Veröffentlicht am 06.08.2024 von StB Dr. Martin WeissWer unter dem deutschen Einkommensteuergesetz nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig ist, bekommt viele "goodies" nicht. Insbesondere sind Abzugsteuern häufig abgeltend (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG), so dass Werbungskosten "im steuerlichen Niemandsland" landen. Eine Wahlveranlagung ist da häufig hilfreich - bei Arbeitslohn kommt diese EU-Bürgern jetzt auch zugute, wenn sie in der Schweiz ansässig sind.Weiterlesen
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