Veröffentlicht am 08.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

"Mein/e Partner/in ... ist eine außergewöhnliche Belastung - ich möchte ihn/sie absetzen," beginnt eines der ubiquitären Büroschilder sinngemäß, aber gendergerecht. Der BFH (Urteil v. 19.01.2017 - IV R 75/14) sieht eine stufenweise Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung vor. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, die geänderte Rechtsprechung automatisch zu berücksichtigen (BMF, Mitteilung vom 01.06.2017, lexinform */ 0446553). Dadurch dürften mehr Steuerpflichtige mehr außergewöhnliche Belastungen von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abziehen können. Dazu gehören zwar grundsätzlich keine privat veranlassten Aufwendungen für den/die Partner/in, aber die Kosten für das Scheidungsverfahren, Prozesskosten bei einer existenzbedrohenden Verfahren oder Krankheitskosten. Im Interesse ihrer Mandanten sollten Rechtsanwälte mit familienrechtlichen Mandaten und bei Verfassungsbeschwerden diese auf eine Abzugsmöglichkeiten hinweisen. Nach hier vertretener Auffassung besteht zwar keine Hinweispflicht für einen nicht gleichzeitig als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zugelassenen Rechtsanwalt. Aber die steuerliche Abzugsmöglichkeit erleichtert möglicherweise die Zahlungsbereitschaft bei der Honorarnote.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 01.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Veräußerungsverluste sind auch bei der Übertragung von wertlosen Aktien zu berücksichtigen. Diese können auch ohne eine Bescheinigung des Kreditinstituts geltend gemacht werden. Zusätzlich mindern damit verbundene Transaktionskosten die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Mit dieser Entscheidung vertritt das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil v. 26.10.2016 - 2 K 12095/15) eine andere Auffassung als die Finanzverwaltung. Jetzt muss der BFH entscheiden (Az. Rev. BFH VIII R 32/16).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 30.04.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen ihre Vergütungen nur insoweit versteuern , als es sich um den Ersatz für den Verdienstausfall handelt. Der BFH (Urteil vom 31.01.2017 – IX R 10/16) entschied, dass die Vergütung für die Zeitversäumnis dagegen nicht der Einkommensteuer unterliegt.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 16.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Eine nach britischen Recht anerkannte steuerbegünstigte Körperschaft ist mit ihren in Deutschland beschränkt Körperschaftsteuer-pflichtigen Einkünften von den Ertragssteuern grundsätzlich befreit - wenn sie die gleichen Voraussetzungen wie eine steuerbegünstigte Körperschaft nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht erfüllt. Nach der Entscheidung des BFH (Urteil v. 25.10.2016 - I R 54/14) muss die Tatsacheninstanz (FG Berlin-Brandenburg v. 24.7.2014 - 4 K 12276/11) jedoch überprüfen, ob das britische College den Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 15.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Dem Deutschen Fußballbund (DFB) wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Laut Tagesschau liegt inzwischen der Zwischenbericht der Steuerfahndung vor. Demnach habe der DFB 6,7 Millionen Euro als Betriebsausgaben für ein Kulturprogramm zur Fußballweltmeisterschaft geltend gemacht, die nicht abzugsfähige Betriebsausgabe waren.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 13.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Verhängung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Solarpaneelen aus China ist rechtmäßig. Damit wies der Europäische Gerichtshof (Urteile v. 28.02.2017 - T-157/14, T-158/14, T-161/14, T-163/14, T-160/14, T-162/14) Klagen von Unternehmen zurück, diese Maßnahmen für nichtig zu erklären.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 12.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbStG) gilt auch bei einer Schenkung des leiblichen (biologischen) Vaters - auch, wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Urteil v. 15.12.2016 - 1 K 1507/16, aufgehoben durch Rev. BFH, Urteil v. 05.12.2019 - II R 5/17). Eine Vervielfältigung von Steuervergünstigungen ist damit nicht möglich.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 10.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die "erste Tätigkeitsstätte" ist für das seit 2014 geltende neue steuerliche Reisekostenrecht von entscheidender Bedeutung. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied mit Urteil v. 30.11.2016 - 9 K 130/16 (Rev. BFH: VI R 6/17), dass der Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers begründet.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 08.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist auf der Agenda. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vorgelegt. Der BFH entschied mit Urteil vom 20.09.2016 - X R 23/15, dass die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse dann nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften führt, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 08.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Regierung Ihrer Majestät betont immer wieder: der BREXIT kommt - es weiß nur noch niemand, wann und wie? Da Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aber vorausschauende Leute sind, sollten die ersten Gedanken der eigenen Kanzleiorganisation gelten.Weiterlesen

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