Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen
von , veröffentlicht am 12.04.2014Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .
Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.
Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.
Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off
Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download:
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm
Medienberichte:
www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3756 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Chris Hu,
in erster Linie bedient sich die Kripo über
"Aktenzeiochen Xy ungelöst" der
Medientrommel.
Bei den makaberen TV~Berichten wird
nicht mit offenen Karten gespielt.
Beispiel Doppelmord in Horchheim:
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Die Schwiegertochter ist nicht 160 cm groß
und blond, sondern 190 cm und rothaarig.
Der Sohn ist kein Fahrradhändler !
Im Hochsommer liegt auch
in Horchheim kein
Schnee.
Die Schemmers wurden Samstag abends aufgefunden,
nicht Samstag morgens.
Die Tat lag keine 24 Stunden zurück.
Henrike Schemmer hat für den Doppelmord
ein felsenfestes Alibi !
Das sind die Fakten !
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
-----------------------------
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions
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Aktenzeichen XY unterstützt eine öffentliche Fahndung nach Tätern, vor den Gerichtsverfahren, nach erhobener Anklage oder im Rahmen einer Wiederaufnahme hält Aktenzeichen XY sich heráus, es wird von dieser Sendung keine Partei für oder gegen einen Angeklagten oder Verurteilten ergriffen in laufenden Verfahren.
Um diese Unterschiede zu verwischen bzw. nicht einmal zu erkennen, muss man schon auf Kriegsfuss mit der Logik und mit den Fakten stehen.
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Liebe Gastritis,
"Aktenzeichen Xy ungelöst" verdächtigt öffentlich
Tatverdächtige vor Anklageerhebung
entgegen der Unschuldvermutung.
Wegen "Aktenzeichen Xy ungelöst" sind unter anderem
Donald Stellwag und Henrike Schemmer rechtswidrig
verhaftet und verurteilt worden.
Die "Hinweise mit dem Zaunpfahl"
im Mordfall Silke Schroth
waren wohl auch
eindeutig.
Silke Schroths Mörder hat keine 2 T~Shirts
von Ralph Schroth mitgenommen.
Ralph Schroth hatte keine zwei T~Shirts,
die sich nur in der Farbe unterschieden,
das eine grau, das andere rot.
Das sind die Fakten !
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Out~of~The Box Solutions
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Aktenzeichen XY unterstützt eine öffentliche Fahndung nach Tätern, vor den Gerichtsverfahren, nach erhobener Anklage oder im Rahmen einer Wiederaufnahme hält Aktenzeichen XY sich heráus, es wird von dieser Sendung keine Partei für oder gegen einen Angeklagten oder Verurteilten ergriffen in laufenden Verfahren.
Um diese Unterschiede zu verwischen bzw. nicht einmal zu erkennen, muss man schon auf Kriegsfuss mit der Logik und mit den Fakten stehen.
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Eine Unterstützung einer öffentlichen Fahndung nach Tätern schliesst auch Hinweise auf dringend Tatverdächtigte ein.
Um diese Inklusion nicht zu erkennen, muss man schon auf Kriegsfuss mit der Logik und mit den Fakten stehen.
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Wenn Zeugen sich melden, aufgrund deren Hinweise oder Aussagen Personen als Tatverdächtigte erst in den Fokus von Ermittlungen geraten, dann ist auch das eine Unterstützung einer öffentlichen Fahndung nach Tätern.
Um auch noch diese Inklusion nicht zu erkennen, muss man schon auf Kriegsfuss mit der Logik und mit den Fakten stehen.
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Ohne die Sendung Aktenzeichen XY sieht eine öffentliche Fahndung nach Tätern zum Beispiel so aus:
https://www.echo-online.de/lokales/blaulicht/gross-gerauim-streit-heckscheibe-zerstort-zeugen-gesucht_20105420
Da hat das Darmstädter Echo eine öffentliche Fahndung nach Tätern unterstützt.
