Veröffentlicht am 27.04.2023 von Prof. Dr. Christian Rolfs![Bild von Christian.Rolfs Bild von Christian.Rolfs](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-46-1579176991.jpg?itok=EZBAOy3J)
Das Risiko, vom EGMR wegen einer Menschenrechtsverletzung verurteilt zu werden, war der Bundesrepublik offenbar zu hoch: Deutschland hat einer Arbeitnehmerin, die wegen einer Verletzung von Art. 10 Abs. 1 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) Beschwerde zum Straßburger Gericht erhoben hatte, eine Entschädigung in Höhe von 16.000 Euro gezahlt und den Rechtsstreit damit beigelegt.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrecht1284 Aufrufe