Jump to navigation
beck-online
Steuern & Bilanzen
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Startseite
beck-blog
Mitglieder
Kanzleien & Co.
Meine beck-community
Suchen
Seiten
« erste Seite
‹ vorherige Seite
…
289
290
291
292
293
294
295
296
297
…
nächste Seite ›
letzte Seite »
Benutzeranmeldung
Benutzername
*
Passwort
*
Kostenlos registrieren
Passwort vergessen
Jetzt Mitglied werden
Kostenlos registrieren
Neueste Beiträge
Public Key: Hatte das Gericht (bzw. der Gersichtssachverständige) den, bekommt der Betroffene den nicht auch noch; weiteres Thema: Einschaltung Privater
2
Wenn die Servicegeschäftsstelle von einem Entbindungsantrag telefonisch erfährt, darf Gericht den tatsächlich vorhandenen Antrag nicht übergehen
16
Informationsfreiheitsgesetz: Die Prägekraft des BVerwG und Perspektiven
0
BGH: Zur Rückzahlung der Karenzentschädigung eines GmbH-Geschäftsführers
1
Änderungen des NpSG mit Unterstellung von HHC und verschiedenen LSD-Derivaten sind heute in Kraft getreten
0
Viel diskutiert
Wenn die Servicegeschäftsstelle von einem Entbindungsantrag telefonisch erfährt, darf Gericht den tatsächlich vorhandenen Antrag nicht übergehen
16
Unterfällt Hexahydrocannabinol (HHC) dem Konsumcannabisgesetz (KCanG)?
5
Public Key: Hatte das Gericht (bzw. der Gersichtssachverständige) den, bekommt der Betroffene den nicht auch noch; weiteres Thema: Einschaltung Privater
2
Generative KI (GenAI) und Softwareverträge - neue Herausforderungen
2
Cannabis im Straßenverkehr: Die 3,5 ng/ml-Neuregelung
1
Neueste Kommentare
gommersmichael@...
kommentierte zu
Public Key: Hatte das Gericht (bzw. der Gersichtssachverständige) den, bekommt der Betroffene den nicht auch noch; weiteres Thema: Einschaltung Privater
2
SeymourMeaky
kommentierte zu
BGH: Zur Rückzahlung der Karenzentschädigung eines GmbH-Geschäftsführers
1
LoansFup
kommentierte zu
Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG - den sollte es eigentlich bei jeder Veräußerung geben (FG Sachsen-Anhalt v. 27.4.2023 – 4 K 1072/20)
2
Briansmada
kommentierte zu
Public Key: Hatte das Gericht (bzw. der Gersichtssachverständige) den, bekommt der Betroffene den nicht auch noch; weiteres Thema: Einschaltung Privater
2
Lutherkat
kommentierte zu
Wenn die Servicegeschäftsstelle von einem Entbindungsantrag telefonisch erfährt, darf Gericht den tatsächlich vorhandenen Antrag nicht übergehen
16
Rechtsgebiete und Themen
Alle
Bürgerliches Recht
Öffentliches Recht
Steuerrecht
Strafrecht
Weitere Themen
Wirtschaftsrecht
Verlag
© VERLAG C.H.BECK oHG
Meine Kommentare
Ein weiterer Lesetipp: Mehmet Daimagüler: Der Verletzte im Strafverfahren, Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-70220-4. Zum Ermittlungserzwingungsverfahren und zum Klageerzwingungsverfahren Rnrn. 589 ff, zu den Auswirkungen der Tennessee Eisenberg-Entscheidung Rn. 639.
Das Video heißt übrigens: Gudrun Altrogge in Spiegel TV, Unschuldig im Gefängnis? Der "Badewannen-Mord" von Rottach
Das Video ist an ein breites Publikum adressiert, das von dem Fall Genditzki im Zweifel noch nie gehört hat. Darüber muss man sich im Klaren sein, wenn man das Video durch die juristische Brille sieht. Von daher ist es nicht weiter erstaunlich, dass das Video leider keinerlei juristische Substanz enthält. Von der juristischen Substanz erfährt man, wenn man, in aller Bescheidenheit, die vorstehenden Kommentare zum Fall Genditzki liest.