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Da die öffentliche Fahndung unter diesem obigen Link ja auch schon zeigt, was auch in Babenhausen im Doppelmordfall in der Friedrich-Ebert-Strasse 36 hätte geschehen können, ja müssen, halte ich mal den ganzen Text im DE fest durch eine Kopie, das DE und auch die Polizei werden keine Einwände wegen Urheberschutz für soviel Transparenz haben:
Quelle: https://www.echo-online.de/lokales/blaulicht/gross-gerauim-streit-heckscheibe-zerstort-zeugen-gesucht_20105420
Das ist die Originalmeldung der Polizei für die Öffentlichkeit:
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4255737
Falls indes doch Einwände erhoben werden sollten, werde ich mit eigenen Worten den Inhalt so referieren:
Es wurden also in einer Nacht zwischen 02:00 und 03:00 Uhr von einem Donnerstag auf einen Freitag im Monat April von einer Zeugin ein lauter Streit zwischen zwei Personen gehört mit einem lauten Schlag später noch. Die Zeugin nannte sogar einen Vornamen dazu. Offenbar meldete sie diesen Vorfall auch bei der örtlichen Polizeistation.
Hätte sie auch noch Schüsse gehört, so wie in Babenhausen, wäre mit grosser Sicherheit die Polizei auch kurz nach der Meldung der Zeugin vor Ort eingetroffen. Dann wäre vermutlich die Tataufklärung anders erfolgt und der durch Kopfschüsse schwerstverletzten, überlebenden Astrid T. wären viele Schmerzen, Blutverluste und Leiden erspart gebieben.
Die erste Polizeimeldung selber für die Öffentlichkeit erfolgt mit einem Abstand von ca. 14 Stunden nach der Tat.
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Nachtrag: Im Presseportal des Polizeipräsidiums Südhessen war die Überschrift zur Meldung:
Was schrieb auch RA Strate:
"Das Referat und die Analyse der Beweisführung haben deren Struktur aufzuzeigen. Sie sollte den Eindruck größtmöglicher Objektivität zu vermitteln versuchen, darf weder durch Schönung noch durch Schonung geprägt sein."
So ist es, und an seine eigene "Beweisführung" werden doch nur die gleichen Massstäbe angelegt, aber mit voller Transparenz.
Und jetzt ist es für RA Strate wohl doch etwas zuviel an Transparenz, wenn andere das nun genau so machen.
Ist doch merkwürdig.
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Wenigstens statische Druckversuche von den diversen labilen PET-Flaschen, die bei Cachée verwendet wurden, und dann von einer zusätzlich armierten, stabilen PET-Flasche, wie es die Schweizer Website ja empfiehlt, hätte ich bei Strate bzw. Cachée erwartet, natürlich auch Geschwindigkeitsmessungen von diversen Projektilen, abgefeuert aus vesrschieden Lauflängen einer P38 mit diversen Ladungen der PMC-Munition mit 124 Grain Projektilmasse bei diversen Temperaturen und dann natürlich immer auch Geräuschmessungen dabei mit den nachgestellten Gegebenheiten am Tatort.
Warum die damalige Verteidigung nicht schon während des Prozesses da nachgehakt hatte, kann ja wohl nur an fehlender Sachkunde bei der Verteidigung gelegen haben, denn der Vorsitzende Richter Volker Wagner der 11. Grossen Strafkammer, der Schwurgerichtskammer, schmettert plausible Beweisanträge, die nicht nur reine Verschleppungsversuche sind, nicht einfach und unbegründet ab, denn damit wird ein Urteil ja nicht revisionsfest. Das Urteil zum Doppelmordfall in Babenhausen aber war revisionsfest.
Das ist Fakt.
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Korrektur: ..... abgefeuert aus verschiedenen Lauflängen .....
Muss ja alles wahr und richtig sein!
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"Muss ja alles wahr und richtig sein!"
Auf kleine Rechtschreibfehler, Namensverwechslungen oder ähnliche Petitessen kommt es dabei aber nicht an, der relevante Kontext dazu war ja vollkommen eindeutig in der Urteilsausfertigung mit allen ihren 294 Blättern.
