Veröffentlicht am 17.03.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenDer Schlüsselverlust des Mieters an sich führt noch nicht zu einem Schaden. Denn die Schließanlage bleibt funktionstüchtig und der Vermieter erfährt auch sonst keine Vermögenseinbuße. Allerdings ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
SchadensersatzMissbrauchsgefahrSchlüsselverlustMiet- und WEG-Recht3916 Aufrufe