafür ist realistischerweise ein psychiatrisches Gutachten erforderlich. Das andere ist die Wiederaufnahme, bei der es auch - möglicherweise primär - um die Tataufklärung gehen wird, also nicht, jedenfalls nicht nur, um den psychischen Zustand des Herrn Mollath. Eigentlich ist eine Wiederaufnahme das weitaus zeitintensivere kompliziertere Verfahren, aber wenn es von der Staatsanwaltschaft beantragt wird (das kommt selten vor), geht es vielleicht doch ganz schnell. Im laufenden Beschwerdeverfahren vor dem OLG Bamberg geht es noch um die diesjährige Überprüfung. D. h. dort könnte noch einmal das letzte Gutachten (aus 2010/2011) und die Würdigung desselben in Frage stehen. Schließlich läuft ja noch eine Verfassungsbeschwerde, dort kenne ich aber den Verfahrensstand nicht.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@#9

Sehr geehrter Herr Professor,

erstmal Dank für obige Antwort. Da das Recht für alle gilt, sollte es auch für alle offen stehen und nicht an der Sprache scheitern.

Als Laie wäre ich versucht gewesen zu sagen, das Urteil lautete Freispruch.

Da Frau Mollath es für möglich hielt, dass auf dem Video Herr Mollath zu erkennen sei, konnte das Gericht nicht ausschliessen, dass Herr Mollath auch darauf zu erkennen sei.

Klarer Fall im Strafrecht.

Hinzugehen und zu ergründen, was der Mann sich wohl bei seiner Tat gedacht hat, liegt auf der Hand.

Da man zwar auch sonst von mässigen Verstande ist, das aber nicht auszuschliessen vermag, phantasiebegabt zu sein, ist eine Abstellung auf eine Deutung der Deutung durchaus konsequent, zumal der BGH bestätigt hat, das wäre das normale Verfahren.

Fraglich bleibt nur, warum ein einsamer Professor meint, sein schärfster Pfeil im Köcher, wäre die Verhältnismässigkeit.

Da wir gerade so schön plaudern, möchte ich Ihnen eine Geschichte erzählen, um Ihnen den Staub mal vom Gehirn zu klopfen.

Jung und dummm ging ich eines Tages mal an die Universität, um zu gucken, was die Abiturienten da wohl so treiben.

Im ersten Hörsall lief römisches Recht (echt geil gemacht) und es ging darum, wem gehört das Zusammenschmelzen von zwei Goldklumpen.

Da gabs wohl zwei Schulen, die einen meinten so, die anderen so.

Herrlich erfrischt von dieser Lektion gings dann einen Saal weiter.

Ähnliche Fragestellung wie wohl etwas zu beurteilen sei.

Logisch, entweder so oder so.

Der Prof fängt an Witze zu machen, über die Teilbarkeit der Realität. Alle lachen.

Also zurück in den anderen Hörsaal, petzen, wieder lachen.

Man muss sich das mal vorstellen, zwei Profs bezichtigen sich gegenseitig einen an der Waffel zu haben. Und hunderte Studenten schreiben mit und halten den Hörsaal daneben für total verblödet. 

 

Ich warne vor jeglicher Kooperation. Das kann nicht gut gehen mit Euch beiden.

Die einen verteigen die Freiheit und die anderen die Ordnung.

 

Staub aufm Kopf

Nehmen wir an, dass die Anschuldigungen seiner Frau bewiesen sind und er für schuldig erklärt worden ist. Eine Vermutung von Schuldunfähigkeit ist sonst nicht möglich. Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Glauben an die Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau und seine Taten muss vorhanden sein. Sonst könnte man ihn nicht als gefährlich für die Allgemeinheit einstufen.

Dann ist Herr Mollath seit fast 7 Jahren eingesperrt, wegen Reifenstecherei?

Wir nehmen mal an, dass er geglaubt hat, dass viele Menschen in den Schwarzgeldgeschäfte verwickelt war - ob wir ihm Glauben schenken oder nicht ist gleichgültig - und wir nehmen mal an, dass sein Vorhaben war, die Reifen bei allen vermuteten Beteiligten einzustecken.

Ein Vorfall aus dem Schulleben.

Zwei Jungs schrauben an die Bremsleitungen eines Fahrrads. Lebensgefähliche Situation für die Betroffene. Motiv: Sie vermuten, dass das Mädchen eine Petze ist.

Das Ganze ist nie vor Gericht gekommen. Aber wenn, hätte man sie dann unterbringen müssen, mit der Vermutung: Die Jungs würden für immer und ewig die Fahrradbremsen von vermuteten Petzen auseinanderschrauben?

Ein eindeutiger Beweis für die Reifenstecherei gab es nicht. Diese Beweislage in der Öffentlichkeit zu bringen, wäre interessant. Nicht das psychiatrische Gutachten.

"Die Frau von Gustl Mollath sagte als Zeugin, es sei möglich, dass der auf einer Videoaufzeichnung der Polizei gefilmte Reifenzerstecher ihr Mann sei. Weitere Zeugen gab es nicht." www.gust-for-help.de

 

  

Die Frage lautet doch, ob es überhaupt noch relevant ist, was derarte Richter und Staatsanwälte so "feststellen",

Im Kern geht es längst darum, inwieweit eine solche Justiz mit derarten Personen überhaupt noch legitimiert ist, für sich in Anspruch nehmen zu wollen, 'Recht' zu sprechen!

Es geht um das Vertrauen in die Justiz, in die dort handelnden Personen. Um Glaubwürdigkeit und um die Unabhängigkeit, den Charakter von Richtern.

Ärgerlich ist, dass IMMER NOCH suggeriert wird, dies sei ein bedauerlicher Einzelfall.

Ist es definitiv NICHT, wie die Zukunft in Kürze zeigen wird!

(Aber in einem juristischen Forum wirken wohl standesbedingt -auch Abwehrmechanismen durch Intellektualisierung und Verdrängung...)

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