Veröffentlicht am 22.12.2016 von Prof. Dr. Christian RolfsWeihnachten kann ja so besinnlich sein. Es sei denn, der gewohnte Ablauf des Festes wird durch unerwartete Veränderungen von dritter Seite gestört. Zum Beispiel, weil der frühere Arbeitgeber die Marzipantorte nicht mehr schickt, die es sonst immer zum Fest gegeben hatte. Das schreit nach unzulässigem Widerruf einer langjährigen betrieblichen Übung und also nach Klage.Weiterlesen
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