Aktuell im Netz:
http://www.spiegel.de/video/spiegel-tv-ueber-den-badewannen-mord-von-rot...
Es handelt sich um das berühmt-berüchtigte "Blatt aus Karlsruhe", bar jedweder Begründung für die getroffene Entscheidung. Ich bin in der Tat nicht bereit, mich kampflos einer Gerichtsentscheidung zu fügen, die keinerlei Begründung enthält.
Was ist maßgeblich? Ist maßgeblich die objektive Rechtslage oder ist maßgeblich die Entscheidung eines Gerichts, die zu der objektiven Rechtslage in Widerspruch steht? Was ist weiter maßgeblich? Ist maßgeblich das juristische Argument oder ist maßgeblich die Entscheidung an sich, auch wenn die Entscheidung keinerlei juristisches Argument enthält? Zudem: Das Blatt aus Karlsruhe, das Sie meinen, stellt eine, sehr vorsichtig ausgedrückt, unrichtige Gerichtsentscheidung dar: Sowohl meiner Verfassungsbeschwerde als auch meinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte ganz offensichtlich stattgegeben werden müssen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem betreffenden Abschnitt in meinem Profil, dort können Sie alles im Zusammenhang ohne weiteres nachlesen. Im übrigen sind noch eine ganze Reihe weiterer, ähnlich gelagerter Verfahren beim OLG München anhängig und dort mittlerweile seit Monaten unbearbeitet.
Aber auch bei "pflichtgemäßem Ermessen" müssen doch bestimmte rechtsstaatliche Mindeststandards eingehalten werden, u.a. eben auch die Mindestanforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs, an die Wahrung von Mindestanforderungen der prozessualen Fairness, etc. etc. Von all dem kann in der gegenwärtigen Praxis der Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auch nicht ansatzweise die Rede sein.
Zum Thema "Richterstaat" findet sich das
https://www.unrechtsstaat-brd.de/9-0-richterstaat/rechtsstaat-oder-richt...
im Netz. Ich persönlich bin allerdings weit davon entfernt, jedes Wort dieses Textes so unterschreiben zu wollen.
Was das "pflichtgemäße Ermessen" praktisch bedeutet, habe ich bereits oben ausgeführt:
"Nicht ganz uninteressant für unsere Diskussion ist die ständige Praxis des Klageerzwingungsverfahrens: Am einfachsten und deswegen am beliebtesten ist der pauschale Vorwurf, die Antragsschrift sei nicht hinreichend substantiiert. Das führt - nach der ständigen Praxis - zur Unzulässigkeit des Antrags im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO. Es sind aber auch im übrigen - nach der ständigen Praxis - der Phantasie keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, einen Vorwand für die Unzulässigkeit der Antragsschrift zu suchen und zu finden: Sämtliche Vornamen des Beschuldigten sowie sein Geburtstag und sein Geburtsort seien nicht angegeben, deswegen sei es nicht möglich, den Beschuldigten zweifelsfrei zu identifizieren. Oder: In dem sich seit Jahren hinziehenden Verfahren seien nicht sämtliche Schriftsätze mit sämtlichen Daten sowie sämtlichen Fristläufen unter Darlegung der jeweiligen Fristeinhaltung im Antragsschriftsatz in einzelnen aufgelistet.
Nach der ständigen Praxis spielt man als Anwalt in den Verfahren nach den §§ 172 ff StPO ein Spiel, das man schlechterdings nicht gewinnen kann: Hat man zwanzig mehr oder weniger sinnentleerte Formalismen erfüllt, scheitert man eben an dem einundzwanzigsten, frisch gekürten, Formalismus. Das ist die ständige Praxis des Klageerzwingungsverfahrens."
Wären Sie bitte so freundlich, die konkrete Fundstelle anzugeben, nach der meine Auffassung bereits "in früheren Beiträgen anderer komplett widerlegt worden ist"?
Seiten