Auch mehrere stilistische Fehler oder einige Ungenauigkeiten in der UA wurden hier ebenfalls bereits ausgiebig thematisiert.
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RA Strate hat seine Methode, eine Wiederaufnahme argumentativ, außerhalb von Medienkampagnen, zum Erfolg zu verhelfen, in dankenswerter Weise ja offengelegt:
Quelle: https://www.strate.net/de/publikationen/verteidiger_in_der_wiederaufnahme.html
RA Strate hatte versucht, da so umzusetzen, indem er ja meinte, er und seine Gutachter könnten es auch eindeutig beweisen, dass kein SD gemäss der Schweizer Webseite verwendet werden konnte.
User Peppermint Patty hatte auch stets hier unterstützend behauptet, der Beweis wäre bereits voll gelungen.
Justizkritik allgemeiner Art findet sich dann auch noch hier:
https://www.strate.net/de/publikationen/der_schlaf_der_gerechten.html
Im Fall Weimar vorher hatte RA Strate bereits auf die Medien gesetzt:
Quelle: https://www.zeit.de/1996/24/glosseml.txt.19960607.xml
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Noch etwas Transparenz gefällig?
Das patentierte Verfahren zur Todeszeitpunkt-Bestimmung über die Finit-Elemente-Methode aus der Rechtsmedizin Jena wurde offenbar mal gegoogelt von den beiden Strafverteidigern in einem Mordprozess gegen Mehdi B., die damit das Gutachten von Dr. med. Stefan Potente angreifen wollten, was aber nicht gelang. Die anklagende Staatsanwältin im Prozess war die damalige Pressesprecherin der StA Darmstadt, Frau Nina Reininger (ihr Geburtstname), die auch Herrn RA Strate die BKA-Videoclips übermittelte, eingegangen bei Strate am 21. Dezember 2015, siehe:
Anlage 1: Videoclips von Beschusstests des BKA (Mai 2011).
Der genannten Staatsanwältin wurde vor dem Dezember 2015 schon explizit das Patent von (Else-) Gita Mall auch bekannt gemacht.
Nur mal so nebenbei noch wegen Transparenz bemerkt.
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Mir muss aber niemand glauben, dass es eine Pressesprecherin Nina Reininger mal gab, aber es gibt auch noch andere Belege dafür:
http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=311&cHash=d30ab32ecce5647acff78128fb39a1fa
Tja, ist halt so, Fakten sind Fakten.
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Und der erwähnte Prozess endete mit einem Freispruch der Kammer unter dem Vorsitz von Volker Wagner und mit seinen Worten:
https://www.freitags-anzeiger.de/moerfelden-walldorf/zweifel-fuer-angeklagten-id14509.html
V. Wagner kennt also diesen Grundsatz doch selber und wendet ihn auch an, wenn er anzuwenden ist.
Mit voller Absicht nannte ich übrigens nur den Geburtsnamen der Staatsanwältin.
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Für die Experten aus der Rechtsmedizin: Der Tote lag in obigem Fall nur teilweise in der Dusche, so dass er auch nur teilweise von Dusch-Wasser abgekühlt wurde. Damit ist eine Todeszeitpunkt-Bestimmung in jedem Fall und mit jeder Methode, auch mit der FEM statt nach Henssge-Nomogramm, mit relativ grossen Unsicherheiten behaftet, zumal auch nicht immer die Experten aus der Rechtsmedizin die ersten an einem Tatort mit der Leiche sind.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Eine frühere Dissertation an der LMU München von Monika Eckl aus 2004 befasste sich übrigens mit dem Thema:
Temperaturgestützte Todeszeitschätzung bei nur partiell bekannten Umgebungsbedingungen
Berichterstatter war Priv. Doz. Dr. med. Gita Mall, neben zwei anderen Professoren als Mitberichterstattern.
Die sehr interessante Dissertation gibt es als PDF von 50 Seiten im Internet herunterzuladen.
