Veröffentlicht am 27.04.2023 von Prof. Dr. Christian RolfsDas Risiko, vom EGMR wegen einer Menschenrechtsverletzung verurteilt zu werden, war der Bundesrepublik offenbar zu hoch: Deutschland hat einer Arbeitnehmerin, die wegen einer Verletzung von Art. 10 Abs. 1 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) Beschwerde zum Straßburger Gericht erhoben hatte, eine Entschädigung in Höhe von 16.000 Euro gezahlt und den Rechtsstreit damit beigelegt.Weiterlesen
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