Veröffentlicht am 29.12.2022 von Michael ElseDarf Wein verkauft werden, der Rückstände eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels aufweist? Mit dieser Frage hatte sich das OVG Bautzen zu beschäftigen, ein Verfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten „Weinskandal“, der seine Anfänge im Jahr 2015 nahm und weite Kreise in Fachwelt und Öffentlichkeit zog. Das Gericht bestätigt das Vorgehen der Behörden. Es stellt klar, dass ein Verbot besteht, Wein in den Verkehr zu bringen, der aus Trauben hergestellt wurde, die mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln kontaminiert sind - zu OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2022 – 3 A 1196/19Weiterlesen
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AgrarrechtÖffentlich-rechtliches Agrarrecht1982 Aufrufe