TikTok-Verbot: nun auch in Deutschland?

von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, veröffentlicht am 29.07.2020

Dr. Dennis-Kenji Kipker/Michael Walkusz

Die indische Regierung hat im Juni 2020 die Kurzvideo-Plattform „TikTok“ sowie 58 weitere Apps von chinesischen Anbietern verboten und unzugänglich gemacht. Begründet wurde dies mit der Gefährdung der Souveränität, Landesverteidigung, staatlicher Sicherheit und öffentlicher Ordnung des Staates. Berichten zufolge sollen Nutzerdaten von den Apps auf Server außerhalb des Landes übertragen worden sein. Aus dem gleichen Grund haben auch schon die Vereinigten Staaten über ein solches TikTok-Verbot nachgedacht, insbesondere auch deshalb, weil bereits seit vergangenem Jahr der Ausschluss des chinesischen Smartphone-Anbieter Huawei politisch diskutiert wird.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und inwiefern ein solches „TikTok-Verbot“ auch in Deutschland realisiert werden könnte. Um eine (rechts)grundlose Benachteiligung eines App-Anbieters zu vermeiden, dürfen solcherlei staatliche Eingriffe keinesfalls willkürlich erfolgen. Es bedarf vielmehr einer zuverlässigen Sachverhaltsaufklärung und einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Denkbar wäre zunächst die Durchsetzung von telekommunikationsrechtlichen Vorschriften: § 115 Abs. 1 TKG berechtigt die Bundesnetzagentur (BNetzA), erforderliche Maßnahmen zu treffen, um das Fernmeldegeheimnis der Telekommunikationsanbieter sicherzustellen, notfalls auch gemäß § 115 Abs. 3 TKG die Erbringung von Dienstleistungen durch den Telekommunikationsdienst zu untersagen. Fraglich dürfte allerdings sein, ob diese Vorschrift auf ein soziales Netzwerk wie TikTok überhaupt anwendbar ist. So hat der EuGH entschieden, dass sogenannte „Over-The-Top“-Dienste, namentlich Google Mail, nicht unter dem Begriff des Telekommunikationsdienstes fallen. Auch im Fall TikTok wird die Eigenschaft als Telekommunikationsdienst daher wohl verneint werden müssen. Denn der Nutzungsschwerpunkt TikToks ist nicht die Weiterleitung privater Nachrichten, sondern das Teilen und Browsen von Inhalten. Wenn schon Google Mail, dessen Schwerpunkt tatsächlich auf der Überbringung von privaten Nachrichten liegt, kein Telekommunikationsdienst ist, dann wird dies auch erst recht bei TikTok gelten müssen.

Ferner könnte man noch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß § 5a Abs. 1 BSIG die rechtliche Grundlage für ein App-Verbot sehen. Die Vorschrift erlaubt es dem BSI, im Falle der Beeinträchtigung eines IT-Systems des Bundes oder einer Kritischen Infrastruktur, die zur „Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des betroffenen IT-Systems erforderlichen Maßnahmen zu treffen“. Würde eine App eines ausländischen Anbieters tatsächlich die Integrität und Diskretion der Informationsabläufe von Einrichtungen des Bundes gefährden, so könnte man auch hier, natürlich im Rahmen der Grenzen des Ermessens, über ein Verbot nachdenken. Allerdings wird dies wohl nicht der Fall sein: Denn eine solche App dürfte in der Regel wohl nicht mittels IT-Einrichtungen des Staates genutzt werden, sodass eine spähende App nur Endgerät-Nutzer treffen würde und die Vorschrift als mögliche Verbotsgrundlage somit auch hier nicht anwendbar wäre.

Weiterhin verpflichtet die EU in der CPC-Verordnung (2017/2394) die Mitgliedsstaaten, zum Zwecke des Schutzes der Verbraucher die zuständigen Behörden dazu zu befähigen, die Einstellung von Verstößen gegen den Unternehmer anzuordnen (Art. 9 Abs. 4 lit. e) und notfalls auch durchzusetzen (Art. 9 Abs. 4 lit. f). Eine solche Dursetzung in Form einer landesweiten Sperrung der App könnte denkbar sein. Es ist aber auch hier fraglich, ob diese Vorschrift für ein wortwörtlich zu nehmendes TikTok-Verbot tauglich ist. Denn die Verordnung dient gerade dazu, den Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verbrauchers zu fördern (Art. 1). Die Verhinderung der Ausspähung durch eine App wäre allerdings kein spezifisches Verbraucherproblem, sondern ein Problem der nationalen und öffentlichen Sicherheit – wie es gegenwärtig auch öffentlich kommuniziert wird –, sodass auch hier erhebliche Zweifel an der CPC-Verordnung als Eingriffsgrundlage bestehen.