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Bei dem Patent der Prof. Gita Mall ist es ja ganz offensichtlich, dass dort eine Vielzahl von unsicheren Parametern vorher bestimmt werden müssen und auch noch viele, wenig individuelle Annahmen vorhanden sind, um hinterher dann eine genauere Zeit des Todes daraus bestimmen zu wollen. Eine reine Suggestion meiner Meinung nach.
Anders als bei der FEM in der Technischen Mechanik, die dort inzwischen unverzichtbar geworden ist, sind bei einer Leiche diese vielen Paramater nicht mit der erforderlichen Genauigkeit zu bestimmen und auch die Annahmen in der Technischen Mechanik haben eine ganz andere Qualität.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Hatte der Türaufstosser ein Schrotgewehr von KOK Loeb dabei?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Es gibt Menschen, die reden sich um Kopf und Kragen, auch RA Strate kennt das aus dem Fall Weimar und auch der erste damit befasste Staatsanwalt Raimund Sauter kennt das, der dann später abgelöst wurde.
Gast kommentiert am Permanenter Link
RA Strate gelang es ja nie, den als Nebenkläger auftretenden Ehemann Reinhard Weimar als Zeugen ins Gericht zu holen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wer als Mörder rechtskräftig verurteilt wurde, eventuell auch noch nach gescheiterten Wiederaufnahmen, der muss im Rechtsstaat als Mörder bezeichnet werden. Und zu dieser Haltung gibt es eigentlich kein zweierlei Mass, auch wenn jeder ja seine Zweifel behalten kann und Wiederaufnahmen da auch lebenslänglich möglich sind.
Das musste ich übrigens auch neulich jemandem so sagen, der meinte, der anerkannte Kriegsdienstverweigerer Christian Klar hätte viellecht gar nicht gemordet.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Unabhängig von Schuldfragen jedoch ist auch die Tataufklärung ein Wert an sich.
Nur können da auch in einem Gerichtsverfahren nicht die biblischen Gestalten Adam oder Eva als Verantwortliche im Hintergrund belangt werden. Dass das trotzdem von Verschwörikern immer noch versucht wird, zeigt die Erfahrung.
Übrigens, ich weiss, wie vielleicht immer noch geschrieben wird.
Peter Müller kommentiert am Permanenter Link
Alles klar.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Vermutlich wartet das LG Kassel bei Andreas D. noch etwas auf die Entscheidung des BVerfG in Karlsruhe in der anderen Wiederaufnahmesache des Marijan S. von RA Dr. h.c. Gerhard Strate.
Ist ja auch noch im üblichen Zeitrahmen bei solchen Wiederaufnahmen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Banges Warten
Doppelmord in Babenhausen: Verurteilter hofft, dass Landgericht Verfahren neu aufrollt
https://www.op-online.de/region/babenhausen/babenhausen-hessen-doppelmord-verurteilter-hofft-dass-landgericht-kassel-verfahren-aufrollt-zr-12267737.html
Gast kommentiert am Permanenter Link
Also kann nach der Offenbach Post vom 10. Mai davon ausgegangen werden (Zitat):
...... dass es noch etwas länger andauert mit neuen Tatsachen aus Kassel in dieser Wiederaufnahmesache, ist ja auch überhaupt nicht mehr verwunderlich.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Ergänzung zur Herstellung eines PET-Flaschendämpfers mit Bauschaum-Inhalten gemäß der Anregungen der Schweizer Website:
Dort wurde ja empfohlen, "mittels eines Rohres von der Flaschenöffnung her etwa 20 cm des ausgehärteten Schaums herauszuholen so wird auch die Lauf Verschmutzung wesentlich geringer."
Nachdem man sich zuerst einmal Klarheit über den Sinn dieser Empfehlung verschaffen muss, ist noch anzumerken, dass dieses Rohr auch gebogen sein kann, um noch besser genügend Expansionsraum zu schaffen. Ausserdem liessen sich damit sogar noch leichte Hinterschnitte erzeugen, bei einem Blendenschalldämpfer natürlich noch viel ausgeprägter zur Verwirbelung der Gasströmung.
