Veröffentlicht am 19.12.2017 von Prof. Dr. Claus KossBei Mehrwertsteuer-Straftaten gehen längere europarechtliche Verjährungsfristen nationalen Regelungen zugunsten der finanziellen Interessen der Europäischen Union grundsätzlich vor , entschied der Europäische Gerichtshof (Urteil v. 05.12.2017 - C-42/17, M.A.S. und M.B.). Möglicherweise günstigere nationale Regelungen, so der EuGH, finden nur dann Anwendungen, wenn die Anwendung europäischer Regelungen gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoße.Weiterlesen
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