Schließlich verbleibt noch die Möglichkeit, auf das allgemeine Polizeirecht zurückzugreifen. Allerdings müssen auch hier die Sachverhaltsaufklärung und die Grenzen des Ermessens bedacht werden. Das bedeutet zwangsläufig, dass ein App-Verbot nicht auf bloßen Gerüchten beruhen darf, sondern tatsächliche Hinweise dahingehend vorliegen müssen, dass durch die App sensible Daten an unbefugte Dritte weiteregegeben werden. Hierbei ist ein Gefahrenverdacht grundsätzlich ausreichend. Ist eine solche App weit verbreitet, so kann man in der Tat von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit sprechen. Jedoch muss im Rahmen des polizeilichen Ermessens bedacht werden, zunächst mildere Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B. Warnungen oder Gefahrerforschungseingriffe. Eine andere Problematik wird die bundesweite Durchsetzung sein: Da das Polizeirecht Landesrecht ist, müsste eine solche Maßnahme durch jedes Land einzeln geleistet werden. Da die Bundespolizei im Schwerpunkt mit dem Grenzschutz befasst ist, dürfte man auch mit einer bundespolizeilichen Überlegung wohl kaum zu einer bundesweiten Maßnahme gegen TikTok kommen.

Im Ergebnis also: Es gibt in Deutschland, ähnlich wie in anderen Staaten weltweit, theoretisch verschiedene Rechtsgrundlagen, die zumindest zu einer Beeinträchtigung der Nutzung von TikTok führen können – eine Auswahl wurde vorangehend vorgestellt. Diese Beeinträchtigung wird man aber keineswegs mit einem „Verbot“ gleichsetzen können, wie es teils diskutiert wird. Vergleicht man die Situation mit Indien und den USA, zeigen sich überdies rechtliche und politische Unterschiede: In Indien existiert eine eigenständige Rechtsgrundlage in § 69a des indischen Information Technology Acts, die es erlaubt, aus öffentlichen Interessen Datenverkehr zu blocken. In den USA existiert gegenwärtig keine klare Rechtsgrundlage, die das Verbot der App ermöglicht, hier kämen nur gängige gesetzliche Beschränkungen in Betracht, die die Beeinträchtigung der Nutzung als Nebeneffekt zur Folge hätten, so z. B. Zensur, Urheberschutz und allgemeines nationales Sicherheitsrecht. Und nicht vergleichbar ist das TikTok-Verbot auch mit dem Huawei-Ban: Der „Ban“ betraf vorrangig die Frage, dass US-amerikanische Unternehmen mit Huawei keine Geschäfte mehr tätigen dürfen – die mobilen Endgeräte des Herstellers sind auch in den USA gleichwohl noch verwendbar. Selbst wenn aber ein Staat ein TikTok-Verbot aussprechen sollte, stellt sich die Frage, ob man hierin nicht ebenfalls einen WTO-rechtlichen Verstoß gegen das Prinzip der Meistbegünstigung gem. Art. 1 GATT sehen könnte. Ein auch tatsächlich als solches verstandenes generelles „TikTok-Verbot“ hierzulande ist somit sehr unwahrscheinlich.

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12 Kommentare

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Der eigentliche Hintergrund für diese sehr weitreichende Maßnahme, es gibt in Indien etwa 600 Millionen TikTok - Nutzer, dürfte sein, dass es in jüngerer Zeit zu Grenzstreitigkeiten zwischen Indien und China gekommen ist, die tödliche Wirkungen gehabt haben. Der Bundesstaat Kaschmir ist seit geraumer Zeit vom Internet mehr oder weniger komplett abgetrennt. Abgesehen von diesen Fällen gibt es regelmaesig lokale Zugangsbeschränkungen, aufgrund von Unruhen.

Das alles ist auf Europa oder Deutschland kaum übertragbar.