Der Bauschaum in der so präparierten Flasche liesse sich aber auch noch durch Ausgiessen oberflächlich verfestigen und damit wäre noch viel weniger Auswurf von Partikeln dieses Bausschaums zu erwarten beim Schiessen und die Lebensdauer wäre noch erheblich zu vergrössern.
Ausserdem sind spezielle Schalldämpfer auch erhältlich mit weiteren axialen Bohrungen, neben dem Schusskanal in der Mitte, siehe: https://osssuppressors.com/about/
Für die Morde in Babenhausen dürfen es aber auch radiale Bohrungen sein mit einem Überzieher aus Stoffen zum Beispiel.
TV-Seher kommentiert am Permanenter Link
Der Täter habe doch kurz angehalten für den Schuss!
Steht im Artikel der Hessenschau!
Zitat:
Der Tatverdächtigte habe also kurz angehalten für einen tödlichen Halsschuss!
GR kommentiert am Permanenter Link
Die neueste Entwicklung in dieser Sache des Todesschusses in Offenbach:
https://www.echo-online.de/lokales/rhein-main/totungsdelikt-in-offenbach-tatverdachtiger-stellt-sich_20221898
(Der Vollständigkeit halber erwähnt und auch um zu zeigen, dass reines Geschwätz aus OF keine Taten aufklärt.)
GR kommentiert am Permanenter Link
Ausgiebiger Bericht hier:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/offenbach-mutmasslicher-taeter-stellt-sich-nach-toedlichem-schuss-auf-frau-in-auto-1.4490774
Da der Tatverdächtige nach Belgien geflüchtet war, wäre die Frage nach einem Europäischen Haftbefehl hier doch auch mal interessant, den eine deutsche Staatsanwaltschaft ja nicht ausstellen darf nach neuem EuGH-Urteil.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch dieser Mord-Fall wird aller Voraussicht nach beim Darmstädter Schwurgericht unter dem Vorsitz von Volker Wagner landen. Inzwischen hat sich der Tatverdächtige in Offenbach beim 2. Polizei-Revier, unweit des Tatorts, gestellt und sitzt nun in U-Haft, vermutlich in der JVA Weiterstadt.
Siehe: https://www.fr.de/rhein-main/offenbach/offenbach-ort29210/offenbach-hess...
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Wiederaufnahmeverfahren im Doppelmordfall von Babenhausen
und Horchheim wegen schwerem Prozeßbetrug und
jahrelanger Verfahrensverschleppung
zugunsten der Hells Angels
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Auszahlung der ausgelobten Belohnungen (25.000,-Euro)
AZ: 6Ks – 3610 Js 9338/16 (LG Kassel ~ Richter Mütze)
---------------------------------------------------------
Art. 102, 103 GG, §§ 158, 160, 263, 359 StPO
hilfsweise § 364 StPO, 258, 263, 348 STGB
Schwerer fortgesetzter Prozeßbetrug !
Liebe Gastritis,
Die 5jährige Verfahrensverschleppung zugunsten der
Hells Angels ist grob grundgesetzwidrig.
OSta Neubauer hat genaue Informationen über
die Tatmunition und deren Zusammensetzung
rechtswidrig vor der Verteidigung
geheim gehalten.
In der digitalen Urteils~Kopie des Dr. Strate fehlen
bis heute die äußerst wichtigen
Seiten 52 und 53 !
----------------------
Diese Seiten enthalten die echten Zeugnisse des
Roland Bachmann und Boro Suznjevic.
Auch Boro Suznjevic hat nach Schließen der
schalldichten Kellertür keine weiteren
Schüsse gehört.
Meine Recherche ergab, daß es sich bei der Tatmunition
um uralte 9mm~Überschallmuntion der Marke
"PMC Bronze" 115 oder 124 Grain (FMJ)
handelt.
Die Munition erreicht eine Mündungsgeschwindigkeit
von ca. 350 m/sec bei einem 5~Zoll~Lauf.
