Veröffentlicht am 25.06.2018 von Prof. Dr. Claus KossWie ist der Liquidationserlös bei Stiftungen zum Empfänger versteuern? Nachdem viele Stiftungen vor allem in festverzinsliche Kapitalanlagen investiert, die Zinsen historisch niedrig und die Erträge aus dem Stiftungsvermögen entsprechend niedrig sind, stellt sich für Stiftungen die Frage, ob nicht die Liquiditation die ökonomisch sinnvollere Alternative ist? Das zieht unweigerlich die Frage nach sich: wie ist der Vermögenszuwachs beim Empfänger des Liquidationserlös zu versteuern. Der BFH entschied für eine nicht steuerbegünstigte Stiftung: der zugeflossene Liquidationserlös unterliegt bei Empfänger nicht der Einkommensteuer (BFH, Urteil vom 28.02.2018 - VIII R 30/15). Damit blieb es bei der Veranlagung zur Schenkungsteuer.Weiterlesen
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