Trotzdem ist trotz der massenhaften Verbreitung von TikTok oder Zoom u. a. die Frage relativ ungeklärt, was denn mit dem notorischen Datenverkehr anzufangen ist, den diese oder auch zahlreiche andere Apps mit sich bringen. Fast jede App baut Verbindungen zum Heimatserver auf, um Nutzerdaten zu ziehen. Teilweise geschieht das, um die App funktionsfähig zu halten, teilweise um die dabei gewonnenen Daten kommerziell auszuwerten. Oft ist die Zustimmung zur Verwertung der übertragenen Daten zwingend erforderlich, um überhaupt eine nutzbare App zu haben, etwa im Fall von Standortdaten, oder im Fall der Nutzung des Mikrofons oder einer Kamera. Gar nicht selten aber ist völlig unklar, wieso die App Rechte beansprucht, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit nicht erforderlich sind.
Und Daten sendet...

In solchen Fällen oder anderen des illegalen Datenklaus
sollte man sicher über die Möglichkeit ordnungsbehördlicher Verfügungen nachdenken, auf der Basis der DSGVO oder vielleicht sogar noch des BDSG, oder auch des TMG.

Ein allgemeines App - Verbot durchzusetzen dürfte nicht möglich sein. Aber man kann den Access-Provider verpflichten, den Zugang zu den Servern des App -Anbieters zu sperren. Im Fall von Urheberrechtsverletzungen ist das kein so großes Problem. Entsprechendes sollte für die illegale Übertragung von geschützten Daten gelten.. Dann wären Downloads von "neuen " Apps nicht mehr möglich, und die Datenübertragungen bereits installierter an den Anbieter blockiert.

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Lieber Herr Rathjen,

Sie haben natürlich völlig Recht - politisch haben wir hier eine zur Gänze andere Ausgangslage. Auch deshalb halte ich es für unwahrscheinlich, dass es in Deutschland ein Verbot der Software geben kann/wird. Die angesprochene Datenschutzproblematik gilt natürlich völlig unabhängig von der Frage, und hier leistet die DSGVO mit ihrem ausgeprägten Sanktionsmaßstab schon einen Beitrag zum Verbraucherschutz - der gleichwohl natürlich weiter ausbaufähig ist.

Schöne Grüße

Dennis Kipker

"politisch haben wir hier eine zur Gänze andere Ausgangslage"..

Völlig richtig. Indien und China sind seit geraumer Zeit problematische Konkurrenten, um es so auszudrücken.
Angesichts der militärischen Konfliktsituation dürfte es der indischen Regierung schwere Kopfschmerzen bereiten, das ca. 600 Millionen indische Nutzer fleißig Daten, die auch militärisch genutzt werden können, in die Volksrepublik China liefern.

Die deutsche Industrie ist allerdings von China bereits abhängig. Volkswagen macht dort 40% seiner Umsätze, Daimler knapp 30. Jedenfalls vor der Corona Krise war es so. Die VR China liefert den größten Teil der Elektronikkomponenten, sowie der Antibiotika und Schmerzmittel. Werden in Wuhan Fabriken geschlossen, steht in Deutschland die Autoproduktion still. Bald kommen noch die 5G - Netze hinzu. China produziert mittlerweile mehr Stahl und Beton als der gesamte G7 - Block.

Das deutsch-chinesische Verhältnis ist von kompletter Harmonie geprägt. Kein Mensch würde es hier wagen, die Chinesen auf die Weise zu düpieren, wie es die Inder gerade getan haben.

Immerhin hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof in einsamer Entschlossenheit gegen die allgemein übliche Handhabung gewendet und die Datenschutzabkommen mit den USA, welche die EU geschlossen hat, zu einem großen Teil für ungültig erklärt.

Die Problematik ist eine ähnliche wie bei TikTok und anderen China - Apps, nämlich, dass die Unmengen von Daten, die unreguliert abfließen, auch zu wirtschaftlichen Zwecken ( Industriespionage ! ) oder militärisch genutzt werden können. Eine Antwort / Lösung steht noch aus.