--------------------------------------
Die Temperatur im engen, kalten Keller
am Tatmorgen lag zwischen
+10 und +15°C !
Das sind neue Tatsachen gemäß § 359 StPO,
hilfsweise §§ 158, 160, 364 StPO !
-------------------------------------------
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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-----------------------------
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https://strate.net/wp-content/uploads/2019/07/LG-Kassel-2019-07-22.pdf
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Das war zu erwarten, nun wird ein OLG antworten.
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Am Schluss hat Herr Dr. h.c. Strate sich auch noch einen Schreibfehler geleistet und "gemäß § 460 Abs. 2 StPO" beantragt.
Aber auch nicht wirklich mehr relevant.
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Prozessbeobachter berichteten übrigens, dass in der Verteidigung von A.D. viel Zeit wegen Herrn RA Veikko Bartel verplempert wurde, der offenbar noch meinte, er könnte mit Schaufensteranträgen das Schwurgericht mit Volker Wagner beeindrucken.
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Leider hatte die Verteidigung sich nicht mit guten Waffen- und Schuss-Sachverständigen für die HV verstärkt, sondern ihr Heil offenbar in Winkeladvokaten-Manövern gesucht.
Tur mir leid, das so deutlich sagen zu müssen.
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Leider hat nicht jeder Angeklagte die finanziellen Mittel, einen eigenen "Waffen- und Schuss-Sachverständigen" zu engagieren und in den wenigstens Fällen wird ein solcher eigener Gutachter der (Pflicht-)Verteidigung aus der Staatskasse bezahlt.
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Auf den Punkt gebracht: Für die Wiederaufnahme braucht es richtig gute Gutachten von SV, die auch noch viel Geld kosten, für die HV vorher aber nicht in dem gleichen Maß.
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Wer auf die Wiederaufnahme setzt und nicht auf die Hauptverhandlung, hat schon verloren.
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Sie sollten sich mal über das Wiederaufnahmerecht schlau machen, insbesondere dazu, wie schwer es ist, per Wiederaufnahmeverfahren einen weiteren Sachverständigen durchzusetzen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. A., § 359, Rdnr. 35). Nur weil jemand sagt, sein Gutachter sei besser als der Gerichtsgutachter und wisse alles besser, wird es niemals eine Wiederaufnahme geben.
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Genau so ist es, aber bereits das Gerichtsgutachten in der HV war ja kein absolutes und völlig überzeugendes Meisterwerk gewesen, das alle Fragen bereits beseitigen konnte.
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Wo jedoch beweist er das überzeugend?
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Das kann ich alles in Ruhe abwarten, für die 3 Kinder und die Ehefrau allerdings tut es mir schon leid, dass dieser Fall so liegt, wie er liegt.
Gute Führung, und auch 15 + x Jahre gehen noch vorüber, die Kinder sollen auch nichts darunter zu leiden haben und ruhig weiter an die Unschuld des Vaters glauben können.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Noch eine Anregung: Ein "Update" würde ich sehr begrüßen. Das wäre angesichts der langen Diskussionsdauer und angesichts der zahlreichen Kommentare, denke ich, durchaus sinnvoll.
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https://strate.net/wp-content/uploads/2019/07/LG-Kassel-2019-07-22.pdf
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Weiter so:
https://www.gerechtigkeit-brunner.de/Aktuelles/index.php/;session=364f364979a9657284428793922eb972&focus=STRATP_cm4all_com_widgets_News_15850522&path=show?m=d&a=20190801152017-8549&cp=1#STRATP_cm4all_com_widgets_News_15850522
Gast kommentiert am Permanenter Link
Herr Dr. h.c. G. Strate hat seinen Schreibfehler inzwischen bemerkt und ihn mit Schreiben vom 27.07.2019 korrigiert.
Mit diesem Datum wurde dieser Schreibfehler auch hier im Beck-Blog von mir festgestellt. Vielleicht schreibe ich hier doch nicht völlig für die Katz´, zwar pekuniär umsonst, aber wenigstens nicht völlig vergeblich .......
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