Veröffentlicht am 19.11.2016 von Prof. Dr. Claus KossEin Verein muss aus dem Vereinsregister gelöscht werden, wenn er mehrere Kindertagesstätten betreibt und damit in Konkurrenz zu Dritt-Anbietern tritt, entschied das Kammergericht (KG) mit Beschlüssen vom 16.02.2016 - 22 W 88/14 bzw. 22 W 71/15. Bereits mit Beschluss vom 07.03.2012 - 25 W 95/11 hatte das KG die Eintragung eines Vereins abgelehnt, der das Kulturleben der Hauptstadt durch Klavierkonzerte bereichern wollte. Der Verfasser plädiert daher für eine Aufgabe der Zweiteilung des deutschen Vereinsrechts in wirtschaftliche und Idealvereine. Als Ausgleich sollten Vereine den gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie Kapitalgesellschaften unterliegen.Weiterlesen
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