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Sehr geehrter Herr Kollege, Sie schreiben: "Die deutsche Industrie ist allerdings von China bereits abhängig.". Das ist eine etwas einseitige Sicht. In der globalisierten Welt sind für die EU-Länder weder die Wirschaftbeziehungen zu den USA, noch die Wirtschaftbeziehungen zu China, noch die Wirtschaftbeziehungen zu Japan, noch die Wirtschaftsbeziehungen zu Indien, noch die Wirtschaftsbeziehungen zu den OPEC-Ländern, noch die Wirtschaftsbeziehungen zu Russland, entbehrlich, und umgekehrt verhält es sich ebenso, es gibt also viele wechselseitige Interdepenzenen. Die Kunst der EU-Kommission und der Bundesregierung besteht darin, zu allen Partnern gute Beziehungen zu unterhalten, auch wenn diese Partner (wie etwa China und Indien, oder die USA und Russland, oder die OPEC und Israel) untereinander verfeindet sind. Seit 1990 klappt das ja im Großen und Ganzen recht gut, auch wenn es nicht immer ganz gelingt, und wir manchmal gegenüber dem Einfluss eines mächtigeren Partners nachgeben.

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Lieber Herr Rathjen,

haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme. Ich denke, man kann sich hier in einigen Punkten wiederfinden. Regulierungsbestrebungen wie das IT-SiG 2.0 in Deutschland zeigen beispielsweise aber auch, dass man im Bereich der Technologieimporte zukünftig politisch in eine etwas andere Richtung steuern möchte. Inwieweit sich dieses politische Ziel tatsächlich verwirklichen lässt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße

Dennis Kipker

"Regulierungsbestrebungen wie das IT-SiG 2.0 in Deutschland zeigen beispielsweise aber auch, dass man im Bereich der Technologieimporte zukünftig politisch in eine etwas andere Richtung steuern möchte."

Immerhin. Der Zug könnte in einigen Bereichen allerdings bereits abgefahren sein. In Europa werden sicher die besten 19. Jahrhundert - Produkte produziert, die man heutzutage erwerben kann. Die schnellsten Rechner stehen in den USA und China. Dort befinden sich auch die ganzen Daten der Europäer, welche diese gratis in die Welt verteilen. Sehr großzügig.

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Lieber Herr Rathjen,

ich habe ja die Hoffnung, dass sich dies u.a. mit Flaggschiffprojekten wie GAIA-X ändern könnte - und nicht zuletzt wird man auch auf die zunehmende Awareness insbesondere von Unternehmen in Fragen der Datensicherheit bauen müssen. Was Cloud-Computing im Sinne von Data Storage anbelangt, sind ja verschiedene Unternehmen bereits von ausländischen Lösungen abgerückt und speichern Daten auf deutschen oder EU-Servern.

Schöne Grüße

Dennis Kipker

"Was Cloud-Computing im Sinne von Data Storage anbelangt, sind ja verschiedene Unternehmen bereits von ausländischen Lösungen abgerückt und speichern Daten auf deutschen oder EU-Servern."

Logisch. Nur stammt die Hardware, die dafür verwendet wird, meist aus den USA oder China, oder Japan. jedenfalls wenn es sich um Grossrechner handelt. Und die Router, durch welche der Internetverkehr läuft, stammen fast alle von Cisco. Es soll Gerüchte geben, wonach die für die Firmenkommunikation benötigten Smartphones so gut wie überhaupt nicht mehr in Europa produziert werden.

Wenn man also damit anfängt, sich zu fragen, welche Daten durch die TikTok - App nach China geliefert werden, und wer sie da verwerten kann, dann sollte man sich auch gelegentlich die Frage stellen, welche Daten die Hardware - Lieferanten aus dem Internet - Traffic ziehen können, ohne dass das irgendjemand kontrollieren kann.

Aktuell dürfte allerdings keine Möglichkeit bestehen, etwa IBM - Rechner oder Huawei - Router oder ähnliches Gerät aus dem Verkehr zu ziehen. Das wäre wohl das Ende. Ein dunkles Zeitalter würde in Europa hereinbrechen, vielleicht in 100 Jahren wäre es etwas heller.

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Lieber Herr Rathjen,

ich teile da voll und ganz Ihre Einschätzung. Vielleicht muss man auch nicht in allen Endgeräten auf EU-eigene-Technologe Rückgriff nehmen, sondern kann dies (zunächst) auf sensible Bereich von Datenverarbeitung beschränken. Ähnliches wird zurzeit für den KRITIS-Sektor angedacht. Zurzeit kommen übrigens wieder Projekte europäischer Smartphone-Entwicklung auf, meines Wissens nach gibt es sogar ein Startup aus Deutschland.

