Veröffentlicht am 10.09.2019 von Sibylle Schwarz+++ aktualisiert Januar 2021 +++ Eine Verfassungsbeschwerde aus März 2019 (BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 – 1 BvR 2721/16) betraf verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule ab Klasse 5 (Schulwahl). Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Hessen) aus 2016 wurde aufgehoben und die Sache an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, der mit Beschluss vom 29. August 2019 entschieden hat (7 B 2371/16). Dieser Beschluss wurde abermals durch eine (nunmehr 2.) Verfassungsbeschwerde aus Mai 2020 aufgeboben.Weiterlesen
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Bildungsrecht11038 Aufrufe