Veröffentlicht am 23.06.2022 von GastbeitragEin Titel in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist zumeist wertlos, wenn er im Zweifel nicht im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann. Dies gilt insbesondere für den Anspruch auf Weiterbeschäftigung. In der Praxis ist es fast üblich, dass der Arbeitgeber den Einwand erhebt, der titulierte Weiterbeschäftigungsanspruch sei zu unbestimmt und daher der Zwangsvollstreckung nicht zugänglich. Allerdings stellt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte keine hohen Hürden hinsichtlich der Bestimmtheit des Titels nach § 253 Abs. 2 ZPO auf.Weiterlesen
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Arbeitsrecht2764 Aufrufe