Schöne Grüße

Dennis Kipker

"Zurzeit kommen übrigens wieder Projekte europäischer Smartphone-Entwicklung auf, meines Wissens nach gibt es sogar ein Startup aus Deutschland."

Wir werden sehen. Der US-Kongress ist gerade mit der Frage befasst, warum denn diverse Tech - Konzerne kaum noch Konkurrenten haben bzw. gar keine mehr.
Auch die möglicherweise politisch motivierte Filterung bei der Rücklieferung von Daten an die Endbenutzer wird untersucht.

Die Option der Aufspaltung wurde ins Spiel gebracht.
Vielleicht ist dann - bei Aufspaltung - ein wenig Platz für europäische Anbieter vorhanden. Kaum vorstellbar.

Im konkreten Fall entscheidet letztlich der Anbieter von TikTok bzw. die chinesische Regierung, was denn die bereits erwähnten 600 Millionen indischen Nutzer zu sehen bekommen und was nicht. Das Ergebnis ist bekannt.

Unter anderem ein auf künstlicher Intelligenz basierender Mechanismus - den außerhalb von Facebook niemand kennt - entscheidet im Fall von Facebook, Monopolist, wer was zu sehen bekommt.
Das betrifft über 2 Milliarden Nutzer. Dieser Mechanismus funktioniert nicht ganz perfekt, weshalb auch schon Menschen gelyncht wurden aufgrund von Aufrufen, die über Facebook verbreitet worden sind.

Schließlich gibt es im sogenannten freien Westen nur noch einen relevanten Suchmaschinenanbieter. Wer sich im Internet zurechtfinden will kommt daran kaum vorbei. Auch als Unternehmen ist man unter Umständen existenziell auf eine einzige Suchmaschine angewiesen. Denn der größte Teil des site traffic läuft über Google ein. Eine fast perfekte Basis also für die Filterung von Suchergebnissen und anderem aufgrund politischer Prioritäten.

In gewissem Staaten ist Google komplett verboten und wird gesperrt...

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Tiktok wegen dem Ableiten und Missbrauchen von Daten zu sperren ist absurd, wenn man bedenkt, dass Microsoft alles, was auf Windows läuft, ableitet und intensiv analysiert, dass Hintertüren in Cisco, Juniper und Netgear Hardware bekannt sind, wodurch der weltweite Traffic in die USA abgeleitet wird, dass jeder Staat die Hersteller von Netzwerkhardware zwingt, staatliche Hintertüren einzubauen, und sie von der Vergabe ausschließt sollten sie sich weigern, dass Verschlüsselungen und Kommunikationsprotokolle durch Staaten so sehr geschwächt wurden, dass sie permanent 100 % mitlesen können, was u.a. am De-CIX geschieht,  dass Facebook, Amazon, Twitter, Doubleclick, Cloudflare, Google etc. Datensammlungen und Analysen betreiben, die Tiktok bei Weitem in den Schatten stellen.

Die Annahme, dies könne geheilt werden, indem man in Europa produzierte Hardware oder Rechenzentren in Europa oder Deutschland nutzt ist irrig. Die Hintertüren liegen in der Hardware, wovon annähernd 100 % der Chips aus den USA stammen, ungeachtet woher der Name des Computerhersteller kommt.

Was wurde aus der gleichen Anwendung der Gesetze gegen alle, woraus resultiert dass allein gegen Tiktok vorzugehen rechtswidrig ist, solange nicht gegen alle, die gleichermaßen Rechtsverletzungen begehen, gleichermaßen vorgegangen wird. Sie ist das, was jedes Recht ist, Nebel, um zu verschleiern, dass Politiker für sichd as echt des Stärkeren in Anspruch nehmen, um die Bevölkerung unter Kontrolle zu halten. Tiktok anders zu behandeln als alle anderen läuft darauf hinaus, dass im Falle tiktoks der chinesische Staat an Informationen gelangt, im Falle aller übrigen Beispiele sind es EU-Staaten und die USA, die eigenes Recht für sich nicht als bindend betrachten. Ungeachtet dessen, dass das eigene Recht keine Sperre Tiktoks hergibt.

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